Westfalen-Blatt Online ,
17.02.2025 :
Angeblicher "Reichsbürger" will seine Waffen zurück
17.02.2025 - 17.50 Uhr
Polizei hält Mann für unzuverlässig
Minden. Ein Mann aus dem Kreis Minden-Lübbecke soll Frauen verbal bedroht haben und der "Reichsbürger"-Szene nahe stehen. Er bestreitet das - und will seine scharfen Waffen zurückhaben, deren Besitz ihm 2023 verboten worden war.
Von Christian Althoff
Die Waffenbehörde der Kreispolizei Minden-Lübbecke hat einem mutmaßlichen "Reichsbürger" seine Waffenbesitzkarten entzogen - wegen "absoluter Unzuverlässigkeit".
Dagegen klagte der Mann vor dem Verwaltungsgericht in Minden, das am Montag (17. Februar) verhandelte.
Anhänger der "Reichsbürger"-Szene sprechen der Bundesrepublik die Legitimation ab und weigern sich oft, Verwaltungsentscheidungen zu befolgen. Deshalb reicht den Behörden alleine die Zugehörigkeit zur Szene, um eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit anzunehmen.
Von der Ex-Partnerin angezeigt
Im vorliegenden Fall besaß der Mann eine grüne Standard-Waffenbesitzkarte, eine gelbe für Sportwaffen und einen Kleinen Waffenschein. Bei einer routinemäßigen Überprüfung ergaben sich Zweifel an seiner Zuverlässigkeit. So hatte eine Ex-Partnerin ihn wegen Stalkings angezeigt. Die Anzeige hatte sie später zurückgenommen, aber in der Akte fanden sich Screenshots von Chats. Demnach soll der Mann der Frau geschrieben haben: "Du bist das größte Stück Sch... Von dir will ich nur noch Blut sehen." Auch ein Ehepaar hatte den Mann wegen drastischer Drohungen angezeigt, doch wurde seine Urheberschaft nicht bewiesen.
Name in Sperrschrift geschrieben
Ein weiteres Indiz sahen die Behörden darin, dass der Mann seinen Namen an der Klingel gesperrt geschrieben hatte, also mit einem Anschlag Abstand zwischen den Buchstaben, wie es nach Auskunft des Staatsschutzes und Urteilen mancher Gerichte bei einigen "Reichsbürgern" üblich ist.
In drei einschlägigen Telegram-Gruppen
Auch war der Mann in einschlägigen Telegram-Gruppen und merkte bei der Beantragung eines Reisepasses an, das Einwohnermeldeamt habe die Staatsbürgerschaftsangehörigkeit "deutsch" nicht ordnungsgemäß abgeleitet. Er weigerte sich zudem, beim Einwohnermeldeamt eine Blankounterschrift zu hinterlassen, weil er befürchtete, die Behörde werde damit Verträge abschließen - "zum Beispiel mit der GEZ".
Mann gibt Waffen ab und klagt
Der Mann befolgte den Widerruf seiner Waffenerlaubnisse und gab die Waffen an einen Händler ab, klagte aber gegen den Bescheid. Vor Gericht sagte der Kläger, der von Thomas Röckemann, Anwalt und AfD-Landtagsabgeordneter, vertreten wurde, er sei kein "Reichsbürger". In die Telegram-Gruppen sei er ohne sein Wissen aufgenommen worden.
Zu den WhatsApp-Nachrichten erklärte Röckemann, möglicherweise habe jemand anderes das Handy seines Mandanten genutzt. "Eine eifersüchtige Ex-Freundin? Wir wissen es nicht."
Entscheidung in Kürze schriftlich
Die Richterin der 8. Kammer ließ erkennen, dass sie den Bescheid der Waffenbehörde wohl bestätigen wird. Die Entscheidung wird den Parteien in Kürze schriftlich zugestellt.
In NRW sind Ostwestfalen-Lippe und das Sauerland Schwerpunkte der "Reichsbürger"-Szene. Ihr werden NRW-weit 3.400 Personen zugerechnet. In Ostwestfalen-Lippe geht der Staatsschutz von etwa 400 Menschen aus, die der Szene nahe stehen.
Bildunterschrift: er Kläger will wieder die Erlaubnis bekommen, scharfe Waffen zu besitzen, wie hier auf einem Symbolfoto.
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Am 17. Februar 2025 wurde "Reichsbürger" Stefan K. aus Porta Westfalica von dem Szene-Anwalt Thomas Röckemann ("AfD") beim Verwaltungsgericht Minden vertreten - eine Entscheidung wird schriftlich erfolgen.
Am 17. Februar 2025 wendete sich "Reichsbürger" Stefan K. aus Porta Westfalica beim Verwaltungsgericht Minden gegen den Widerruf "waffenrechtlicher Erlaubnisse" - klagte gegen das Land Nordrhein-Westfalen.
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