Neue Westfälische ,
23.12.2003 :
Für Genehmigungen die Hand aufgehalten / Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen ehemaligen Angestellten des Ausländeramtes
Paderborn (gär). Die Paderborner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen ehemaligen Angestellten des städtischen Ausländeramtes erhoben. Anton E. (58) soll in der Zeit von Juli 1998 bis Dezember 2002 in 70 Fällen von Ausländern widerrechtlich Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen kassiert haben.
Das ergaunerte Geld verprasste der Beschuldigte angeblich während der Mittagspausen an Spielautomaten. Nach Angaben des Paderborner Oberstaatsanwaltes Günter Krüssmann sind in dem Fall die Straftatbestände Betrug, Unterschlagung und Gebührenüberhebung erfüllt. Der Gesamtschaden belaufe sich auf etwa 3.000 Euro. Ein Gutachter sei zu dem Ergebnis gekommen, dass Anton E. spielsüchtig war.
Die Stadt hatte den Familienvater nach Bekannt werden der Vorwürfe fristlos entlassen. Sie bedachte dabei allerdings nicht, dass Anton E. einen Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter gestellt hatte. Als Arbeitgeber hätte sie den Personalrat in formieren und das Integrationsamt einschalten müssen. Weil das versäumt wurde, kam es zu einem Arbeitsgerichtsprozess. Vor Gericht einigten sich die Parteien darauf, dass Anton E. suspendiert bleibt und sein Arbeitsverhältnis im März nächsten Jahres endet.
Der Fall schlug hohe Wellen. So warf der Rechtsanwalt des Beschuldigten, Stefan Kattelmann, der Stadt vor, sie habe von der Spielsucht seines Mandanten bereits seit längerer Zeit gewusst. Deshalb hätte sie ihre Hilfe anbieten müssen. Sollte die Spielsucht auch vom Paderborner Schöffengericht anerkannt werden, dann dürfte sie als Strafmilderungsgrund anerkannt werden.
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