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6 Artikel , 27.11.2024 :

Pressespiegel überregional

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Übersicht:


MiGAZIN, 27.11.2024:
Mehrheit gesucht / Kabinett bringt Gesetz für NSU-Dokumentationszentrum auf den Weg

Deutschlandfunk, 27.11.2024:
Rechtsterrorismus / Bundesregierung will Dokumentationszentrum zu Taten des NSU auf den Weg bringen

die tageszeitung, 27.11.2024:
NSU-Komplex: Spätes Aufarbeiten

MiGAZIN, 27.11.2024:
Rassismus / Disziplinarklage im Fall rechtsextremer Polizisten-Chats

Spiegel Online, 27.11.2024:
Internes Schreiben / Verfassungsrechtler sehen Aussicht auf Erfolg für AfD-Verbotsverfahren

Westfalen-Blatt, 27.11.2024:
AfD-Politiker unter Verdacht

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MiGAZIN, 27.11.2024:

Mehrheit gesucht / Kabinett bringt Gesetz für NSU-Dokumentationszentrum auf den Weg

27.11.2024 - 16.33 Uhr

Der NSU-Komplex markiert im Nachkriegsdeutschland eine Zäsur. Dennoch gibt es bundesweit keinen Erinnerungsort zu der beispiellosen rassistischen Mordserie. Das soll sich ändern - wenn es noch eine Mehrheit im Bundestag gibt.

Die Bundesregierung will das geplante NSU-Dokumentationszentrum in Berlin errichten. "Es ist wichtig, an die Opfer in Berlin, mitten in unserer Hauptstadt, zu erinnern - auch als Mahnung, dem Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus mit aller Kraft entgegenzutreten", erklärte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) am Mittwoch in Berlin. Das Bundeskabinett hatte zuvor einen Entwurf für die Errichtung des Zentrums und die dazugehörige Stiftung gebilligt. Es ist aber offen, ob das Vorhaben noch durch den Bundestag kommt.

Faeser zufolge soll ein Erinnerungsort für die Angehörigen der Ermordeten und die Überlebenden geschaffen werden. "Wir wollen informieren, aufklären und Begegnungen ermöglichen", sagte sie. Der "Nationalsozialistische Untergrund" (NSU) ermordete zwischen 2000 und 2007 zehn Menschen. Neun der Opfer hatten einen Migrationshintergrund. Erst nach dem Auffliegen der Terror-Zelle im Jahr 2011 erkannten die Ermittler die rassistischen und rechtsextremistischen Motive.

Bis heute gebe es bundesweit keinen Erinnerungs- oder Lernort, der sich explizit mit der Geschichte des NSU, deren Opfern und darüber hinaus mit der Geschichte des Rechtsterrorismus nach 1945 auseinandersetze, heißt es im Gesetzentwurf. Rechte Gewalt, rechtsextremistische Anschläge und die Geschichte des Rechtsterrorismus auf deutschem Staatsgebiet seien "nach wie vor nicht im kollektiven Gedächtnis verankert". Das gelte insbesondere auch für die sogenannten Baseballschläger-Jahre in den 1990ern in Ostdeutschland.

SPD sucht nach Mehrheit für Doku-Zentrum

Das Dokumentationszentrum soll an die Opfer des NSU erinnern und die kritische Auseinandersetzung mit rassistischen Ideologien und Rechtsextremismus fördern. Die frühere Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte im Koalitionsvertrag festgehalten, die Errichtung eines Erinnerungsortes und Dokumentationszentrums zu unterstützen. Nach dem Ampel-Aus ist unklar, welche noch nicht beschlossenen Vorhaben im Bundestag noch eine Mehrheit bekommen.

Faeser erklärte, sie appelliere an alle demokratischen Parteien, das Vorhaben im parlamentarischen Verfahren zügig zu beraten und zu beschließen. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, erklärte, man ringe darum, demokratische Mehrheiten im Bundestag zu finden. Derzeit liefen Gespräche mit der Union. (epd/mig)

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Deutschlandfunk, 27.11.2024:

Rechtsterrorismus / Bundesregierung will Dokumentationszentrum zu Taten des NSU auf den Weg bringen

Die Bundesregierung will noch vor der geplanten Neuwahl des Bundestags im Februar die Errichtung eines NSU-Dokumentationszentrums auf den Weg bringen. Das berichtet der Evangelische Pressedienst unter Berufung auf einen Gesetzentwurf, der morgen im Kabinett beraten werden soll. Demnach könnte ein Erinnerungs- und Lernort in Berlin entstehen.

Für die Errichtung soll den Plänen zufolge eine Stiftung gegründet werden. In dem Entwurf heißt es, bis heute gebe es bundesweit keinen Erinnerungs- oder Lernort, der sich explizit mit der Geschichte des NSU, deren Opfern und darüber hinaus mit der Geschichte des Rechtsterrorismus nach 1945 auseinandersetze. Rechte Gewalt, rechtsextremistische Anschläge und die Geschichte des Rechtsterrorismus auf deutschem Staatsgebiet seien nach wie vor nicht im kollektiven Gedächtnis verankert. Dies gelte etwa auch für die so genannten Baseballschläger-Jahre in den 1990ern in Ostdeutschland.

Der "Nationalsozialistische Untergrund" (NSU) ermordete zwischen 2000 und 2007 zehn Menschen. Neun der Opfer hatten einen Migrationshintergrund. Erst nach dem Auffliegen der Terror-Zelle im Jahr 2011 erkannten die Ermittler die rassistischen und rechtsextremistischen Motive. Die Errichtung eines Dokumentationszentrum war Teil des Koalitionsvertrags der geplatzten Ampel-Koalition. Unklar ist, welche Vorhaben nach dem Koalitionsende im Bundestag eine Mehrheit finden.

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die tageszeitung, 27.11.2024:

NSU-Komplex: Spätes Aufarbeiten

Kurz vor knapp: Am Mittwoch wollen SPD und Grüne im Kabinett den Bau eines NSU-Dokumentationszentrum beschließen / Für einen Beschluss im Bundestag kommt das wohl zu spät

Von Konrad Litschko

Es war ein Versprechen der Ampel-Regierung, festgeschrieben vor drei Jahren im Koalitionsvertrag: Man werde die Aufklärung des NSU-Terrors "energisch vorantreiben", dafür auch ein Dokumentationszentrum schaffen. Tatsächlich soll am Mittwoch im Rest-Kabinett aus SPD und Grünen ein Gesetzentwurf für ein solches Zentrum verabschiedet werden.

Der "Nationalsozialistische Untergrund" hatte von 1999 bis 2011 zehn Menschen ermordet und drei Sprengstoffanschläge verübt. Die Gruppe konnte über Jahre unerkannt agieren, ein rechtsextremes Motiv sahen Ermittlungsbehörden nicht, stattdessen wurden Opferfamilien verdächtigt.

Mit ihrem Gesetzentwurf wollen SPD und Grüne nun die Einrichtung eines NSU-Dokumentationszentrums zumindest noch auf den Weg bringen. Der NSU-Terror sei mit Blick "auf die Fehler und Versäumnisse des Staates und der Gesellschaft" eine "Zäsur", heißt es im Gesetzentwurf. Bis heute gebe es bundesweit keinen Erinnerungsort, der sich explizit mit dem NSU-Terror und weiterem Rechtsterror nach 1945 hierzulande beschäftige. Diese "strukturelle Lücke in der Erinnerungslandschaft" solle das Dokumentationszentrum nun schließen.

Mit dem Gesetz soll eine Stiftung für das Zentrum geschaffen werden. Es soll bis 2027 in Berlin entstehen, mit einer Dauerausstellung und einem Archiv, explizit auch mit Fokus auf die Opfer. Daneben sollen weitere Orte und Initiativen als Verbund mit einbezogen werden. So entsteht derzeit bereits in Chemnitz ein vorübergehendes NSU-Dokumentationszentrum.

Allein: Um das Gesetz noch im Bundestag zu verabschieden, kommt der Kabinettsbeschluss wohl zu spät. Denn es dauerte bis zu diesem August, bis Innenministerin Nancy Faeser (SPD) ihren Gesetzentwurf für das Zentrum vorlegte. Zuvor hatte ihr Ministerium Gutachten und eine Machbarkeitsstudie eingeholt, auch Treffen mit Opfer-Angehörigen organisiert. Strittig war zudem der Standort des Zentrums, da Chemnitz eine weitere Option war, die von den Angehörigen aber abgelehnt wurde.

SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte, er begrüße den bevorstehenden Kabinettsbeschluss sehr. "Nach der furchtbaren Verbrechensserie des NSU-Trios leisten wir mit diesem Vorhaben einen wichtigen Beitrag zum Gedenken an die Opfer sowie zur Bearbeitung des Komplexes im Rahmen historisch-politischer Bildung." Geht es nach Wiese, könnte das Gesetz auch noch in den letzten Sitzungen des Bundestags vor der Neuwahl verabschiedet werden. "Das hängt nun von den demokratischen Mehrheiten in diesem Haus ab", so Wiese zur taz. Es liefen dazu und zu anderen Vorhaben Gespräche mit der Union. Dort allerdings hatte man zuletzt bekräftigt, höchstens noch "einige unaufschiebbare Vorhaben" der Regierung zu unterstützen.

Die Grünen-Abgeordnete Misbah Khan zeigte sich enttäuscht. "Es ist ein trauriges Spiegelbild der bitteren Realität der NSU-Aufarbeitung, dass dieses Gesetz durch die vorgezogenen Neuwahlen und die unklaren Mehrheitsverhältnisse nun auf der Kippe steht", sagte sie der taz. Khan und die Grünen setzen sich seit Langem für das Dokumentationszentrum ein.

Barbara John, Ombudsfrau der Opferfamilien, sagte, die Hinterbliebenen begrüßten den Kabinettsbeschluss zum Dokumentationszentrum. Sie hofften nun auf einen zügigen Beschluss im Bundestag - wenn nicht in dieser Legislatur, dann in der nächsten. "Auch 24 Jahre nach dem NSU-Mord an Enver Şimşek bleibt es zentral, vor jeder Form des Rechtsterrors zu warnen und diesen aufzuarbeiten", so John. Genauso wichtig sei es für die Angehörigen, ihre physischen und psychischen Folgen nach den Terrortaten im Blick zu behalten "Die Familien mussten jahrelang nach den Morden gegen die Diskriminierung durch die Opfer-Täter-Umkehr der staatlichen Sicherheitsbehörden kämpfen und auch mit der fehlenden Anerkennung als Terror-Opfer. Auch da muss weiter gehandelt werden."

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MiGAZIN, 27.11.2024:

Rassismus / Disziplinarklage im Fall rechtsextremer Polizisten-Chats

27.11.2024 - 13.00 Uhr

In Chat-Gruppen tauschten Polizisten unter anderem rassistische Inhalte aus. Das OLG Frankfurt sah darin aber keine strafbaren Handlungen. Nun kommt es zu einer Disziplinarklage. Kommen Polizisten zu milde davon?

Im Fall von rassistischen Polizisten-Chats hat die Frankfurter Polizei beim Verwaltungsgericht Wiesbaden Disziplinarklage gegen vier beteiligte Beamte auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erhoben. Das teilte das übergeordnete Innenministerium in Wiesbaden mit. Ein weiterer Kollege habe zwischenzeitlich seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt.

"Ich bin dem Polizeipräsidium Frankfurt für das entschlossene und konsequente Handeln dankbar. Wir greifen durch. Rassismus und Menschenverachtung haben in unserer Polizei keinen Platz", erklärte Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) "Daher gehen wir mit allen Möglichkeiten des Rechtsstaats gegen die vier Beamten und ihre unerträglichen Chat-Nachrichten vor."

OLG sah keinen hinreichenden Tatverdacht

Zuvor hatte das Oberlandesgericht Frankfurt im Sommer 2024 entschieden, dass es kein Gerichtsverfahren geben soll. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte Beschwerde eingelegt, nachdem bereits das Landgericht kein Hauptverfahren eröffnen wollte. Das OLG teilte mit, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen die Beschuldigten vorliege, die zum Zeitpunkt der Chats überwiegend Polizisten waren.

Den Beschuldigten wurde zur Last gelegt, in der Zeit von Herbst 2014 bis Herbst 2018 in verschiedenen Chat-Gruppen Bilder und Videos mit verbotenem Inhalt verbreitet zu haben. Dabei soll es sich überwiegend um Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie volksverhetzende Inhalte gehandelt haben. Das Gericht befand, dass im vorliegenden Fall keine "Verbreitung" stattgefunden habe, weil die Posts in einem privaten Chat geteilt worden seien. Fünf der insgesamt sechs Beschuldigten waren zu dieser Zeit Polizeibeamte. Auch die Chat-Gruppe "Itiotentreff" war maßgeblicher Teil der Ermittlungen. In dieser wurden binnen eines Jahres mehr als 1.600 Nachrichten ausgetauscht.

Nach der Entscheidung des OLG seien die Disziplinarverfahren umgehend und mit Hochdruck fortgeführt worden, hieß es nun. "Über das Weitere wird nun das Verwaltungsgericht Wiesbaden zu entscheiden haben", sagte Poseck.

"Kein Hitlergruß" - Ermittlungen gegen Polizisten eingestellt

Beobachter beklagen, dass gegen Polizeibeamte oft nicht mit Nachdruck ermittelt wird. Sie kämen mit milden Strafen oder straffrei davon. So auch im Fall einer erst kürzlich eingestellten Ermittlung gegen einen Polizisten, der bei einer Feier den Hitlergruß gezeigt haben soll. Der Tatvorwurf habe sich nicht bestätigt, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden mit. Es sei nicht auszuschließen, dass ein Missverständnis vorgelegen habe und eine Armbewegung oder Geste falsch als "Hitlergruß" interpretiert worden sei.

Gegen den Beamten war wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt worden. Die Ermittlungen hätten nun ergeben, dass Polizeibeamte in Zivil auf der Burg Hohnstein gefeiert und dabei zumindest einmal das Lied "L`amour toujours" von Gigi D’Agostino abgespielt hatten. Zu dem Lied waren in der Vergangenheit immer wieder rassistische Gesänge gegrölt worden. Seitdem schlägt es hohe Wellen und ist in rechtsextremen Kreisen ein Party-Hit zum Mitsingen. Dabei wird der Songtext abgeändert mit der rassistischen Phrase: "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus." (dpa/mig)

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Spiegel Online, 27.11.2024:

Internes Schreiben / Verfassungsrechtler sehen Aussicht auf Erfolg für AfD-Verbotsverfahren

27.11.2024 - 17.26 Uhr

Noch vor Weihnachten könnte der Bundestag über ein AfD-Verbotsverfahren diskutieren. In einem Schreiben, das dem Spiegel vorliegt, kommt eine Gruppe von Rechtswissenschaftlern zu dem Schluss: Ein Verbot könnte gelingen.

Von Henrik Bahlmann und Sophie Garbe

In einem fraktionsübergreifenden Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren fordern 113 Abgeordnete ein Partei-Verbotsverfahren gegen die AfD. Seit Jahren wird darüber diskutiert; auch darüber, wie erfolgversprechend ein solches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wäre.

Eine Gruppe von 17 Verfassungsrechtlerinnen und -rechtlern ist sich einig: Ein AfD-Parteiverbotsverfahren hätte Aussicht auf Erfolg. So heißt es in einer rechtswissenschaftlichen Stellungnahme an den Innenausschuss und den Rechtsausschuss des Bundestags, die dem Spiegel vorliegt.

Auch ohne Materialsammlung des Bundesamtes für Verfassungsschutz sei bereits "eine belastbare Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Partei-Verbotsverfahrens möglich", schreiben die Rechtswissenschaftler in ihrer unaufgeforderten Stellungnahme. "Die AfD ist danach gerade der prototypische Fall einer Partei, durch die die spezifischen Mechanismen der grundgesetzlichen wehrhaften Demokratie aktiviert werden sollen":

Laut der Stellungnahme "offenbaren sowohl die Ziele als auch Äußerungen und Verhalten von Mitgliedern der AfD ihr völkisch-nationalistisches Programm". Außerdem bestehe ein wichtiger Teil der Strategie der Partei daraus, politische Akteure sowie demokratische Prozesse zu delegitimieren. Durch eine Delegitimierung von Medien stärke die AfD "parteinahe Kanäle und Medien mit dem Ziel, die Bevölkerung davon zu überzeugen, dass es eines gewaltsamen politischen Umbruchs bedarf".

Die AfD habe sich zunehmend radikalisiert, heißt es in dem 31-seitigen Papier. Das konkrete Verhalten der Parteimitglieder über die vergangenen Jahre offenbarten "ihre wahren verfassungsfeindlichen Absichten".

Das Argument, man müsse die AfD politisch stellen, überzeugt aus Sicht der Rechtswissenschaftler nicht. "Die politische Auseinandersetzung erfordert zumindest, dass die Kontrahenten dieselben Regeln beachten", heißt es in dem Experten-Schreiben. "Die AfD agiert im Widerspruch zu den Maximen der Verfassung und delegitimiert die Demokratie. Das führt jegliche politische Auseinandersetzung ad absurdum, einem solchen Verhalten stehen demokratische Parteien faktisch machtlos gegenüber."

Zwar würden rechtsextreme Ansichten in der Gesellschaft durch ein Verbot nicht beseitigt, heißt es weiter. Ein Parteiverbot verhindere jedoch "auf überaus wirksame Weise, die weitere Unterhöhlung demokratischer Institutionen, auf die eine verfassungswidrige Partei in der Übergangsphase hin zu einem anderen politischen System notwendig angewiesen ist".

Die Stellungnahme enthält eine Materialsammlung, die die verfassungsfeindliche Bestrebung der AfD untermauern soll. Darin finden sich Dutzende Social-Media-Beiträge, Aussagen aus Talkshows und von Parteitagen - abgesetzt oder getätigt von AfD-Politikern auf Landes- und auch Bundesebene.

Das Gutachten wurde von 17 deutsche Rechtsprofessorinnen und -professoren an die Ausschüsse versandt, darunter etwa Fabian Wittreck, Leiter des Instituts für Öffentliches Recht der Universität Münster, Stephan Rixen, Direktor des Instituts für Staatsrecht der Universität zu Köln, Antje von Ungern-Sternberg, Direktorin des Instituts für Rechtspolitik an der Uni Trier oder der Kyrill-Alexander Schwarz, Staatsrechtsprofessor in Würzburg. Schwarz unterstützte zuletzt auch die CSU vor dem Bundesverfassungsgericht bei der Klage gegen die Wahlrechtsreform der Ampel.

Mitte November hatte eine Gruppe um den CDU-Abgeordneten Marc Wanderwitz einen Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren eingereicht. Er zielt darauf ab, dass der Bundestag das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einleitet. Der Bundestag zählt neben der Bundesregierung und dem Bundesrat zu den drei Verfassungsorganen, die dort einen Partei-Verbotsantrag stellen können. Die rechtlichen Hürden für ein Parteiverbot sind jedoch hoch.

Durch das vorzeitige Ampel-Aus gerieten die Unterzeichner des Bundestagsantrags unter Druck. Denn der eigentliche Verbotsantrag sollte vor der nächsten Bundestagswahl in Karlsruhe eingereicht und wenn möglich auch geprüft werden. Nachdem die nächste Bundestagswahl statt im kommenden September aber bereits am 23. Februar stattfinden soll, könnte ein entsprechendes Vorgehen sogar noch im Dezember im Parlament diskutiert werden.

Bildunterschrift: Tino Chrupalla und Alice Weidel im Bundestag.

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Westfalen-Blatt, 27.11.2024:

AfD-Politiker unter Verdacht

Düren / Düsseldorf (dpa). Die Staatsanwaltschaft Aachen hat Ermittlungen gegen den AfD-Abgeordneten Klaus Esser aufgenommen und am Dienstag seine Wohnung in Düren durchsuchen lassen. Das bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Es gehe um den Verdacht gefälschter akademischer Abschlüsse. Esser wird laut "Kölner Stadt-Anzeiger" vorgeworfen, dass er bei seiner Bewerbung auf den Posten des Landesgeschäftsführers der AfD gefälschte Hochschulabschlüsse eingereicht haben soll. Esser hatte die Vorwürfe bestritten. Gegen ihn läuft parallel ein Parteiausschlussverfahren. Dabei geht es auch um angebliche Unstimmigkeiten bei der Aufnahme von Neumitgliedern.

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