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2 Artikel , 11.10.2024 :

Pressespiegel überregional

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Übersicht:


Jüdische Allgemeine Online, 11.10.2024:
Zeitz / Fast 18.000 Euro Spenden nach Diebstahl von Stolpersteinen

tagesschau.de, 11.10.2024:
Initiative von Abgeordneten / Entwurf für AfD-Verbotsantrag liegt Bundestag vor

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Jüdische Allgemeine Online, 11.10.2024:

Zeitz / Fast 18.000 Euro Spenden nach Diebstahl von Stolpersteinen

11.10.2024 - 12.45 Uhr

Laut Burgenlandkreis kommen fast stündlich neue Spenden hinzu.

Für die Neuverlegung von Stolpersteinen sind nach dem Diebstahl in der Stadt Zeitz (Sachsen-Anhalt) bereits Tausende Euro an Spenden geflossen. Wie der Burgenlandkreis mitteilte, sind schon knapp 18.000 Euro auf das eingerichtete Spendenkonto überwiesen worden.

Fast stündlich kämen neue Spenden dazu, sagte eine Sprecherin. Einige Menschen würden fünf Euro spenden, andere 500. Die Zuwendungen kämen dazu aus ganz Deutschland, das zeige, wie sehr die Menschen der Diebstahl der Stolpersteine bewege.

Anfang der Woche wurde entdeckt, dass sämtliche zehn Stolpersteine in der Stadt herausgerissen und gestohlen wurden. Die goldfarbenen Steine sollen an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern. Nach Angaben des Künstlers und Initiators des Stolpersteine-Projekts, Gunter Demnig, sind weltweit bisher rund 112.000 Stolpersteine verlegt worden, etwa 900 seien gestohlen worden.

Die Steine in Zeitz sollen so bald wie möglich ersetzt werden. Hinweise auf die bislang unbekannten Täter gibt es nach Polizeiangaben noch nicht. Der Polizeiliche Staatsschutz ermittelt. dpa

Der Spendenaufruf des Burgenlandkreises ist hier erreichbar:

www.burgenlandkreis.de/de/pressebereich/spendenaufruf-fuer-neue-stolpersteine-in-zeitz-und-simon-rau-zentrum.html

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tagesschau.de, 11.10.2024:

Initiative von Abgeordneten / Entwurf für AfD-Verbotsantrag liegt Bundestag vor

11.10.2024 - 19.51 Uhr

Die AfD soll durch das Bundesverfassungsgericht überprüft werden - so will es der Entwurf für einen Verbotsantrag mehrerer Abgeordneter. Er liegt nun dem Bundestag vor.

Der Entwurf für einen AfD-Verbotsantrag im Bundestag steht. Er kann jetzt von Abgeordneten unterschrieben werden. In dem Dokument, das dem rbb vorliegt, heißt es, die AfD wende sich gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die Würde des Menschen sowie das Diskriminierungsverbot würden durch die AfD, ihre führenden Funktionäre sowie zahlreiche Mandatsträger und Mitglieder "unverhohlen in Frage gestellt".

Nach Ansicht der Autoren zielt die AfD darauf, die Rechte von Menschen mit Migrationshintergrund, mit Behinderungen oder mit "nicht heteronormativer Sexualität" sowie Angehörigen nationaler Minderheiten und Volksgruppen zu Gunsten einer "völkisch-nationalen Stärkung eines vermeintlichen Deutschtums" zu beschränken oder zu beseitigen.

Antrag stützt sich auf Erkenntnisse von Verfassungsschutzbehörden

Die Verantwortung des Deutschen Bundestages für die freiheitliche Demokratie gebiete es daher, "die rechtliche Überprüfung der AfD durch das unabhängige Bundesverfassungsgericht zu ermöglichen."

Der Antrag stützt sich demnach auf Erkenntnisse von Verfassungsschutzbehörden, Urteile der Oberverwaltungsgerichte in Thüringen und Nordrhein-Westfalen sowie auf Recherchen verschiedener Medien, die auf mehreren Seiten aufgelistet werden.

Vorwurf des Machtmissbrauchs durch AfD

Beispielsweise werde laut Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen deutlich, dass nach Auffassung der AfD Deutsche mit Migrationshintergrund keine "vollwertigen Deutschen" seien und zwischen Migranten und Deutschen ein "unüberwindlicher biologischer, abstammungsmäßiger Unterschied bestehe". Auch aus dem Verächtlichmachen staatlicher Institutionen und Amtsträger würden sich Anhaltspunkte für die Demokratie-Feindlichkeit der Partei ergeben. Die Demokratie und das parlamentarische System würden abgelehnt und ein gewaltsamer Umsturz befürwortet.

Auch mit ihrer Arbeit in Parlamenten bestätige die AfD die Annahme, dass sie errungene Macht einsetze, "um gegen politische Gegner vorzugehen, rechtsstaatliche Strukturen und Verfahren zu schwächen, Minderheiten auszugrenzen und verächtlich zu machen, die sexuelle Selbstbestimmung anzugreifen und die staatliche Förderung von Demokratie und Zivilgesellschaft zu behindern und mittelfristig abzuschaffen".

Über die AfD verfügten zudem zahlreiche Extremisten und Verfassungsfeinde Zugang zum Deutschen Bundestag sowie zu sensiblen Daten und Informationen. In Teilen sei die Partei "der verlängerte Arm autoritärer ausländischer Regime" und agiere gezielt in deren Auftrag gegen deutsche Interessen.

Mögliches Verbotsverfahren stößt auf geteiltes Echo

Hinter dem Antrag stehen insgesamt 37 Bundestagsabgeordnete von SPD, Union, Grünen und Linken. Ihr gemeinsames Ziel ist es, beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zum Verbot der AfD zu beantragen. Ein Parteien-Verbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Der AfD müsste in dem Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. Ob und wann der Bundestag über den Antrag abstimmt, ist offen.

In der Bevölkerung stößt das Vorhaben auf ein geteiltes Echo. Laut dem am Donnerstag veröffentlichten ARD-DeutschlandTrend lehnt eine Mehrheit von 46 Prozent der Befragten die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD ab. Die Zahl derer, die es für angemessen halten, stieg jedoch auf 42 Prozent.

Die AfD blickt derweil gelassen auf die Initiative. Der Antrag sei zum Scheitern verurteilt und werde den Bundestag gar nicht erst passieren, sagte Parteichefin Alice Weidel in dieser Woche. "Sie können nicht 20 Prozent der Bürger in der Bundesrepublik Deutschland von der demokratischen Teilhabe ausschließen."

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