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5 Artikel ,
19.12.2024 :
Pressespiegel überregional
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Übersicht:
Frankfurter Rundschau Online, 19.12.2024:
"Reichsbürger"-Urteil rückt näher
die tageszeitung, 19.12.2024:
Rechter Rand / Wie ein rassistischer Angriff bestraft wird
die tageszeitung, 19.12.2024:
Angriff auf SPDler / 20 Nazis waren beteiligt
Mitteldeutscher Rundfunk, 19.12.2024:
Nach Abstimmung / AfD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt schließt Abgeordneten aus
die tageszeitung, 19.12.2024:
AfD-Politiker / Hohloch darf weiter hetzen
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Frankfurter Rundschau Online, 19.12.2024:
"Reichsbürger"-Urteil rückt näher
19.12.2024 - 17.25 Uhr
Von: Joachim F. Tornau
Den "Vereinten Patrioten" drohen Haftstrafen wegen Planungen für einen gewaltsamen Umsturz.
Wenn man ihren Verteidigern glaubt, dann war Elisabeth R. die Friedlichkeit in Person. Und auf keinen Fall die Chefideologin und Rädelsführerin einer rechtsterroristischen Vereinigung, wie die Bundesanwaltschaft meint. Bei einem der Treffen, auf denen der Umsturz in Deutschland geplant worden sein soll, habe die promovierte Theologin sogar dafür gesorgt, dass sich alle erst einmal an den Händen fassen. Für den Energiefluss. "Handelt so ein gewaltbereiter Mensch?", fragte Rechtsanwalt Bernd Fiessler.
Seit mehr als anderthalb Jahren wird vor dem Oberlandesgericht in Koblenz gegen die 77-Jährige und vier weitere mutmaßliche Mitglieder der "Vereinten Patrioten" verhandelt - einer Vereinigung militanter "Reichsbürger" und Corona-Leugnerinnen, -Leugner, die die Entführung von Gesundheitsminister Lauterbach planten und mit Sprengstoffanschlägen für einen wochenlangen Stromausfall in Deutschland sorgen wollten. Das Ziel: die vermeintlich nach wie vor gültige Reichsverfassung von 1871 wieder in Kraft zu setzen.
Pläne der "Vereinten Patrioten": Unrealistisch = ungefährlich?
Die Bundesanwaltschaft hat für Elisabeth R. fast neun Jahre Haft gefordert. Ihre Verteidiger wollen, dass sie freigesprochen wird. Die Verfasserin von fünf verschwörungsideologischen und vor Antisemitismus triefenden Büchern habe lediglich nach rund 300 Männern deutscher Abstammung gesucht, um das Parlament des "reaktivierten" deutschen Reichs besetzen zu können. Ein "verfassungskonformes Vorgehen" nannte das der Anwalt. Warum seine Mandantin, die von jeglichen Gewaltplänen nichts gewusst haben will, einen "kriegsrechtlichen Haftbefehl" für Lauterbach entwarf, erklärte er nicht.
Ebenfalls auf Freispruch plädierten die Verteidiger eines zweiten mutmaßlichen Rädelsführers, des Verkäufers und Comedians Michael H. (45) aus Niedersachsen. Die Pläne der "Vereinten Patrioten" seien völlig unrealistisch und damit ungefährlich gewesen, befand Rechtsanwalt Ralf Dalla Fini. In die Nähe von Schusswaffen wären die Angeklagten ohne den eingeschleusten verdeckten Ermittler nicht gekommen, der sie ihnen bei einem fingierten Deal rechtsstaatswidrig "untergeschoben" habe. Die Bundesanwaltschaft hatte für Michael H. acht Jahre und drei Monate Haft verlangt.
Rund hundert Verhandlungstage dauert der Prozess bereits. Das hat Spuren hinterlassen. Bis auf Elisabeth R. haben alle Angeklagten irgendwann zumindest Teilgeständnisse abgelegt. Und auch manche Verteidiger gaben klein bei. "Vor der Beweisaufnahme war ich der Meinung, dass man hier noch nicht von der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens und der Gründung einer terroristischen Vereinigung sprechen kann", sagte Philipp Grassl. "Ich habe meine Meinung geändert." Der Rechtsanwalt vertritt den Brandenburger Bilanzbuchhalter, Ex-NVA-Offizier und rechten Wutbürger Sven B., einen weiteren mutmaßlichen Rädelsführer.
Wegen der "Aufklärungshilfe", die der 56-Jährige mit seinem frühen Geständnis leistete, hat die Bundesanwaltschaft vergleichsweise milde sechs Jahre Gefängnis verlangt. Seine Verteidiger verzichteten nun auf eine konkrete Strafmaßforderung. Ihr Mandant will - wie Elisabeth R. - aber noch selbst plädieren. Zu Prozessbeginn hatten beide ideologische Monologe gehalten, tagelang.
Auch die Verteidiger des vierten mutmaßlichen Rädelsführers traten defensiv auf. Thomas O., ein Frührentner aus Rheinland-Pfalz, hatte sich insbesondere bei der Planung des Stromausfalls hervorgetan und sich um Schusswaffen bemüht. Der 57-Jährige gestand erst spät, dafür aber voller Zerknirschung. Als "Häufchen Elend" bezeichneten ihn seine Anwälte und plädierten auf eine Strafe "leicht unterhalb" der sieben Jahre, die die Bundesanwaltschaft gefordert hatte.
Thomas K., ein 53-jähriger Bahnmitarbeiter aus Niederbayern, der eher am Rande beteiligt gewesen war und für den die Ankläger dreieinhalb Jahre Haft verlangt hatten, soll nach dem Willen seiner Verteidiger mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Die Urteilsverkündung ist für Mitte Januar geplant.
Bildunterschrift: Der Ex-NVA-Offizier Sven B. legte schon früh ein Geständnis ab. Die Bundesanwaltschaft verlangt sechs Jahre Haft.
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die tageszeitung, 19.12.2024:
Rechter Rand / Wie ein rassistischer Angriff bestraft wird
Andreas Speit
Wegen eines Messerangriffs auf einen algerischen Flüchtling hat das Schweriner Amtsgericht den gelernten Bankkaufmann Jens L. am vergangenen Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Vertreterin der Nebenklage lobte, "dass die rassistischen Beweggründe des Täters in der Verhandlung deutlich herausgearbeitet" und strafverschärfend gewürdigt worden seien.
L. war am 14. Juni mit zwei Messern durch die Schweriner Innenstadt gezogen. Wahllos ging der Deutsche auf Menschen los, die er für Migranten hielt. Auf dem Marienplatz sprach L. den Algerier an. Der Geflüchtete verstand ihn nicht und bat einen seiner Begleiter, für ihn zu übersetzen. In dem Moment zog L. eines der Messer und versuchte, sein Opfer an der Kehle zu treffen. Der Geflüchtete konnte aber etwas zurückweichen, die Klinge des Küchenmessers traf nicht den Hals.
Das Amtsgericht folgte mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Für eine menschenverachtende Motivation hinter dem Angriff sprach aus Sicht des Richters, dass der 46-Jährige den Schwerverletzten und dessen Begleiter nach der Attacke angegrinst habe. In diesem Moment sei nicht absehbar gewesen, dass der Angegriffene überleben würde, betonte der Richter in der mündlichen Urteilsbegründung. In der Verhandlung wurden auch Chat-Nachrichten von L. berücksichtigt, die für ein rassistisches Motiv sprachen. L. hatte seiner damaligen Partnerin die Tat angekündigt. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge soll L. sich gekränkt gefühlt haben, weil seine Partnerin früher mit einem Nigerianer verheiratet war.
Das Gericht berücksichtigte strafmildernd, dass L. psychisch erkrankt ist
Bei dem Urteil berücksichtigte das Gericht strafmildernd, dass L. psychisch erkrankt ist und bei der Tat stark alkoholisiert war. Der Deutsche hatte sich zudem mit einer Zahlung von 2.000 Euro an sein Opfer um einen Ausgleich bemüht.
"Für meinen Mandanten war es sehr wichtig, dass seine Auseinandersetzung mit den schwerwiegenden Folgen endlich zur Sprache kommen konnte", sagte Karin Hildebrandt, die den Algerier als Nebenkläger vertrat.
Nach Paragraf 46 des Strafgesetzbuches seien rassistische und auch andere menschenverachtende Motive bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, sagt Robert Schiedewitz, Mitarbeiter der Beratungsstelle für Betroffene rechter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern (Lobbi). Dass die Anwendung des Paragrafen "endlich Einzug in die juristische Praxis" finde, sei ein wichtiger Schritt.
Die Politik müsse jedoch ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gegenüber Betroffenen rassistischer Gewalt nachkommen, die keinen festen Aufenthaltsstatus in Deutschland haben und denen die Abschiebung drohe, sagt Schiedewitz. "Es darf nicht sein, dass eine Politik, die Menschen nicht vor rassistischen Angriffen schützen kann, anschließend durch bürokratische Maßnahmen den Willen der Täter unterstützt." Ein humanitäres Bleiberecht sei dringend geboten, sagt Schiedewitz.
Andreas Speit arbeitet als freier Journalist und Autor über die rechte Szene nicht nur in Norddeutschland.
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die tageszeitung, 19.12.2024:
Angriff auf SPDler / 20 Nazis waren beteiligt
Wenige Tage nach dem Angriff von Neonazis auf Berliner SPD-Politiker hat eines der Opfer von etwa 20 beteiligten Rechtsextremisten gesprochen und die brutale Attacke geschildert. "Vier haben auf den Genossen am Boden eingeschlagen, und dann waren da noch etwa 15 weitere. Es waren viele", sagte die SPD-Fraktionsvorsitzende aus Steglitz-Zehlendorf, Carolyn Macmillan. "Irgendjemand zog plötzlich erst dem Parteigenossen und dann mir die Mütze vom Kopf", sagte Macmillan weiter. Ihr Kollege habe sich für sie eingesetzt und laut geschrien.Daraufhin sei er angegriffen worden und auch am Boden liegend mit Schlägen und Tritten traktiert worden. "Ich wollte nicht, dass er stirbt", so Macmillan. Die Polizei nahm vier junge Neonazis fest, drei von ihnen sitzen in Untersuchungshaft. Der vierte Verdächtige im Alter von 19 Jahren wurde von der U-Haft verschont. Sie sollen in der Gruppe "Deutsche Jugend zuerst" in Halle organisiert sein. (dpa)
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Mitteldeutscher Rundfunk, 19.12.2024:
Nach Abstimmung / AfD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt schließt Abgeordneten aus
19.12.2024 - 19.50 Uhr
Daniel Roi (AfD) wird von der AfD-Fraktion im Landtag ausgeschlossen - und das mit sofortiger Wirkung. Als Grund hieß es, das Vertrauen sei zerstört.
Von MDR Sachsen-Anhalt
Die AfD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt hat Daniel Roi aus ihren Reihen ausgeschlossen. Das bestätigte Fraktionschef Patrick Harr MDR Sachsen-Anhalt. In einer Mitteilung heißt es, dass die Fraktion in ihrer Sitzung am Donnerstag den sofortigen Ausschluss Rois beschlossen habe.
Als Begründung wurde das "unwiderruflich zerstörte Vertrauensverhältnis" zwischen beiden Seiten genannt. Der Beschluss sei mehrheitlich mit 21 Ja-, einer Nein- und einer ungültigen Stimme gefasst worden. Weitere Einzelheiten wurden nicht mitgeteilt.
AfD-Politiker erwartet Wiederaufnahme
Roi teilte indes in einem Video auf der Online-Plattform YouTube mit, er habe erfahren, dass der Landesvorstand ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn beantragen wolle. Ihm liege dazu bisher nichts vor. Er nehme an, dass sich das Verfahren in Luft auflösen und er wieder in die Fraktion aufgenommen werde.
Die AfD Sachsen-Anhalt sagte indes der Deutschen Presse-Agentur, dass der Landesvorstand ein entsprechendes Verfahren in die Wege geleitet habe.
2019 Kritik an Roi wegen Teilnahme an Neonazi-Demo
Daniel Roi ist seit 2013 Mitglied der AfD und sitzt für die Partei schon seit Jahren im Landtag. 2016 war er für mehrere Monate parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion. Zuletzt war er Fachsprecher für Umweltpolitik, sowie Zivil- und Katastrophenschutz.
Im August war Roi beim Landesparteitag nur knapp bei der Wahl zum Landesgeneralsekretär gegen Jan Wenzel Schmidt gescheitert.
Roi war 2019 in die Kritik geraten, nachdem ein Foto öffentlich wurde, das ihn auf einer Neonazi-Demonstration 2009 in Dresden zeigte. Er gab damals an, die Demo in Vorbereitung auf sein Politik-Studium besucht zu haben. Roi wurde wenig später als Vorsitzender der Enquetekommission "Linksextremismus" im Magdeburger Landtag abgewählt.
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die tageszeitung, 19.12.2024:
AfD-Politiker / Hohloch darf weiter hetzen
Im Prozess über Posts des brandenburgischen AfD-Abgeordneten Dennis Hohloch in Sozialen Medien hat das Landgericht Potsdam die Anträge der Klägerin zurückgewiesen. Bei den Äußerungen Hohlochs habe es sich laut Gericht zum Teil um wahre Tatsachenbehauptungen sowie um geschützte Meinungsäußerungen gehandelt, sagte eine Gerichtssprecherin. Diese zu unterlassen, könne nicht verlangt werden. Auch der Antrag der Klägerin, die Veröffentlichung eines Fotos von ihr zu unterlassen, sei zurückgewiesen worden, hieß es. Hohloch hatte in einer Gesprächsrunde mit Grundschulkindern über Gruppenvergewaltigungen und Migration gesprochen. Die Beschwerde einer Mutter darüber machte er öffentlich. (epd)
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