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3 Artikel ,
15.10.2024 :
Pressespiegel überregional
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Übersicht:
Zeit Online, 15.10.2024:
Ein Verbot der AfD ist überfällig
Jüdische Allgemeine Online, 15.10.2024:
Fachtagung / Jüdische Schüler geben sich oft nicht als solche zu erkennen
MiGAZIN, 15.10.2024:
Sachsen-Anhalt / Mehrere Fälle von Rassismus-Chat bei Polizei nicht entschieden
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Zeit Online, 15.10.2024:
Ein Verbot der AfD ist überfällig
15.10.2024 - 07.21 Uhr
Der Bundestag diskutiert ein AfD-Verbot. Endlich! Man darf der Partei nicht länger dabei zusehen, wie sie die Institutionen der Demokratie von innen demontiert.
Ein Kommentar von Eva Ricarda Lautsch
Soll man die AfD jetzt verbieten? Die Debatte kommt in diesen Tagen endlich dort an, wo sie schon seit Langem hätte geführt werden müssen: im Deutschen Bundestag. Eine fraktionsübergreifende Initiative von Abgeordneten um den ehemaligen Ost-Beauftragten der Bundesregierung, Marco Wanderwitz (CDU), stellt diese Woche ihren Verbotsantrag in der Unionsfraktion vor. In den kommenden Sitzungswochen soll er im Plenum des Bundestags debattiert werden. Doch dort wollen viele das Thema lieber schnell wieder begraben: Das Vorhaben sei zu riskant, komme zu früh, sei schlichtweg undemokratisch, lautet der Tenor.
Das nötige politische Momentum will sich irgendwie nicht einstellen, dabei haben Wanderwitz und seine Mitstreiter lange genug darauf gewartet. Doch das Problem sind nicht die fehlenden Anlässe für ein AfD-Verbot. Sprüche wie "Wir werden sie jagen", SA-Parolen, Deportationsfantasien: An die ganze dröhnende Hetze hat man sich nur längst gewöhnt. Auch den letzten, besonders schockierenden Anlass - die katastrophale Auftaktsitzung des Thüringer Landtags vor einer Woche, in der ein AfD-Alterspräsident den Parlamentsbetrieb über Stunden faktisch aussetzen konnte - hätte es nicht gebraucht. Auf Momentum muss nicht warten, wer genug Gestaltungskraft hat, es selbst zu erzeugen. Und was dafür quer durch die Parteien bisher fehlt, ist politischer Mut.
Ja, ein Verbotsverfahren ist riskant, juristisch wie politisch. Juristisch ist es riskant, weil man an Hand zahlloser einzelner Äußerungen der Partei als Ganzer nachweisen muss, an der Zerstörung der freiheitlich-demokratischen Ordnung zu arbeiten. Und anders als bei der NPD kann man die Verfassungsfeindlichkeit der AfD nicht plump aus ihrem Parteiprogramm abschreiben.
Es gehört vielmehr zur Strategie der AfD, sich als die Partei der wahren Demokraten und Grundgesetz-Verteidiger zu inszenieren. Doch in Wahrheit sind ihre Vertreter längst dabei, die Institutionen des Grundgesetzes von innen zu demontieren.
Der Feind im Parlament
Schon heute hat der Verfassungsschutz umfangreiches Material gegen die AfD gesammelt, das an sich schon für ein Verbot reichen könnte. Und es gibt keinen Grund zu warten, bis der Verfassungsschutz auch noch die letzte Äußerung eines AfD-Funktionärs ausgewertet hat. Es kommt mindestens ebenso darauf an, die politische Strategie der Partei zu erfassen.
Da wäre zum einen die Selbstdarstellung der AfD als Vertreterin eines echten Volkswillens. Schon das hat mit parlamentarischer Demokratie wenig zu tun. Denn wer behauptet, den Volkswillen schon zu kennen, wird sich auf eine parlamentarische Debatte kaum einlassen. Die Parlamente nutzt die AfD daher vor allem als Bühne, um die Hetzreden ihrer Abgeordneten zu inszenieren und diese anschließend auf YouTube und TikTok zu verbreiten. Direkt an das "Volk" gerichtet - und der parlamentarischen Diskussion damit entzogen.
Und dann: welches Volk? Die AfD verschiebt die Grenzen immer weiter in Richtung eines ethnischen Volksbegriffs. Bei dem so genannten Geheimtreffen in Potsdam überließen es die AfD-Vertreter noch dem Identitären Martin Sellner, die Deportation von Staatsbürgern mit Migrationshintergrund zu fordern. Doch auch Sachsen-Anhalts AfD-Fraktionschef Ulrich Siegmund fand dort, ausländische Restaurants sollten aus dem Straßenbild verschwinden. Und: Es sollte "dieser Klientel" möglichst unangenehm gemacht werden, in Sachsen-Anhalt zu leben. Der Unterschied zu Sellner besteht hier, wenn überhaupt, nur in Nuancen.
Und was die AfD sonst mit Grundgesetz-Treue meint, liegt inzwischen offen genug zutage. Ob auf der Propaganda-Website "Gemeinsam für das Grundgesetz" oder auf TikTok - die Erzählung ist immer dieselbe: Als Verfassungsfeindin verunglimpft, steht in Wahrheit für das Grundgesetz nur eine Partei - die AfD.
Die größte Gefahr für die Demokratie
Auch vom Recht selbst hat die AfD eine eigene Vorstellung. Die Idee: Den Gesetzen "vorausliegend" gäbe es eine Art natürliches, wahres Recht. In den Worten von AfD-Alterspräsident Treutler im Thüringer Landtag: "Es gibt nicht nur das Recht, es gibt auch den Geist des Rechts." Das ist die bisher gefährlichste Idee der AfD. Denn damit lässt sich das einst von demokratisch gewählten Parlamentariern gesetzte Recht in jede Richtung biegen. Der wahre Volkswille, die wahre Grundgesetz-Partei, das wahre Recht. Man darf dieser Partei nicht länger dabei zusehen, wie sie die Demokratie so lange für sich vereinnahmt, bis nichts mehr von ihr übrig ist.
Womit wir bei den politischen Risiken eines Verbots wären. Natürlich muss das Verbot einer Partei mit rund 50.000 Mitgliedern und Millionen von Wählern breit diskutiert und auch auf diese Weise sorgfältig vorbereitet werden. Der Bundestag ist dafür der richtige Ort. Doch viele Parlamentarier schrecken schon vor der Diskussion zurück. Aus Angst, AfD-Anhänger könnten sich weiter radikalisieren. Oder aus Angst, als Befürworter eines Verbots selbst als undemokratisch dazustehen.
Interessanterweise betreffen diese Ängste vor allem die Befindlichkeiten von AfD-Anhängern. Doch was ist mit der Angst von Millionen Deutschen mit Migrationsgeschichte, die Angst vor einer durch die AfD entfesselten Fremdenfeindlichkeit haben? Und was ist mit den Hunderttausenden Menschen, die dagegen letzten Winter auf die Straße gegangen sind?
Eine effektive Waffe des Rechtsstaats
Es stimmt, ein Parteiverbot ist ein autoritäres Mittel, aber es ist ein autoritäres Mittel des Rechtsstaats. Das Bundesverfassungsgericht verhängt es nur, wenn die strengen gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Und die Entscheidung, ein Parteiverbotsverfahren anzustrengen, wird demokratisch gefällt - im Bundestag, im Bundesrat oder von der demokratisch gewählten Bundesregierung.
Und als Waffe des Rechtsstaats ist ein Parteiverbot äußerst effektiv. Nicht umsonst setzt die AfD alles daran, diesem Schicksal zu entkommen. Mit einer Verbotsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts wäre die Partei aufgelöst, ihre Infrastruktur würde zerstört, ihr Vermögen könnte eingezogen werden. Die Gründung von Ersatzorganisationen wäre ebenfalls verboten. Abgeordnete verlören sofort ihr Mandat. Natürlich wären die Mitglieder der AfD deshalb nicht weg. Aber die Partei würde aus der Öffentlichkeit getilgt - und aus dem politischen Wettbewerb. Die beiden bisher in der Bundesrepublik verbotenen Parteien jedenfalls, die KPD und die Nazi-Partei SRP, sind mit dem Verbot in den Fünfzigerjahren in der Bedeutungslosigkeit verschwunden.
Es gibt Demokratien, die ohne Parteiverbote auskommen, aber die deutsche gehört nicht dazu. Vielmehr zählt es zum Kern des deutschen Selbstverständnisses als "wehrhafte Demokratie", sich notfalls mit der Autorität des Rechtsstaats gegen die Feinde der Demokratie verteidigen zu können. Man kann diesen Hang, nach außerparlamentarischen Autoritäten wie dem Verfassungsschutz oder dem Bundesverfassungsgericht zu rufen, kritisieren, doch sich gerade im Moment der größten Bedrohung dieser Demokratie von ihnen abzuwenden, wäre fatal.
Ja, ein Verbotsverfahren kann scheitern. Doch wer nicht bereit ist, die Demokratie mit allen Mitteln des Rechtsstaats zu schützen, gibt sie am Ende ihren Feinden preis. Darin liegt die größte Gefahr.
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Jüdische Allgemeine Online, 15.10.2024:
Fachtagung / Jüdische Schüler geben sich oft nicht als solche zu erkennen
15.10.2024 - 13.35 Uhr
Diese Tendenz habe sich nach dem 7. Oktober verstärkt.
Viele jüdische Schülerinnen und Schüler geben sich laut Daniel Felder vom Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung in Baden-Württemberg in ihrer Klasse nicht als solche zu erkennen. "Wir wissen aus der Forschung, dass die Hälfte der jüdischen Schülerinnen und Schüler sich auch vor dem 7. Oktober 2023 nicht zu erkennen gab", sagte er bei der Fachtagung "Der 7. Oktober und seine Folgen" am Dienstag im Hospitalhof in Stuttgart. Diese Tendenz habe sich nach dem 7. Oktober, dem Tag des Hamas-Überfalls auf Israel, verstärkt.
Jüdische Schüler berichteten teilweise von einem starken Mangel an Empathie ihnen gegenüber bis hin zu Morddrohungen. "Das führt zu einem Klima, das sehr, sehr schwierig ist", sagte der Pädagoge Felder.
In der Schule brauche es einen Raum, um über die unterschiedlichen Gefühle aller Schüler nach dem 7. Oktober zu sprechen. "Unser Tipp ist, das Gespräch zuzulassen." Wenn allerdings rassistische oder antisemitische Ansichten zur Sprache kämen, müssten die Lehrkräfte dagegen steuern und adäquat reagieren, sagte Felder.
Die Terrororganisation Hamas hatte am 7. Oktober 2023 Israel angegriffen, etwa 1.200 Menschen getötet und rund 240 Geiseln genommen. Israels Armee reagierte militärisch massiv und riegelte den Gaza-Streifen ab, den die Hamas beherrscht. Tausende Menschen kamen ums Leben. Mittlerweile hat sich der Konflikt regional ausgeweitet.
In Deutschland sorgte die Eskalation im Nahen Osten für eine Zunahme antisemitischer Vorfälle. (epd)
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MiGAZIN, 15.10.2024:
Sachsen-Anhalt / Mehrere Fälle von Rassismus-Chat bei Polizei nicht entschieden
15.10.2024 - 10.55 Uhr
In einem Chat unter Polizeischülern werden rassistische und menschenverachtende Inhalte gepostet. Für 18 Beteiligte sollte die Karriere bei der Polizei deswegen enden - ist es tatsächlich so gekommen?
Rund eineinhalb Jahre nach dem Auffliegen eines Klassen-Chats von Polizeischülern mit rassistischen, antisemitischen und menschenverachtenden Inhalten ist die juristische Klärung noch nicht abgeschlossen. In fünf Fällen gibt es noch keine abschließende Entscheidung, wie ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage sagte.
Von den 18 ehemaligen Chat-Gruppen-Mitgliedern sind insgesamt neun nicht mehr bei der Landespolizei tätig. Zwei Mitglieder der Chat-Gruppe sollten den Angaben zufolge nicht in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden. Beide klagten erfolgreich gegen die Entscheidung, danach wurde einer doch als Beamter auf Probe übernommen. Die andere Person entschied sich gegen die Verbeamtung auf Probe.
In acht weiteren Fällen ergingen Entlassungsbescheide. Drei davon sind inzwischen bestandskräftig, in den übrigen fünf Fällen zogen die ehemaligen Polizeischüler vor Gericht. In drei Fällen liegen laut Ministerium bereits verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutz vor: Nach Überzeugung des Gerichts sind die ausgesprochenen Entlassungen danach rechtmäßig. Gegen zwei dieser Beschlüsse wurden Beschwerden eingelegt, beide wurden vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg zurückgewiesen.
Acht Entlassungsverfahren wurden beendet
Bei den übrigen acht Mitgliedern der Chat-Gruppe wurde das Entlassungsverfahren beendet, sie wurden in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen. Darunter waren laut dem Innenministerium zwei aktive Personen, deren Beiträge nach einer Auswertung nicht als schwerwiegend eingestuft wurden und sechs passive Mitglieder, von denen zwei zwischenzeitlich aus der Chat-Gruppe ausgetreten waren.
Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) hatte im Februar 2023 angekündigt, dass die 18 Polizeibediensteten entlassen werden sollten, weil sie als Polizeischüler an dem Klassen-Chat beteiligt waren.
Der Chat hatte von September 2017 bis Dezember 2021 bestanden - mit einer Summe von rund 5.000 Nachrichten. Rund 80 sollen antisemitisch, gewaltverherrlichend oder auch tierpornografisch gewesen sein. (dpa/mig)
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