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8 Artikel , 14.01.2025 :

Pressespiegel überregional

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Übersicht:


MiGAZIN, 14.01.2025:
Hanau / Keine neuen Ermittlungen zu Polizeinotruf bei Anschlag

die tageszeitung Online, 14.01.2025:
Anschlag von Hanau / Ermittlungen zu nicht erreichbarem Notruf erneut eingestellt

Endstation Rechts., 14.01.2025:
Unterstützerin von Umsturzplänen?

Braunschweiger Zeitung Online, 14.01.2025:
War sie die Nahkampf-Expertin? / Reichsbürger-Prozess in Celle

Südwestrundfunk, 14.01.2025:
Landgericht Zweibrücken hat geurteilt / Bewährungsstrafe für Reichsbürger aus Kreis Kusel

die tageszeitung, 14.01.2025:
Der rechte Rand / Wieso ein rechter Kämpfer doch nicht kämpfen darf

Jüdische Allgemeine Online, 14.01.2025:
Berlin / Vereinigung fordert Ausschluss der AfD bei Holocaust-Gedenken

MiGAZIN, 14.01.2025:
Von der NPD abgeguckt / AfD-"Abschiebetickets" in Briefkästen von Migranten eingeworfen

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MiGAZIN, 14.01.2025:

Hanau / Keine neuen Ermittlungen zu Polizeinotruf bei Anschlag

14.01.2025 - 12.23 Uhr

Einer der Opfer des Hanau-Attentäters hatte mehrmals den Polizei-Notruf angerufen. Er erreichte niemanden und starb. Sein Vater sieht die Polizei in der Verantwortung. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Es gebe keinen Zusammenhang zwischen Notruf und Tod.

Knapp fünf Jahre nach dem rassistischen Anschlag von Hanau hat die Staatsanwaltschaft bei einer erneuten Prüfung kein "strafrechtlich relevantes Fehlverhalten" führender Polizeibeamter festgestellt. Die Ermittlungen würden eingestellt, teilte die Staatsanwaltschaft Hanau auf Anfrage mit. Im Kern ging es um den Vorwurf der Nichterreichbarkeit des polizeilichen Notrufs in der Tatnacht. Der Vater eines der Opfer hatte mit einer erneuten Anzeige die Neuaufnahme von Ermittlungen erreichen wollen.

Der Ablehnungsbescheid der Staatsanwaltschaft vom Juni 2021 und der Beschwerdebescheid der Generalstaatsanwaltschaft vom Mai 2022 hätten bereits verneint, dass es einen ursächlichen Zusammenhang zwischen einem etwaigen Organisationsverschulden und dem Tod des Sohnes gebe, heißt es zur Begründung. Diese grundsätzliche Feststellung habe auch durch die in der neuen Anzeigen vorgebrachten Gründe "nicht erschüttert werden" können.

Der Vater hatte am 6. Januar in einer Anzeige dem damaligen Präsidenten des Polizeipräsidiums Südosthessen und anderen hohen Beamten fahrlässige Tötung zum Nachteil seines Sohnes vorgeworfen. Einen ähnlichen Vorwurf hatte er bereits mit Strafanzeige gegen Unbekannt im Juni 2021 erhoben. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wurde damals ebenso abgelehnt wie die dagegen eingereichte Beschwerde.

Umstrittene Einschätzung der Staatsanwaltschaft

Es lasse sich keine gesicherte Aussage treffen, wie sich das spätere Opfer verhalten hätte, wenn es den Polizeinotruf erreicht hätte. Die Frage, ob der junge Mann die Verfolgung des Schützen mit dem Auto abgebrochen beziehungsweise einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu dem Attentäter eingehalten hätte, lasse sich "nicht zweifelsfrei bejahen", hatte die Staatsanwaltschaft im Juni 2021 erklärt. Auch die in der neuen Anzeige vorgebrachten Inhalte könnten an dieser Beurteilung nichts ändern, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Dieser Einschätzung widersprechen Kritiker. Hätte das Opfer die Polizei erreicht, wäre er mit aller Entschiedenheit angewiesen worden, die Verfolgung sofort zu beenden und sich unverzüglich in Sicherheit zu bringen. Es gebe keinen Grund anzunehmen, das Opfer, das selbst mehrmals den Notruf gewählt habe, könnte sich den Anweisungen der Polizei widersetzen.

Am 19. Februar 2020 hatte ein deutscher Täter in Hanau neun junge Menschen aus rassistischen Motiven erschossen. Danach tötete er seine Mutter und sich selbst. (dpa/mig)

Bildunterschrift: Angehörige und Freunde der Hanau-Opfer vor dem Hessischen Landtag.

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die tageszeitung Online, 14.01.2025:

Anschlag von Hanau / Ermittlungen zu nicht erreichbarem Notruf erneut eingestellt

14.01.2025 - 09.55 Uhr

Beim Hanau-Anschlag war der Notruf kaum zu erreichen, die Staatsanwaltschaft aber lehnt neue Ermittlungen dazu ab. Betroffene kündigen Beschwerde an.

Von Yağmur Ekim Çay und Konrad Litschko

Frankfurt (taz). Die Staatsanwaltschaft Hanau hat die Ermittlungen wegen des kaum erreichbaren Notrufs während des rassistischen Anschlags am 19. Februar 2020 erneut eingestellt. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit. Es sei kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten festgestellt worden, das für eine Anklageerhebung gegen die beschuldigten Polizeibeamten oder andere Beteiligte ausreichen würde.

Am vergangenen Dienstag hatte der Vater des bei dem Anschlag erschossenen Vili-Viorel Păun, Niculescu Păun, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hanau gestellt, wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung. Die Anzeige richtete sich unter anderem gegen den damals zuständigen Polizeipräsidenten des Polizeipräsidiums Südosthessen, Roland Ullmann, den damaligen Leiter der Polizeidirektion Main-Kinzig, Jürgen Fehler, sowie den Leiter der Abteilung Einsatz, Claus S.

In der Nacht vom 19. Februar 2020 hatte ein rassistischer Attentäter zuerst drei Menschen in zwei Bars am Hanauer Heumarkt erschossen und auch auf Păuns Auto gefeuert, war dann mit seinem eigenen Pkw davongerast. Păun nahm die Verfolgung auf und versuchte dabei fünfmal, die Polizei zu erreichen, wobei er sich zweimal vertippte. Doch kein Anruf kam durch. Als der Attentäter schließlich im Stadtteil Kesselstadt anhielt, erschoss er Păun in dessen Auto - und danach noch fünf weitere Menschen.

Die Anzeige des Vaters von Păun warf Roland Ullmann, Jürgen Fehler und Claus S. vor, von dem nur eingeschränkt funktionierenden Notruf gewusst, aber nichts dagegen unternommen zu haben. Anders als die Behörden bisher behaupten, gebe es zudem sehr wohl eine Kausalität durch den nicht erreichbaren Notruf. Păuns Anwalt hatte dafür eigens frühere Arbeitskollegen von Vili-Viorel Păun zu dessen Charakter befragt: Alle beteuerten, dass dieser kein Draufgänger gewesen sei und in jedem Fall einer Polizei-Anweisung gefolgt wäre, dem Täter nicht weiter hinterher zu fahren - wenn er denn die Wache erreicht hätte. Der Anwalt skizzierte dazu auch ein hypothetisches Gesprächsprotokoll. Wäre dies geschehen, wäre Păun "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch am Leben".

Notruf-Problem seit 2004 bekannt

Die Hanauer Staatsanwaltschaft sieht aber genau diese Kausalität nicht. Es lasse sich weiterhin "keine gesicherte Aussage" dazu treffen, ob Păun wirklich den Attentäter nicht weiter verfolgt oder einen Sicherheitsabstand eingehalten hätte, hätte er die Polizei erreicht, heißt es in der Einstellungserklärung. Denn bereits am ersten Tatort habe der Täter ja auf Păun geschossen - der damals 22-Jährige habe die Gefahr also gesehen und dennoch die Verfolgung aufgenommen. Diesen Punkt habe auch die neue Anzeige "nicht erschüttern" können, so die Staatsanwaltschaft. Auch weitere Ermittlungen würden einen hinreichenden Tatverdacht "nicht fundieren".

Die Anzeige von Păuns Vater wiederum verwies auf die versuchten Anrufe seines Sohns bei der Polizei, die beweisen würden, dass Vili-Viorel Păun eben nicht die Sache allein klären wollte. Der Anwalt von Niculescu Păun hatte bereits in seinem Schriftsatz betont, dass eine Einstellung der Ermittlungen für den Vater "unerträglich" wäre. Ein Sprecher der Initiative 19. Februar, in der sich Niculescu Păun und weitere Betroffene des Anschlags engagieren, sagte der taz, der Vater werde Beschwerde gegen die Einstellung einlegen.

Bereits frühere Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Hanau und der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt / Main aus den Jahren 2021 und 2022 hatten indes festgestellt, dass keine hinreichende Kausalität zwischen einem möglichen Organisationsverschulden und dem Tod des Opfers vorliege.

Schon lange Warnungen vor defektem Notruf

Zuletzt hatte die Frankfurter Rundschau berichtet, dass Hanauer Polizistinnen, Polizisten von der Landespolizei spätestens ab 2004 wiederholt Verbesserungen bei ihrem Notruf gefordert hatten. Auch die hessische Polizei diskutierte bereits 2017 über die Einführung eines "Alarmbuttons" zur Verbesserung des Notrufsystems, setzte diese Maßnahme jedoch erst nach dem rassistischen Anschlag in Hanau 2020 um. Die Alarmfunktion sollte dafür sorgen, dass Notrufe im Fall eines Terroranschlags nicht erst nach einer Minute in der Warteschleife an eine Partner-Leitstelle weitergeleitet würden, sondern sofort.

Auf Anfrage der taz teilte das Polizeipräsidium Südosthessen mit, dass Hanau zum Zeitpunkt des Anschlags "auf Grund der bekannten räumlich / technischen Einschränkungen von den genannten Maßnahmen ausgenommen" war und "noch über dezentrale Notrufabfragestellen auf Basis von ISDN" verfügte. Mit dieser Technik sei die Realisierung eines Notruf-Überlaufs nicht möglich gewesen. Heute seien alle hessischen Polizeipräsidien modernisiert und "verfügen über die beschriebenen technischen Funktionalitäten".

Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) hatte sich im vergangenen Jahr bei den Angehörigen und Überlebenden von Hanau entschuldigt. "Eine Entschuldigung allein reicht nicht - es braucht Konsequenzen", forderte Hagen Kopp von der Initiative 19. Februar in der vergangenen Woche. "Es ist die letzte Möglichkeit in dieser Kette des Versagens, juristisch aktiv zu werden."

Mit den eingestellten Ermittlungen droht nun die Verjährung für eine strafrechtliche Verfolgung: Diese tritt fünf Jahre nach der Tat ein, also am 19. Februar 2025. Würden indes neue Ermittlungen aufgenommen, würde diese Frist um weitere fünf Jahre verlängert.

Bildunterschrift: Sein Vater erhebt schwere Vorwürfe gegen die Polizei: das Hanau-Mordopfer Vili-Viorel Păun, hier auf einem Graffiti.

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Endstation Rechts., 14.01.2025:

Unterstützerin von Umsturzplänen?

Die mutmaßliche Terror-Gruppe "Vereinte Patrioten" war gut vernetzt in der verschwörungsideologischen Szene. Isabell B. soll von den Geheimplänen gewusst haben und muss sich nun vor Gericht verantworten - ihr wird Mitgliedschaft in einer terroristischen Gruppe vorgeworfen.

Andrea Röpke

Die Frau aus dem Landkreis Hildesheim muss sich ab Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Celle wegen der Mitgliedschaft in der so genannten "Kaiserreichsgruppe" ("Vereinte Patrioten") verantworten. Isabell B. soll an Plänen zum Sturz von Regierung und Demokratie beteiligt gewesen sein. Der Vorwurf der Generalstaatsanwaltschaft Celle gegen die Angeklagte lautet auf mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens. Die 38-Jährige soll im Besitz eines Schlagrings gewesen sein und sich laut Pressemitteilung des OLG Celle zu den Themen Technik und Nahkampf-Ausbildung in die Umsturz-Planungen eingebracht haben.

Die "Vereinten Patrioten" unter der Führung von Elisabeth R., Sven B. und Thomas O. planten einen Putsch, Sprengstoffanschläge auf das Stromnetz und die Entführung von SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Eine neue autoritäre Regierungsform nach dem Vorbild des Deutschen Reiches von 1871 sollte ihren Vorstellungen nach entstehen. Die Gruppe verdeutlicht einen Vernetzungs- und Radikalisierungstrend in der Reichsbürger-Szene. Seit Mai 2023 haben sich fünf Angeklagte wegen des Terror-Vorwurfes vor dem Oberlandesgericht in Koblenz zu verantworten. Der jetzt in Celle startende Prozess gegen die niedersächsische Unterstützerin ist eines von vielen abgezweigten Verfahren des Koblenz-Komplexes u.a. in Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt am Main und München. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe fordert für vier der fünf Hauptangeklagten hohe Haftstrafen.

Die Technikerin der Truppe

In Koblenz trat Isabell B. als Belastungszeugin auf, will die Umsturz-Planungen zunächst als "Schnapsidee" wahrgenommen haben und ging dann zur Polizei, als sie bemerkt haben will, dass es ernst war. Sie stellte sich als bedrohte Verräterin dar. Doch wer ist die Frau, die sich jetzt in Celle vor Gericht verantworten muss? Der Hauptanklagte Sven B. aus Falkensee habe Isabell B. 2020 kennengelernt, sie seien beide als Administratoren der Telegram-Gruppe "Veteranenpool" tätig gewesen, erinnert Prozess-Berichterstatter Joachim Tornau. Der Drahtzieher aus Brandenburg habe einen guten Kontakt zu ihr aufgebaut. Im Januar 2022 nahm sie noch an einer Umsturz-Diskussion der Reichsbürger-Fans beteiligt.

Sven B. setzte sich nicht nur im Netz, sondern auch bei Demonstrationen wie "Querdenken" in Kassel für die russische "Nationalistische Befreiungsbewegung in Deutschland" (DEU-NOD) ein. Im März 2021 drohte er in Kassel vor laufender Kamera auf die Frage der Autorin: "Wir wollen dieses System weghaben!"

Gemeinsam mit dem Putin-Fanatiker administrierte Isabell B. eigenen Angaben zufolge bereits die pro-russische DEU-NOD-Telegram-Gruppe. Im Juli 2021 fand bei Sven B. zuhause eine Zusammenkunft mit allen Veteranenpool-Administratoren statt. Von Tobias S. aus Thüringen sei damals die Idee aufgekommen, etwas Größeres als den "Veteranenpool" aufzubauen. Am 18. September 2021 veranstaltete der Thüringer Tobias S. ein militärisches Biwak zwischen Wechmar und Wandersleben, an dem auch Sven B. teilgenommen hatte.

Eigene Rolle heruntergespielt

Isabell B. sei dann auch Administratorin der internen Kanals "Vereinte Patrioten" geworden, erklärt der Mainzer Journalist Ronny Junghans, der damals direkt dazu recherchierte. B. versuche heute allerdings ihre Rolle herunter zu spielen, so Junghans.

Sie gab in Koblenz an, als "Hausfrau und Mutter" tätig zu sein. Sie habe als Leiterin eines Friseur-Bedarfs-Geschäftes gearbeitet. Sven B. sagte im Koblenz-Verfahren aus, ihm habe imponiert, dass die jüngere Frau "Hinz und Kunz" im verschwörungsideologischen Spektrum gekannt habe. Sie empfahl seiner Gruppe demnach nicht registrierte SIM-Karten und setzte sich für mehr Deutschtum ein, dass Deutsche müsse wieder in den Vordergrund rücken, soll sie gesagt haben. Isabells B.s Ehemann wurde 2003 in einer Liste des Landeskriminalamtes mit rechtsextremen "Szene-Kontakten" geführt. Sein Name stand gleich unter dem von Holger Apfel aus Hildesheim, dem späteren Parteivorsitzenden der NPD.

Treffen in Schlotheim und Verden

Der Angeklagten wird vorgeworfen, sich an konspirativen Treffen der "Vereinten Patrioten" am 15. Januar 2022 im thüringischen Schlotheim und am 20. Februar 2022 in Verden beteiligt zu haben. Letzteres fand mit rund einem Dutzend Leuten im Haus des inzwischen verstorbenen Neonazis und Holocaust-Leugners Rigolf Hennig statt. Auch "Landwirte" seien dabei gewesen, die den Zeitpunkt für einen herbeizuführenden Blackout für Mai forderten, denn das sei günstig nach der Aussaat. In Verden sei es dann noch um ein Treffen mit einem Finanzier aus Hannover gegangen. David W. übergab eine Anzahlung für einen Waffenkauf.

Bildunterschrift: Isabell B. auf einem Treffen im thüringischen Schlotheim.

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Braunschweiger Zeitung Online, 14.01.2025:

War sie die Nahkampf-Expertin? / Reichsbürger-Prozess in Celle

14.01.2025 - 17.04 Uhr

Von Harald Likus

Braunschweig. Am Mittwoch beginnt das Verfahren. Der Vorwurf: Sie war Teil der Gruppe, die Lauterbach entführen und den Umsturz herbeiführen wollte.

Wie bedrohlich war die "Kaiserreichsgruppe"? Was war gefährlicher und / oder durchgebrannter: die Idee, den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach aus einer laufenden Talkshow zu entführen, das Projekt eines nationalen Stromausfalls oder der Plan einer Seefahrt nach Russland, um Russlands Machthaber Putin um Hilfe bei einem Umsturz zu bitten? Diese bizarren Fragen stehen im Hintergrund, wenn es um die juristische Aufarbeitung der Umtriebe einer in jeder Hinsicht speziellen Gruppe aus der Reichsbürger-Szene geht. An mehreren deutschen Gerichten liefen oder laufen solche Prozesse bereits, nun beginnt auch einer in Niedersachsen.

Weil sie sich an Plänen zum gewaltsamen Sturz der Bundesregierung beteiligt haben soll, steht eine mutmaßliche "Reichsbürgerin" ab Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Celle. Der 38-jährigen Frau aus dem Ort Algermissen im Landkreis Hildesheim wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Konkret wirft die Generalstaatsanwaltschaft Celle ihr vor, an zwei Treffen der so genannten "Kaiserreichsgruppe" in Verden und in Thüringen teilgenommen zu haben. Die Frau soll aktives Mitglied dieser "Reichsbürger"-Gruppe gewesen sein und sich zum Thema Nahkampf-Ausbildung in die Planungen eingebracht haben. Zudem wird ihr der Besitz eines Schlagringes zur Last gelegt. Dennoch scheint klar: Sie war wohl keine Führungsfigur in dieser Gruppe, deren Ziel es gewesen sein soll, eine Regierungsform nach dem Vorbild des Deutschen Kaiserreichs zu errichten. Auch im Ort Algermissen (unter 5.000 Einwohner), so erfuhr unsere Zeitung von Demokratie-Aktivisten vor Ort, ist die Frau keine bekannte oder gar schillernde Extremistin, sondern so gut wie unbekannt.

Ein Prozess gegen die mutmaßlichen Führungsfiguren der Gruppe läuft seit längerem vor dem Oberlandesgericht Koblenz. In dieser Region war auch der Name "Vereinte Patrioten" üblich. Als deren Gründer werden in Presseberichten zwei in der DDR aufgewachsene ehemalige Mitglieder der NVA genannt, die sich nach 2020 mit Corona-Protestlern, Demokratie-Feinden und Verschwörungstheoretikern auf Telegram-Chats zu einer gewaltbereiten Gruppe geformt haben sollen.

Der Prozess in Niedersachsen mag recht gut vergleichbar mit den Verfahren sein, bei denen andere einzelne Gruppenmitglieder 2023 oder 2024 vor Gericht standen. In Düsseldorf ging es um einen 50-jährigen Mann, der im Prozess auch gestand, die Umsturzpläne der "Kaiserreichsgruppe" unterstützt zu haben. Der ehemalige Haustechniker einer Landesklinik wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Vor Gericht wurde zum einen sein Chat-Appell "Wenn‘s nach mir geht jetzt - es reicht, wir haben genug geschluckt" zitiert. Zum anderen stellten die Anwälte den Mann als "Papiertiger" dar, der im Grunde ein "auf Abwege geratener Corona-Gegner" sei, der sich nur habe wichtig machen wollen. Auch in Frankfurt / Main erging ein Urteil. Ein Mann aus dem Odenwald, der sich bereit erklärt hatte, Waffen für den Umsturz in seiner Garage zu lagern, wurde zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Vor Gericht erklärte der Mann, er bereue das Ganze.

Ebenfalls reuig gab sich ein Mittsechziger vor dem Oberlandesgericht Hamburg. Er war offenbar dazu entschlossen gewesen, nach dem Umsturz persönlich mit einem Segelboot nach Russland zu fahren, um Wladimir Putin um die Anerkennung des neuen Staates zu bitten. Hierzu erlaubte sich die Richterin laut NDR die Bemerkung, dies sei so abstrus, dass man darüber nur den Kopf schütteln könne. Außerdem wurde dem Mann zur Last gelegt, als Beschaffer von Waffen vorgesehen gewesen zu sein. Vor Gericht gestand er, dies habe er schon übernehmen wollen, der Plan für einen landesweiten Stromausfall sei ihm allerdings zu weit gegangen. Deshalb habe er auch beim Verfassungsschutz angerufen, um die Behörde zu warnen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers habe sich der Angeklagte tatsächlich zweimal beim Verfassungsschutz gemeldet, allerdings ohne zu einem Mitarbeiter durchgestellt zu werden. Seine Angaben seien der Behörde "zu unspezifisch" erschienen. Das Urteil: zwei Jahre auf Bewährung.

Ob sich die 38-Jährige aus dem Kreis Hildesheim in Celle ähnlich oder überhaupt zu den Vorwürfen äußert, ist noch nicht abzusehen. In jedem Fall hat sie reichlich Gelegenheit dazu. Die Celler Richter könnten die Ergebnisse der anderen Verfahren nicht übernehmen, sondern müssten sich ein eigenes Urteil bilden, betonte das Gericht. Das OLG rechnet vor diesem Hintergrund mit einem langen Verfahren. Es sind nicht weniger als 23 Verhandlungstage bis zum 3. April angesetzt.

Bildunterschrift: Die Collage zeigt eine Demo mit Kaiserreichs-Flagge und Szenen aus anderen Verfahren zur "Kaiserreichsgruppe". Der oben abgebildete Angeklagte bat laut Anwalt ausdrücklich darum, auf Fotos nicht gepixelt zu werden.

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Südwestrundfunk, 14.01.2025:

Landgericht Zweibrücken hat geurteilt / Bewährungsstrafe für Reichsbürger aus Kreis Kusel

14.01.2025 - 13.19 Uhr

Das Landgericht Zweibrücken hat den Mann zu einer 10-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Außerdem muss er Arbeitsstunden leisten.

100 Stunden gemeinnützige Arbeit muss der 66-jährige Mann ableisten. Dazu hat ihn das Landgericht Zweibrücken verurteilt. Zudem hat er eine Bewährungsstrafe für 10 Monate bekommen.

Verunglimpfung des Staates

Das Gericht sprach in seiner Begründung davon, dass der Mann Beihilfe geleistet habe, den Staat zu verunglimpfen. Er hatte zu Prozessbeginn zugegeben, verunglimpfenden Briefe an Behörden verschickt zu haben. Geschrieben habe sie aber eine Bekannte. Das Gericht sagte, von dem 66-Jährigen aus dem Kreis Kusel gehe eine abstrakte Gefahr aus. Dennoch hielt ihm das Gericht zugute, dass er sich im Prozess ausführlich geäußert hatte.

Zum eigentlich Prozessbeginn in der vergangenen Woche war der Angeklagte zunächst nicht vor Gericht erschienen. Polizeibeamte mussten ihn von seinem Wohnort in Kreimbach-Kaulbach im Kreis Kusel abholen.

Angeklagter wohnte zur Tatzeit im Rhein-Pfalz-Kreis

Verwirrung gab es zunächst um den Wohnort des Mannes. Denn zur Tatzeit, 2018, hatte er noch im Rhein-Pfalz-Kreis gewohnt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, von Ludwigshafen aus 20 Briefe mit verfassungsfeindlichem Inhalt verschickt zu haben. Und zwar an Polizeidienststellen, Gefängnisse und Gerichte in Bayern. Die Briefen enthielten der Anklage zufolge Gedankengut der Reichsbürger.

Angeklagter äußerte sich vor Gericht in Zweibrücken

In den Briefen sei der Bundesrepublik Deutschland die Legitimation abgesprochen worden. In Wahrheit bestehe das alte Deutsche Reich aus der Zeit des "Freistaates Preußen" weiter. Die Politik begehe "Völkermord durch gezielten Bevölkerungsaustausch" heißt es laut Anklage in den Briefen des 66-Jährigen weiter.

Der Mann wollte mit den Briefen nach eigenen Angaben aufrütteln - und äußerte sich kritisch zur Asylpolitik der früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel. Er bestreitet aber, in der Reichsbürger-Szene organisiert zu sein. Er hatte außerdem angegeben, eine Bekannte hätte die Briefe geschrieben, nicht er selbst.

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die tageszeitung, 14.01.2025:

Der rechte Rand / Wieso ein rechter Kämpfer doch nicht kämpfen darf

Andreas Speit

Eigentlich sollte Lasse Richei, ein in der rechtsextremen Szene bekannter Kampfsportler, kommende Woche im Docks auf der Hamburger Reeperbahn in den Ring steigen. Er war als Teilnehmer an der "Redligth Fightnight" angekündigt, die von den "Hamburg Underground Fights (H.U.F.) veranstaltet wird. Doch diese Ankündigung war antifaschistisch Engagierten aufgefallen und sie wandten sich an den Veranstalter - und nun darf Richei nicht kämpfen. "Die eingegangenen und überprüften Hinweise auf seine politischen Aktivitäten haben sich verdichtet, sie stehen unseren Werten konträr entgegen", sagte Jan Hendrik Piep der taz. Der kaufmännische Leiter der H.U.F. Unternehmergesellschaft versichert, man sei "eine bunte Truppe, die Amateuren eine Bühne für den Kampfsport an besonderen Orten bietet". In der rechtsextremen Szene ist Richei kein Nobody. Seit Jahren fällt er in Braunschweig immer wieder mit einschlägigen Anfeindungen und Angriffen auf. Früh reihte er sich bei der ehemaligen NPD-Jugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" ein, die seit 2018 "Junge Nationalisten" heißt. Das Amtsgericht Braunschweig verurteilte Richei 2019 zu einer Woche Dauerarrest und 60 Arbeitsstunden, da er einem Türsteher das Handgelenk gebrochen hatte. Der Türsteher hatte mitbekommen, dass Richei mit Gesinnungskameraden plante, antifaschistische Kneipen-Gäste anzugreifen, und war eingeschritten.

"Die Teilnehmer können in solchen Kämpfen ihr Härte-Ideal am besten beweisen"
Robert Claus, Rechtsextremismus-Experte

Seit 2015 ist Richei Kampfsportler, war bei der Gruppe "Adrenalin Braunschweig" aktiv, die sich später aufgelöst hat. Die Kämpfer blieben aber in der rechten Szene. Im Juni 2019 klebten Aufkleber von "Adrenalin Braunschweig" mit der Aufschrift "Wir töten dich! Janzen" an der Wohnungstür der Familie von David Janzen, dem ehemaligen Sprecher des Bündnisses gegen Rechts in Braunschweig. Wenige Tage zuvor hatte Richei in einem Instagram-Video in Anspielung an den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke gedroht: "Heute Walter, morgen Janzen". Auf ihrer Facebook- Seite dokumentierten Kampfsportler von "Adrenalin Braunschweig" ihr militantes Auftreten - mal vermummt, mal nicht. Bei den rechten Ausschreitungen Ende August 2018 in Chemnitz war Richei in der ersten Reihe dabei.

Richei darf also bei der "Redligth Fightnight" in Hamburg nicht antreten, aber es soll noch ein weiterer Kämpfer der Teilnehmerliste der rechtsextremen Szene nahe stehen. "Die Vorhaltungen sind uns bekannt", sagt Piep. Bisher hätten sich die Hinweise aber nicht verdichtet, daher noch keine Absage.

Es ist keine Seltenheit, dass bei Veranstaltungen wie der "Redligth Fightnight" Kampfsportler aus der rechtsextremen Szene, dem Rotlicht-Milieu und aus dem Hooligan- oder Rocker-Spektrum aufeinandertreffen. "Die Grenzen sind hier oft fließend", sagt Robert Claus, Rechtsextremismus-Experte mit Schwerpunkt Sport. "Frontière - Respect of the Street" gehört in Deutschland zu den größeren Playern in diesem Underground-Milieu. Sie spielen mit dem Namen darauf an, das bei ihnen die wirklich Harten kämpfen, so Claus. Und die Ergänzung deute die Nähe zu "King of the Streets" (KOTS) in Schweden an. Bei den Kämpfen von KOTS gelten nämlich fast keine Regeln, sie kommen also Straßenkämpfen am nächsten. Und seit Jahren trainieren Rechtsextreme vor allem Disziplinen, die sie auch auf der Straße nutzen könnten. "Die Teilnehmer können in solchen Kämpfen ihr Härte-Ideal am besten beweisen", sagt Claus.

Er begrüßt, dass sich die Veranstalter der "Redligth Fightnight" nun von Lasse Richei distanziert und ihn ausgeladen haben. Und Hendrik Piep von "Hamburg Underground Fights" versichert: "Wir bleiben unpolitisch."

Andreas Speit arbeitet als freier Journalist und Autor über die rechte Szene nicht nur in Norddeutschland.

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Jüdische Allgemeine Online, 14.01.2025:

Berlin / Vereinigung fordert Ausschluss der AfD bei Holocaust-Gedenken

14.01.2025 - 17.30 Uhr

Die demokratische Einladungspraxis, alle im Parlament vertretenen Parteien einzubeziehen, sei für die NS-Opfer und ihre Nachkommen und für viele demokratische Bürger nicht mehr tragbar.

Die Berliner Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) fordert von der Politik, die AfD von den Holocaust-Gedenkfeiern am 27. Januar auszuschließen.

An dem Tag jährt sich die Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz zum 80. Mal. Die AfD nutze ihre Teilnahme an Gedenkveranstaltungen, um sich als vermeintlich ganz normale demokratische Partei darzustellen, erklärte die Vereinigung am Dienstag in Berlin. Gleichzeitig führe sie als rechtsextreme Partei einen fundamentalen Angriff auf die Erinnerungskultur in Deutschland.

Die demokratische Einladungspraxis, alle im Parlament vertretenen Parteien einzubeziehen, sei für die NS-Opfer und ihre Nachkommen und für viele demokratische Bürger nicht mehr tragbar. "Wir appellieren deshalb heute noch einmal an Sie: Laden Sie die AfD vom Gedenken aus!", erklärte die Vereinigung.

Die Demokratinnen und Demokraten in Bundestag und Landtagen dürften sich nicht auf parlamentarische Prozesse und Vorgänge zurückziehen dürfen, "wenn ihre Abschaffung im Gange ist". Die Vereinigung verwies dabei auf entsprechende "mutige Beschlüsse" von KZ-Gedenkstätten. So werde unter anderem die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten deshalb nicht mehr gemeinsam mit dem Brandenburger Landtag zu Gedenkfeiern einladen.

Darüber hinaus fordert die Vereinigung, den 8. Mai zum Feiertag zu erklären: "Der 8. Mai muss ein Feiertag werden! Ein Tag, an dem die Befreiung der Menschheit vom NS-Regime gefeiert werden kann." Das sei überfällig, hieß es. (epd)

Bildunterschrift:Die AfD dürfe nicht die Gelegenheit bekommen, die Holocaust-Gedenkfeiern am 27. Januar für ihre Zwecke auszunutzen, so die Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten.

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MiGAZIN, 14.01.2025:

Von der NPD abgeguckt / AfD-"Abschiebetickets" in Briefkästen von Migranten eingeworfen

14.01.2025 - 17.36 Uhr

Eine AfD-Wahlkampf-Aktion sorgt für Empörung. In Karlsruhe wurden "Abschiebetickets" in Briefkästen von Menschen mit ausländisch klingenden Namen eingeworfen. Im Netz schlägt das hohe Wellen. Die Polizei ermittelt wegen Volksverhetzung. Ähnliche Aktionen gab es auch von der NPD und in der NS-Zeit.

Flyer der AfD sorgen im Raum Karlsruhe für Aufregung: In Briefkästen tauchten "Abschiebetickets" der Partei auf. Die optisch an Flugtickets angelehnten Flyer richten sich an "illegale Einwanderer". Das Abflugdatum ist auf den Tag der Bundestagswahl am 23. Februar datiert für die Reise: "Von: Deutschland - Nach: Sicheres Herkunftsland". Darunter die Notiz: "Nur Remigration kann Deutschland noch retten."

Dabei handele es sich um eine Wahlkampfaktion des Kreisverbandes Karlsruhe, teilte ein Sprecher des AfD-Landesverbands mit. Ein Sprecher der Bundespartei sagte auf Anfrage: "Es handelt sich nicht um Werbematerial des AfD-Bundesverbandes." Daher könne er dazu keine Auskunft geben. Die Linkspartei kündigte an, die AfD Karlsruhe anzuzeigen - wegen Bedrohung und Volksverhetzung. Im Laufe des Dienstags wurde bekannt, dass die Polizei bereits wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt.

Linke erstattet Anzeige

Die "Abschiebetickets" wurden der Linken zufolge in Briefkästen von Menschen mit Migrationshintergrund verteilt. Der AfD-Landesverband betonte hingegen, der Flyer richte sich an alle Wahlberechtigten, ein Großteil werde noch in Karlsruhe verteilt. Die Rede war von etwa 30.000 Exemplaren. Die Druckvorlage werde auf Anfrage auch an andere Kreisverbände weitergegeben.

Die Landesvorsitzende der Linken Baden-Württemberg, Sahra Mirow, sagte, die AfD zeige mit Aktionen wie dieser ihr wahres Gesicht. "Sie spaltet unsere Gesellschaft und verbreitet Hass und Hetze." Sie wolle sich der Anzeige des Bundestagskandidaten Marcel Bauer anschließen. In wie vielen Briefkästen der umstrittene Flyer landete, ist unklar. Es gab viele Reaktionen allein auf einen User, der ein Bild von dem "Ticket" veröffentlicht hatte.

AfD-Abschiebeticket von NPD recycelt

Scharfe Kritik äußerte auch die Linke-Politikerin und Bundestagsabgeordnete Clara Bünger. "Mit ihrer Abschiebeticket-Aktion in Karlsruhe macht die AfD deutlich, was sie unter "Remigration" versteht: offener Rassismus, gezielt gerichtet gegen Menschen mit Migrationshintergrund. Es handelt sich nicht nur um hetzerische Rhetorik, sondern um einen bewussten Versuch, Ängste zu schüren und gesellschaftliche Spaltung voranzutreiben", erklärt Clara Bünger.

Dabei greife die AfD auf altbekannte Strategien zurück. Die fluchtpolitische Sprecherin der Linke-Gruppe verweist auf eine ähnliche Aktion der rechtsextremen NPD aus dem Jahr 2011. Auch damals hätten Neonazis Abschiebetickets verschickt. "Die Parallelen sind unübersehbar und zeigen, wo die AfD ihre Inspiration findet", erklärte Bünger weiter. Im Netz tauchten weitere Beispiele aus früheren Zeiten auf, beispielsweise eine "Freifahrtkarte nach Jerusalem" aus der Zeit der Nationalsozialisten.

Bei AfD versteht man Aufregung nicht

Das "Ticket" war auch kurz auf der Facebook-Seite des AfD-Kreisverbands Göppingen zu sehen, wie dessen Kreisvorsitzender Sandro Scheer bestätigte. Der Karlsruher Kreisverband habe damit nur auf illegale Einwanderung aufmerksam machen wollen. Die "Tickets" seien nicht gezielt an Menschen mit Migrationshintergrund gegangen.

Zuvor hatten die "Badischen Neuesten Nachrichten" (BNN) darüber berichtet. Demnach wurden die "Tickets" auch schon auf dem Parteitag am Sonntag in Riesa präsentiert. (dpa/mig)

Bildunterschrift: AfD beerbt NPD.

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