Nachrichten ,
17.02.2025 :
Tages-Chronologie von Montag, 17. Februar 2025
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Pressespiegel überregional
MiGAZIN, 17.02.2025:
Mehr Ängste / Neun Morde, die Hanau verändert haben
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www.hiergeblieben.de - Zusammenfassung - Montag, 17. Februar 2025
Am 17. Februar 2025 wurde "Reichsbürger" Stefan K. aus Porta Westfalica von dem Szene-Anwalt Thomas Röckemann ("AfD") beim Verwaltungsgericht Minden vertreten - eine Entscheidung wird schriftlich erfolgen.
Am 17. Februar 2025 wendete sich "Reichsbürger" Stefan K. aus Porta Westfalica beim Verwaltungsgericht Minden gegen den Widerruf "waffenrechtlicher Erlaubnisse" - klagte gegen das Land Nordrhein-Westfalen.
www.minden-luebbecke.de/Service/Integration/NRWeltoffen
Am 17. Februar 2025 fand in Detmold der 165. (extrem rechte) "Spaziergang" mit 10 Teilnehmenden um Gerd Ulrich, Viktor Hübner, Simon Niederleig, Ralph Hoppe, Rolf-Arno Maertzke, wie Jürgen Alhäuser statt.
Am 10. Februar 2025 war der "Reichsbürger" Jörg Reckmeyer - ein "Bestallter staatlicher Einzelrichter" der "Justiz-Opfer-Hilfe" - als "Anti-Antifa"-Fotograf bei der Demonstration von "Detmold geht spazieren" tätig.
Am 10. Februar 2025 nahmen auch Volker Brauner und Roman Rutt, wie Marc Köller - am 1. Februar 2025 gewählte neue Vorstandsmitglieder des "AfD"-"Stadtverband Detmold" - an "Detmold geht spazieren" teil.
Am 10. Februar 2025 fand in Detmold der 164. rechte "Spaziergang" mit 25 Beteiligten - um die Neonazis Gerd Ulrich, Burkhart Weecke, Daniel Kokott wie Simon Niederleig, Reinhold Gwiasda von der "AfD" - statt.
www.hiergeblieben.de
Für den 18. Februar 2025 kündigte der Neonazi Gerd Ulrich von 16.00 bis 17.00 Uhr eine "Schilder-Aktion" mit dem Motto "Gegen das Morden, Imperialismus und Fremdbestimmung!" in Paderborn-Sennelager an.
Am 17. Februar 2025 kündigte der Neonazi Gerd Ulrich für den 18. Februar 2025 von 16.00 bis 17.00 Uhr, eine "Schilder-Aktion" - "Gegen das Morden, Imperialismus und Fremdbestimmung!" -, in Sennelager an.
www.buendnisdemokratietoleranz.wordpress.com
www.bgr-paderborn.de
www.vielfalt-lieben.de
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Artikel-Einträge in der Datenbank:
Westfalen-Blatt Online, 17.02.2025:
Angeblicher "Reichsbürger" will seine Waffen zurück
Mindener Tageblatt Online, 17.02.2025:
Gewaltfantasien und Reichsbürger-Verdacht: Portaner kämpft vor Gericht um Waffenerlaubnis
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Westfalen-Blatt Online, 17.02.2025:
Angeblicher "Reichsbürger" will seine Waffen zurück
17.02.2025 - 17.50 Uhr
Polizei hält Mann für unzuverlässig
Minden. Ein Mann aus dem Kreis Minden-Lübbecke soll Frauen verbal bedroht haben und der "Reichsbürger"-Szene nahe stehen. Er bestreitet das - und will seine scharfen Waffen zurückhaben, deren Besitz ihm 2023 verboten worden war.
Von Christian Althoff
Die Waffenbehörde der Kreispolizei Minden-Lübbecke hat einem mutmaßlichen "Reichsbürger" seine Waffenbesitzkarten entzogen - wegen "absoluter Unzuverlässigkeit".
Dagegen klagte der Mann vor dem Verwaltungsgericht in Minden, das am Montag (17. Februar) verhandelte.
Anhänger der "Reichsbürger"-Szene sprechen der Bundesrepublik die Legitimation ab und weigern sich oft, Verwaltungsentscheidungen zu befolgen. Deshalb reicht den Behörden alleine die Zugehörigkeit zur Szene, um eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit anzunehmen.
Von der Ex-Partnerin angezeigt
Im vorliegenden Fall besaß der Mann eine grüne Standard-Waffenbesitzkarte, eine gelbe für Sportwaffen und einen Kleinen Waffenschein. Bei einer routinemäßigen Überprüfung ergaben sich Zweifel an seiner Zuverlässigkeit. So hatte eine Ex-Partnerin ihn wegen Stalkings angezeigt. Die Anzeige hatte sie später zurückgenommen, aber in der Akte fanden sich Screenshots von Chats. Demnach soll der Mann der Frau geschrieben haben: "Du bist das größte Stück Sch... Von dir will ich nur noch Blut sehen." Auch ein Ehepaar hatte den Mann wegen drastischer Drohungen angezeigt, doch wurde seine Urheberschaft nicht bewiesen.
Name in Sperrschrift geschrieben
Ein weiteres Indiz sahen die Behörden darin, dass der Mann seinen Namen an der Klingel gesperrt geschrieben hatte, also mit einem Anschlag Abstand zwischen den Buchstaben, wie es nach Auskunft des Staatsschutzes und Urteilen mancher Gerichte bei einigen "Reichsbürgern" üblich ist.
In drei einschlägigen Telegram-Gruppen
Auch war der Mann in einschlägigen Telegram-Gruppen und merkte bei der Beantragung eines Reisepasses an, das Einwohnermeldeamt habe die Staatsbürgerschaftsangehörigkeit "deutsch" nicht ordnungsgemäß abgeleitet. Er weigerte sich zudem, beim Einwohnermeldeamt eine Blankounterschrift zu hinterlassen, weil er befürchtete, die Behörde werde damit Verträge abschließen - "zum Beispiel mit der GEZ".
Mann gibt Waffen ab und klagt
Der Mann befolgte den Widerruf seiner Waffenerlaubnisse und gab die Waffen an einen Händler ab, klagte aber gegen den Bescheid. Vor Gericht sagte der Kläger, der von Thomas Röckemann, Anwalt und AfD-Landtagsabgeordneter, vertreten wurde, er sei kein "Reichsbürger". In die Telegram-Gruppen sei er ohne sein Wissen aufgenommen worden.
Zu den WhatsApp-Nachrichten erklärte Röckemann, möglicherweise habe jemand anderes das Handy seines Mandanten genutzt. "Eine eifersüchtige Ex-Freundin? Wir wissen es nicht."
Entscheidung in Kürze schriftlich
Die Richterin der 8. Kammer ließ erkennen, dass sie den Bescheid der Waffenbehörde wohl bestätigen wird. Die Entscheidung wird den Parteien in Kürze schriftlich zugestellt.
In NRW sind Ostwestfalen-Lippe und das Sauerland Schwerpunkte der "Reichsbürger"-Szene. Ihr werden NRW-weit 3.400 Personen zugerechnet. In Ostwestfalen-Lippe geht der Staatsschutz von etwa 400 Menschen aus, die der Szene nahe stehen.
Bildunterschrift: er Kläger will wieder die Erlaubnis bekommen, scharfe Waffen zu besitzen, wie hier auf einem Symbolfoto.
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Mindener Tageblatt Online, 17.02.2025:
Gewaltfantasien und Reichsbürger-Verdacht: Portaner kämpft vor Gericht um Waffenerlaubnis
17.02.2025 - 17.22 Uhr
Ist der Kläger gefährlich?
Ein Mann soll der Reichsbürger-Szene nahe stehen und in Nachrichten mit Gewaltfantasien gedroht haben - die Behörden halten ihn deswegen für unzuverlässig im Umgang mit Waffen. Vor dem Verwaltungsgericht Minden wehrt er sich nun gegen den Entzug seiner Waffenerlaubnis.
Maximilian Hampel
Minden. Eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Minden bot am Montag einen Einblick in die bizarre Welt der so genannten Reichsbürger. Ein Portaner, den die Behörden dieser Szene zuordnen, wehrt sich zusammen mit seinem Anwalt Thomas Röckemann gegen den Entzug seiner Waffenerlaubnis, die ihm im Sommer 2023 entzogen worden war.
Die zuständige Einzelrichterin Annika Kapitza erläuterte zu Anfang die zwei wesentlichen Gründe, weswegen die Waffenbehörde dem Mann die Eignung als Waffenbesitzer abspricht: Zum einen gebe es laut Staatsschutz deutliche Indizien für eine Reichsbürger-Mentalität. So habe der Kläger, der angeblich in Österreich heiraten und Grundbesitz erwerben wolle, einen so genannten Staatsangehörigkeitsausweis beantragt. Dieser wird nach Kenntnis des Verfassungsschutzes häufig von Reichsbürgern genutzt, welche die Bundesrepublik als illegitime Konstruktion ablehnen und sich auf eine "ursprüngliche" Staatsangehörigkeit berufen.
Außerdem habe der Mann beim Beantragen eines Reisepasses Zweifel an seiner deutschen Staatsangehörigkeit geäußert und sich geweigert, den Ausweis zu unterschreiben - angeblich aus Angst vor Datenmissbrauch. Ein schriftlicher Bericht des Bielefelder Staatsschutzes verortet ihn zudem in einschlägigen Telegram-Gruppen wie "Die Deutschlandfrage", "Freunde des Kaisers - Hand in Hand in ganz Deutschland" und "Wissen ist Macht", in denen das Grundgesetz als "Provisorium" dargestellt und generell staatsfeindliche Äußerungen verbreitet würden. Hinzu komme, dass sein Name auf dem Klingelschild in Sperrschrift stehe, einer für Reichsbürger typischen Schreibweise, bei der die Buchstaben durch Leerzeichen voneinander getrennt sind. Dies wird von Reichsbürgern als pseudo-juristisches Mittel verwendet. Angehörige der Szene glauben, dass Dokumente so nicht rechtlich wirksam sind oder von Behörden nicht anerkannt werden dürfen.
Zwei eingestellte Strafverfahren
Zusätzlich stützt sich die Waffenbehörde auf zwei Strafverfahren, die zwar eingestellt wurden, aber laut Kapitza auf ein gewaltbereites Verhalten hindeuten. In einem Fall soll der Kläger einem Ehepaar per WhatsApp in drastischer Weise mit Gewalt gedroht haben; in einem weiteren Verfahren soll er seiner Ex-Partnerin geschrieben haben, er wolle "nur noch Blut" von ihr sehen. Die Richterin attestiert dem Angeklagten an Hand der Nachrichten ein aufbrausendes aggressives Verhalten. Beide Verfahren wurden zwar eingestellt. Dennoch, so die Richterin, dürfe das Ordnungsrecht auch eingestellte Verfahren und mehrfache Auffälligkeiten berücksichtigen, da dies auf eine mögliche missbräuchliche Verwendung von Waffen schließen lasse.
Der Kläger selbst bestreitet jede Nähe zur Reichsbürger-Szene. "Das mit der Sperrschrift ist mir bisher nicht bewusst, dass es verpönt oder verboten ist." Er habe die Telegram-Gruppen nicht freiwillig betreten, sondern sei ohne sein Zutun hinzugefügt worden. Auch die angeblichen Droh-Nachrichten ließen sich ihm nicht eindeutig zuordnen. Beide Verfahren seien schließlich eingestellt worden und dürften daher nicht herangezogen werden, um seine Zuverlässigkeit in waffenrechtlicher Hinsicht in Frage zu stellen, betont sein Anwalt Röckemann. Zudem führte dieser ein Schreiben einer Behörde aus Österreich ins Feld, wonach für das geplante Vorhaben - Heirat und Immobilienkauf - ein Staatsangehörigkeitsausweis erforderlich sei. Allerdings, so entgegnet ein Vertreter des beklagten Landes NRW, hege der Staatsschutz erhebliche Zweifel an der Echtheit dieses Dokuments.
Keine direkte Entscheidung
Klar sei, so die Richterin, dass bereits die wiederholten, wenn auch nicht verurteilten, Droh-Nachrichten für Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit des Klägers ausreichen. Die Frage seiner mutmaßlichen Reichsbürger-Zugehörigkeit komme als weiterer Faktor hinzu.
Der Kläger und sein Anwalt bleiben dennoch bei ihrem Antrag, die waffenrechtlichen Erlaubnisse - darunter eine Waffenbesitzkarte (WBK) als Sportschütze, aber auch eine grüne WBK und einen kleinen Waffenschein - wiederherzustellen. In Deutschland gibt es drei Varianten der WBK, wobei die grüne WBK die umfassendste ist. Nach einer etwa 25-minütigen mündlichen Verhandlung kündigte Richterin Kapitza am Montag an, kein sofortiges Urteil zu fällen. Stattdessen wolle das Gericht den Beteiligten seine Entscheidung schriftlich mitteilen.
Bildunterschrift: Am Verwaltungsgericht Minden wehrt sich ein mutmaßlicher Reichsbürger gegen den Entzug seiner Waffenerlaubnis (MT-Symbolbild).
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