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Westfalen-Blatt , 08.11.2024 :

Rechtsextreme müssen an KZ-Gedenkstätte zahlen

Amtsgericht ahndet Hitlergruß und Neonazi-Gesänge in Detmolder Park

Von Christian Althoff

Detmold (WB). Vier polizeibekannte Rechtsextreme sind gestern vom Amtsgericht Detmold verurteilt worden - zwei von ihnen zu Zahlungen an die KZ-Gedenk- und Dokumentationsstätte in Porta Westfalica.

Erik S. (20), Falk H. (19), Arne U. (20) und Wolfram S. (18) hatten im Sommer 2023 in einem Detmolder Park Bier getrunken. Dazu spielten sie über einen Lautsprecher Musik ab und sangen mit - auch Titel aus der Neonazi-Szene. Anwohner riefen die Polizei.

Zeugen sagten aus, die vier hätten unter anderem das Lied "Sturmführer" laut abgespielt und mitgegrölt. Dabei seien die vier aufgesprungen, und mindestens drei hätten den Hitlergruß gezeigt.

Das Lied stammt von der Band Landser, die 2003 zur kriminellen Vereinigung erklärt und aufgelöst worden war. Oberstaatsanwalt Ralf Vetter trug bei der Anklageverlesung des Text vor. Darin heißt es unter anderem:

"Opa war Sturmführer bei der SS. Bei `ner Panzerdivision war Opa einst dabei. Man hat aufgeräumt in der Russerei. Kein Politkommissar kam ihnen davon. Denn für Bolschewiken gab es kein Pardon. Drum freut`s mich heut` auch jeden Tag enorm, seh` ich meines Großvaters alte Uniform. Dann seh` ich auf der Mütze den Totenschädel blitzen und weiß, dass all die Schweine bald schon wieder flitzen."

Die Angeklagten gaben zu, das Lied gesungen zu haben und verwiesen auf ihren Alkoholkonsum. Den Hitlergruß gestand nur Erik S.

Falk H. war zudem angeklagt, im Berufskolleg in Lemgo einen Schüler mit einer Gabel angegriffen und verletzt zu haben. Außerdem soll er durch das Tragen einer kurzen Hose 2023 den Blick auf eine tätowierte Wolfsangel auf seinem linken Oberschenkel ermöglicht haben. Das öffentliche Zeigen dieses jahrhundertealten, aber auch von SS-Einheiten benutzten Symbols ist in Deutschland in der Regel verboten. Es taucht aber auch in Wappen auf und ist dort zulässig.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Christian von Borries verurteilte die vier Angeklagten nach mehrstündiger Verhandlung zu unterschiedlichen Strafen. Erik S. wurde nach Jugendrecht zu einer Geldauflage von 1.000 Euro verurteilt - wegen Zeigens des Hitlergrußes und Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, womit das Singen gemeint ist.

Arne U. wurde nach Erwachsenenstrafrecht zu einer Geldstrafe von 40 Tages-Nettoverdiensten von je 65 Euro verurteilt, also 2.600 Euro - weil er das Lied öffentlich gesungen hatte.

Bei Wolfram S. sah das Gericht neben dem Singen auch das Zeigen des Hitlergrußes als erwiesen an, er wurde unter Einbeziehung bereits erfolgter Verurteilungen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er bekam die Auflage, 1.000 Euro zu zahlen oder 100 Sozialstunden abzuleisten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, weil der Angeklagte seit der Tat vor mehr als einem Jahr nicht mehr aufgefallen war.

Falk H. bekam eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung wegen des Hitlergrußes, des Singens, gefährlicher Körperverletzung und des Zeigens der Wolfsangel. Er war schon vorher wegen Körperverletzung zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Seine Strafe wurde erneut zur Bewährung ausgesetzt, weil er an einem Anti-Aggressionstraining teilgenommen hat und den Behörden ein Jahr lang nicht mehr aufgefallen ist. Er muss eine Geldauflage von 1.500 Euro zahlen, die wie die von Erik S. an die KZ-Gedenkstätte geht.

Bildunterschrift: Vor dem Gericht demonstrierten Lipper gegen rechte Gewalt.

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Am 7. November 2024 verurteilte das Amtsgericht Detmold Wolfram Steinbiß wegen Mitsingens des Liedes "Sturmführer" / Zeigen des Hitlergrußes (am 17. Juni 2023 in Detmold), zu zwei Jahren Bewährungsstrafe.

Am 7. November 2024 verurteilte das Amtsgericht Detmold Erik Steinbiß (Lippstadt) wegen Mitsingens des Liedes "Sturmführer" / Zeigen des Hitlergrußes am 17. Juni 2023 in Detmold, zur Geldstrafe (1.000 Euro).

Am 7. November 2024 verurteilte das Amtsgericht Detmold Arne Ulrich - Singen des Liedes "Sturmführer", am 17. Juni 2023 in Detmold, mit Falk Hanusek, Erik und Wolfram Steinbiß - zur Geldstrafe (2.600 Euro).

Am 7. November 2024 wurde der Neonazi Falk Hanusek aus Fromhausen - im Prozess wegen Gewalt- und Propaganda-Delikte - vom Szene-Anwalt Hendrik Schnelle, Detmold, beim Amtsgericht Detmold verteidigt.

Am 7. November 2024 verurteilte das Amtsgericht Detmold Neonazi Falk Hanusek, wegen (dreifacher) NS-Propaganda, gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Bewährungsstrafe, Geldauflage von 1.500 Euro.

Am 7. November 2024 stellte das Amtsgericht Detmold - auf Antrag - den Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte am 5. April 2023 in Fromhausen, im Prozess gegen den Neonazi Falk Hanusek ein.

Am 7. November 2024 verurteilte das Amtsgericht Detmold die Neonazis Erik sowie Wolfram Steinbiß, Falk Hanusek, Arne Ulrich wegen Gewalt- und Propaganda-Delikten, zu (milden) Bewährungs- und Geldstrafen.

Am 31. Oktober 2024 sagte Szene-Anwalt Hendrik Schnelle, im Prozess gegen Neonazi Andreas Hanusek, dass in der hinteren Reihe "die Leute vom Schwarzen Block, die meinen Mandanten bedrohen ... " säßen.

Am 31. Oktober 2024 wurde der Neonazi Andreas Hanusek (Fromhausen) - seit 2006, als "rechtsextremer HDJ-Aktivist bekannt" - von dem Szene-Anwalt Hendrik Schnelle, vor dem Amtsgericht Detmold verteidigt.

Am 31. Oktober 2024 sprach das Amtsgericht Detmold, in einem skandalösen Urteil den Neonazi Andreas Hanusek vom Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte am 5. April 2023 in Fromhausen frei.

Am 31. Oktober 2024 behauptete der Neonazi Andreas Hanusek im Amtsgericht Detmold, er habe bei der Razzia am 5. April 2023 in Fromhausen - vermummte - SEK-Beamte für die verkleidete "Antifa" gehalten.

In der zweiten Juliwoche 2024 erhob die Staatsanwaltschaft Detmold diverse Anklagen gegen Falk, Thoren und Andreas Hanusek, sowie Arne Ulrich, Wolfram wie Erik Steinbiß wegen Gewalt- und Propaganda-Taten.

In der zweiten Juliwoche 2024 erhob die Staatsanwaltschaft Detmold eine Reihe Anklagen gegen Neonazis aus völkischen Familien (Fromhausen, Berlebeck und Lippstadt) wegen Gewalt- und Propaganda-Delikten.

Am 9. September 2023 wurde in Gotha wegen des Verwendens von "Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen" (NS-"Wolfsangel") Neonazi Falk Hanusek von der Bundespolizei angezeigt.

Am 1. Juli 2023 publizierte das "Recherche Kollektiv Ostwestfalen" einen Artikel - ""Die Sturmjugend eines Volkes" - Völkische Familienbanden in OWL" -, über die völkischen "Sippen" Ulrich, Hanusek und Steinbiß.

Am 17. Juni 2023 sangen Arne Ulrich, Falk Hanusek, Erik und Wolfram Steinbiß, in einem Park in Detmold lautstark das Lied "Sturmführer", Falk Hanusek, Erik sowie Wolfram Steinbiß zeigten dabei den Hitlergruß.

Am 6. Juni 2023 bestrafte das Amtsgericht Detmold den Neonazi Thoren Hanusek aus Fromhausen wegen einer Körperverletzung (am 9. Oktober 2022 in Detmold) mit 90 Tagessätzen von je 60 Euro - 5.400 Euro.

Am 6. Juni 2023 verurteilte das Amtsgericht Detmold wegen gefährlicher Körperverletzung (am 9. Oktober 2022 in Detmold) den Neonazi Erik Hanusek (Fromhausen) zu sechs Monaten Haftstrafe (auf Bewährung).

Am 6. Juni 2023 wurde Neonazi Falk Hanusek (Fromhausen) beim Amtsgericht Detmold von Szene-Anwalt Hendrik Schnelle vertreten ("gefährliche Körperverletzung", Beleidigung am 9. Oktober 2022 in Detmold).

Am 6. Juni 2023 verurteilte das Amtsgericht Detmold Falk Hanusek zusätzlich zu der Teilnahme an einem Anti-Aggressions-Training und einer Geldstrafe von 600 Euro und ordnete zudem eine Bewährungshilfe an.

Am 6. Juni 2023 verurteilte das Amtsgericht Detmold Falk Hanusek wegen "gefährlicher Körperverletzung" und Beleidigung am 9. Oktober 2022 in Detmold zu einem Jahr Freiheitsstrafe, drei Jahre zur Bewährung.

Am 6. Juni 2023 verurteilte das Amtsgericht in Detmold - wegen Körperverletzungsdelikten am 9. Oktober 2022 in Detmold - drei Neonazis aus Fromhausen zu zwei Bewährungsstrafen, einmal zu einer Geldstrafe.

Am 5. Mai 2023 hob das Verwaltungsgericht Minden Meldeauflagen für die Ausreisen zum "European Fight Night" nach Budapest (in Eilverfahren) gegen die Neonazis Thoren, Erik und Falk Hanusek, Arne Ulrich auf.

Am 5. April 2023 publizierte die (rechtsoffene) Facebook-Seite "Wir sind Horn-Bad Meinberg (ungefiltert)" Chat-Einträge, in welchen sich mit den, von den Durchsuchungen betroffenen Neonazis solidarisiert wurde.

Am 5. April 2023 bedrohte der Neonazi Andreas Hanusek, bei - nur einer seiner Söhne Thoren, sowie Falk betreffenden - Hausdurchsuchung in Fromhausen SEK-Beamte mit einem 20 Zentimeter langem Bajonett.

Am 5. April 2023 soll der Neonazi Thoren Hanusek bei einer Razzia in Fromhausen den Anweisungen vom SEK keine Folge geleistet, auf Beamte eingetreten sowie nach der Waffe eines Polizisten gegriffen haben.

Am 5. April 2023 leisteten drei Neonazi bei Durchsuchungen in Fromhausen, Berlebeck Widerstand, "wobei in einem Fall mit einem Messer gedroht wurde", ferner gegen drei Personen "der Taser eingesetzt" wurde.

Am 5. April 2023 fanden wegen den Körperverletzungen am 9. Oktober 2022 in Detmold, bei Thoren, Erik und Falk Hanusek in Fromhausen wie Arne Ulrich in Berlebeck nochmal drei Waffen-Durchsuchungen statt.

Am 5. April 2023 fanden (wegen der Körperverletzungen am 9. Oktober 2022 in Detmold) bei vier jungen Neonazis in Fromhausen, Berlebeck erneut Durchsuchungen statt und verschiedene Waffen sichergestellt.

Am 2. März 2023 erhob die Staatsanwaltschaft Detmold Anklage gegen die Neonazis Falk, Erik wie Thoren Hanusek (Fromhausen) wegen des Vorwurfs der schweren Körperverletzung (9. Oktober 2022 in Detmold).

Am 8. Februar 2023 bedrohte der vorbestrafte (Körperverletzung) Neonazi Thoren Hanusek (Fromhausen) am Lüttfeld-Berufskolleg in Lemgo einen Schüler, mit einem (direkt auf ihn gerichteten) Schraubendreher.

Am 8. Februar 2023 verletzte der - wegen "gefährlicher Körperverletzung" sowie Beleidigung - vorbestrafte Neonazi Falk Hanusek aus Fromhausen am Lüttfeld-Berufskolleg in Lemgo einen Schüler mit einer Gabel.

Am 14. Oktober 2022 fanden bezüglich schwerer Körperverletzungen am 9. Oktober 2022 in Detmold, bei den Neonazis Falk, Erik wie Thoren Hanusek (Fromhausen), Arne Ulrich (Berlebeck) Durchsuchungen statt.

Am 9. Oktober 2022 gegen 16.50 Uhr wurden in Detmold ("Lange Straße") zwei Männer (18,19 Jahre) aus einer Gruppe Neonazis verletzt, einer mit Schädelbasisbruch, mit Rettungswagen in ein Klinikum gebracht.

Am 2. März 2022 stellten Staatsanwaltschaft / Amtsgericht Detmold das Verfahren gegen Neonazi Andreas Hanusek (Tat am 26. Mai 2019) - wegen "Geringfügigkeit und mangelnden öffentlichen Interesses" - ein.

Am 11. Mai 2021 wurde Neonazi Andreas Hanusek beim Revisionsprozess am OLG Hamm (Freispruch des Amtsgerichts Detmold vom 5. Juni 2020), von dem Szene-Anwalt Hendrik Schnelle aus Detmold vertreten.

Am 11. Mai 2021 hob das OLG Hamm den Freispruch des Amtsgerichts Detmold vom 5. Juni 2020 für den Neonazi Andreas Hanusek (Tat vom 26. Mai 2019) auf - verwies das Verfahren zurück an das Amtsgericht.

Am 11. Mai 2021 hob das OLG Hamm einen Freispruch (Anklage: "Versuchte Nötigung") des Amtsgerichts Detmold (5. Juni 2020) für einen Fromhauser Neonazi auf; verwies das Verfahren zurück ans Amtsgericht.

Am 5. Juni 2020 wurde der Neonazi Andreas Hanusek vor dem Amtsgericht Detmold, wegen des Vorwurfes der "versuchten Nötigung" am 26. Mai 2019 in Fromhausen vom Szene-Anwalt Hendrik Schnelle vertreten.

Am 5. Juni 2020 wurde der Neonazi Andreas Hanusek vom Amtsgericht Detmold, unter anderem von dem Anklagepunkt der versuchten Nötigung am 26. Mai 2019 in Fromhausen skandalöserweise freigesprochen.

Am 5. Juni 2020 wurde ein Neonazi aus Fromhausen, seit 2006 als "rechtsextremer HDJ-Aktivist bekannt" (Staatsschutz), vom Amtsgericht Detmold von dem Vorwurf der "versuchten Nötigung" u.a. freigesprochen.

Am 26. Mai 2019 fand in Fromhausen - unter der Mitwirkung der völkischen Neonazis Thoren und Andreas Hanusek - eine brutale sowie rechts motivierte Gewalttat (Körperverletzung und versuchte Nötigung) statt.

Am 26. Mai 2019 fand in Fromhausen eine rechts motivierte Gewalttat (Körperverletzung, Nötigung), unter Beteiligung eines Neonazis - laut Staatsschutz seit 2006 als "rechtsextremer HDJ-Aktivist bekannt" - statt.

Am 2. Mai 2009 wurden in Fromhausen, in einer Hütte von Neonazi Andreas Hanusek ein 10-Liter-Kanister mit entzündlicher Flüssigkeit, 4,3 Kilogramm Schwarzpulver und eine Art Luntenschnur polizeilich entdeckt.

Am 2. Mai 2009 wurden bei einer Hausdurchsuchung bei Andreas Hanusek in Fromhausen zwei Kilogramm Nitrocellulose und sieben Schusswaffen gefunden, die der Neonazi legal in seinem Besitz hatte, gefunden.

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