www.hiergeblieben.de ,
01.07.2005 :
Übersicht
Veröffentlichungen am 01.07.2005
01.) Die Glocke:
(Sendenhorst) Eröffnung der Ausstellung "Gemeinsam in Sachsenhausen" / Nach dem Besuch nichts wie vorher
02.) Schaumburger Zeitung:
(Bad Eilsen) Kurgäste raus: Göring lässt das Bad in nur 48 Stunden räumen / "Kurpark Serie" Teil 3 / Erst die Luftwaffe und Focke Wulf, dann englische Besatzungstruppen einquartiert / Ab 1951 wieder Badebetrieb
03.) Schaumburger Zeitung:
(Bückeburg) Vorbildliches Engagement / "Bündnis für Demokratie und Toleranz" zeichnet Herderschule aus
04.) Neue Westfälische:
(Bielefeld) Keine billigen Tickets für sozial Schwache
05.) Radio Westfalica:
(Bad Oeynhausen) Beisetzung mit militärischen Ehren
06.) Westfalen-Blatt:
(Bielefeld) Leitartikel / Achtung: Linksaußen! / So rot wie aus dem Endzeit-Nichts / Von Rolf Dressler
07.) Westfalen-Blatt:
(Bielefeld) Kommentar / Bewegung im Sudan / Noch ist die Richtung unklar / Reinhard Brockmann
08.) Westfalen-Blatt:
(Bielefeld) Kommentar / Krankenhausräumung / War es nur "Aktionismus"? / Dirk Bodderas
09.) Neue Westfälische (online):
(Paderborn) Zwölf Drogendealer verhaftet / Rauschgiftfahnder ermittelten über ein Jahr lang
10.) Kreispolizeibehörde Paderborn:
(Paderborn) Afrikaner dealten mit Marihuana / Zwölf Haftbefehle
11.) Verwaltungsgericht Minden:
Reisebeschränkungen gegen gewaltbereite Arminen-Fans bestätigt
Nachrichten vom 01.07.2005
Flucht / Rassismus
01.) Massenabschiebung in den Krieg / Auch PKK-Aktivist droht Auslieferung in die Türkei (Neues Deutschland)
02.) Online-Urteil: Gewaltanwendung per Mausklick / Heute hat das Amtsgericht Frankfurt das Urteil in Sachen Online-Demonstration gegen das Lufthansa-Abschiebegeschäft gefällt / Der Angeklagte wurde zu 90 Tagessätzen verurteilt (Libertad)
03.) http://www.kein-abschiebeknast.tk - Die Website zur Demo gegen den Abschiebeknast Ingelheim ist online (Indymedia)
01.) Massenabschiebung in den Krieg / Auch PKK-Aktivist droht Auslieferung in die Türkei
Während die deutsche Presse vom Wiederaufflammen des Krieges in den kurdischen Gebieten der Türkei berichtet, hat das Bundesland Nordrhein-Westfalen eine Massenabschiebung kurdischer Flüchtlinge vorgenommen.
Ohne jede Vorankündigung wurden am Dienstag in den frühen Morgenstunden 70 Kurden von der Polizei aus dem Schlaf gerissen, an Händen und Füßen gefesselt zum Düsseldorfer Flughafen verbracht und von dort in die Türkei deportiert. Wer sich zu Wehr setzte, wurde mit Medikamenten zwangsweise ruhig gestellt. Das in Düsseldorf ansässige Kurdische Frauenbüro für Frieden Ceni äußerte seine tiefe Sorge über die Sicherheit der Zwangsdeportierten, unter denen sich auch mehrere Kinder befinden. Während das "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" die Massenabschiebungen mit "positiven Veränderungen für Kurden in der Türkei" rechtfertigt, erwartet die Abgeschobenen ein Land im Kriegszustand. Seit Ende März findet in den kurdischen Provinzen der Türkei die größte Militäroffensive gegen die kurdische PKK-Guerilla seit sechs Jahren statt. Allein im Mai starben dabei 50 Menschen.
Der Ausgang der Referenden in Frankreich und Holland hat bei der türkischen Regierung die Hoffnung auf einen EU-Beitritt schwinden lassen. Um so hemmungsloser gehen Sicherheitskräfte wieder gegen kurdische Zivilisten vor. In Van eröffnete die Militärpolizei vergangene Woche das Feuer auf eine Demonstration und tötete einen 19-Jährigen. Auch in der Großstadt Diyarbakir zerschlug die Polizei am Montag einen Trauerzug für einen gefallenen Guerillakommandanten mit Knüppeln, Tränengas und Warnschüssen.
Eine baldige Abschiebung in die Türkei droht auch Taylan Sarigül. Vom Oberlandesgericht Koblenz war der 28-jährige Kurde am 16. Juni wegen "Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung" zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, weil er als PKK-Funktionär die Organisation in Mainz und Darmstadt geleitet haben soll.
Auf Druck der Bundesanwaltschaft, die ein Abtauchen Sarigüls befürchtete, wurde dieser unmittelbar nach der Urteilsverkündung ins Abschiebelager Ingelheim gebracht. Dort trat er in den Hungerstreik. AZADI, ein Rechtshilfefonds für Kurden in Deutschland, warnt, dass Sarigül im Falle seiner Abschiebung Verhaftung und Folter drohen.
Dass in der Türkei die Gefahr der Folter weiterhin real ist, belegt ein vom türkischen Menschenrechtsverein IHD am vergangenen Sonntag veröffentlichter Bericht. Rechtsanwältin Eren Keskin erklärte, dass insbesondere in den kurdischen Provinzen die Anwendung von Folter intensiv fortgesetzt werde. So wurden dem IHD allein im ersten Quartal des Jahres 448 Fälle von Folter, Misshandlung und Erniedrigung gemeldet.
Quelle: Neues Deutschland (Nikolaus Brauns)
02.) Online-Urteil: Gewaltanwendung per Mausklick / Heute hat das Amtsgericht Frankfurt das Urteil in Sachen Online-Demonstration gegen das Lufthansa-Abschiebegeschäft gefällt / Der Angeklagte wurde zu 90 Tagessätzen verurteilt
Das Strafverfahren wegen dem Internet-Protest gegen die deutsche Lufthansa endet mit einer Geldstrafe. Der Angeklagte ruft im Schlusswort zu "elektronischem zivilen Ungehorsam" und weiterem Protest gegen das Abschiebegeschäft der Lufthansa auf.
Vor dem Frankfurter Amtsgericht endete heute der erste Prozess gegen einen Initiatoren der ersten Online-Demonstration in Deutschland mit einer Verurteilung und Geldstrafe. Am 20. Juni 2001 hatten sich mehr als 13.000 virtuelle Demonstranten vor dem Internetportal www.lufthansa.com der Lufthansa versammelt, um gegen deren tödliche Abschiebeflüge zu demonstrieren. Durch den massenhaften und zeitgleichen Mausklick sollten die Server der Lufthansa symbolisch blockiert werden und die in der Öffentlichkeit die menschenverachtende Abschiebepraxis angegriffen werden.
Im heutigen Urteil folgte Amtsrichterin Wild in weiten Teilen der Argumentation der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten wegen "Nötigung", das heißt sowohl "Gewaltanwendung" wie auch "Androhung eines empfindlichen Übels", zu einer Geldstrafe von 900 Euro. In ihrer Urteilsbegründung sah Richterin Wild allein "durch die Kraftentfaltung des Mausklicks" bereits eine "Zwangswirkung"
auf potentielle User der Lufthansa-Webseite, die zum Zeitpunkt der Protestaktion das Onlineportal der Abschiebe-Airline hätten besuchen wollen. Richterin Wild setzte zudem das geltende Versammlungsrecht außer Kraft, in dem sie dem Online-Protest lediglich den Charakter einer "Ansammlung" zubilligte, die zugleich aber wie eine illegale "Blockade" der Lufthansa-Webseite gewirkt habe.
Damit ging Richterin Wild selbst über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus und sah den Tatbestand der "Gewalt in seiner stärksten Form erfüllt", da im Internet auf elektronischem Wege der "Willen Anderer gebeugt" worden wäre. Richterin Wild, die zuvor sämtliche Beweisanträge der Verteidigung als "unrelevant" abgelehnt hatte, folgte ihrer Art Rechtsauffassung, die sich schon in harten Verurteilungen von Irakkriegs-Gegner, die 2003 die US-Airbase blockierten, ausgedrückt hatte. Und auch im virtuellen Raum, möchte die Amtsrichterin Rechtgeschichte schreiben. Für sie war die Online-Demonstration mehr als nur ein einmaliger "Gewaltakt", sondern ihr ginge es auch darum, mit dem Urteil "potentielle Nachahmer" abzuschrecken.
Rechtsanwalt Scherzberg forderte in seinem Schlussplädoyer den bedingungslosen Freispruch. Er zweifelte die juristische Kompetenz der Staatsanwaltschaft an, die nicht in der Lage war, kausale Zusammenhänge zu verbalisieren.
Der Angeklagte beharrte auf dem Recht der freien Demonstration auch im Internet. Bereits im Schlusswort nahm er den Urteilsspruch vorweg als er betonte, dass allein die Tatsache dieses Prozesses beweise, dass "das Internet unter die Fuchtel des Polizeirechts" gestellt werden solle. Während der Urteilsverkündung forderten empörte Zuschauer mit Transparenten die Demonstrationsfreiheit "online wie offline" und erklärten sich den 13.000 mit dem Urteilsspruch kriminalisierten Online-Demonstranten zugehörig.
Die Verteidigung und der Anklagte kündigten Revision an. Sie streben eine rechtliche Entscheidung über die Demonstrationsfreiheit im Internet vor den höchsten deutschen und europäischen Gerichten an.
Quelle: Libertad
03.) http://www.kein-abschiebeknast.tk - Die Website zur Demo gegen den Abschiebeknast Ingelheim ist online
Die Website zur Demo gegen den Abschiebeknast Ingelheim ist online. Unter www.kein-abschiebeknast.tk findet sich der Aufruf zur Demonstration gegen den Knast am Samstag den 16.07.2005. Zudem wird auf die Aufrufe aus den Jahren 2002 und 2003 verwiesen. Es werden auch weiterhin UnterstützerInnen gesucht. Materialien wie ein DIN A2-Plakat und ein Flyer lassen sich über die auf der Seite angegebene Kontaktadresse bestellen. In Ingelheim bei Mainz befindet sich der zentrale Abschiebeknast für die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland. Nachdem im letzten jahr in Zweibrücken demonstriert wurde, wird dieses Jahr wieder in Inelheim gegen die rheinland-pfälzisch-saarländische und bundesdeutsche Abschiebepolitik demonstriert.
Quelle: Indymedia
Schlagzeilen vom 01.07.2005
International
- Republikaner gegen Bush / Ein Teil der Partei will gegen die konservative Agenda vorgehen
- Israel sichert Gaza-Abzug / Militärisches Sperrgebiet wieder aufgehoben
- Irans neuer Präsident unter US-Verdacht / Rolle bei Botschaftsbesetzung 1979 in Teheran unklar
- Attentat / Vertrauter von Großajatollah Siatani in Bagdad getötet
- Zapatero verlangt Zugang zur Westsahara / Madrid mahnt Marokko zur Lösung des Konflikts an
- Suche nach Ursache für Explosion / Längere Ermittlung in Afghanistan
- Bomben-Explosion in Dagestan / Zehn russische Soldaten getötet
- Anschlag in Türkei vereitelt / Polizei erschießt mutmaßlichen Selbstmordattentäter
- Athen: Freisprüche im zweiten Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der griechischen Stadtguerilla
- Großbritannien übernimmt Vorsitz / Blair soll EU aus der Krise führen
- Visa-Affäre / EU droht Deutschland Verfahren an
Deutschland
- Deutschland / Haftbefehl wegen Hilfe für libysches Atomprogramm
- Deutschland / Schröder verliert Vertrauensfrage im Bundestag
- Deutschland / Untreueprozess gegen Ex-DVU-Fraktionschef geplatzt / Ladung zu spät verschickt
info@hiergeblieben.de
|