|
2 Artikel ,
09.10.2024 :
Pressespiegel überregional
_______________________________________________
Übersicht:
Jüdische Allgemeine Online, 09.10.2024:
Berlin / Halle / Zentralrat: Einsatz jüdischer Gemeinden für Sicherheit ist hoch
MiGAZIN, 09.10.2024:
Brandenburg / AfD darf Abschiebe-Lied nicht mehr spielen
_______________________________________________
Jüdische Allgemeine Online, 09.10.2024:
Berlin / Halle / Zentralrat: Einsatz jüdischer Gemeinden für Sicherheit ist hoch
09.10.2024 - 16.30 Uhr
Nach dem Terrorangriff auf die Synagoge in Halle werden die Vorkehrungen sichtbar verstärkt.
Der Einsatz jüdischer Gemeinden für ihre eigene Sicherheit ist nach Angaben des Zentralrats der Juden in Deutschland hoch. "Nach dem Terrorangriff auf die Synagoge in Halle vor fünf Jahren wurden die Vorkehrungen der Sicherheitsbehörden zum Schutz jüdischer Einrichtungen sichtbar verstärkt", sagte ein Sprecher des Zentralrats der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Für viele Aspekte wie geeignetes Personal und bauliche Maßnahmen seien die Gemeinden selbst verantwortlich, aber der Zentralrat unterstütze sie. "Seit dem 7. Oktober 2023 hat sich die Situation nochmals verschärft. Die Gemeinden leisten hier meist mehr als das übliche Maß."
Der Geschäftsführer des Zentralrats, Daniel Botmann, hatte unlängst angekündigt, die jüdische Dachorganisation sei dabei, ein "erweitertes Sicherheitsprogramm" für die Gemeinden aufzusetzen. Er hatte sich bei der Vorstellung eines Lagebildes in den jüdischen Gemeinden anlässlich des ersten Jahrestages des Hamas-Massakers geäußert.
Fünfter Jahrestag
Vor fünf Jahren, am 9. Oktober 2019, hatte ein Rechtsextremist mit Waffengewalt versucht, in die Synagoge in Halle einzudringen, um ein Blutbad unter Jüdinnen und Juden anzurichten. Zu der Zeit waren mehr als 50 Menschen dort versammelt, um den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur zu feiern.
Als er nicht in die Synagoge kam, erschoss er eine Passantin vor der Synagoge und danach einen Maler-Azubi in einem nahen Döner-Imbiss und verletzte auf seiner Flucht weitere Menschen, zwei davon schwer. Der Attentäter filmte seine Taten und streamte sie live im Internet.
Das Oberlandesgericht Naumburg sprach den Täter des zweifachen Mordes, des versuchten Mordes in über 60 Fällen und der Volksverhetzung schuldig. Zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete an, dass der Mann nach seiner Gefängnisstrafe in Sicherungsverwahrung kommt und damit inhaftiert bleibt. (kna/ja)
Bildunterschrift: Eine Überwachungskamera ist neben dem Davidstern an der Synagoge in Halle / Saale zu sehen.
_______________________________________________
MiGAZIN, 09.10.2024:
Brandenburg / AfD darf Abschiebe-Lied nicht mehr spielen
09.10.2024 - 12.03 Uhr
Bei der AfD-Wahlparty in Brandenburg wurde ein Abschiebe-Lied gesungen. Die Spitze der AfD schätzte das als unproblematisch ein. Doch jetzt gibt es Konsequenzen: Die AfD muss eine Unterlassungserklärung abgeben. Zusätzlich prüft die Polizei Volksverhetzung.
Die Brandenburger AfD darf das so genannte Abschiebe-Lied nicht mehr spielen. Der Landesverband gab nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab. Darüber informierte der Landesvorsitzende René Springer die Mitglieder. Zuvor berichtete das Nachrichtenportal "t-online" darüber.
Um künftige Vertragsstrafen zu vermeiden, "sind wir verpflichtet, es zu unterlassen, den Text des streitgegenständlichen "Abschiebe-Liedes"", Teile oder Abwandlungen mit der Komposition "Das geht ab" zu verbinden, zu vervielfältigen, öffentlich wiederzugeben, öffentlich aufzuführen oder mit Filmwerken zu verbinden, teilte Springer in dem Schreiben vom Montag mit.
Junge AfD-Anhänger singen Abschiebe-Lied
Mehrere junge AfD-Anhänger hatten am Abend der Landtagswahl am 22. September auf der Wahlparty der AfD in Potsdam ein Lied zum Thema Abschiebungen angestimmt.
Zur Melodie des Songs "Das geht ab. Wir feiern die ganze Nacht" der Band "Die Atzen" sangen sie: "Hey das geht ab, wir schieben sie alle ab, sie alle ab." Dazu hielten sie eine Tafel mit der Aufschrift "Millionenfach abschieben" hoch. Die Polizei hatte mitgeteilt, sie prüfe den Verdacht der Volksverhetzung.
Springer schrieb nun, eine Kanzlei habe den Landesverband aufgefordert, eine verbindliche strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Im Fall eines Verstoßes gegen eine solche Erklärung würden empfindliche Vertragsstrafen fällig.
Warnung vor Prozesskosten
Im schlimmsten Fall würden Prozesskosten von geschätzt bis zu 36.000 Euro anfallen, warnte der Landeschef. Bei Verstößen "müsste sich der Landesverband schlimmstenfalls bei den handelnden Mitgliedern schadlos halten".
Die AfD-Spitze hatte das Lied damals als unproblematisch eingeschätzt. Landeschef Springer sagte nach der Wahl-Party, dieses Verhalten von Mitgliedern der Jungen Alternative sei relativ harmlos im Vergleich zu Forderungen der SPD-Parteijugend zu Abtreibungen. Das Lied sei Teil der Wahlkampf-Kampagne der Jugendorganisation Junge Alternative gewesen. Der Bundesvorsitzende Tino Chrupalla hatte gesagt, die Jugend habe "ein Recht, ausgelassen zu feiern".
Die Rapper "Die Atzen" hatten mit einem Post auf Instagram reagiert: "Die Einzigen, die unseren Song umdichten dürfen, sind die Hertha BSC Ostkurve und SpongeBob." (dpa/mig)
Bildunterschrift: Neonazi vor einem AfD-Wahlstand (Archiv).
_______________________________________________
|