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5 Artikel ,
17.10.2024 :
Pressespiegel überregional
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Übersicht:
MiGAZIN, 17.10.2024:
Hessen / Rechtsextreme Vorfälle in Schulen verdreifacht
die tageszeitung Online, 17.10.2024:
Prüfung des AfD-Verbotsverfahrens / Verbot ist Gebot
MiGAZIN, 17.10.2024:
Bundestag / Abgeordnete veröffentlichen Antrag für AfD-Verbotsverfahren
die tageszeitung Online, 17.10.2024:
Vorstoß im Bundestag / Parlamentarier machen AfD-Verbotsantrag öffentlich
Zeit Online, 17.10.2024:
Bundestagsvizepräsidentin befürwortet AfD-Verbotsverfahren
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MiGAZIN, 17.10.2024:
Hessen / Rechtsextreme Vorfälle in Schulen verdreifacht
17.10.2024 - 13.43 Uhr
Rassistische Gesänge, rechtsextreme Bildchen und Schmierereien: Extremismus ist auch an Schulen anzutreffen. In Hessen wurde ein sprunghafter Anstieg verzeichnet. Steigende Meldezahlen führt das Ministerium nicht auf mehr Vorfälle, sondern auf höhere Sensibilität zurück.
Bei den registrierten rechtsextremistischen Vorfällen an hessischen Schulen zeichnet sich im laufenden Jahr jeweils ein deutlicher Anstieg an. Während 2023 die Schulen noch insgesamt 36 rechtsextrem motivierte Fälle gemeldet hatten, waren es in laufenden Jahr bis zum Stichtag 15. Oktober bereits 120 Vorfälle. Das geht aus einer Antwort des Kultusministeriums in Wiesbaden auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion sowie zusätzlichen Angaben einer Ministeriumssprecherin hervor. Im Jahr 2022 waren zwölf rechtsextremistische Vorfälle aktenkundig geworden.
Der Anstieg der Meldungen sei auch auf die gesteigerte Sensibilisierung der Schulen zurückzuführen, erläuterte das Ministerium in Wiesbaden. Die Schulen seien im November 2023 und im Februar 2024 in einem Rundschreiben abermals daran erinnert worden, dass antisemitische und extremistische Vorfälle an das Schulamt gemeldet werden müssen.
Bei den registrierten Fällen handelte es sich zum Beispiel um das Verwenden rechtsextremer Bilder durch Schüler in einem Gruppen-Chat, um rechtsextremistische Schmierereien auf Schulmobiliar sowie um das Singen von Liedern wie "L`Amour Toujours“ in Verbindung mit rassistischen Texten. Insgesamt seien 84 der Vorkommnisse zur Anzeige gebracht worden.
15 islamistisch motivierte Vorfälle
Nach Angaben der Ministeriumssprecherin sind zudem im laufenden Jahr bis zum Stichtag Mitte Oktober 28 als islamistisch zu bewertende Vorfälle an Schulen gemeldet worden. Aus einer Antwort des Kultusministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion geht zudem hervor, dass zwischen 2018 und 2023 insgesamt 15 solcher Fälle aktenkundig geworden waren. Darunter seien ein Fall aus dem Jahr 2020 und 14 Vorfälle aus dem Jahr 2023, von denen laut Ministerium alle im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Überfall der Hamas auf Israel im Oktober 2023 standen.
"Sechs dieser Meldungen betrafen anonyme Bombendrohungen gegen hessische Schulen, die sich alle als gegenstandslos herausstellten", erläuterte das Ministerium. Bei den anderen Fällen habe es sich beispielsweise um Schmierereien mit unter anderem pro-palästinensischen Schriftzügen gehandelt. (dpa/mig)
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die tageszeitung Online, 17.10.2024:
Prüfung des AfD-Verbotsverfahrens / Verbot ist Gebot
17.10.2024 - 20.20 Uhr
Kommentar von Gareth Joswig
Die AfD würde die Demokratie ersticken und ihre Institutionen schleifen, wäre sie an der Macht. Daher ist es angebracht, ihr Verbot zu prüfen.
D as Bundesverfassungsgericht war beim letzten Verbotsverfahren 2017 in seinem Urteil recht deutlich: Die NPD war zwar klar verfassungsfeindlich, sei aber zu irrelevant, um sie zu verbieten. Sie habe keine Chance, ihren Willen durchzusetzen.
Bei der AfD ist das anders: Sie kann seit den Landtagswahlen in Brandenburg und Thüringen mit einer Sperrminorität Verfassungsänderungen, Richter-Besetzungen und die Auflösung des Parlaments blockieren. Sie vergiftet auf dem Rücken von Minderheiten Diskurse, stellt bereits erste Bürgermeister sowie einen Landrat. Und sie hat mit Blockaden bei der Konstituierung des Thüringer Landtags erneut gezeigt, dass sie jeglichen Spielraum nutzen wird, um das Land unregierbar zu machen.
Die Argumente, dass ein Verbotsantrag politisch schwierig ist, wenn die AfD stark ist, weil es ihren Opfermythos nährt oder Politik und Zivilgesellschaft sich so ihrer Verantwortung entziehen, stimmen für sich genommen teils. Sie blenden aber das Wichtigste aus: Das Verbot einer verfassungswidrigen Partei ist keine politische Frage, die nach Augenmaß und politischem Kalkül entschieden werden sollte. Sondern ein grundsätzlicher Schutzmechanismus unserer Verfassung als eine direkte Lehre aus der faschistischen NS-Diktatur.
Dieser Schutzmechanismus steht nicht umsonst im Grundgesetz, er ist ein Gebot. Die Würde des Menschen ist unantastbar, Menschenrechte gelten universell, die Bundesrepublik ist ein Rechtsstaat. Demontiert eine Partei systematisch die Eckpfeiler der Demokratie, ist sie zu verbieten, insofern sie die Chance hat, ihren Willen durchzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Aufgabe, zu prüfen, ob das bei der AfD der Fall ist. Punkt.
Es gibt viele Beispiele, die zeigen, dass nach einer Machtübernahme vieles zu spät sein kann: Ungarn ist eine auf Orbán zugeschnittene autoritär-illiberale Demokratie geworden, in Polen zeigt sich gerade, wie komplex es ist, zerstörte demokratische Mechanismen wieder zu reparieren. Auch der deutsche Rechtsstaat ist nicht immun gegen den autoritären Umbau. Die AfD würde an der Macht schrittweise dafür sorgen, die Demokratie ersticken und ihre Institutionen schleifen. Zudem ist der Rechtsstaat in der Verantwortung, all jene zu schützen, die nicht in das Weltbild der AfD passen und die schon heute unter steigender rechter Gewalt leiden.
Den nun veröffentlichten Verbotsantrag hat sich die autoritär-national-radikale Partei im Übrigen selbst zuzuschreiben: Sie hat sich fortschreitend radikalisiert. Völkisch-rassistisches Denken ist heute das zentrale Element. Sie verzichtet zwar im Programm auf allzu klare Formulierungen, ist aber in den Äußerungen ihrer Politikerinnen, Politiker nicht viel weniger extrem als die NPD.
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MiGAZIN, 17.10.2024:
Bundestag / Abgeordnete veröffentlichen Antrag für AfD-Verbotsverfahren
17.10.2024 - 16.26 Uhr
Eine fraktionsübergreifende Initiative will im Bundestag ein AfD-Verbotsverfahren einleiten. Die Antragsteller werfen der AfD vor, sich gegen die freiheitliche-demokratische Grundordnung zu stellen. Jetzt suchen sie weitere Unterstützer.
Abgeordnete mehrerer Fraktionen haben ihren Antrag zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens durch den Bundestag veröffentlicht. In einer am Donnerstag verschickten gemeinsamen Mitteilung werben einzelne Parlamentarier und Parlamentarierinnen von SPD, CDU, Grünen, Linken sowie Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW) um Unterstützung für die Initiative. Die Verantwortung der demokratischen Abgeordneten gebiete es, eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht zu ermöglichen, heißt es in dem Antrag.
"In Deutschland wurde bereits einmal mit demokratischen Mitteln die Demokratie abgeschafft und unser Kontinent ins Verderben gestürzt", erklärte die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge. Deswegen müsse man alles dafür tun, dass das nie wieder passieren könne. Der CDU-Politiker Marco Wanderwitz sagte: "Es gilt zu verhindern, dass nach der furchtbaren Herrschaft der Nationalsozialisten eine in großen Teilen rechtsextreme und völkische Partei in Deutschland wieder mächtig wird."
NS-Begriffe und Parolen
Die fraktionsübergreifende Initiative wirft der AfD vor, sich gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlichen-demokratischen Grundordnung zu stellen und damit gegen das Grundgesetz zu verstoßen. So stelle die Partei die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot unverhohlen in Frage, indem sie unter anderem die Rechte von Menschen mit Migrationshintergrund oder Menschen mit Behinderungen zu Gunsten einer "völkisch-nationalen Stärkung eines vermeintlichen Deutschtums" einschränken oder abschaffen wolle.
Auch seien "immer wieder Bagatellisierungen der monströsen nationalsozialistischen Verbrechen" durch die AfD zu verzeichnen, heißt es in dem Antrag. Vielfach nutzten AfD-Abgeordnete Begrifflichkeiten und Parolen, die auf den Nationalsozialismus Bezug nehmen. Ein Beispiel sei der thüringische Landes- und Fraktionsvorsitzende Björn Höcke, der jüngst zweimal für die Nutzung einer SA-Parole verurteilt wurde.
Antrag im Laufe des Novembers
Die Initiative verweist auch darauf, dass die AfD bereits durch den Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall, einzelne Landesverbände sogar als gesichert rechtsextrem eingestuft sind. Der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, forderte zwar gegenwärtig ein Verbotsverfahren gegen den AfD-Landesverband, hält ein solches Vorgehen auf Bundesebene jedoch erst nach einer extremistischen Einstufung der Partei durch den Verfassungsschutz für sinnvoll.
Aus Kreisen der Initiatoren heißt es, dass der Antrag im Laufe des Novembers in den Bundestag eingebracht werden soll. Die Zeit davor wollen die Initiatoren demnach nutzen, um weitere Unterschriften zu sammeln. Bislang unterstützen mindestens 37 Abgeordnete den Antrag.
Unterstützung aus der Zivilgesellschaft
Unterstützung erhält die parlamentarische Initiative von der zivilgesellschaftlichen Kampagne "AfD-Verbot Jetzt!". Diese organisierte am Donnerstag eine Kundgebung vor dem Haus der Bundespressekonferenz, zu der rund 30 Menschen kamen.
Ein Partei-Verbotsverfahren kann von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung initiiert werden. Damit ein Verfahren von Seiten des Parlaments eingeleitet wird, muss die Initiative die Mehrheit der Mitglieder des Bundestags überzeugen. Die schlussendliche Prüfung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, liegt allein beim Bundesverfassungsgericht. (epd/mig)
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die tageszeitung Online, 17.10.2024:
Vorstoß im Bundestag / Parlamentarier machen AfD-Verbotsantrag öffentlich
17.10.2024 - 07.45 Uhr
Mehrere Abgeordneten wollen im Bundestag in Kürze ein AfD-Verbot beantragen. Nun präsentieren sie ihren Antrag - der einigen Zuspruch finden soll.
Von Konrad Litschko und Sabine am Orde
Berlin (taz). Die Einbringung eines AfD-Verbotsantrags im Bundestag steht unmittelbar bevor, am Donnerstag traten die Organisatorinnen, Organisatoren in die Öffentlichkeit. "Die Liste der Anhaltspunkte für verfassungswidrige Tendenzen der AfD ist lang", heißt es in der Mitteilung der Abgeordneten Marco Wanderwitz (CDU), Carmen Wegge (SPD), Till Steffen (Grüne), Martina Renner (Linke) und Stefan Seidler (SSW). Es brauche nun "zeitnah" die Einbringung des Verbotsantrags im Bundestag.
"Es gilt zu verhindern, dass nach der furchtbaren Herrschaft der Nationalsozialisten eine in großen Teilen rechtsextreme und völkische Partei in Deutschland wieder mächtig wird", erklärte Wanderwitz am Donnerstag. Wegge betonte: "Wenn eine Partei bestrebt ist, die Demokratie abzuschaffen, so ist es demokratisch, diese Partei zu bekämpfen." Steffen erklärte, dass die AfD sich "für den Weg der Radikalisierung entschieden" habe. "Der Antrag ist die Konsequenz daraus."
Renner verwies auch auf die Betroffenen, welche die AfD ins Visier nehme. "Diese Menschen warten auf ein Signal, dass der Bundestag die historische Verantwortung wahrnimmt und nach Karlsruhe geht." Und Seidler, der als einziger Abgeordneter den Südschleswigschen Wählerverband im Bundestag vertritt, ergänzte: "Als Demokraten ist es unsere oberste Aufgabe, diese grundlegenden Überzeugungen gegen ihre Feinde zu schützen, in dem wir von allen Instrumenten unserer wehrhaften Demokratie Gebrauch machen."
Achtseitiger Verbotsantrag
Zugleich schalteten die Abgeordneten eine Internetseite frei, auf dem sie ihren AfD-Verbotsantrag veröffentlichten. Sie alle seien Mitglieder unterschiedlicher Fraktionen und nicht immer einer Meinung, heißt es auf dieser Seite. "Worin wir uns einig sind, ist unser klares Bekenntnis zu unserer Demokratie und unserem Grundgesetz." Es sei "erschreckend, dass die AfD immer offener ihre Menschen- und Demokratie-Verachtung zeigt".
Das Grundgesetz biete aus gutem Grund die Möglichkeit, eine mögliche Verfassungswidrigkeit von Parteien prüfen zu lassen, betonen die Befürworter. Die Voraussetzungen für ein Verbot seien hoch. Aber: "Wir sind davon überzeugt, dass sie im Fall der AfD gegeben sind."
In ihrem Verbotsantrag werfen die Abgeordneten der AfD vor, die Menschenwürde aller "unverhohlen" in Frage zu stellen. Die Partei vertrete ein völkisches Gesellschaftsbild und bagatellisiere NS-Verbrechen. Sie diffamiere die Presse, andere Parlamentarier und die Demokratie an sich. Zudem beschäftige sie im Bundestag mehr als 100 rechtsextreme Mitarbeiter. Deshalb solle nun das Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD einleiten.
Etliche Unterstützerinnen, Unterstützer bei SPD, Grünen und Linken
Weitere Namen, welche Abgeordneten den AfD-Verbotsantrag im Bundestag unterstützen, nennen die Initiatorinnen, Initiatoren vorerst nicht. Für eine Einbringung eines AfD-Verbotsantrags im Parlament braucht es 37 Abgeordnete, fünf Prozent des Parlaments. Hier hatte Mitinitiator Marco Wanderwitz (CDU) bereits im Juni der taz gesagt, dass diese Zahl erreicht sei.
Dem Vernehmen nach ist die Zahl der Unterstützerinnen, Unterstützer des Antrags inzwischen deutlich größer - sie finden sich vor allem in den Fraktionen von SPD und Grünen und der Linken-Gruppe. Aus der Union-Fraktion hieß es dagegen, dort stünden neben Wanderwitz nur 6 weitere der 196 Abgeordneten hinter dem Verbotsantrag. Das BSW lehnt diesen bisher ab. Auch die FDP zeigte sich zuletzt kritisch. Womöglich könnten sich dort einige der Abgeordneten aber zumindest bei einer Abstimmung enthalten.
Nach ihrem Schritt in die Öffentlichkeit wollen die Initiatoren weitere Unterstützerinnen, Unterstützer im Bundestag gewinnen. Im November soll der Antrag dann im Parlament eingereicht werden. Im Anschluss würde eine Plenar-Debatte geführt und Abstimmung abgehalten werden. Um den AfD-Verbotsantrag tatsächlich beim Bundesverfassungsgericht einreichen zu können, bräuchte es eine einfache Mehrheit der 736 Bundestagsabgeordneten.
Gegendruck der Fraktionsspitzen von Union und SPD
Ursprünglich war auch eine Pressekonferenz der Initiatorinnen, Initiatoren geplant. In den Fraktionen der Union und SPD aber hatte es zuletzt einigen Druck auf die Gruppe gegeben haben. Alexander Dobrindt (CSU) hatte den Antrag als "vollkommen falsch und kontraproduktiv" bezeichnet, CDU-Parteichef Friedrich Merz schloss sich an. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hatte erklärt, noch seien nicht alle Voraussetzungen für ein AfD-Verbot erfüllt. Er warnte davor, den Antrag schon jetzt einzubringen, und appellierte, die SPD-Fraktion müsse in dieser schwierigen Frage zusammenbleiben.
Erst am Dienstag hatten indes die Omas gegen rechts und die Online-Plattform Volksverpetzer eine Petition für eine Prüfung eines AfD-Verbots mit 869.000 Stimmen an die Gruppe um Marco Wanderwitz überreicht. Zu den Unterzeichnenden gehören die Fernsehmoderatorin Ruth Moschner, die Schauspielerin Nora Tschirner oder der Musiker Bela B.
Die AfD gibt sich nach außen bisher gelassen und tut den AfD-Verbotsantrag ab. Thomas Haldenwang, der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, kündigte zuletzt an, dass sein Amt bis zum Jahresende ein neues Prüfergebnis zur AfD vorlegen werde. Käme es zu einer Hochstufung der Partei als "gesichert rechtsextreme" Vereinigung könnte dies den Verbotsbefürworterinnen, Verbotsbefürworter Aufwind geben.
Zuletzt sprach sich auch der Thüringer Verfassungsschutzchef Stephan Kramer für ein AfD-Verbotsverfahren zumindest für den Thüringer AfD-Landesverband aus, der bereits seit 2021 als "gesichert rechtsextrem" eingestuft ist.
Bildunterschrift: Ihre Forderung ist klar: Demonstrierende in Leipzig gehen für ein AfD-Verbot auf die Straße.
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Zeit Online, 17.10.2024:
Bundestagsvizepräsidentin befürwortet AfD-Verbotsverfahren
17.10.2024 - 06.14 Uhr
Eine Gruppe Bundestagsabgeordneter will ein AfD-Verbot erreichen. Parlamentsvizepräsidentin Yvonne Magwas von der CDU unterstützt das. Sie sagt: "Es ist höchste Zeit."
Von Fabian Reinbold
Die Vizepräsidentin des Bundestags, Yvonne Magwas, hat sich für ein Verbotsverfahren gegen die AfD ausgesprochen. "Es ist höchste Zeit, die AfD durch das Bundesverfassungsgericht auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen", sagte die CDU-Politikerin Zeit Online.
Die Voraussetzungen für einen Verbotsantrag seien erfüllt, sagte Magwas: "Wir sehen seit Jahren, dass die AfD rechtsextrem ist, sich auch weiter radikalisiert, wie sie unsere freiheitliche-demokratische Grundordnung aushöhlt, verächtlich macht, mit dem Ziel, sie abzuschaffen." Dafür gebe es unzählige Beispiele.
Magwas ist damit die ranghöchste Politikerin von CDU und CSU, die einen Antrag unterstützt, den eine Gruppe von Abgeordneten von Union, SPD, Grünen und Linken in den Bundestag einbringen will.
Angeführt wird diese Gruppe vom CDU-Politiker Marco Wanderwitz, der seit Monaten Unterstützer und Unterstützerinnen für sein Anliegen sammelt. Mit dem Antrag wollen die Abgeordneten erreichen, dass der Bundestag einen Antrag auf Verbot der AfD beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stellt. Wanderwitz, der mit Magwas verheiratet ist, wollte das Vorhaben dem Vernehmen nach an diesem Donnerstag öffentlich präsentieren. Die Initiatorinnen und Initiatoren wollen erreichen, dass das Plenum im November über den Antrag debattiert. Wanderwitz hatte zuletzt betont, er habe die nötigen 37 Abgeordneten für seinen Gruppenantrag beisammen - das ist das nötige Quorum von fünf Prozent der Parlamentarierinnen und Parlamentarier.
Verfassungsschutz-Chef kündigt neues AfD-Gutachten an
Am Dienstag debattierte die Unionsfraktion wie auch die SPD-Fraktion intern das Vorhaben. Sieben Abgeordnete von CDU und CSU unterstützten das Vorhaben, der Rest der Fraktion lehnte es ab, dem Gruppenantrag beizutreten. Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei, warnte davor, dass ein Verbotsverfahren die Beobachtung der Partei erschweren könnte. "Wenn man ein solches Verfahren einleitet, dann kann man das erst tun, nachdem gesichert das Bundesamt für Verfassungsschutz und auch die Landesämter alle V-Leute und verdeckten Ermittler aus der Partei zurückgezogen haben", sagte der CDU-Politiker am Dienstag. In der SPD, bei FDP und Grünen gibt es ähnliche Vorbehalte.
Grundsätzlich kann ein Parteien-Verbot von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Verfassungsgericht beantragt werden. Entscheidend für einen Erfolg ist, ob der Partei ein aktives Vorgehen gegen die freiheitliche-demokratische Grundordnung des Staates nachgewiesen werden kann. Die AfD gilt bundesweit als rechtsextremer Verdachtsfall und ist vom Verfassungsschutz in drei ostdeutschen Bundesländern als gesichert rechtsextrem eingestuft. Der Chef des Bundesverfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, kündigte am Montag an, dass seine Behörde vor Jahresende ein neues Gutachten zur AfD vorlegen werde.
Bildunterschrift: CDU-Politikerin Yvonne Magwas.
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