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2 Artikel , 03.11.2024 :

Pressespiegel überregional

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Übersicht:


MiGAZIN, 03.11.2024:
Keine Hauptverhandlung / NSU-Unterstützerin soll von Morden nichts gewusst haben

MiGAZIN, 03.11.2024:
"Zweifelsohne rassistisch" / Vater des Hanauer Attentäters kommt mit Geldstrafe davon

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MiGAZIN, 03.11.2024:

Keine Hauptverhandlung / NSU-Unterstützerin soll von Morden nichts gewusst haben

03.11.2024 - 11.35 Uhr

Weil eine Unterstützerin und Zschäpe-Vertraute wohl von den Raubüberfällen des NSU wusste, muss sie sich vor einem Landgericht verantworten. Von den Morden der Rechtsterroristen soll sie allerdings nichts gewusst haben – Indizien reichten nicht aus.

Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden will gegen eine Vertraute der NSU-Terroristin Beate Zschäpe kein Hauptverfahren wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung eröffnen. Nach Auffassung des Senats werde sich auch in einer Hauptverhandlung nicht nachweisen lassen, dass die Angeklagte zum Zeitpunkt ihrer Unterstützungshandlungen von den Morden des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) wusste, teilte das OLG mit. Dafür lägen trotz ihres engen freundschaftlichen Verhältnisses zu Zschäpe keine hinreichenden Indizien vor.

Die Entscheidung ist den Angaben nach nicht rechtskräftig. Die Bundesanwaltschaft kann innerhalb einer Woche Beschwerde einlegen.

Vor dem Landgericht Zwickau wurde jedoch ein Verfahren wegen der Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung eröffnet, wie das OLG weiter mitteilte. Die Angeklagte habe von den Raubüberfällen des NSU gewusst. Durch ihr Mitwirken bei der Abholung eines Wohnmobils, das der NSU am 4. November 2011 beim letzten Raubüberfall in Eisenach verwendete, habe sie billigend in Kauf genommen, Hilfe bei einem Banküberfall zu leisten.

Anklage im Februar erhoben

Die Bundesanwaltschaft hatte im Februar gegen die Ehefrau des rechtskräftig verurteilten NSU-Unterstützers André E. Anklage wegen mutmaßlicher Hilfe für die Terror-Gruppe erhoben. Vorgeworfen wurde ihr einer Mitteilung zufolge, seit spätestens Anfang 2007 von den rassistisch motivierten Morden des NSU gewusst zu haben und Zschäpe ab September 2008 ihre Krankenkassenkarte und ihre Personalien zur Verfügung gestellt zu haben.

Ihr Ehemann André E. wurde 2018 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Richter des Oberlandesgerichtes München sahen es als erwiesen an, dass E. dem NSU-Trio in den Jahren 2009 bis 2011 mehrere Bahncards organisiert hatte, die auf ihn und seine Frau ausgestellt waren - aber Fotos von Zschäpe und Uwe Böhnhardt zeigten. Unter anderem wegen Beihilfe zum versuchten Mord sprachen sie ihn hingegen frei.

NSU verübte Morde in ganz Deutschland

Der NSU war eine Neonazi-Terror-Zelle, bestehend aus Zschäpe, Böhnhardt und Uwe Mundlos, die von 2000 an jahrelang unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland verübte. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Mundlos und Böhnhardt verübten zudem zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten. Die beiden töteten sich 2011, um ihrer Festnahme zu entgehen - erst da flog der NSU auf.

Zschäpe wurde 2018 nach gut fünf Jahren Prozessdauer zu lebenslanger Haft verurteilt. André E. war einer von vier weiteren Mitangeklagten im Prozess. Der Bundesgerichtshof hat alle Revisionen gegen das Urteil verworfen. (dpa/mig)

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MiGAZIN, 03.11.2024:

"Zweifelsohne rassistisch" / Vater des Hanauer Attentäters kommt mit Geldstrafe davon

03.11.2024 - 12.43 Uhr

Mit dem Schuldspruch geht ein außergewöhnliches Verfahren zu Ende. Die Richterin verurteilte den Vater des Hanauer Attentäters zu einer Geldstrafe - statt einer Freiheitsstrafe. Die Gesellschaft müsse ihn ertragen - auch wenn er weitermache.

Der Vater des Hanauer Attentäters ist wegen Volksverhetzung, Beleidigung, Nötigung und anderer Delikte zu einer Geldstrafe von 21.600 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Hanau hielt den 77-Jährigen in dem Sammelverfahren in einer Vielzahl von Fällen für schuldig. Der Fall wird nun aller Voraussicht nach bei der nächsten Instanz landen, sowohl Verteidigung als auch die Nebenklage, die eine Angehörige eines Anschlagsopfers vertritt, kündigten an, Rechtsmittel einlegen zu wollen.

Der 77-Jährige fehlte bei der Urteilsverkündung. Wie an fast allen Prozesstagen blieb er auch am Donnerstag dem Verfahren fern. Lediglich einmal war er vor Gericht erschienen: Die Richterin hatten ihn am zweiten Prozesstag zur Verlesung der Anklage polizeilich vorführen lassen. Der Angeklagte verbrachte die Sitzung stundenlang auf dem Boden liegend. Der Prozess war ohne ihn fortgesetzt worden.

Große öffentliche Aufmerksamkeit

Mit dem Strafmaß blieb das Amtsgericht etwas unterhalb des Antrags der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Die Nebenklage, die eine Angehörige eines Opfers vertritt, die in der Nähe des Angeklagten wohnt, hatte eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung gefordert.

Mit dem Urteil geht ein Prozess zu Ende, der nach Worten von Clementine Englert große öffentliche Aufmerksamkeit hatte und "nicht alltäglich" war. Der Pflichtverteidiger hat nach eigenen Angaben den Kontakt zu dem Angeklagten verloren und wollte sein Mandat niederlegen, musste aber laut Gerichtsbeschluss seine Aufgabe weiter erfüllen.

"Zweifelsohne rassistisch"

Der 77-Jährige sei "zweifelsohne rassistisch", erklärte die Richterin in der Urteilsbegründung. Er habe die Menschenwürde von Migranten "böswillig verächtlich gemacht". Bestraft wurde der Mann auch, weil er sich einer Angehörigen eines Anschlagsopfers, die in seiner Nähe wohnt, trotz Verbots immer wieder genähert hatte. Er habe Menschen mit Migrationshintergrund und auch den Hanauer Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) wiederholt beleidigt.

Eine psychiatrische Gutachterin hatte dem Mann Züge von Querulantentum, aber volle Schuldfähigkeit bescheinigt. Der 77-Jährige habe zwei wahnhafte Störungen, seine Einsicht- und Steuerungsfähigkeit sei aber bei sämtlichen Taten vorhanden gewesen, erklärte die Richterin. Eine Schizophrenie liege, anders als bei seinem Sohn, nicht vor.

Entscheidung gegen Freiheitsstrafe

Die Richterin entschied sich für eine "schmerzhafte Geldstrafe", aber gegen eine Freiheitsstrafe. Den Mann "wegzusperren" wäre zwar bequem, aber nicht angebracht. Er sei nicht gewalttätig, sagte sie. Der 77-Jährige werde vermutlich mit seinen Taten nicht aufhören. Das sei aber "etwas, was die Gesellschaft ertragen muss".

Der Sohn des Mannes, ein 43-jähriger Deutscher, hatte am 19. Februar 2020 neun Menschen in Hanau aus rassistischen Motiven erschossen und anschließend seine Mutter und sich selbst getötet.

Der 77-Jährige ist bereits zweifach vorbestraft und zu Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 9.000 Euro verurteilt worden. Da er nicht zahlte, hatte die Staatsanwaltschaft das Geld durch Zwangsvollstreckung eingetrieben. (dpa/mig)

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