3 Artikel ,
23.01.2025 :
Pressespiegel überregional
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Übersicht:
MiGAZIN, 23.01.2025:
Zahlen für 2024 / Rechtsextreme marschieren fast täglich in Deutschland
MiGAZIN, 23.01.2025:
Verbotsantrag im Bundestag / Menschenrechtsinstitut sieht Chance für AfD-Verbot in Karlsruhe
MiGAZIN, 23.01.2025:
Abgeordnete im Netz / Rechts hat die meisten Follower
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MiGAZIN, 23.01.2025:
Zahlen für 2024 / Rechtsextreme marschieren fast täglich in Deutschland
23.01.2025 - 13.50 Uhr
Die Zahl rechtsextremer Aufmärsche ist im vergangenen Jahr sprunghaft angestiegen. Inzwischen marschieren Neonazis fast täglich irgendwo in der Republik. Die Linke rechnet mit weiter steigenden Zahlen wegen "rechten Rhetorik nahezu aller Parteien im Wahlkampf-Modus".
Nach Recherchen von Linken-Abgeordneten im Bundestag steigt die Zahl der Aufmärsche rechtsextremer Gruppen und Parteien. Im vergangenen Jahr registrierte das Bundesinnenministerium laut vorläufigen Zahlen 316 Demonstrationen, Kundgebungen und Aufmärsche mit überregionaler Bedeutung, wie die Parlamentarier auf Grundlage entsprechender Anfragen mitteilten. 2023 habe die Zahl bei 268 gelegen, 2022 seien 151 derartige Veranstaltungen gezählt worden. Zuerst hatte die "Frankfurter Rundschau" berichtet.
Die Zahlen sind vorläufig, Nachmeldungen sind zu erwarten. Informationsstände, das Verteilen von Flugblättern oder sonstige lokale öffentliche Veranstaltungen, die zumeist keinen überregionalen Bezug aufweisen, listet das Ministerium nicht auf.
"Mit der verstärkten rechten Rhetorik nahezu aller Parteien im Wahlkampf-Modus und dem Einreißen der Brandmauer zur AfD besteht zu befürchten, dass die Zahlen in diesem Jahr noch weiter steigen werden", sagte Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) der "Frankfurter Rundschau". Die Entwicklung belege "eine nach wie vor hohe Mobilisierungskraft der extremen Rechten". Das habe sich jüngst in Magdeburg gezeigt, wo Rechtsextreme den Weihnachtsmarkt-Anschlag vom 20. Dezember für ihre Zwecke instrumentalisiert hätten. (dpa/mig)
Bildunterschrift: Demo der Partei "Die Rechte" am 9. November 2019 in Bielefeld.
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MiGAZIN, 23.01.2025:
Verbotsantrag im Bundestag / Menschenrechtsinstitut sieht Chance für AfD-Verbot in Karlsruhe
23.01.2025 - 13.09 Uhr
Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD erfüllt. Entscheiden muss in so einem Fall immer das Bundesverfassungsgericht. Die politische Diskussion über einen entsprechenden Antrag hat bereits begonnen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hält die fraktionsübergreifende Initiative von Bundestagsabgeordneten für ein Verbot der AfD für aussichtsreich. "Das Instrument des Verbotsverfahrens einer Partei ist aus historischer Erfahrung für eine Situation wie die jetzige geschaffen worden", heißt es in einer Mitteilung des Instituts.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution. Es wird vom Bundestag finanziert. Das Institut setzt sich nach eigenen Angaben unter anderem dafür ein, dass Deutschland die Menschenrechte im In- und Ausland einhält und fördert. Bereits in einer Analyse vom Juni 2023 hatte das Institut die Auffassung vertreten, dass die Partei auf Grund "ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche-demokratische Grundordnung" durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden könnte. "Die Partei hat sich seither weiter radikalisiert", heißt es in der Mitteilung des DIMR.
Antrag für AfD-Verbotsverfahren von über 100 Abgeordneten
Ein Antrag von mehr als 100 Bundestags-Politikern verschiedener Fraktionen für ein AfD-Verbotsverfahren soll in der kommenden Woche erstmals im Plenum debattiert werden. Das teilten die Initiatoren des Gruppenantrags, Carmen Wegge (SPD), Marco Wanderwitz (CDU), Till Steffen (Grüne), Martina Renner (Linke) und Stefan Seidler (SSW) am Montag mit.
Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt spricht sich klar dafür aus, noch vor der Neuwahl des Bundestages über einen Bundestagsantrag zu einem AfD-Verbotsverfahren zu entscheiden. "Die AfD hetzt zunehmend offen gegen Menschen, die nicht in ihr Weltbild passen, und greift unseren Rechtsstaat sowie unsere Verfassung aggressiv an", sagte die Grünen-Politikerin dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Sie fügte hinzu: "In der kommenden Sitzungswoche müssen wir als Bundestag Verantwortung für den Schutz unserer Demokratie übernehmen und den Weg nach Karlsruhe ebnen."
Wanderwitz verteidigt Antrag vor Neuwahl
Auch Wanderwitz hat den Zeitpunkt der Initiative für ein Verbot der AfD verteidigt. "Wenn uns das Verbotsverfahren nicht auf Sicht gelingt, dann können wir im Grunde die weiße Fahne hissen", sagte er im Deutschlandfunk. Angesichts der vorgezogenen Bundestagswahl müsse man den ursprünglichen Zeitplan straffen. "Wir halten die AfD für eine wirkmächtige, gefährliche rechtsradikale Partei." Er sorge sich um die Zukunft des Landes und den Fortbestand der parlamentarischen Demokratie.
Wanderwitz kritisierte, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz vor der vorgezogenen Bundestagswahl kein aktuelles Gutachten mit einer Einschätzung zu der Partei mehr vorlegen werde. "Wir halten die Rechtsauffassung, dass man so kurz vor einer Wahl nichts sagen darf, dezidiert für falsch", betonte er.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) äußerte sich in der Sendung "Frühstart" von RTL / ntv zurückhaltend zu der anstehenden Debatte im Bundestag. "Im Moment, vor einer Bundestagswahl, ist es wichtig, zu sagen, was will diese Partei eigentlich", sagte sie. Bislang sei die AfD lediglich ein rechtsextremer Verdachtsfall - es gebe noch keine Einstufung als gesichert rechtsextrem durch den Verfassungsschutz.
Zweiter Antrag fordert Gutachten
Ein Parteien-Verbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Mit ihrer Vorlage will die parteiübergreifende Gruppe einen entsprechenden Bundestagsbeschluss erreichen. Ob der Antrag eine Mehrheit finden wird, ist offen. Die Richter in Karlsruhe würden dann prüfen, ob die AfD nach Artikel 21 Grundgesetz verfassungswidrig ist. Ihr müsste in einem solchen Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht.
Abgeordnete um die Grünen-Politikerin Renate Künast haben im Bundestag einen anderen Antrag eingebracht. Dieser sieht zunächst eine Beauftragung von Gutachtern durch die Präsidentin des Bundestags vor. Diese sollten nach den Vorstellungen der Antragsteller erst die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsantrags prüfen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall. (dpa/mig)
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MiGAZIN, 23.01.2025:
Abgeordnete im Netz / Rechts hat die meisten Follower
23.01.2025 - 10.49 Uhr
Wie viele Menschen erreichen die Bundestagsabgeordneten in den Sozialen Medien? Das zeigt ein Blick auf ihre Follower-Zahlen. Den größten Erfolg auf Social Media haben zwei Frauen - beide rechtspopulistisch.
Sahra Wagenknecht ist laut einer aktuellen Auswertung die Bundestagsabgeordnete mit der größten Reichweite in den Sozialen Medien. Die Kanzlerkandidatin des erst seit einem Jahr bestehenden Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) hat mit 2,92 Millionen Followern plattformübergreifend die größte digitale Anhängerschaft aller Abgeordneten, wie aus einer Analyse der Influencer-Marketingagentur Netzschreier hervorgeht.
Knapp hinter Wagenknecht landet demnach die AfD-Kanzlerkandidatin Alice Weidel mit 2,74 Millionen Followern. Mit größerem Abstand folgt auf Platz drei FDP-Chef Christian Lindner (1,84 Millionen Follower). Bei den weiteren Kanzlerkandidaten schaffte es Olaf Scholz (SPD) mit 1,14 Millionen Abonnenten auf Platz sechs, Robert Habeck (Grüne) mit 965.000 Followern auf Platz acht und Friedrich Merz (CDU) mit 799.000 Anhängern auf Platz neun.
AfD-Fraktion hat die meisten Follower
Für das Ranking hat die Agentur im Januar die öffentlichen Accounts von 732 Bundestagsabgeordneten ausgewertet. Das sind fast alle - der Bundestag zählte in diesem Monat offiziell 733 Abgeordnete, wie ein Sprecher mitteilte. In die Auswertung sind Profile auf den Plattformen Facebook, Instagram, X, LinkedIn, YouTube und Tiktok eingeflossen. 15 von 732 Abgeordneten haben demnach gar keinen öffentlichen Account in den Sozialen Medien. Sie teilen sich im Ranking den letzten Platz.
Die Agentur hat auch die Follower-Zahlen aller Abgeordneten einer Fraktion verglichen. Hier führt die AfD mit zusammengerechnet 6,72 Millionen Abonnenten - auch wenn sie im Bundestag lediglich die fünftgrößte Fraktion bildet. Die Grünen (6,24 Millionen Follower) und die SPD-Fraktion (6,04 Millionen Follower) belegen die Plätze zwei und drei. Dahinter folgen die Unionsfraktion auf Platz vier (4,58 Millionen Follower) und die FDP-Fraktion auf Platz fünf (3,61 Millionen Follower).
Viele Profile bei Facebook - TikTok "am wenigsten erschlossen"
Unterschiede zeigt die Berechnung auch beim Vergleich der Plattformen. Die Video-App TikTok sei "das bislang am wenigsten erschlossene" Soziale Netzwerk der Bundespolitiker, heißt es. Nur 96 Abgeordnete hätten dort einen öffentlichen Account. Die populärste Plattform ist Facebook: 687 Abgeordnete haben den Daten zufolge dort Profile.
Für die Auswertung hat Netzschreier auf Basis der offiziellen Bundestags-Webseite sowie der Internetseiten der Abgeordneten 2.357 öffentliche Profile identifiziert. Für die Spitzenkandidaten aller Parteien sei eine zusätzliche Recherche erfolgt. Dabei sei berücksichtigt worden, dass diese Politiker teils kurz vor dem Wahlkampf neue Profile angelegt oder alte reaktiviert hätten, hieß es. (dpa/mig)
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