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2 Artikel , 10.10.2024 :

Pressespiegel überregional

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Übersicht:


die tageszeitung, 10.10.2024:
Halle gedenkt Opfer des An­schlags vor fünf Jahren

MiGAZIN, 10.10.2024:
Bundesverwaltungsgericht / Neonazis können vom Referendariat ausgeschlossen werden

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die tageszeitung, 10.10.2024:

Halle gedenkt Opfer des An­schlags vor fünf Jahren

Bun­des­prä­si­dent Stein­mei­er und Mi­nis­ter­prä­si­dent Haseloff nehmen an der Ge­denk­fei­er für die Opfer des At­ten­tats teil / Viele Be­trof­fe­ne kämpfen wei­ter­hin um An­er­ken­nung

Aus Halle (Saale) David Muschenich

Vor dem Gedenkort Tekiez in Halle steht İsmet Tekin und trinkt ein Glas Tee. Er wirkt an diesem Mittwochmittag ein wenig nervös. Am fünften Jahrestag des rechtsextremen Terrors in Halle und Wiedersdorf besucht Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) Anschlagsorte. Der Tekiez, heute ein Begegnungsraum, ist einer davon. Dort war am 9. Oktober 2019 noch der Kiez-Döner, den der rechtsterroristische Attentäter angriff und dabei den 20-jährigen Kevin S. tötete.

Heute zieren das Schaufenster links vom Eingang gemalte Blumen mit blauen und violetten Blüten. In weißer Schrift steht daneben: "Wir erinnern". Von den Hakenkreuz-Schmierereien, die am Vortag in der Nähe entdeckt worden waren, ist nichts mehr zu sehen. Tekin nimmt noch einen Schluck Tee. Er sei dem Bundespräsidenten noch nie begegnet. "Dass Herr Steinmeier uns besucht, sich Zeit nimmt, zeigt uns, dass er uns ernst nimmt", sagt Tekin. "Das ist der schönste Moment seit fünf Jahren."

Auf dem Boden vor dem Tekiez liegen schon einige Gedenk-Kränze und Kerzen, dazwischen blitzt noch eine Metalltafel durch, die in den Boden eingelassen wurde. Sie erinnert neben Kevin S. auch an die damals vom Attentäter getötete Jana L. und "die weiteren Opfer des antisemitischen Terroranschlags am Jom Kippur 5780".

Der 9. Oktober fiel 2019 ebenfalls auf einen Mittwoch. Es war ein Tag, der für viele das Leben komplett veränderte. Wenige Minuten bevor der Terrorist auf die Betreiber und Gäste des Kiez-Döners schoss, hatte er versucht, die nahe gelegene Synagoge zu stürmen. Dort feierten mehr als 50 Menschen Jom Kippur - den höchsten jüdischen Feiertag. Sie alle wollte der Täter mit selbst-gebauten Waffen und Sprengsätzen töten. Minutenlang schoss er auf die Tür, warf Brandsätze. Die Tür hielt ihm stand. Doch Jana L., eine Passantin, die zufällig an der Synagoge vorbeiging, erschoss der Täter. Polizei war damals keine in der Nähe.

Am Mittwoch fünf Jahre später scheint die Sonne über Halle. Es ist halb elf. Vor der Synagoge ist ein halbes Dutzend Gedenk-Kränze aufgereiht. Die Polizei hat die Straße gesperrt, trotzdem kommen vereinzelt Menschen und legen Blumen oder Kerzen vor der Mauer ab.

Gegen Mittag erreicht Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) die Synagoge. Gemeinsam mit Gemeindevorsteher Max Privorozki begutachtet er die Gedenk-Kränze. Haseloff macht einen Schritt nach vorne, zupft ein Band zurecht und geht dann in den Innenhof. Kurz darauf kommt İsmet Tekin, legt einen grünen Kranz ab, bleibt kurz andächtig stehen und geht dann ebenfalls durch die offene Tür. Ihm folgen weitere Überlebende und Hinterbliebene - nicht nur aus Halle. Auf T-Shirts sind die Opfer der rechtsextremen Terroranschläge in München und Halle zu sehen.

Um 12.03 Uhr beginnen alle Kirchen in Halle zu läuten. Zu der Zeit fielen vor fünf Jahren die ersten Schüsse. Im Innenhof der Synagoge beginnt Haseloff mit seiner Gedenkrede. Die Tat von damals zeige "Muster und Einstellungen, die sich in unserer Gesellschaft auf erschreckende Weise verbreiten. Dies hat sich in ganz Deutschland leider auch in den Jahren nach dem Anschlag deutlich gezeigt", sagte er und spricht zum Ende noch einen Appell aus: "Möge das Andenken an die Opfer uns immer daran erinnern, dass der Kampf gegen den Hass niemals enden darf."

Für viele der Überlebenden und Hinterbliebenen war die Zeit nach dem Terroranschlag allerdings auch ein Kampf um Anerkennung. Tekin sagt der taz erst kürzlich im Interview: "Die Stadt hat uns viel weniger unterstützt, als sie versprochen hat." Dagmar M. und Jens Z., die der rechtsterroristische Täter kurz darauf auf seiner Flucht im nahe gelegenen Wiedersdorf anschoss und schwer verletzte, schreiben auf Instagram, sie müssten sich seitdem immer wieder für ihre Verletzungen rechtfertigen. Außerdem kämpften sie darum, dass es ihnen "finanziell nicht schlechter geht als vor dem Anschlag".

Nach der Gedenkveranstaltung in der Synagoge kommt Reiner Haseloff um kurz vor drei Uhr zum Tekiez. Wieder ist viel Polizei vor Ort. Haseloff gibt Tekin kurz die Hand und posiert neben ihm für ein Foto. Dann warten sie auf den Ehrengast: Bundespräsident Steinmeier. Der fährt etwa fünfzehn Minuten später vor und bleibt für eine halbe Stunde, bevor er weiter zur Synagoge fährt.

Später appelliert Steinmeier in seiner Rede bei der offiziellen Gedenkfeier der Stadt, die Gesellschaft solle gemeinsam erinnern und der Gefahr der Radikalisierung entgegentreten. "Wir sind nicht machtlos", sagt er.

Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden, forderte mehr Einsatz für die Menschenwürde und Respekt vor verschiedenen Religionen und unterschiedlicher Herkunft.

Am Abend ist vor dem Gedenkort Tekiez noch eine Kundgebung geplant. Sie beginnt nach dem Redaktionsschluss der taz. Aber bei ihr soll es nicht nur ums Erinnern gehen, sondern auch darum, dass Gesellschaft und Politik bei Antisemitismus, Misogynie und Rassismus zu oft wegsehen.

Bildunterschrift: Am Eingang zur Synagoge legen Menschen Blumen und Kränze nieder.

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MiGAZIN, 10.10.2024:

Bundesverwaltungsgericht / Neonazis können vom Referendariat ausgeschlossen werden

10.10.2024 - 19.40 Uhr

Ein Mann engagiert sich in der rechtsextremen Partei "Der III. Weg" und will gleichzeitig für ein Gericht arbeiten. Das geht so nicht, hat nun das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Bewerber für den juristischen Vorbereitungsdienst müssen verfassungstreu sein, auch wenn sie nicht in einem Beamtenverhältnis stehen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Geklagt hatte ein Mann, der sich für die rechtsextreme Partei "Der III. Weg" engagierte und in Bayern ein Ausbildungsverhältnis aufnehmen wollte.

Begründete Zweifel an der erforderlichen Mindest-Treuepflicht des Klägers würden sich bereits aus der aktiven Parteimitgliedschaft ergeben, so das Gericht. Die Partei sei aus Sicht der Verfassungsschutzbehörden extremistisch und verfüge über eine am "Führerprinzip" ausgerichtete interne Parteistruktur. "Das Parteiprogramm beruht insbesondere auf der Vorstellung der Ungleichwertigkeit von Menschen und der daran anknüpfenden rechtlichen Ungleichbehandlung, die gegen Grundwerte der Verfassung verstößt", hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.

Verfassungsfeindliche Gesinnung bekannt

Der Mann hatte sich nach Abschluss seines rechtswissenschaftlichen Studiums beim Oberlandesgericht Bamberg um die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst beworben, der in Bayern im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis durchgeführt wird.

Der Präsident des Oberlandesgerichts lehnte den Antrag des Mannes ab, auch weil dessen verfassungsfeindliche Gesinnung in Reden deutlich geworden war, hieß es. Dadurch habe er sich als derzeit ungeeignet für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst erwiesen. Dagegen war der Mann vorgegangen.

Das Bundesverwaltungsgericht stellte klar, dass Referendare jedoch Mindestanforderungen an die Verfassungstreuepflicht erfüllen müssen und sich insbesondere nicht aktiv gegen die Grundwerte der Verfassung betätigen dürfen. "Die Beteiligten eines Rechtsstreits haben ein Anrecht darauf, dass niemand an der Bearbeitung ihrer Angelegenheiten mitwirkt, bei dem begründete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er verfassungsfeindliche Ziele verfolgt oder aktiv unterstützt." (dpa/mig)

Bildunterschrift: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

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