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3 Artikel , 22.08.2024 :

Pressespiegel überregional

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Übersicht:


MiGAZIN, 22.08.2024:
NS-Zeit / Mehr Zwangsarbeiter bei Bahlsen als bisher bekannt

die tageszeitung, 22.08.2024:
Malsack-Winkemanns große Endlosschleife

Jüdische Allgemeine Online, 22.08.2024:
BGH prüft Freispruch für Holocaust-Leugnerin

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MiGAZIN, 22.08.2024:

NS-Zeit / Mehr Zwangsarbeiter bei Bahlsen als bisher bekannt

22.08.2024 - 15.05 Uhr

Aus Hannover in die Welt: Seit 135 Jahren stellt Bahlsen Gebäck her. Nun hat das Familienunternehmen seine Geschichte erforschen lassen - die mit dem NS-Regime verstrickt ist: Mehr als 800 ausländische Arbeitskräfte sollen für das Unternehmen Zwangsarbeit geleistet haben.

Einer wissenschaftlichen Studie zufolge hat der Gebäckhersteller Bahlsen in der NS-Zeit mehr Zwangsarbeiter eingesetzt als bislang bekannt. Von 1940 bis 1945 haben nach Unternehmensangaben mehr als 800 ausländische Arbeitskräfte Zwangsarbeit für Bahlsen geleistet. Zuvor war man von mehr als 200 Menschen ausgegangen. Bahlsen zufolge handelte es sich zumeist um Frauen aus Polen und der Ukraine.

Fünf Jahre nach den empörenden Aussagen der Firmenerbin arbeitet das Familienunternehmen seine Geschichte auf. Verena Bahlsen hatte viel Kritik auf sich und das Unternehmen gezogen, als sie 2019 behauptete, man habe Zwangsarbeiter bei Bahlsen während der NS-Zeit "gut behandelt". Kurz danach hatte sie sich entschuldigt und von einem Fehler gesprochen. Doch der Name Bahlsen stand plötzlich nicht mehr nur für Leibniz-Keks und Pick-up-Riegel.

Bahlsen unterstützte Nazi-Regime und profitierte vom System

Nun bietet eine Studie der beauftragten Historiker Manfred Grieger und Hartmut Berghoff einen Einblick in die damalige Zeit. Entstanden ist ein 600 Seiten starkes Buch mit dem Titel "Die Geschichte des Hauses Bahlsen", das sich mit den Jahren von 1911 bis 1974 beschäftigt. Das Ergebnis: Der Konzern unterstützte das Nazi-Regime und profitierte vom System, insbesondere durch den Einsatz von Zwangsarbeitern. Die Geschäfte im Nationalsozialismus zogen gewaltig an.

Zwangsarbeiter unterlagen in Deutschland weitreichenden rassistisch motivierten Diskriminierungen, schrieben Grieger und Berghoff. Polinnen und Polen mussten eine violett-gelbe P-Raute auf ihrer Kleidung tragen, die sie als rassistisch diskriminierte Personen erkennbar machte - auch bei Bahlsen. Sie erhielten geringere Löhne, kleinere Lebensmittelrationen und eine schlechtere medizinische Versorgung. Der Studie zufolge waren sie in Baracken untergebracht und vom öffentlichen Leben ausgeschlossen. Sozialer Kontakt zu Deutschen war ihnen verboten. Polnischen Männern, denen sexuelle Kontakte zu deutschen Frauen nachgewiesen wurden, drohte die Hinrichtung.

"Wir bedauern das Unrecht"

Die Wahrheit über die damaligen Ereignisse sei unbequem und schmerzhaft, teilte die Familie mit. "Wir bedauern das Unrecht, das diesen Menschen bei Bahlsen geschehen ist, zutiefst. Auch bedauern wir, dass wir uns dieser schwierigen Wahrheit nicht früher gestellt haben." Die öffentlichen Diskussionen im Jahr 2019 hätten dazu geführt, dass sich intensiv mit der Vergangenheit auseinandergesetzt wurde. "Viele Details aus der Unternehmensgeschichte waren uns nicht bekannt und die Wahrheit ist, dass wir auch nicht nachgefragt haben."

Für das heute erscheinende Buch sei das Unternehmensarchiv erstmals vollständig geöffnet worden. Bahlsen habe das Projekt großzügig finanziert, aber keine inhaltlichen Vorgaben auferlegt, schrieben die Autoren. Ein besonders enger Kontakt habe zu Werner M. Bahlsen und seiner Tochter Verena bestanden.

Jahrzehntelang habe das Unternehmen seine Erinnerung an Zwangsarbeit im eigenen Haus auf das Narrativ eines einvernehmlichen Miteinanders in schweren Zeiten reduziert. Heute bekenne man sich zu seiner Geschichte. "Es ist an uns, diese Erinnerung wachzuhalten und dafür zu sorgen, dass sich diese Geschichte des Nationalsozialismus nie wiederholt", steht auf einer Erinnerungstafel im Foyer des Stammhauses. (dpa/mig)

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die tageszeitung, 22.08.2024:

Malsack-Winkemanns große Endlosschleife

Die AfD-Politikerin ist die erste Angeklagte im Frankfurter Reichsbürger-Prozess, die sich zu den Putsch-Vorwürfen äußert. Nach vier Prozesstagen bleiben viele Fragen weiter offen.

Aus Frankfurt am Main Joachim F. Tornau

Birgit Malsack-Winkemann fühlt sich schlecht behandelt. Von der Bundesanwaltschaft, die die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete wegen Terrorismus und Hochverrats angeklagt hat. Von ihren Mitangeklagten, mit denen die 60-Jährige den bewaffneten Umsturz in Deutschland vorbereitet haben soll, und die nun schlecht über sie geredet hätten. Nur einen nimmt Malsack-Winkemann aus: den als Rädelsführer des mutmaßlichen Reichsbürger-Putsch-Plans angeklagten Heinrich XIII. Prinz Reuß.

In dem Prozess gegen die mutmaßliche Führungsriege der Patriotischen Union um den Frankfurter Immobilienunternehmer lässt sich Malsack-Winkemann als Erste der neun Angeklagten zu den Anklagevorwürfen ein. Seit nunmehr vier Verhandlungstagen hält sie einen Monolog, ungeordnet, voller Wiederholungen, eine große Endlosschleife. Bevor sie damit begann, beklagte sie sich bitter, dass das Verfahren so langsam vorangehe. Es sollte nicht die einzige Widersprüchlichkeit bleiben.

Reuß sei gar kein Reichsbürger, behauptet Malsack-Winkemann. "Es ging dem Prinzen wie mir um die Souveränität." Genau das ist jedoch ein zentrales Narrativ der Reichsbürger-Ideologie: dass Deutschland nicht souverän, sondern fremdbeherrscht sei. Nie, beteuert die Angeklagte, sei in ihrer Gegenwart über einen Umsturz, einen Angriff auf den Bundestag oder den Aufbau von bewaffneten "Heimatschutzkompanien" geredet worden. Für Reuß wie für sie habe alles nach Gesetz und Recht ablaufen sollen, sagt Malsack-Winkemann.

"Es ging dem Prinzen wie mir um die Souveränität"
Birgit Malsack-Winkemann, Angeklagte

"Revolutionen sind so ziemlich das Letzte, wozu man jemanden aus dem Hochadel bringen könnte." Zugleich jedoch spricht sie mit größter Selbstverständlichkeit von einem "Systemwechsel" und von den dafür "erforderlichen Gewalthandlungen". Von "Militärgerichten" und einem großen "Aufräumen" bis hinunter in die Rathäuser. Nur habe das nicht die Aufgabe ihrer Gruppe sein sollen, sondern allein der Allianz - einer mächtigen Geheimarmee, erfunden vom antisemitischen QAnon-Verschwörungsglauben, an deren baldiges weltweites Losschlagen Malsack-Winkemann offenbar fest geglaubt hat.

Dieser Allianz, sagt die Angeklagte, hätten sie sich andienen wollen für den Neuaufbau Deutschlands nach einer zweijährigen Militärherrschaft. Ohne von diesem mysteriösen Militärbündnis mit seinen vorgeblich Millionen von Soldaten offiziell akzeptiert zu sein, hätten jedenfalls sie und Reuß nicht aktiv werden wollen. "Dafür bin ich zu lange im öffentlichen Dienst", erklärt Malsack-Winkemann. "Da macht man nichts, wenn man nicht zuständig ist."

Die promovierte Juristin, die jahrelang als Richterin am Berliner Landgericht gearbeitet hat, gefällt sich in der Selbstdarstellung. Stolz brüstet sie sich damit, einen vermeintlichen Verbindungsoffizier zur Allianz als Hochstapler durchschaut zu haben. Ernsthafte Zweifel an der Existenz der herbeifantasierten Armee aber scheint sie bis zuletzt nicht gehabt zu haben. Schließlich sei davon in den mehr als 50 Telegram-Kanälen, die sie aus Unzufriedenheit mit der "Einseitigkeit" der etablierten Medien verfolgt habe, überall die Rede gewesen: "Inhaltlich sagten sie alle dasselbe."

Vieles, was Malsack-Winkemann sagt, provoziert mehr Fragen als es Antworten gibt. Manchmal aber hat sie durchaus einen Punkt. Inwiefern sich von einer "terroristischen Vereinigung" sprechen lässt, wenn sich ihre Mitglieder zu guten Teilen gar nicht kannten oder diese nicht unbedingt am selben Strang zogen: Damit wird sich das Gericht in der Tat beschäftigen müssen. Und wahrscheinlich hat die Bundesanwaltschaft wirklich den einen oder anderen Fehler gemacht, als sie das Ermittlungsergebnis auf mehr als 500 Seiten mit fast 3.500 Fußnoten zusammenfasste.

Man muss dahinter nicht "Arglist" und "Manipulation" vermuten, wie die AfDlerin das tut. Aber eine gewisse Schludrigkeit der Anklagebehörde könnte schon daraus sprechen. In der kommenden Woche redet Birgit Malsack-Winkemann weiter. Und weiter.

Bildunterschrift: Eskorte für die angeklagte AfD-Politikerin Birgit Malsack-Winkemann.

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Jüdische Allgemeine Online, 22.08.2024:

BGH prüft Freispruch für Holocaust-Leugnerin

22.08.2024 - 13.41 Uhr

Volksverhetzung in einem Fax an das Finanzamt: Ein Fall für den BGH.

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob die Leugnung des Holocausts auch in einem Dokument an eine Behörde als Volksverhetzung zu bestrafen ist. Dabei geht es vor allem um die Frage, wann von einer Verbreitung die Rede sein kann.

Die Bundesanwaltschaft argumentierte, dass auch bei einem Fax an ein Finanzamt wie im vorliegenden Fall mit einer Kettenverbreitung zu rechnen sei. Der Absender könne den Personenkreis nicht kontrollieren, an den das Schreiben weitergereicht wird.

Dem entgegnete der Anwalt der einschlägig vorbestraften Angeklagten Sylvia Stolz aus dem oberbayerischen Ebersberg, dass selbst bei der Weitergabe an Strafverfolgungsbehörden immer nur jene Menschen damit zu tun hätten, die sich damit dienstlich befassten. Das sei ein eng begrenzter Personenkreis.

"Interessante Rechtsfrage"

Der BGH will seine Entscheidung dazu am 25. September verkünden. Der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer sprach von einer interessanten Rechtsfrage. Er diskutierte auch andere Versionen durch: Was sei etwa, wenn man ein Schreiben mit verwerflichem Inhalt an eine Privatperson schicke?

Die Angeklagte Stolz war nicht zum BGH gekommen. Sie hatte schon zweimal wegen Volksverhetzung im Gefängnis gesessen. 2021 schickte sie ein 339 Seiten langes Schreiben an das Finanzamt München, in dem sie den Holocaust leugnet.

Inhaltlich hat das Landgericht München II das so bestätigt - Stolz aber vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen, weil das Dokument als Einspruch zu einem Steuervorgang gemeint und behandelt worden sei. Die Verfasserin habe es weder darauf abgesehen noch es billigend in Kauf genommen, dass es an einen größeren Personenkreis weitergegeben wird.

Ferner habe man die "hohe Daten-Sensibilität der Finanzbehörden und die Verschwiegenheitspflicht" berücksichtigt. Gegen diese Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. (dpa)

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