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22.01.2025 :
Pressespiegel überregional
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Übersicht:
Neue Westfälische, 22.01.2025:
AfD Sachsen ist gesichert rechtsextrem
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Neue Westfälische, 22.01.2025:
AfD Sachsen ist gesichert rechtsextrem
André Jahnke
Leipzig. Das Landesamt für Verfassungsschutz darf den AfD-Landesverband Sachsen als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen. Die Beschwerde der Partei gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden sei im Eilverfahren zurückgewiesen worden, teilte am Dienstag das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen mit. Zur Begründung erklärte das Gericht, die AfD habe in ihrer Beschwerde gegen den erstinstanzlichen Beschluss weder die "umfangreichen tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts" noch dessen rechtliche Schlussfolgerungen "durchgreifend in Frage gestellt". Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar.
Das Verwaltungsgericht Dresden hatte den Eilantrag im vergangenen Sommer abgelehnt. Auf Grund zahlreicher öffentlicher oder öffentlich zugänglicher Aussagen von führenden AfD-Mitgliedern wie auch der Basis bestehe der begründete Verdacht, dass es den politischen Zielsetzungen eines maßgeblichen Teils der AfD entspreche, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zu zuerkennen. Dies stelle eine nach dem Grundgesetz unzulässige Diskriminierung dar. Das Landesamt hatte den sächsischen Landesverband der AfD im Dezember 2023 als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. Mit ihrem Eilantrag wollte die AfD erreichen, dass der Verfassungsschutz den Landesverband der Partei nicht mehr entsprechend einordnen, beobachten, behandeln und prüfen darf.
Auch die Landesverbände der AfD in Thüringen und Sachsen-Anhalt werden von den jeweiligen Landes-Verfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.
Bildunterschrift: Das Kreuz bei einer rechtsextremen Partei machen? Anti-AfD-Plakat in Berlin.
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