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14.11.2024 :
Pressespiegel überregional
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Übersicht:
Neue Westfälische, 14.11.2024:
Zustimmung zur Demokratie nimmt ab
MiGAZIN, 14.11.2024:
Herabwürdigung von Muslimen / Gericht billigt Beobachtung der Südwest-AfD durch Verfassungsschutz
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Neue Westfälische, 14.11.2024:
Zustimmung zur Demokratie nimmt ab
Ausländerfeindlichkeit und Zweifel am Regierungssystem steigen im Osten und auch im Westen Deutschlands
Von Jan Sternberg
Berlin. Die Zustimmung zur Demokratie in Deutschland nimmt rapide ab. Das ist eines der Ergebnisse der "Leipziger Autoritarismus-Studie 2024", die am Mittwoch von Oliver Decker und Elmar Brähler vom Kompetenzzentrum für Rechtsextremismus- und Demokratieforschung der Universität Leipzig vorgestellt wurde.
Weniger als die Hälfte der 2.500 Befragten fühlen sich von der "Demokratie, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland funktioniert", vertreten. Im Osten sind es unter 30 Prozent, 2022 waren es noch 53,5 Prozent. Aber auch im Westen geben sich nur noch 46 Prozent mit dem Funktionieren der Staatsform zufrieden - gegenüber 57,7 Prozent im Jahr 2022. Ost und West nähern sich aneinander an, aber in einer gemeinsamen tiefen Unzufriedenheit mit den aktuellen Verhältnissen. Immerhin stimmen noch 90,4 Prozent aller Befragten der Demokratie als Idee zu. 2022 waren es noch 94,3 Prozent. "Die Konsequenz daraus ist, dass die Demokratie in Deutschland nicht mehr unumstritten ist", schreiben die Autoren. "Und diese Auseinandersetzung findet nicht nur um die Gestaltung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder um die politischen Präferenzen und die Qualität der politischen Entscheidungen der Regierung statt. Dies wären "normale" Debatten in einer Demokratie. Der Streit entbrennt vielmehr um das politische System selbst."
Fast 40 Prozent der Befragten bundesweit stimmen ganz oder teilweise der Aussage zu "Was Deutschland jetzt braucht, ist eine einzige starke Partei, die die Volksgemeinschaft insgesamt verkörpert". Für Decker zeigt sich dort der Wunsch nach einer autoritären Regierung und einem Ende des politischen Dauerstreits, wie er zuletzt für die zerbrochene Ampel-Regierung prägend war: "Es geht darum, dass Differenzen nicht mehr ausgehandelt werden müssen."
Auch bei der Ausländerfeindlichkeit nähern sich Ost und West an - weil die Zustimmung zu ausländerfeindlichen Aussagen im Westen deutlich zugenommen hat. Diese war seit Beginn der Studienreihe im Jahr 2002 immer weiter zurückgegangen. Nun hat sich der Trend gedreht. Im Westen ist der Anteil der Befragten mit einem geschlossen ausländerfeindlichen Weltbild von 12,6 Prozent 2022 auf fast 20 Prozent gestiegen. Mehr als 30 Prozent der Befragten im Westen stimmten der Aussage zu, dass Deutschland durch "die vielen Ausländer überfremdet" sei. Vor zwei Jahren waren es rund 22 Prozent gewesen. In den ostdeutschen Bundesländern ist die Zustimmung im selben Zeitraum von rund 38 auf mehr als 44 Prozent gestiegen. Die Studie wird seit 2002 regelmäßig erhoben. Befragt wurden für die repräsentative Stichprobe 2.500 Menschen in Ost- und Westdeutschland.
Bildunterschrift: Plakate für Demokratie und Zusammenhalt in Berlin: Doch mit diesen Werten ist es in West und Ost nicht mehr weit her.
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MiGAZIN, 14.11.2024:
Herabwürdigung von Muslimen / Gericht billigt Beobachtung der Südwest-AfD durch Verfassungsschutz
14.11.2024 - 08.27 Uhr
Seit 2022 beobachtet der Verfassungsschutz die baden-württembergische AfD. Zu Recht, wie nun das höchste Verwaltungsgericht des Landes entschieden hat. Es gebe Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, Diskriminierung von Migranten sowie Herabwürdigung von Muslimen. Die Partei hält das Urteil für "absurd".
Der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg darf den AfD-Landesverband bis auf Weiteres als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Eine Beschwerde der Partei gegen diese Einstufung wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim im Eilverfahren zurück. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband im Juli 2022 als Verdachtsfall zum Beobachtungsobjekt "im Phänomenbereich Rechtsextremismus" erhoben und dies per Pressemitteilung publik gemacht. Die AfD erhob Klage gegen die Beobachtung und die öffentliche Bekanntgabe, die das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem Eilverfahren zurückwies. Diese Entscheidung bestätigte nun der VGH. Das Hauptsacheverfahren ist nach Angaben einer Sprecherin weiter am Verwaltungsgericht Stuttgart anhängig und ruht derzeit. Ob es wieder aufgenommen wird, ist derzeit noch unklar. Das müsste eine der beiden Parteien beantragen. AfD-Landeschef Markus Frohmaier sagte, man prüfe das.
"Die Voraussetzungen für die Einstufung als Verdachtsfall und damit als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes liegen vor", schreibt der VGH in der Begründung der Entscheidung. Weil Mitglieder der AfD für "einen ethnischen Volksbegriff" einträten, gebe es tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen. Zudem sieht das Gericht Anhaltspunkte für eine Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund sowie für die Herabwürdigung von Muslimen.
AfD-Landeschef nennt Begründung des Urteils "nur noch absurd"
Der Landeschef der Südwest-AfD kritisierte die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs scharf. Die Feststellung des Gerichts, dass die AfD einen ausgrenzenden ethnischen Volksbegriff vertrete, sei "nur noch absurd", sagte Markus Frohnmaier der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. "Die AfD ist so wenig ausgrenzend, dass sie einen Parteivorsitzenden mit rumänischen Wurzeln gewählt hat", so Frohnmaier, der in Rumänien geboren wurde.
"Die AfD möchte keine rechtliche Ungleichbehandlung von Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund", sagte der Landeschef. Er und viele andere Partei-Funktionäre hätten selbst eine Migrationsgeschichte. "Insofern ist es mehr als fragwürdig, dass hier vom Gericht tendenziöse Behauptungen des Verfassungsschutzes unkritisch übernommen werden", kritisierte Frohnmaier.
Der Inlandsgeheimdienst werde zur Diskreditierung politischer Konkurrenten eingesetzt. "Spätestens seitdem der Leiter der Bundesbehörde, Herr Haldenwang, seine Kandidatur für die CDU bekanntgegeben hat, wird für die Bürger deutlich, wie solche Behörden als Instrumente zur Wahlkampf-Beeinflussung dienen sollen", sagte Frohnmaier. Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, hatte nach Angaben aus Regierungskreisen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) darüber informiert, dass er für die CDU für den Bundestag kandidieren wolle.
Strobl: "Wir behalten die AfD genau im Blick"
Innenminister Thomas Strobl (CDU) begrüßte dagegen das Urteil. "Wen der Verfassungsschutz mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet, das entscheidet der Verfassungsschutz selbst nach den Kriterien des Verfassungsschutzgesetzes", sagte Strobl laut einer Mitteilung. Die Beobachtung sei "kein politisches Kampfinstrument", sondern eine Behörden-Entscheidung, so Strobl. Der Verfassungsschutz habe richtig entschieden. "Es gibt gute Gründe, dass der Verfassungsschutz die AfD beobachtet. Es bleibt dabei: Wir behalten die AfD genau im Blick, die Biedermänner und die Brandstifter!"
Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag, Oliver Hildenbrand, sprach von einer klaren und deutlichen Entscheidung und forderte die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD. "Diese Einstufung hängt der rechtsextremen Wirklichkeit dieser Partei hinterher. Die AfD ist kein Verdachtsfall - sondern längst ein klarer Fall für den Verfassungsschutz." Die Partei attackiere die offene Gesellschaft und greife die Demokratie an. "Jetzt braucht es den politischen Mut, das Verfahren zur Prüfung der Verfassungswidrigkeit vor dem Bundesverfassungsgericht einzuleiten."
Die Einstufung als so genannter rechtsextremistischer Verdachtsfall bedeutet, dass die Geheimdienstler die AfD genauer unter die Lupe nehmen dürfen, unter strengen Voraussetzungen Mitglieder observieren, Telefone überwachen, Informanten anwerben.
Ähnliches Urteil auch auf Bundesebene
Mit der Beobachtung wollen die Verfassungsschützer herausfinden, ob sich der Extremismus-Verdacht erhärtet und die Partei möglicherweise als extremistisch einzustufen ist. Das ist etwa beim Landesverband in Thüringen der Fall. An dessen Spitze steht mit dem Co-Landesvorsitzenden Björn Höcke der prominenteste Vertreter der Rechtsaußen-Strömung der Partei. Die Landesverbände der AfD werden von den jeweiligen Landesbehörden ganz unterschiedlich beurteilt.
Auf Bundesebene ist die Partei ebenfalls als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Mit einer Klage gegen die Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz war die AfD Mitte Mai vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster gescheitert. Der Rechtsstreit geht noch weiter. (dpa/mig)
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