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04.02.2025 :
Pressespiegel überregional
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Übersicht:
MiGAZIN, 04.02.2025:
Neues 5-Jahres-Hoch / Täglich sieben rechtsextreme Delikte in Berlin
MiGAZIN, 04.02.2025:
Skandal-Freispruch für Rassisten / Weder Knast noch Klinik, dafür SS-Empfehlung vom Richter
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MiGAZIN, 04.02.2025:
Neues 5-Jahres-Hoch / Täglich sieben rechtsextreme Delikte in Berlin
04.02.2025 - 11.28 Uhr
Mehr als 2.500 rechtsextreme Delikte hat die Berliner Polizei im vergangenen Jahr registriert. Das markiert einen neuen Höchststand seit 2020. Die Zahlen sind vorläufig und können in der Jahresstatistik höher ausfallen.
Die Berliner Polizei hat im vergangenen Jahr bislang 2.520 Fälle rechtsextrem motivierter Delikte gezählt. Das war der Höchststand der Jahre seit 2020 (2.515 Fälle), wie aus einer am Montag veröffentlichten Antwort der Senatsinnenverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus hervorgeht.
Darunter waren 79 Gewaltdelikte, 1.489 so genannte Propagandadelikte sowie 332 Fälle von Volksverhetzung und 118 Sachbeschädigungen. Mit Nachmeldungen aus dem vergangenen Jahr müsse noch gerechnet werden, hieß es außerdem.
Linksextrem motivierte Delikte wurden im vergangenen Jahr bislang 621 gezählt. 2020 waren es 2.152 gewesen, 2023 waren es 1.133 Fälle. Die Polizei registrierte 2024 unter anderem 111 links motivierte Gewaltdelikte sowie 363 Sachbeschädigungen. Die Zahl so genannter "islamistisch" motivierter Delikte stieg in den vergangenen fünf Jahren von 97 (2020) auf 437 im vergangenen Jahr. Ungefähr die Hälfte davon (221) waren Sachbeschädigungen.
Rassistische und antisemitische Motivation
Eine antisemitische Motivation von rechts erkannten die Ermittler 2024 in 267 Fällen, darunter 148 Mal Volksverhetzung. Rassistische Motivation lag 245 Fällen zu Grunde, darunter 17 Gewaltdelikte. Die Anzahl der links motivierten Antisemitismus-Fälle wurde mit 25 angegeben, darunter 5 Gewaltdelikte. "Islamistisch"-fundamentalistisch motivierter Antisemitismus wurde in 281 Fällen angenommen, darunter 164 Sachbeschädigungen.
Die Anzahl der Delikte in der Rubrik "Ausländische Ideologie mit antisemitischer Motivation" lag bei 937, darunter 255 Volksverhetzungen und 137 Sachbeschädigungen. Ursächlich für die Zahlen dürfte der Krieg im Gaza-Streifen sein. Im vergangenen Jahr gingen Tausende auf die Straßen, um gegen das militärische Vorgehen Israels zu protestieren. (epd/mig)
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MiGAZIN, 04.02.2025:
Skandal-Freispruch für Rassisten / Weder Knast noch Klinik, dafür SS-Empfehlung vom Richter
04.02.2025 - 16.39 Uhr
Laut Anklage wollte ein Rassist mit einer Kofferbombe möglichst viele "dunkelhäutige Menschen" töten; laut Psychologen ist er anfällig für spontane Taten. Der Richter sieht es anders: Freispruch und eine Empfehlung - zumindest die von der Straße sichtbaren SS-Runen in seiner Wohnung solle er entfernen.
Von Sabina Crisan
Er habe zwar abartige Sachen gemacht, wie eine tote Taube mit einem Böller in die Luft gesprengt - aber ein Terrorist, der einen Anschlag verüben wolle, würde die Böller nicht verschwenden, sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht Halle über den Angeklagten. Der 37-Jährige ist in dem Prozess vom Vorwurf, möglichst viele "dunkelhäutige Menschen" mit einer Kofferbombe töten zu wollen, freigesprochen worden.
Die Staatsanwaltschaft warf dem 37-Jährigen vor, er habe aus "fremdenfeindlichen und rassistischen Motiven" mit einer Kofferbombe möglichst viele Menschen, "insbesondere ausländische Menschen mit dunkler Hautfarbe", töten wollen. Das sah das Gericht als nicht erwiesen an.
Das Landgericht verhängte ein Jahr Haft gegen den 37-Jährigen - davon hat er zehn Monate bereits in Untersuchungshaft abgesessen, der Rest wurde aufgehoben, wie der Verteidiger erklärte. Der Mann ist nun auf freien Fuß und müsse sich um eine neue Wohnung kümmern, sagte der Anwalt. "Da, wo er bisher gewohnt hat, wird er in Zukunft Probleme haben."
Richter: Total unreflektiert, die Nazi-Zeit zu verehren
In seiner Wohnung seien "sehr starke, rechtsradikale, rassistische Inhalte" gefunden worden, sagte der Richter. Er sagte, die Kammer sei "sehr entsetzt" von dem menschenverachtenden Inhalt gewesen. Jedoch sei der gefundene Sprengsatz in der Wohnung des Mannes keine Kofferbombe gewesen. Es sei ein Koffer mit einem Böller gewesen, jedoch von vornherein nicht geeignet einen Menschen zu töten, so der Richter.
An einem Vormittag im April 2024 soll der Angeklagte aus einem weit geöffneten Fenster einen Passanten rassistisch beleidigt und mit einem Softair-Sturmgewehr bedroht haben. Passanten hätten SS-Runen an einer der Wände der Wohnung erkannt.
In der Wohnung wurden neben zahlreichen rassistischen Gedichten, viele nationalsozialistische Symbole gefunden, unter anderem auch Hakenkreuze und auf einer roten Wand gesprühte SS-Runen. Es sei nicht nur rassistisch und menschenverachtend, sondern auch unreflektiert, die Nazi-Zeit auf ein Podest zu stellen, sagte der Richter. Er riet dem Mann dringend, zumindest die von der Straße aus sichtbaren SS-Runen zu entfernen.
Verteidigung legt keine Revision ein
Das Gericht verhängte die Strafe wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Verstoß gegen das Waffengesetz sowie die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat eine Woche Zeit, um Revision einzulegen. Der Verteidiger hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr gefordert - er werde keine Revision einlegen, sagte er.
Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zwei Monate Haft gefordert. In einem emotionalen Plädoyer, betonte die Staatsanwältin, wie viele rassistische Gedichte und Gedanken bei dem Mann gefunden worden seien. Der 37-Jährige sei "fest entschlossen aus rassistischen Motiven" gewesen, eine so genannte Splitterbombe zu zünden, eine Symboltat, begründet durch seinen "Hass auf dunkelhäutige Menschen".
Ein psychologisches Gutachten verwies auf eine Borderline-Persönlichkeitsstörung des Mannes. Die sei gerade für spontane Taten ein wichtiges Indiz, hieß im Plädoyer. Zudem sei er "extrem Alkohol gewöhnt" und leide an einer lebensbedrohlichen Leberzirrhose. Der Richter entschied sich dennoch gegen eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. (dpa/mig)
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