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Nachrichten: "Junge Alternative"- und Neonazi-Stammtisch in Detmold , 19.11.2024 :

Tages-Chronologie von Dienstag, 19. November 2024

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Pressespiegel überregional


die tageszeitung, 19.11.2024:
Totschlag oder Mord aus Fremdenhass?

MiGAZIN, 19.11.2024:
Nazis abgewandert / Polizei: Keine rechtsextremen Parallelgesellschaften mehr in Dortmund

MiGAZIN, 19.11.2024:
Sachsen-Anhalt / Behörden prüfen Waffenlizenzen von AfD-Mitgliedern

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www.hiergeblieben.de - Zusammenfassung - Dienstag, 19. November 2024


Am 22. November 2024 ab 19.00 Uhr kündigt die "Junge Alternative Lippe" (nicht mehr und nicht weniger als ein Rekrutierungsbecken für junge Neonazis) den "nächsten Stammtisch in Detmold" - ohne Ort - an.

Am 19. November 2024 gab die "Junge Alternative Lippe" (ein Rekrutierungsbecken für junge Neonazis), am 22. November 2024 ab 19.00 Uhr den "nächsten Stammtisch in Detmold" ohne Ortsangabe bekannt.

Am 14. November 2024 verurteilte das Amtsgericht Detmold den Neonazi Thoren Hanusek (Fromhausen), Anwalt: Hendrik Schnelle, wegen Nötigung am 8. Februar 2023 in Lemgo zu 100 Tagessätzen von 55 Euro.

Am 14. November 2024 stellte das Amtsgericht Detmold (auf Antrag) den Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (5. April 2023 in Fromhausen) im Prozess gegen den Neonazi Thoren Hanusek ein.

Am 7. November 2024 verurteilte das Amtsgericht in Detmold die Neonazis Falk, Erik Hanusek; Arne Ulrich sowie Wolfram Steinbiß wegen Gewalt- und Propaganda-Delikten zu milden Bewährungs- und Geldstrafen.

In der zweiten Juliwoche 2024 erhob die Staatsanwaltschaft Detmold (einige) Anklagen - gegen Falk, Erik, Thoren und Andreas Hanusek; Arne Ulrich; Wolfram, Erik Steinbiß - wegen Gewalt- und Propaganda-Taten.

In der zweiten Juliwoche 2024 erhob die Staatsanwaltschaft Detmold eine Reihe Anklagen gegen Neonazis aus völkischen Familien (Fromhausen, Berlebeck und Lippstadt) wegen Gewalt- und Propaganda-Delikten.

Am 6. Juni 2023 bestrafte das Amtsgericht Detmold den Neonazi Thoren Hanusek aus Fromhausen wegen einer Körperverletzung (am 9. Oktober 2022 in Detmold) mit 90 Tagessätzen von je 60 Euro - 5.400 Euro.

Am 6. Juni 2023 verurteilte das Amtsgericht in Detmold - wegen Körperverletzungsdelikten am 9. Oktober 2022 in Detmold - drei Neonazis aus Fromhausen zu zwei Bewährungsstrafen, einmal zu einer Geldstrafe.

Am 5. April 2023 soll der Neonazi Thoren Hanusek bei einer Razzia in Fromhausen den Anweisungen vom SEK keine Folge geleistet, auf Beamte eingetreten sowie nach der Waffe eines Polizisten gegriffen haben.

Am 5. April 2023 leisteten drei Neonazi bei Durchsuchungen in Fromhausen, Berlebeck Widerstand, "wobei in einem Fall mit einem Messer gedroht wurde", ferner gegen drei Personen "der Taser eingesetzt" wurde.

Am 5. April 2023 fanden wegen den Körperverletzungen am 9. Oktober 2022 in Detmold, bei Thoren, Erik und Falk Hanusek in Fromhausen wie Arne Ulrich in Berlebeck nochmal drei Waffen-Durchsuchungen statt.

Am 5. April 2023 fanden (wegen der Körperverletzungen am 9. Oktober 2022 in Detmold) bei vier jungen Neonazis in Fromhausen, Berlebeck erneut Durchsuchungen statt und verschiedene Waffen sichergestellt.

Am 2. März 2023 erhob die Staatsanwaltschaft Detmold Anklage gegen die Neonazis Falk, Erik wie Thoren Hanusek (Fromhausen) wegen des Vorwurfs der schweren Körperverletzung (9. Oktober 2022 in Detmold).

Am 8. Februar 2023 bedrohte der vorbestrafte (Körperverletzung) Neonazi Thoren Hanusek (Fromhausen) am Lüttfeld-Berufskolleg in Lemgo einen Schüler, mit einem (direkt auf ihn gerichteten) Schraubendreher.

Am 14. Oktober 2022 fanden bezüglich schwerer Körperverletzungen am 9. Oktober 2022 in Detmold, bei den Neonazis Falk, Erik wie Thoren Hanusek (Fromhausen), Arne Ulrich (Berlebeck) Durchsuchungen statt.

Am 9. Oktober 2022 gegen 16.50 Uhr wurden in Detmold ("Lange Straße") zwei Männer (18,19 Jahre) aus einer Gruppe Neonazis verletzt, einer mit Schädelbasisbruch, mit Rettungswagen in ein Klinikum gebracht.

Am 26. Mai 2019 fand in Fromhausen - unter der Mitwirkung der völkischen Neonazis Thoren und Andreas Hanusek - eine brutale sowie rechts motivierte Gewalttat (Körperverletzung und versuchte Nötigung) statt.

Am 26. Mai 2019 fand in Fromhausen eine rechts motivierte Gewalttat (Körperverletzung, Nötigung), unter Beteiligung eines Neonazis - laut Staatsschutz seit 2006 als "rechtsextremer HDJ-Aktivist bekannt" - statt.


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Lippische Landes-Zeitung, 19.11.2024:
Mit Schraubendreher bedroht

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Lippische Landes-Zeitung, 19.11.2024:

Mit Schraubendreher bedroht

Er wollte seinen kleinen Bruder schützen, erklärt der 22-jährige Angeklagte vor Gericht / Das verurteilt den Horn-Bad Meinberger zu einer Geldstrafe

Horn-Bad Meinberg / Detmold. Er habe seinem kleinen Bruder zur Seite stehen, ihn schützen wollen, sagte der Angeklagte (22) vor Gericht aus. Dabei aber soll er einen Schüler des Lüttfeld-Berufskollegs in Lemgo mit einem Schraubendreher bedroht haben, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Am Ende wird der Angeklagte aus Horn-Bad Meinberg zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen verurteilt.

Der angeklagte 22-Jährige ist - wie seine Brüder und der Vater - in der rechten Szene bekannt. Und so hatte sich vor Beginn der Verhandlung eine kleine Gruppe mit einem Banner gegenüber dem Gericht postiert: "Solidarität mit den Betroffenen rechter Gewalt" ist darauf zu lesen. "Bundesweit und auch bei uns erstarkt die rechte Szene, darauf wollen wir aufmerksam machen. Die Ultra-Rechte bekommt Oberwasser und agiert dementsprechend. Wer unser Geschichtsbuch verstanden hat, weiß, dass das nicht einfach vorbeigeht." Deshalb wollten sie - Omas gegen Rechts, das "Forum offenes Detmold" sowie Privatleute - Präsenz zeigen, ein Zeichen setzen.

Im Gerichtssaal erklärt der Angeklagte, er habe denjenigen ausfindig machen wollen, der seinen kleinen Bruder (19) verprügelt und ihm dabei die Nase gebrochen habe. Durch eine Nachricht samt Foto seines Bruders habe er davon erfahren und umgehend seinen Vater angerufen. Der habe ihn von der Arbeit abgeholt, gemeinsam seien sie zum Berufskolleg gefahren, wo sie auf den verletzten 19-Jährigen trafen, sagte der Angeklagte aus. Seine Arbeitskleidung habe er da noch getragen, in der sich auch Werkzeuge wie Zollstock und Schraubendreher befanden.

Prügel und eine gebrochene Nase

Nachdem sie den vermeintlichen Prügler nicht fanden, riefen sie die Polizei und erstatteten Anzeige gegen Unbekannt. Zurück auf dem Schulhof, kamen Schüler aus dem Gebäude, unter denen der Bruder den Gesuchten erkannte. Der Angeklagte rief dem vermeintlichen Prügler zu, er solle stehen bleiben. "Wir sind dann zu ihm hingerannt, dabei ist mir Werkzeug aus der Tasche gefallen", beschreibt der 22-Jährige die Situation. Ja, den Schraubendreher sowie einen Zollstock habe er dann noch in der Hand gehabt, aber weggesteckt, als er vor dem jungen Mann stand. Das Opfer hingegen erzählte im Zeugenstand, der Angeklagte sei nicht gerannt, er habe den Schraubendreher oder anderes Werkzeug auch nicht vom Boden aufgehoben, sondern auf ihn gerichtet. Er sei stehen geblieben, weil er sich bedroht gefühlt habe und erst einmal vom Schlimmsten ausgegangen sei. Die Situation habe sich aber, nachdem die Polizei verständigt wurde, entspannt. Der Angeklagte habe auch den Schraubendreher wieder weggesteckt.

Die Prügelei im Vorfeld gab es, auch die gebrochene Nase, erklärte das Opfer. Jedoch hatte auch sein Gegenüber, der kleine Bruder des Angeklagten, ausgeteilt - mit gebogenen Gabeln habe er ihn im Gesicht verletzt.

Der Staatsanwalt sah die Nötigung per Schraubendreher als erwiesen an und beantragte eine Geldstrafe von 105 Tagessätzen, der Verteidiger plädierte für einen Freispruch. Unter Einbeziehung eines vorherigen Urteils verhängte das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Christian von Borries eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 55 Euro gegen den Horn-Bad Meinberger. Ein weiterer Anklagepunkt - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - wurde eingestellt.

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