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04.07.2005 :
Übersicht
Veröffentlichungen am 04.07.2005
01.) Westfalen-Blatt:
(Bielefeld/Minden) Hooligans: Reisefreiheit eingeschränkt
02.) Die Glocke:
(Rietberg) Open-Air-Konzert / Mit lauter Musik gegen rechte Gewalt
03.) Neue Westfälische:
Demo gegen Abschiebung / Antifa Herford setzt sich für Bleiberecht ein
04.) Westfalen-Blatt:
(Bielefeld) Leitartikel / Vorsicht, Statistik-Tricks! / Längst holt uns die Wahrheit ein / Von Rolf Dressler
05.) Westfalen-Blatt:
(Bielefeld) Kommentar / Appell unüberhörbar / Konkretes statt Formeln / Reinhard Brockmann
06.) Radio Gütersloh:
Neonazis durch Gütersloher Innenstadt marschiert
07.) Neue Westfälische:
(Gütersloh) Neonazis zogen durch Innenstadt
Nachrichten vom 04.07.2005
Flucht / Rassismus
01.) Hoffnungen geplatzt / Aufenthaltsgenehmigung nicht in Sicht: Neues Migrantengesetz in Griechenland drängt langjährig im Lande lebende Ausländer in die Illegalität (junge Welt)
02.) "Reine Schikane gegen Ausländer" / Neues Ausländergesetz verschlechtert Situation von Migranten / Nur wenige über den Inhalt und die Folgen informiert / Ein Gespräch mit Eva Fakinou (junge Welt)
03.) Online-Demo als Nötigung bewertet / Geldstrafe nach erfolgreicher Blockade der Lufthansa-Webseite / Amtsgericht Frankfurt/Main verurteilte Inhaber einer Domain wegen Anstiftung zu einer Straftat (junge Welt)
01.) Hoffnungen geplatzt / Aufenthaltsgenehmigung nicht in Sicht: Neues Migrantengesetz in Griechenland drängt langjährig im Lande lebende Ausländer in die Illegalität
Außer einem Asylstatus oder einem Bleiberecht aus humanitären Gründen kennt Griechenland kein gesetzliches Verfahren, das einem politischen Flüchtling zum dauerhaften legalen Aufenthalt im Lande verhilft. Mindestens die Hälfte der über eine Million Flüchtlinge lebt in der Illegalität – obwohl sie seit Jahren in Griechenland leben. 1998 und ein weiteres Mal im Jahr 2001 versprach der griechische Staat allen seit Jahren illegal im Lande lebenden Flüchtlingen die Legalisierung, unter der Vorraussetzung, dass sie bis zu einem bestimmten Stichtag einen sozialversicherten Arbeitsplatz nachweisen konnten. Durch diese einmaligen und zeitlich begrenzten Aktionen kamen fast 500.000 Menschen in den Genuss einer Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung. Sie muss allerdings jährlich erneuert werden. Wer bis zum Stichtag keinen Arbeitgeber gefunden hatte, der bereit gewesen wäre, die gesetzlich erforderliche Sozialversicherung zu bezahlen, blieb nach wie vor illegal. Aber auch alle nach 2001 ins Land gekommenen Flüchtlinge, die nach Ablehnung ihres Asylantrages abtauchten oder erst gar keinen Antrag stellten, leben nach wie vor in vollkommener Illegalität, ständig bedroht von Festnahme und Abschiebung, und mit extrem schlecht bezahlter, unversicherter Schwarzarbeit als einziger Einkommensmöglichkeit.
Als die konservative Nea-Dimokratia-Regierung vor einigen Monaten die Planung eines neuen Gesetzes für Migranten ankündigte, äußerten Flüchtlinge und Flüchtlingsorganisationen die Hoffnung auf eine Verbesserung der Verhältnisse. In einem breit angelegten Dialog zwischen Parteien, Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen und dem griechischen Bürgeranwalt, eine Art Ombudsmann, sollte ein Verfahren für die Bewilligung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für langjährig im Lande lebende Flüchtlinge ohne Asylstatus gefunden werden. Doch anstelle eines Migrantengesetzes im Interesse der Flüchtlinge legte die Regierung Ende Juni einen im Alleingang ausgearbeiteten Gesetzesentwurf vor: Von der erwarteten Regelung zur Legalisierung von Migranten keine Spur. Und auch die darin enthaltene Regelung zur erneuten Legalisierung von Flüchtlingen ist eine Farce. Eine Chance auf Bewilligung einer befristeten Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung haben demnach nur diejenigen, deren Asylantrag mindestens ein Jahr vor Verabschiedung des neuen Gesetzes endgültig abgelehnt wurde und die sich der drohenden Abschiebung bisher durch ein Leben in der Illegalität entziehen konnten, sowie all diejenigen, die vor mindestens einem Jahr auf legale Weise ins Land gekommen sind, beispielsweise durch ein Touristenvisum, Griechenland aber nach Ablauf dieses Visums nicht wieder verlassen haben. In die erste Gruppe fallen nach Schätzungen von Experten etwa 6.000 bis 7.000 Menschen, die zweite Gruppe ist noch kleiner. Und nur derjenige unter ihnen, der bis Ende des Jahres einen Antrag stellt und dabei einen sozialversicherten Arbeitsplatz sowie in Eigenvorleistung bezahlte Sozialversicherungsbeiträge im Wert von 150 Arbeitstagen vorweisen kann, wird von der Regelung erfasst werden.
Tatsächlich ist das vor der Verabschiedung stehende Gesetz voll von Regelungen, die es den bisher legal im Lande lebenden Migranten noch schwerer machen, fristgerechte und vollständige Anträge zur Erneuerung einer abgelaufenen Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis einzureichen. Die Folge: Statt mehr Menschen zum legalen Aufenthalt in Griechenland zu verhelfen, wird das neue Gesetz zur verstärkten Illegalisierung von Menschen führen, die zum Teil seit Jahrzehnten im Land leben.
Daten und Fakten: Anerkennung im Promillebereich
Die Anerkennungsquoten für Asylsuchende in Griechenland liegen seit jeher niedrig und sind in den letzten Jahren in den Promillebereich gesunken. Die Anzahl der aus humanitären Gründen Geduldeten ist nur unwesentlich höher. Nach offiziellen Angaben des zuständigen Ministeriums für Öffentliche Ordnung wurden im Jahr 1997 insgesamt 130 von 4.376 Anträgen auf Asyl positiv beschieden, 94 weitere Menschen bekamen ein Bleiberecht aus humanitären Gründen. In den folgenden Jahren sanken die Anträge, gleichzeitig stieg die Anzahl der Anerkennungen. So wurde 1998 bei 2.953 Anträgen insgesamt 443 Menschen ein Bleiberecht gewährt, 156 davon als politischen Flüchtlingen und 287 aus humanitären Gründen. 1999 waren es 1.528 Anträge mit 146 anerkannten Asylbewerbern und 407 humanitär Geduldeten.
Seit Anfang des neuen Jahrtausends sind die Verhältnisse wieder schlechter geworden. Im Millenniumjahr kletterten die Anträge erneut auf 3.083. Doch nur 222 Menschen bekamen Asyl, 175 erhielten ein Bleiberecht aus humanitären Gründen. 2001 waren es schon 5.499 Anträge, von denen nur 295 positiv beschieden wurden, 147 als Asyl und 148 aus humanitären Gründen. Ein Jahr später wurden nur noch 100 Menschen anerkannt. 36 von ihnen erhielten Asyl, die andern 64 ein Bleiberecht aus humanitären Gründen.
Den absoluten Tiefpunkt bildet das Jahr 2003. Damals wurden ganze drei von 8.178 Anträgen auf Asyl positiv beschieden, 25 Menschen bekamen ein Bleiberecht aus humanitären Gründen. Auch im vergangen Jahr lag die Anerkennungsquote wieder im Promillebereich: 2004 wurden elf von 4.469 Anträgen auf Asyl positiv beschieden, 22 weitere Menschen bekamen ein Bleiberecht aus humanitären Gründen.
Quelle: junge Welt (Heike Schrader)
02.) "Reine Schikane gegen Ausländer" / Neues Ausländergesetz verschlechtert Situation von Migranten / Nur wenige über den Inhalt und die Folgen informiert / Ein Gespräch mit Eva Fakinou
Eva Fakinou ist Rechtsanwältin und Mitglied im griechischen "Netzwerk zur Unterstützung von Flüchtlingen und Migranten"
Frage: Mit der Parlamentsmehrheit der regierenden Nea Dimokratia wird in den kommenden Tagen ein neues Gesetz für legalisierte Migranten in Griechenland verabschiedet. Was bedeutet in dem Fall "legalisierte Migranten"?
Eva Fakinou: In Griechenland leben etwa eine Million Flüchtlinge. Ein verschwindend geringer Teil von ihnen sind anerkannte Asylbewerber oder aus humanitären Gründen Geduldete. Alle anderen waren bis vor ein paar Jahren Illegale. Etwa eine halbe Million dieser Illegalen wurde in zwei Aktionen des Staates in den Jahren 1998 und 2001 legalisiert, unter der Vorraussetzung, dass sie einen Arbeitsplatz nachweisen konnten.
Frage: Für diese Migranten soll nun ein neues Gesetz verabschiedet werden. Was wird sich dadurch ändern?
Eva Fakinou: Im neuen Gesetz werden die schlimmsten der bisher bereits angewandten Verfahren festgeschrieben. Beispielsweise wird eine Arbeitserlaubnis nicht erneuert, wenn jemand bei Ablauf der alten gerade arbeitslos ist. Mit der Arbeitserlaubnis ist aber auch die Aufenthaltserlaubnis verbunden. Die Folge ist, dass Menschen, die schon Jahre bis Jahrzehnte in Griechenland leben und arbeiten, mit jeder neuen Antragstellung in die Illegalität gedrängt werden können.
Frage: Und wenn man den ebenfalls geforderten Versicherungsnachweis nicht bringen kann?
Eva Fakinou: Die Arbeitserlaubnis wird nicht erneuert, wenn dem Antragsteller für mehr als einen Monat der vorherigen Arbeitserlaubnis der Versicherungsnachweis fehlt. Das betrifft auch die vielen Fälle, in denen jemand zwar höchstens einen Monat arbeitslos war, der Arbeitgeber aber die Anmeldung bei der Versicherung hinausschiebt. Das neue Migrantengesetz zieht nicht den schuldigen Arbeitgeber zur Verantwortung, sondern bestraft den Migranten.
Frage: Migrantenverbände beklagen, dass in der Arbeitserlaubnis festgelegt wird, ob jemand als abhängig Beschäftigter oder als Selbständiger tätig ist.
Eva Fakinou: Diese diskriminierende Regelung stand auch schon vorher im Gesetz. Bisher hat die zuständige Behörde aber bei Wechsel des Berufes die laufende Arbeitserlaubnis in der Regel einfach geändert oder ignoriert. Damit soll jetzt Schluss sein. Betroffen werden davon vor allem Haushaltshilfen und Reinigungsfachkräfte sein. Die neue Regelung macht all diejenigen zu Illegalen, die beispielsweise ihre Festanstellung verlieren und sich statt dessen mit mehreren Putzstellen durchschlagen müssen.
Auch kleinen Händler entzieht das neue Gesetz die Existenzgrundlage. Viele Migranten haben nach dem Wegfall der Importbeschränkungen kleine Läden eröffnet, vorrangig im Textilbereich. Viele der Ladenbesitzer sind noch als abhängig Beschäftigte registriert. Ihnen droht jetzt der Entzug der Lizenz. Die jetzige Diskussion um die angeblich "illegal in den Besitz einer Lizenz gekommen asiatischen Händler" ist Wasser auf die Mühlen der rassistischen Propaganda gegen die Migranten aus Asien.
Wer in Zukunft eine Lizenz für ein Geschäft oder einen kleinen Betrieb beantragt, soll ein Kapital von mindestens 60.000 Euro nachweisen. Wer in aller Welt hat schon 60.000 Euro, um einen Tante-Emma-Laden oder eine Billig-Boutique zu eröffnen? Von griechischen Antragstellern wird diese Geld nicht verlangt.
Frage: Für die Ausstellung einer langjährigen Aufenthalterlaubnis war ursprünglich eine besondere Prüfung geplant.
Eva Fakinou: Eine Kommission aus Staatsangestellten sollte den Antragsteller einer "Persönlichkeitsprüfung" unterziehen. Eine Gesinnungsprüfung, die an die Zeiten der Militärdiktatur erinnert und durch nichts zu rechtfertigen ist. Zumindest diese Passage wurde auf Proteste der Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen gestrichen.
Faktisch wird im neuen Gesetz aber das Recht auf Einspruch gegen eine drohende Abschiebung abgeschafft. Bisher konnten die Betroffenen bei einer Behörde des Innenministeriums Einspruch gegen ihre Abschiebung erheben. In Zukunft entscheidet darüber das Ministerium für öffentliche Ordnung, also die gleiche Behörde, die auch die Abschiebung verfügt. Kein Mensch erwartet, dass auch nur einem Einspruch stattgegeben wird ...
Zahlreiche Rechtsanwälte und Flüchtlingsorganisationen haben sich gegen das neue Gesetz ausgesprochen. Fast keiner unserer Vorschläge wurde beachtet. Alle Regelungen, die Menschen, die seit Jahren hier leben und arbeiten ohne Grund in die Illegalität drängen und zur Abschiebung freigeben, wurden festgeschrieben.
Die wenigsten Migranten sind über die Gesetze und ihre Folgen ausreichend informiert. Während sie versuchen, sich irgendwie über Wasser zu halten, verstoßen viele gegen irgendeine der Auflagen. Die meisten sind reine Schikane. Wenn die Auflagen nicht wären, würden viele Migranten ein geregeltes Auskommen finden.
03.) Online-Demo als Nötigung bewertet / Geldstrafe nach erfolgreicher Blockade der Lufthansa-Webseite / Amtsgericht Frankfurt/Main verurteilte Inhaber einer Domain wegen Anstiftung zu einer Straftat
Im Amtsgericht Frankfurt/Main verglich Richterin Bettina Wild am Freitag einen Mausclick am Computer mit dem Einsatz eines Elektroschockers. Beides sei eine Form der Gewaltausübung mittels Elektrizität. Wild hatte bereits 2003 ihre harte Linie gegen Blockierer einer US-Airbase gezeigt. Am Freitag verurteilte sie den arbeitslosen Schreiner Andreas-Thomas V. wegen einer Online-Demonstration gegen die Abschiebepraxis des Lufthansa-Konzerns zu einer Geldstrafe von 900 Euro.
Dass im Juni 2001 mehrere tausend Demonstrantinnen und Demonstranten ihren Protest gegen den Konzern nicht vor seiner Zentrale oder der Hauptversammlung von Lufthansa ausdrückten, sondern auf der Webseite www.lufthansa.com, erfülle den Tatbestand der Nötigung. Sowohl normale Nutzer, als auch die Lufthansa selbst seien mittels Gewalt und der Drohung "mit einem empfindlichen Übel" genötigt worden.
V. ist Inhaber der Domain www.libertad.de und war angeklagt, 2001 als Mitglied der Initiative "Libertad!" durch Texte auf der Webseite und in gedruckter Form zur Beteiligung an der Online-Demo und damit zur Nötigung aufgerufen zu haben. Am Tag der Lufthansa-Hauptversammlung 2001 hatten zwischen zehn und zwölf Uhr rund 13.000 Internetnutzer über 1,2 Millionen mal die Seite www.lufthansa.com aufgerufen. Als Folge waren die Zugriffszeiten der Seite deutlich verlangsamt, für acht bis zehn Minuten war die Seite überhaupt nicht erreichbar. Wie viele dieser User aber Demonstranten waren, wie viele sich nur informieren oder ein Ticket kaufen wollten, das lässt sich im Nachhinein kaum klar trennen. "Libertad!" hatte zusammen mit der antirassistischen Organisation "Kein Mensch ist illegal" zu der Aktion aufgerufen.
Der Angeklagte warf der Fluggesellschaft vor, einerseits die Wirkung der Online-Demo zu leugnen, aber zugleich Strafanzeige eingereicht zu haben. Der Hauptschaden sei zudem von den Technikern des Lufthansa-Konzerns angerichtet worden. Dass die rechtliche Beurteilung schwierig ist, zeige nicht nur die lange Verfahrensdauer, sondern auch, dass Richterin Wild in ihrer Urteilsbegründung das Verhalten der Beteiligten an der Aktion "demonstrieren" nannte, um dann anzufügen "in Anführungszeichen". Im Vorfeld der Aktion hatte das Bundesjustizministerium sogar von Terrorismusverdacht gesprochen.
Rechtsanwalt Thomas Scherzberg forderte in seinem Schlussplädoyer am Freitag den bedingungslosen Freispruch für seinen Mandanten. Der Angeklagte beharrte auf dem Recht der Demonstrationsfreiheit auch im Internet und rief in seinem Schlusswort zu "elektronischem zivilen Ungehorsam" auf. Verteidigung und der Angeklagte kündigten Revision an. Sie streben eine rechtliche Entscheidung über die Demonstrationsfreiheit im Internet vor den höchsten deutschen und europäischen Gerichten an.
Quelle: junge Welt (Hans Freiberg)
Antifa
Sommer Sonne Antifa - 5. Antifajugendcamp in Oberhausen
Sommer Sonne Antifa ... lautet auch zum fünften Mal das Motto des antifaschistischen Jugend-Camps in Oberhausen. Vom 06.07 - 09.07.05 wird es Workshops, Seminare und Diskussionen und natürlich abends Partys, Filme und ein Konzert geben.
So wie im letzten Jahr wird auch dieses mal ein hervorragendes Programm geboten. Einsteiger haben die Möglichkeit sich mit den grundlegenden Dingen rund um Antifaschismus und Gesellschaftskritik auseinanderzusetzen, z.B. in Seminaren zur Einführung zur Kritik an Staat und Kapital oder zum Thema Rechtsrock. Aber auch für Menschen, die auf dem Gebiet schon etwas fortgeschrittener sind wird es wieder interessant. So wird es Vorträge und Diskussionen zu Themen wie Geschlechterverhältnis und Psychoanalyse, Rassismus und Antisemitismus, Antiamerikanismus und weiteren spannenden Themen geben.
Als ReferentInnen sind u.a. geladen: Paul Mentz, Offene Antifa Münster, Lijiljana Radonic, Kommunistische Initiative Dortmund, Antirassistisches Bildungsforum Rheinland, Antifa Essen Z, sinistra!, (aae) Marburg, Fabian Kettner und Jan Singer.
06.07.2005, 07.07.2005, 08.07.2005, 09.07.2005, Jugend- und Kulturzentrum Druckluft e.V., Am Förderturm 1, Oberhausen.
info@jungdemokratinnen.de
www.jungdemokratinnen.de
Quelle: JungdemokratInnen/Junge Linke NRW
Schlagzeilen vom 04.07.2005
International
Vor dem G8-Gipfel in Schottland:
- Straßenkämpfe zwischen Demonstranten und Polizei
- Etwa 90 Festnahmen bei Protesten in Edingburgh
- Bush lehnt Kyoto-Protokoll ab / Ende der Agrarsubvention gefordert
- Treffen der Minister / Fischer und Straw erwarten zufriedenstellendes G8-Ergebnis zum Klima
- Kommt die Flugticket-Abgabe zur Finanzierung der Entwicklungshilfe
- Ideologischer Streit um Richterposten im Supreme Court / Erste Frau im Obersten US-Gericht tritt zurück
- Chile / Proteste gegen Bergbauprojekt
Gipfel der Afrikanischen Union:
- Annan kündigt Bildung von UN-Demokratiefonds an
- EU sagt Afrika größere Unterstützung zu
- Gadaffi / Afrika soll nicht betteln
- EU schnürt Hilfspaket für Sudan / Brüssel will Friedensmission der AU unterstützen
- amnesty international kritisiert Waffenlieferungen nach Kongo
- Burundi / Unregelmäßigkeiten bei Parlamentswahlen
- Ministerpräsident Sharon: "Zum Abertausendstenmal: Der Rückzug findet statt"
- Gaza-Abzug / Staatspräsident warnt vor Attentat auf Sharon
- Nach Dschihad lehnt auch Hamas Beteiligung an palästinensischer Regierung ab
Irak:
- Schicksal des entführten ägyptischen Gesandten im Irak unklar
- Bush / USA werden bis zum Sieg im Irak kämpfen
- Regierung bestätigt neue Folterworwürfe
- Neie Offensive / Hunderte Verdächtige in Bagdad festgenommen
- Überschwemmungen in Pakistan / 7.000 Menschen obdachlos
- US-Truppen töten in Afghanistan offenbar 17 Zivilisten
Albanien:
- Opposition in Albanien mit Vorsprung / Gewaltsamer Tod eines Wahlhelfers
- OSZE und Solana kritisieren Parlamentswahlen
- Zwei Tote bei Kundgebungen nach der Wahl
- Euro fällt auf neues Jahrestief
- London greift Paris vor Olympia-Vergabe an
- Schwere Unwetter und Hochwasser in Teilen Europas
- US-Raumsonde "Impactor" planmäßig in Kometen eingeschlagen
Deutschland
- SPD-Spitze verabschiedet "Wahlmanifest" einstimmig
- Nahles für Elterngeld / Ehegatten-Splitting abschaffen
- Stoiber / Ablehnung der Neuwahlen wäre "Katastrophe"
- CDU / Ökosteuer muss bleiben
- CDU erwägt schnelle Senkung des Spitzensteuersatzes
- Kauder: Erhöhung der Mehrwertsteuer noch nicht entschieden
- BDA-Chef Hundt warnt Merkel vor Mehrwertsteuer-Erhöhung
- FDP warnt vor Mehrwertsteuer-Erhöhung
- Nach Ja der WASG wächst bei PDS Zuversicht für Linksbündnis
- WASG-Kandidat Lafontaine kündigt Kampf gegen Agenda 2010 an
- Deutlich weniger Zahnarztbesuche / Konsequenz der Gesundheitsreform
- Arbeitnehmer häufiger krank
- Neue Vorwürfe / Angeblich Netz von Tarnfirmen aufgebaut
- Bau von Werken in Indien und Angola angeblich auf Eis gelegt
- IG Metall-Chef Peters setzt sich für Personalvorstand Hartz ein
- Anzeige gegen Böhse Onkelz / Verbotene rechte Lieder gespielt
- Stuttgart / Schüler wegen Mordes an Obdachlosem zu neun Jahren Haft verurteilt
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