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Lippische Landes-Zeitung , 02.01.2025 :

Lipper klagen gegen Waffenverbot

Den fünf bekannten Rechtsextremen wurde untersagt, legale Waffen zu besitzen. Dagegen wollen sie vorgehen / Das Verwaltungsgericht Minden verhandelt Ende Januar alle fünf Fälle nacheinander

Janet König

Kreis Lippe / Minden. Das Land Nordrhein-Westfalen hält fünf Männer aus Lippe für so gefährlich, dass es ihnen selbst das Recht untersagt hat, legale Waffen zu besitzen. Dagegen wollen die fünf bekannten Rechtsextremen aus Horn-Bad Meinberg und Detmold vorgehen. Sie alle haben Klage gegen die Entscheidung des Landes eingereicht. Das Verwaltungsgericht Minden wird sich jetzt am 30. Januar im Halbstundentakt mit allen Fällen nacheinander befassen.

Weshalb den Lippern das Waffenverbot überhaupt auferlegt wurde, begründet die Behörde nach Angaben des Verwaltungsgerichts in allen Fällen sehr ähnlich. Alle Kläger seien immer wieder durch ihr aggressives Verhalten und einer geringen Hemmschwelle aufgefallen, Gewalt anzuwenden. Darüber hinaus begründe die Teilnahme der Männer an Veranstaltungen von Parteien und Vereinigungen, die rechtsextremistischen und verfassungsfeindlichen Bestrebungen nachgingen, die Befürchtung, die Betroffenen könnten zu Waffen greifen, um ihre politische Ideologie durchzusetzen. Darüber hinaus fallen die schon mehrfach in den Fokus der Ermittler gerückten Männer nach Angaben des Gerichts "immer wieder mit massiv rassistischen und fremdenfeindlichen Verhaltensweisen" auf. Mit Blick auf die "rechte Gesinnung, dem vorhandenen Aggressionspotenzial" sowie bei einem der Kläger aufgefundenen, teils verbotenen Waffen sei aus Sicht der Behörde eine Gefahr für unbeteiligte Dritte zu erwarten. Mit dem Waffenverbot will das Land Nordrhein-Westfalen daher eine mögliche Eskalation verhindern und Gefahren abwehren.

Unter den Klägern sind ebenfalls ein in der rechtsextremen Szene in Lippe bekannter Vater sowie seine drei erwachsenen Söhne. Der 55-Jährige hatte sich bei einem Einsatz des Sondereinsatzkommandos (SEK) in seinem eigenen Haus in Horn-Bad Meinberg mit einem Dolch bewaffnet, um die zwecks Durchsuchung angerückten Beamten abzuwehren.

Dass der Mann den Dolch erst niederlegte, als er von den Polizeikräften mit Hilfe eines Tasers niedergestreckt wurde, nennt die Behörde ebenfalls als Indiz dafür, der Mann sei für den Besitz von Waffen ungeeignet. Beim Strafprozess vor dem Amtsgericht Detmold wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte war er allerdings freigesprochen worden, weil sich vor Gericht nicht nachweisen ließ, ob der Mann die Polizei wirklich als solche hatte erkennen können. Die Polizei hatte den Mann zudem selbst vorher vor einem möglichen Angriff durch eine linksextreme Gruppe gewarnt.

Bei dem SEK-Einsatz im April 2023 sowie einer weiteren Durchsuchung davor - sowohl in Horn-Bad Meinberg als auch in Detmold - soll den beteiligten Personen durch die Polizei eine beträchtliche - teils legale - Waffen-Sammlung abgenommen worden sein. Das Verwaltungsgericht Minden wird über die Klagen der fünf Männer am Donnerstag, 30. Januar, ab 10 Uhr verhandeln.

Bildunterschrift: Das Verwaltungsgericht in Minden befasst sich Ende Januar mit einer Klage fünf Rechtsextremer.

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Lippische Landes-Zeitung, 16./17.11.2024:

Leserbriefe / Wir fühlten uns bedroht

Von der Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung berichtet diese Leserin.

Am letzten Oktobertag fand vor dem Amtsgericht Detmold die abschließende Sitzung im Strafverfahren gegen das Oberhaupt einer in Lippe und auch bundesweit bekannten Familie aus Horn-Bad Meinberg, die dem extrem rechten Spektrum zuzuordnen ist, statt. Die Sitzung war öffentlich.

Der Beschuldigte war angeklagt wegen Bedrohung von SEK-Beamten mit einem Messer. Neben seiner Anhängerschaft aus der extrem rechten Ecke waren auch Menschen aus dem demokratischen Spektrum anwesend, unter anderem zwei "Omas gegen Rechts". Während wir vor dem Gerichtssaal auf Einlass warteten, mussten wir uns Pöbeleien der ebenfalls wartenden Sympathisanten des Angeklagten gefallen lassen. Auch wurden wir diverse Male aus der Nähe ins Gesicht fotografiert. Kein Justizbeamter schritt ein - denn es war keiner zugegen!

Im Gerichtssaal mussten wir dann zusehen und uns anhören,wie sich der Angeklagte als Opfer inszenierte, Opfer einer "linksextremen Antifa", die ihn und seine Familie tagtäglich mit dem Leben bedrohe. Auch hier im Gerichtssaal werde er wieder vom "Schwarzen Block der Antifa" bedroht - diese sitze in der hinteren Reihe des Saales - er wies dabei in unsere Richtung. Unterstützung bekam er dabei von seinem Verteidiger, der - ebenfalls in unsere Richtung weisend - in seinem Schlussplädoyer erklärte: "Da sind die Leute vom Schwarzen Block, die meinen Mandanten bedrohen."

Wir allerdings waren diejenigen, die sich in diesem Moment bedroht fühlten. Mir ist es völlig unverständlich, wie man in einem Gerichtssaal ungerügt derartig ungerechtfertigte Verunglimpfungen ausstoßen darf, zumal in Person eines staatlich (also demokratisch) bestallten Vertreter des Rechts, das den Artikel 1 des GG zur Rechtsmaxime erhoben hat. Wir werden uns ungeachtet des rüpelhaften Verhaltens dieses Rechtsanwaltes und seiner Mandantschaft weiterhin mutig und mit all unserer Kraft diesen Menschen, die unsere Demokratie zerstören wollen, entgegen stellen.

Wir sehen es als unsere Aufgabe und unsere Pflicht an, unsere Demokratie zu schützen und uns für Menschenrechte und ein friedliches gesellschaftliches Miteinander einzusetzen. Wir werden weiterhin, auch in Gerichtssälen, genau hinsehen und ein Gegengewicht zu der üblicherweise aus Rechtsextremen bestehenden Gefolgschaft der Angeklagten bilden. Nie wieder ist jetzt und jeden Tag und besonders auch in Lippe!

Christine Lücking, Detmold

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Am 30. Januar 2025 klagen die Neonazis Andreas, Thoren, Erik, sowie Falk Hanusek (Fromhausen) sowie Arne Ulrich (Berlebeck) beim Verwaltungsgericht Minden für die Aufhebung der erlassenen Waffenverbote.

Am 14. November 2024 verurteilte das Amtsgericht Detmold den Neonazi Thoren Hanusek (Fromhausen), Anwalt: Hendrik Schnelle, wegen Nötigung am 8. Februar 2023 in Lemgo zu 100 Tagessätzen von 55 Euro.

Am 14. November 2024 stellte das Amtsgericht Detmold (auf Antrag) den Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (5. April 2023 in Fromhausen) im Prozess gegen den Neonazi Thoren Hanusek ein.

Am 7. November 2024 verurteilte das Amtsgericht Detmold Wolfram Steinbiß wegen Mitsingens des Liedes "Sturmführer" / Zeigen des Hitlergrußes (am 17. Juni 2023 in Detmold), zu zwei Jahren Bewährungsstrafe.

Am 7. November 2024 verurteilte das Amtsgericht Detmold Erik Steinbiß (Lippstadt) wegen Mitsingens des Liedes "Sturmführer" / Zeigen des Hitlergrußes am 17. Juni 2023 in Detmold, zur Geldstrafe (1.000 Euro).

Am 7. November 2024 verurteilte das Amtsgericht Detmold Arne Ulrich - Singen des Liedes "Sturmführer", am 17. Juni 2023 in Detmold, mit Falk Hanusek, Erik und Wolfram Steinbiß - zur Geldstrafe (2.600 Euro).

Am 7. November 2024 wurde der Neonazi Falk Hanusek aus Fromhausen - im Prozess wegen Gewalt- und Propaganda-Delikte - vom Szene-Anwalt Hendrik Schnelle, Detmold, beim Amtsgericht Detmold verteidigt.

Am 7. November 2024 verurteilte das Amtsgericht Detmold Neonazi Falk Hanusek, wegen (dreifacher) NS-Propaganda, gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Bewährungsstrafe, Geldauflage von 1.500 Euro.

Am 7. November 2024 stellte das Amtsgericht Detmold - auf Antrag - den Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte am 5. April 2023 in Fromhausen, im Prozess gegen den Neonazi Falk Hanusek ein.

Am 7. November 2024 verurteilte das Amtsgericht Detmold die Neonazis Erik sowie Wolfram Steinbiß, Falk Hanusek, Arne Ulrich wegen Gewalt- und Propaganda-Delikten, zu (milden) Bewährungs- und Geldstrafen.

Am 31. Oktober 2024 sagte Szene-Anwalt Hendrik Schnelle, im Prozess gegen Neonazi Andreas Hanusek, dass in der hinteren Reihe "die Leute vom Schwarzen Block, die meinen Mandanten bedrohen ... " säßen.

Am 31. Oktober 2024 wurde der Neonazi Andreas Hanusek (Fromhausen) - seit 2006, als "rechtsextremer HDJ-Aktivist bekannt" - von dem Szene-Anwalt Hendrik Schnelle, vor dem Amtsgericht Detmold verteidigt.

Am 31. Oktober 2024 sprach das Amtsgericht Detmold, in einem skandalösen Urteil den Neonazi Andreas Hanusek vom Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte am 5. April 2023 in Fromhausen frei.

Am 31. Oktober 2024 behauptete der Neonazi Andreas Hanusek im Amtsgericht Detmold, er habe bei der Razzia am 5. April 2023 in Fromhausen - vermummte - SEK-Beamte für die verkleidete "Antifa" gehalten.

Am 16. Oktober 2024 fand beim Amtsgericht Detmold der erste Verhandlungstag, gegen Neonazi Andreas Hanusek wegen "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" - Tattag: 5. April 2023 in Fromhausen -, statt.

In der zweiten Juliwoche 2024 erhob die Staatsanwaltschaft Detmold diverse Anklagen gegen Falk, Thoren und Andreas Hanusek, sowie Arne Ulrich, Wolfram wie Erik Steinbiß wegen Gewalt- und Propaganda-Taten.

In der zweiten Juliwoche 2024 erhob die Staatsanwaltschaft Detmold eine Reihe Anklagen gegen Neonazis aus völkischen Familien (Fromhausen, Berlebeck und Lippstadt) wegen Gewalt- und Propaganda-Delikten.

Am 9. September 2023 wurde in Gotha wegen des Verwendens von "Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen" (NS-"Wolfsangel") Neonazi Falk Hanusek von der Bundespolizei angezeigt.

Am 1. Juli 2023 publizierte das "Recherche Kollektiv Ostwestfalen" einen Artikel - ""Die Sturmjugend eines Volkes" - Völkische Familienbanden in OWL" -, über die völkischen "Sippen" Ulrich, Hanusek und Steinbiß.

Am 17. Juni 2023 sangen Arne Ulrich, Falk Hanusek, Erik und Wolfram Steinbiß, in einem Park in Detmold lautstark das Lied "Sturmführer", Falk Hanusek, Erik sowie Wolfram Steinbiß zeigten dabei den Hitlergruß.

Am 6. Juni 2023 bestrafte das Amtsgericht Detmold den Neonazi Thoren Hanusek aus Fromhausen wegen einer Körperverletzung (am 9. Oktober 2022 in Detmold) mit 90 Tagessätzen von je 60 Euro - 5.400 Euro.

Am 6. Juni 2023 verurteilte das Amtsgericht Detmold wegen gefährlicher Körperverletzung (am 9. Oktober 2022 in Detmold) den Neonazi Erik Hanusek (Fromhausen) zu sechs Monaten Haftstrafe (auf Bewährung).

Am 6. Juni 2023 wurde Neonazi Falk Hanusek (Fromhausen) beim Amtsgericht Detmold von Szene-Anwalt Hendrik Schnelle vertreten ("gefährliche Körperverletzung", Beleidigung am 9. Oktober 2022 in Detmold).

Am 6. Juni 2023 verurteilte das Amtsgericht Detmold Falk Hanusek zusätzlich zu der Teilnahme an einem Anti-Aggressions-Training und einer Geldstrafe von 600 Euro und ordnete zudem eine Bewährungshilfe an.

Am 6. Juni 2023 verurteilte das Amtsgericht Detmold Falk Hanusek wegen "gefährlicher Körperverletzung" und Beleidigung am 9. Oktober 2022 in Detmold zu einem Jahr Freiheitsstrafe, drei Jahre zur Bewährung.

Am 6. Juni 2023 verurteilte das Amtsgericht in Detmold - wegen Körperverletzungsdelikten am 9. Oktober 2022 in Detmold - drei Neonazis aus Fromhausen zu zwei Bewährungsstrafen, einmal zu einer Geldstrafe.

Am 5. Mai 2023 hob das Verwaltungsgericht Minden Meldeauflagen für die Ausreisen zum "European Fight Night" nach Budapest (in Eilverfahren) gegen die Neonazis Thoren, Erik und Falk Hanusek, Arne Ulrich auf.

Am 5. April 2023 publizierte die (rechtsoffene) Facebook-Seite "Wir sind Horn-Bad Meinberg (ungefiltert)" Chat-Einträge, in welchen sich mit den, von den Durchsuchungen betroffenen Neonazis solidarisiert wurde.

Am 5. April 2023 bedrohte der Neonazi Andreas Hanusek, bei - nur einer seiner Söhne Thoren, sowie Falk betreffenden - Hausdurchsuchung in Fromhausen SEK-Beamte mit einem 20 Zentimeter langem Bajonett.

Am 5. April 2023 soll der Neonazi Thoren Hanusek bei einer Razzia in Fromhausen den Anweisungen vom SEK keine Folge geleistet, auf Beamte eingetreten sowie nach der Waffe eines Polizisten gegriffen haben.

Am 5. April 2023 leisteten drei Neonazi bei Durchsuchungen in Fromhausen, Berlebeck Widerstand, "wobei in einem Fall mit einem Messer gedroht wurde", ferner gegen drei Personen "der Taser eingesetzt" wurde.

Am 5. April 2023 fanden wegen den Körperverletzungen am 9. Oktober 2022 in Detmold, bei Thoren, Erik und Falk Hanusek in Fromhausen wie Arne Ulrich in Berlebeck nochmal drei Waffen-Durchsuchungen statt.

Am 5. April 2023 fanden (wegen der Körperverletzungen am 9. Oktober 2022 in Detmold) bei vier jungen Neonazis in Fromhausen, Berlebeck erneut Durchsuchungen statt und verschiedene Waffen sichergestellt.

Am 2. März 2023 erhob die Staatsanwaltschaft Detmold Anklage gegen die Neonazis Falk, Erik wie Thoren Hanusek (Fromhausen) wegen des Vorwurfs der schweren Körperverletzung (9. Oktober 2022 in Detmold).

Am 8. Februar 2023 bedrohte der vorbestrafte (Körperverletzung) Neonazi Thoren Hanusek (Fromhausen) am Lüttfeld-Berufskolleg in Lemgo einen Schüler, mit einem (direkt auf ihn gerichteten) Schraubendreher.

Am 8. Februar 2023 verletzte der - wegen "gefährlicher Körperverletzung" sowie Beleidigung - vorbestrafte Neonazi Falk Hanusek aus Fromhausen am Lüttfeld-Berufskolleg in Lemgo einen Schüler mit einer Gabel.

Am 14. Oktober 2022 fanden bezüglich schwerer Körperverletzungen am 9. Oktober 2022 in Detmold, bei den Neonazis Falk, Erik wie Thoren Hanusek (Fromhausen), Arne Ulrich (Berlebeck) Durchsuchungen statt.

Am 9. Oktober 2022 gegen 16.50 Uhr wurden in Detmold ("Lange Straße") zwei Männer (18,19 Jahre) aus einer Gruppe Neonazis verletzt, einer mit Schädelbasisbruch, mit Rettungswagen in ein Klinikum gebracht.

Am 2. März 2022 stellten Staatsanwaltschaft / Amtsgericht Detmold das Verfahren gegen Neonazi Andreas Hanusek (Tat am 26. Mai 2019) - wegen "Geringfügigkeit und mangelnden öffentlichen Interesses" - ein.

Mutmaßlich in der Nacht auf den 9. Januar 2022 wurden im Detmolder Ortsteil Berlebeck verschiedene NS-Symbole wie Hakenkreuze, sowie neonazistische Parolen wie "Nazi-Kiez", "Zecken umnieten" aufgesprüht.

Am 11. Mai 2021 wurde Neonazi Andreas Hanusek beim Revisionsprozess am OLG Hamm (Freispruch des Amtsgerichts Detmold vom 5. Juni 2020), von dem Szene-Anwalt Hendrik Schnelle aus Detmold vertreten.

Am 11. Mai 2021 hob das OLG Hamm den Freispruch des Amtsgerichts Detmold vom 5. Juni 2020 für den Neonazi Andreas Hanusek (Tat vom 26. Mai 2019) auf - verwies das Verfahren zurück an das Amtsgericht.

Am 11. Mai 2021 hob das OLG Hamm einen Freispruch (Anklage: "Versuchte Nötigung") des Amtsgerichts Detmold (5. Juni 2020) für einen Fromhauser Neonazi auf; verwies das Verfahren zurück ans Amtsgericht.

Am 5. Juni 2020 wurde der Neonazi Andreas Hanusek vor dem Amtsgericht Detmold, wegen des Vorwurfes der "versuchten Nötigung" am 26. Mai 2019 in Fromhausen vom Szene-Anwalt Hendrik Schnelle vertreten.

Am 5. Juni 2020 wurde der Neonazi Andreas Hanusek vom Amtsgericht Detmold, unter anderem von dem Anklagepunkt der versuchten Nötigung am 26. Mai 2019 in Fromhausen skandalöserweise freigesprochen.

Am 5. Juni 2020 wurde ein Neonazi aus Fromhausen, seit 2006 als "rechtsextremer HDJ-Aktivist bekannt" (Staatsschutz), vom Amtsgericht Detmold von dem Vorwurf der "versuchten Nötigung" u.a. freigesprochen.

Am 26. Mai 2019 fand in Fromhausen - unter der Mitwirkung der völkischen Neonazis Thoren und Andreas Hanusek - eine brutale sowie rechts motivierte Gewalttat (Körperverletzung und versuchte Nötigung) statt.

Am 26. Mai 2019 fand in Fromhausen eine rechts motivierte Gewalttat (Körperverletzung, Nötigung), unter Beteiligung eines Neonazis - laut Staatsschutz seit 2006 als "rechtsextremer HDJ-Aktivist bekannt" - statt.

Am 2. Mai 2009 wurden in Fromhausen, in einer Hütte von Neonazi Andreas Hanusek ein 10-Liter-Kanister mit entzündlicher Flüssigkeit, 4,3 Kilogramm Schwarzpulver und eine Art Luntenschnur polizeilich entdeckt.

Am 2. Mai 2009 wurden bei einer Hausdurchsuchung bei Andreas Hanusek in Fromhausen zwei Kilogramm Nitrocellulose und sieben Schusswaffen gefunden, die der Neonazi legal in seinem Besitz hatte, gefunden.

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