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Lippische Landes-Zeitung ,
25.06.2005 :
(Lemgo) Ständiger Rechtsbruch / Gegen Sonderrechte für religiöse Minderheiten
Baptistische Extremisten und keine Ende. Viele Bürger fragen sich mittlerweile mit Recht, was in diesem Staate überhaupt noch funktionieren soll, wenn sogar geschriebenes Gesetz ständig von Minderheiten mit Füßen getreten wird. Bedauerlicher Weise sind wir dank der Gutmenschen und Bedenkenträger auf dem besten Wege in die Multi-Kulti-Gesellschaft, in der sich jede Randgruppe und Minderheit ungestraft ihren gesetzesfreien Raum erkämpft und ihn gegen alle Widerstände verteidigt. Offensichtlich geduldet durch Pressionen unterschiedlicher Gesellschaftsgruppen, die den Zeigefinger heben und ständig auf unsere "braune" und Menschen verachtende Vergangenheit hinweisen, um Widerstand zu ersticken.
Während geringste Vergehen oft und hart bestraft werden, sehen Behörden und insbesondere die Justiz tatenlos oder halbherzig zu, wie deutsches Recht permanent von bestimmten Gruppen oder Einzelpersonen mit Füßen getreten wird. Obwohl sie gegen bestehendes Recht verstoßen, gesteht ihnen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu, sich ihr vermeintliches Recht durch alle Gerichtsinstanzen erklagen zu dürfen. Häufig mit Urteilen, die das Rechtsempfinden des normalen Bürgers empört.
Anstatt klar zu sagen: Entweder fügt ihr euch voll und ganz in unsere Gesellschaft ein, erkennt das Grundgesetz und alle gesetzlichen Normen an, oder es werden alle sozialen Leistungen gestrichen, die eventuell vorhandene deutsche Staatsbürgerschaft wird aberkannt, und es erfolgt eine sofortige Abschiebung in das Herkunftsland. Nein, die staatlichen Institutionen lavieren sich durch ein Geflecht von Rücksichtnahmen aus politischen und humanen Gründen, Duldungen, Verzögerungen und leeren Drohungen. Wo, um alle Welt, soll da noch ein Respekt des Bürgers vor dem Gesetz bleiben?
Grotesker kann die Situation gar nicht sein: Ultrareligiöse Migranten kommen in ein Land, das ihnen im Gegensatz zu ihrer Herkunft Sicherheit und Wohlstand gewährt. Sie bedanken sich dafür mit einem erzreaktionären Verhalten. Merke: Die Hand die einen ernährt, schlägt man nicht.
Schon seit geraumer Zeit mehren sich die Fälle, in denen um des lieben Friedens willen religiösen Minderheiten Sonderrechte und Ausnahmen eingeräumt werden, die durch keine gesetzlichen Grundlagen auch nur im entferntesten abgedeckt sind: Fern bleiben bei Klassenfahrten, Ablehnung von Sexualkundeunterricht, fern bleiben bei Sportstunden. Offenbar geht das Entgegenkommen an manchen Schulen schon so weit, dass aus der Duldung des zivilen Ungehorsams sogar eine Art vermeintlichen Rechtsanspruchs wird: Migrantenkinder ultraorthodoxer Minderheiten erhalten Parallelunterricht ganz im Sinne und zur Zufriedenheit ihrer fanatischen Erziehungsberechtigten.
Wann endlich besinnt sich der Staat auf seine Pflicht der Gleichbehandlung nicht nur seiner Bürger, sondern auch der Einwanderer und in diesem Falle der strikten Trennung von Kirche und Staat? Wann endlich unterbindet er den ständigen Rechtsbruch durch ultrareligiösen Minderheiten?
Dieter Oertel
Spiegelberg 95
Lemgo
25./26.06.2005
Detmold@lz-online.de
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