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5 Artikel ,
20.08.2024 :
Pressespiegel überregional
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Übersicht:
MiGAZIN, 20.08.2024:
Mord in 10.505 Fällen / BGH-Urteil: Schreibarbeit im KZ war Beihilfe zum Massenmord
Jüdische Allgemeine Online, 20.08.2024:
Stutthof-Prozess / Ehemalige KZ-Sekretärin bleibt schuldig
tagesschau.de, 20.08.2024:
BGH urteilt über KZ-Sekretärin / Eine historische Entscheidung
MiGAZIN, 20.08.2024:
Quartalszahlen / 51 Angriffe auf Geflüchtete und Unterkünfte in Brandenburg
MiGAZIN, 20.08.2024:
AfD klagt gegen Verfassungstreue-Check für angehende Beamte
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MiGAZIN, 20.08.2024:
Mord in 10.505 Fällen / BGH-Urteil: Schreibarbeit im KZ war Beihilfe zum Massenmord
20.08.2024 - 14.01 Uhr
Es könnte das letzte Strafverfahren zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Massenmorde in Deutschland gewesen sein. Nun gibt es ein rechtskräftiges Urteil gegen eine KZ-Sekretärin - wegen Mord in 10.505 Fällen.
Von Birgit Zimmermann
Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig verwarf eine Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe. Das Gericht hatte die inzwischen 99-jährige Irmgard F. wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen sowie zum versuchten Mord in 5 Fällen zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Diese Entscheidung ist jetzt rechtskräftig.
Der Fall gilt als das womöglich letzte Strafverfahren zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Massenmorde. Erstmalig war eine Zivilangestellte zur Verantwortung gezogen worden. Wegen der historischen Bedeutung wurden sowohl von der mündlichen Verhandlung als auch der Entscheidungsverkündung in Leipzig Aufzeichnungen für das Bundesarchiv angefertigt.
Schreibtischarbeit als Beihilfe
Irmgard F. war als junge 18- bis 19-jährige Frau zwischen Juni 1943 bis April 1945 als Stenotypistin in der Kommandantur des Konzentrationslagers beschäftigt. Fast die gesamte Korrespondenz des Lagers ging nach Überzeugung der Gerichte über ihren Schreibtisch. Sie war eine enge Vertraute des Lagerkommandanten Paul Werner Hoppe.
Der Sekretärin wird die Tötung von Häftlingen durch die lebensfeindlichen Bedingungen in dem Lager, bei Todestransporten sowie in einer Gaskammer angelastet. Im KZ Stutthof und seinen 39 Außenlagern waren nach Angaben des Dokumentationszentrums Arolsen Archives zwischen 1939 und 1945 etwa 110.000 Menschen aus 28 Ländern inhaftiert. Fast 65.000 überlebten nicht.
Durch ihre Arbeit habe sie den Verantwortlichen des Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von Inhaftierten Hilfe geleistet. Auch unterstützende Tätigkeiten könnten rechtlich als Beihilfe zum Mord angesehen werden. Irmgard F. habe durch ihre Dienstbereitschaft sowohl physische als auch psychische Beihilfe geleitet, so der BGH.
Verteidigung hatte Revision eingelegt
Die Verteidigung von Irmgard F. hatte Revision eingelegt. Der BGH hatte darüber Ende Juli mündlich verhandelt. Die Anwälte stellten unter anderem in Frage, ob der Frau ein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Es sei nicht erwiesen, dass sie wirklich wusste, was in dem Lager vor sich ging. Zudem habe sich ihre Arbeit als Schreibkraft nicht wesentlich von ihrem vorherigen Job in einer Bank unterschieden. Sie habe aus ihrer Sicht neutrale Tätigkeiten ausgeführt.
Die Bundesrichter gingen dagegen auf Grund der Feststellungen des Landgerichts Itzehoe davon aus, dass Irmgard F. sehr genau über das Geschehen im Lager Bescheid wusste. Sie blickte demnach von ihrem Arbeitsplatz über einen Teil des Geländes, sah den Schornstein des Krematoriums, wusste um den elenden Zustand der Gefangenen.
Keine neutrale Arbeit als Sekretärin
Die Sekretärin habe zudem von Beginn ihrer Tätigkeit an erkannt, dass die Haupttäter um Lagerkommandant Hoppe verbrecherisch handelten. Durch ihre treuen Dienste habe sie sich mit ihnen solidarisiert, sodass ihre Handlungen nicht mehr neutral gewesen seien.
Paul Werner Hoppe war bereits 1957 vom Landgericht Bochum verurteilt worden - ebenfalls nur wegen Beihilfe zum Mord und dies nur an einigen Hundert Menschen. Diese Einstufung erscheine aus heutiger Sicht nicht mehr verständlich, sagte die Vorsitzende Richterin Gabriele Cirener. Sie sei ein Ausfluss der jahrzehntelangen "fehlgeleiteten Verfolgungspraxis" von Nazi-Tätern in Deutschland.
Späte Bestrafung von Mittätern
In den vergangenen Jahren hatten sich etliche frühere KZ-Bedienstete im weit fortgeschrittenen Alter noch vor Gericht verantworten müssen. Zuvor hatte die deutsche Justiz über Jahrzehnte nur diejenigen verfolgt, die zur Leitung der Konzentrationslager gehört oder selbst gemordet hatten oder durch besondere Grausamkeit aufgefallen waren, so genannte Exzesstäter.
Ein Wendepunkt war der Prozess gegen den früheren Wachmann John Demjanjuk, der 2011 wegen seiner Tätigkeit im Vernichtungslager Sobibor im besetzten Polen verurteilt wurde. Inzwischen wird auch die allgemeine Dienstausübung in einem Lager, in dem erkennbar systematische Massenmorde stattfanden, juristisch geahndet.
Einer der Verteidiger von Irmgard F., Rechtsanwalt Wolf Molkentin sagte, er bewerte es positiv, dass der BGH ein Grundsatzurteil gefällt habe. Seine Mandantin selbst war nicht nach Leipzig gekommen und hatte auch bei der Verhandlung in Itzehoe überwiegend geschwiegen. Nur in einem letzten Wort hatte sie gesagt, dass sie bereue, zu jener Zeit in Stutthof gewesen zu sein.
Nebenklagevertreter werten Urteil positiv
Anwälte der noch verbliebenen 23 hochbetagten Nebenkläger in dem Verfahren äußerten sich nach der Verkündung des Urteils zufrieden. Ihr in Israel lebender Mandat werde sicherlich erleichtert und froh sein, sagte Rechtsanwältin Christine Siegrot. "Er ist kein Racheengel. Es kam ihm immer weniger auf die Angeklagte persönlich an, sondern es kam ihm auf Transparenz an und es kam ihm darauf an, dass festgestellt wird, was in Stutthof wirklich passiert ist."
Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, begrüßte die Entscheidung ebenfalls. "Das Rechtssystem hat heute eine klare Botschaft gesendet: Auch fast 80 Jahre nach der Schoa darf kein Schlussstrich unter die NS-Verbrechen gezogen werden. Mord verjährt nicht - weder juristisch noch moralisch." (dpa/mig)
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Jüdische Allgemeine Online, 20.08.2024:
Stutthof-Prozess / Ehemalige KZ-Sekretärin bleibt schuldig
20.08.2024 - 10.11 Uhr
Der BGH hat die Revision verworfen. Die Hintergründe.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung der früheren KZ-Sekretärin Irmgard F. wegen Beihilfe zum Massenmord bestätigt. Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig verwarf die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe. Das Gericht hatte die inzwischen 99-jährige wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen sowie zum versuchten Mord in 5 Fällen zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Diese Entscheidung ist jetzt rechtskräftig.
Der Fall gilt als das womöglich letzte Strafverfahren zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Massenmorde. Irmgard F. war zwischen Juni 1943 bis April 1945 als Schreibkraft in der Kommandantur des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig beschäftigt. Damals war sie 18 beziehungsweise 19 Jahre alt. Durch ihre Arbeit habe die junge Frau den Verantwortlichen des Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von Inhaftierten Hilfe geleistet, hatte das Landgericht geurteilt. Auch unterstützende Tätigkeiten könnten rechtlich als Beihilfe zum Mord angesehen werden.
Verteidigung hatte Revision eingelegt
Die Verteidigung von Irmgard F. hatte Revision eingelegt. Der BGH hatte darüber Ende Juli mündlich verhandelt. Die Anwälte stellten unter anderem in Frage, ob der Frau ein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Es sei nicht erwiesen, dass sie wirklich wusste, was in dem Lager vor sich ging. Zudem habe sich ihre Arbeit als Schreibkraft nicht wesentlich von ihrem vorherigen Job in einer Bank unterschieden. Sie habe aus ihrer Sicht "neutrale Handlungen" ausgeführt. Dieser Argumentation folgten die Bundesrichter nicht.
Der BGH bestätigte die Einschätzung des Landgerichts Itzehoe, dass Irmgard F. durch ihre Dienstbereitschaft psychische Beihilfe zu den Mordtaten geleistet hat. Über den Schreibtisch der Stenotypistin war fast die gesamte Korrespondenz des Lagers gegangen.
Zentralratspräsident hätte sich Schuldeingeständnis gewünscht
Im KZ Stutthof und seinen 39 Außenlagern waren nach Angaben des Dokumentationszentrums Arolsen Archives zwischen 1939 und 1945 etwa 110.000 Menschen aus 28 Ländern inhaftiert. Fast 65.000 überlebten nicht.
"Ich halte das Urteil des Bundesgerichtshofs gegen die ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard F. für richtig", erklärte Josef Schuster für den Zentralrat der Juden in Deutschland, dessen Präsident er ist. "Es geht nicht darum, sie für den Rest ihres Lebens hinter Gitter zu stecken. Es geht darum, dass sich eine Täterin für ihre Taten verantworten und Worte finden muss, für das, was geschehen ist und für das, woran sie beteiligt war."
Als Sekretärin im KZ Stutthof sei Irmgard F. eine bewusste Gehilfin der nationalsozialistischen Mordmaschinerie gewesen. Daher sei sie für die Ermordung Tausender Menschen verantwortlich. "Für Schoa-Überlebende ist es enorm wichtig, dass eine späte Form der Gerechtigkeit versucht wird. Umso schwerer wiegt das fehlende Schuldeingeständnis der Täterin", so Schuster.
Der Zentralratspräsident fügte hinzu: "Es steht beispielhaft für die überwiegende Mehrheit der NS-Täter und Täterinnen, die unbehelligt ihr Leben fortführen konnten, ohne strafrechtliche Konsequenzen für ihre grausamen Verbrechen zu fürchten. Das Rechtssystem hat heute eine klare Botschaft gesendet: Auch fast 80 Jahre nach der Schoa darf kein Schlussstrich unter die NS-Verbrechen gezogen werden. Mord verjährt nicht - weder juristisch, noch moralisch." (dpa/ja)
Bildunterschrift: Vor der Fortsetzung des Prozesses: Angeklagte Irmgard F. (14. Juni 2022).
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tagesschau.de, 20.08.2024:
BGH urteilt über KZ-Sekretärin / Eine historische Entscheidung
20.08.2024 - 04.24 Uhr
Vielleicht ist es das letzte Urteil in einem KZ-Prozess: Der Bundesgerichtshof urteilt heute über den Fall einer Sekretärin im KZ Stutthof. Die heute 99-Jährige war gegen ihre Verurteilung im Jahr 2022 vorgegangen.
Von Max Bauer, ARD-Rechtsredaktion
Als die Verhandlung am 31. Juli schon fast zu Ende war, wurde es noch einmal ganz still im bis auf den letzten Platz besetzten großen Sitzungssaal des ehemaligen Reichsgerichtsgebäudes in Leipzig. Vor dem 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verlas die Rechtsanwältin Christine Siegrot eine schriftliche Aussage ihres Mandanten, des 96-jährigen Nebenklägers Abraham Koryski, der heute in Haifa in Israel lebt.
Koryski hatte das Konzentrationslager Stutthof überlebt. Er hatte eigentlich nach Leipzig zur Verhandlung des BGH anreisen wollen. Aus gesundheitlichen Gründen musste der Holocaust-Überlebende aber auf die Reise verzichten. In seinem zweiseitigen Statement beschreibt er, dass ihm vom Beginn seiner Gefangenschaft in Stutthof an klar war, dass es sich um "ein monströses Vernichtungslager" handelte: "Von dem Moment an, in dem ich das Lager betrat, empfing mich der Geruch des Todes, der Geruch des Krematoriums, dessen Schornstein für alle sichtbar und dessen Gestank jede Nase ausgesetzt war. Jede Nase, auch die Nasen derjenigen, die sich in den Verwaltungsbüros befanden."
Der Tod lauerte hinter jeder Ecke
Abraham Koryski betont in seiner Stellungnahme, dass diejenigen, die behaupten, sie hätten nur Anweisungen befolgt, seiner Meinung nach "Komplizen der Vernichtungsmaschinerie" gewesen seien. Gerade diejenigen, die in der Verwaltung des Lagers gearbeitet hätten, könnten nicht sagen, sie hätten nichts gewusst: "Sie haben sogar vor allen anderen und vor uns gewusst, was passieren würde."
Je näher jemand dem Lagerkommandanten stand, desto mehr sei er involviert gewesen, habe gewusst, "wer sofort sterben muss und wer davor deportiert wird", so der Stutthof-Überlebende.
Die Angeklagte Irmgard F. hatte nahe am Lagerkommandanten Paul Werner Hoppe im KZ Stutthof gearbeitet. Sie war Stenotypistin in dessen Büro und organisierte den gesamten Schriftverkehr des Lagerkommandanten und seines Adjutanten.
Kein Schuldeingeständnis der Angeklagten
Ende 2022 hatte das Landgericht Itzehoe die heute 99-jährige Irmgard F. zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen. Im Prozess vor dem Landgericht hatte Irmgard F. sich kurz zu den Vorwürfen gegen sie geäußert. Sie sagte, es tue ihr leid, was alles geschehen sei, und dass sie es bereue, dass sie zu der Zeit in Stutthof war. Ein Eingeständnis ihrer persönlichen Schuld war das nicht, denn Irmgard F. hat ihre Verurteilung nicht akzeptiert und Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Sie übernahm also keine Mitverantwortung für die Massenmorde im KZ Stutthof, beispielsweise für den Mord am Vater von Josef Salomonovic. Salomonovic war drei Jahre alt, als er 1941 mit seiner jüdischen Familie deportiert wurde. Als Kind überlebte er acht Konzentrationslager, auch das KZ Stutthof bei Danzig. Dort wurde im September 1944 der Vater von Josef Salomonovic ermordet - heimtückisch mit einer Giftspritze, als er auf der Krankenstation des KZ Stutthof um Medikamente gebeten hatte. Der Mord wurde, wie oft in den Konzentrationslagern, genau dokumentiert. Auf einem Formblatt, das wahrscheinlich auch durch die Hände von Irmgard F. ging.
Wusste Irmgard F. von den Massenmorden?
Im Prozess vor dem Landgericht Itzehoe sah es das Gericht als erwiesen an, dass Irmgard F. im Büro des Lagerkommandanten eine wichtige Rolle innehatte. Sie habe die Arbeit des Kommandanten, also auch die Massenmorde im Lager, unterstützt und gefördert. In der Revisionsverhandlung vor zwei Wochen hatte der Verteidiger von Irmgard F. das angezweifelt.
Er plädierte vor dem 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, der in Leipzig sitzt, auf Freispruch. Seine Argumentation: Irmgard F. sei nicht mit SS-Wachmännern in den Vernichtungslagern der Nazis vergleichbar. Ihre Tätigkeiten in der Schreibstube des KZ seien neutrale Handlungen gewesen ohne hinreichende Bezüge zu den Mordtaten.
Das KZ Stutthof: ein Vernichtungslager?
Eine Frage kam in der Verhandlung immer wieder auf: War das KZ Stutthof ein "reines Vernichtungslager"? Und kann man überhaupt zwischen Vernichtungslagern und anderen Konzentrationslagern der Nazis unterscheiden? Der Verteidiger von Irmgard F. wollte mit dieser Unterscheidung offenbar Zweifel am Vorsatz der Angeklagten schüren. Da Stutthof aus seiner Sicht kein "reines Vernichtungslager" gewesen sei, könne man nicht sagen, Irmgard F. habe von Massenmorden gewusst und diese unterstützt. Jedenfalls sei das nicht zu beweisen.
Die Rechtsanwälte der Überlebenden widersprachen und wiesen darauf hin, dass das KZ spätestens ab 1944 als Vernichtungslager bezeichnet werden müsse. Im Lager Stutthof gab es ab diesem Zeitpunkt eine Gaskammer, schon zuvor wurden Gefangene erschossen oder erhängt. Und es gab organisierte Transporte ins Vernichtungslager Auschwitz. Aus diesen historisch nachweisbaren Gründen wurden von Nebenkläger-Anwälten angezweifelt, ob man überhaupt Vernichtungslager und andere Lager unterscheiden könne. Denn alle KZ hätten der massenhaften Ermordung von Menschen gedient. Dass in vielen Lagern die Gefangenen erst durch Zwangsarbeit ausgebeutet wurden, ändere nichts am Charakter des Lagersystems als Mordmaschinerie.
Schaltstelle zwischen Leben und Tod
Der Vertreter der Bundesanwaltschaft betonte, dass Irmgard F. Beihilfe zum Mord in über 10.000 Fällen begangen habe. Irmgard F. habe im KZ Stutthof als Sekretärin des Lager-Kommandanten eine einzigartige Stellung innegehabt. Sie habe an der Schaltstelle gearbeitet, wo über Leben und Tod der KZ-Gefangenen entschieden wurde. Sie haben von den Morden gewusst und die Mordbefehle durch ihre Arbeit unterstützt.
Hans-Jürgen Förster, Rechtsanwalt von Nebenklägern in dem Prozess, sagte, dass man Irmgard F. als "Chefsekretärin des Kommandanten" bezeichnen könne. Sie sei auch die einzige Stenotypistin in dessen Büro gewesen. Sie habe den gesamten Schriftverkehr erstellt und dadurch dafür Sorge getragen, dass die Befehle des Lagerkommandanten in der "Hölle von Stutthof" Wirkung hatten. Irmgard F. habe durch ihre zentrale Position von den Verbrechen im Lager gewusst. Von ihrem Büro aus habe sie auch gesehen, was aus den Befehlen geworden sei. Sie habe einen Blick über das Lager gehabt, habe den zentralen Appellplatz und die Gaskammer gesehen und den Geruch des Krematoriums wahrgenommen.
"Gerechtigkeit hat kein Verfallsdatum"
Mehr als 60.000 Menschen, vor allem Juden, wurden in Stutthof ermordet. Rechtsanwalt Hans-Jürgen Förster betont, wie wichtig das Verfahren für das Erinnern an den Holocaust sei: "Mord verjährt nicht und die Gerechtigkeit hat kein Verfallsdatum, sowohl für die Täter als auch für die Opfer."
In seiner schriftlichen Stellungnahme für die Verhandlung betont Nebenkläger Abraham Koryski: "Für mich ist es auch heute noch wichtig, dass die Schuldigen vor Gericht gestellt werden, Verantwortung geklärt und mir die Möglichkeit gegeben wird, Zeugnis abzulegen. Ein Zeugnis davon, was ich mit meinen Augen gesehen und an meinem Körper erlitten habe. Im Namen all derer, die nicht überlebt haben, ist es mir wichtig, dass der Holocaust nicht geleugnet oder verharmlost wird."
Vielleicht das letzte Urteil in einem KZ-Prozess
Das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs ist vielleicht das letzte in einem KZ-Prozess in Deutschland. Verfahren wie das gegen Irmgard F. wurden möglich, weil der Bundesgerichtshof die Konzentrationslager mittlerweile als Teil einer "industriellen Tötungsmaschine" ansieht. Auch unterstützende Tätigkeiten können rechtlich als Beihilfe zum Mord gewertet und verurteilt werden.
In der Verhandlung vor dem BGH wurde erneut deutlich, dass Irmgard F. in der Organisation des KZ Stutthof keine unbedeutende Rolle innehatte. Ob der Bundesgerichtshof ihr Handeln als Beihilfe zum zehntausendfachen Mord wertet, wird sich nun zeigen.
Bildunterschrift: Als junge Frau arbeitete Irmgard F. im KZ Stutthof als Sekretärin.
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MiGAZIN, 20.08.2024:
Quartalszahlen / 51 Angriffe auf Geflüchtete und Unterkünfte in Brandenburg
20.08.2024 - 13.17 Uhr
Immer wieder kommt es zu Angriffen auf Flüchtlinge oder ihre Unterkünfte. Für Brandenburg liegen auch zu rassistischen Übergriffen neue Zahlen vor. Fast alle Delikte werden dem rechten Spektrum zugeordnet.
Im zweiten Quartal dieses Jahres hat die Polizei in Brandenburg 51 Straftaten gegen Flüchtlinge und deren Unterkünfte registriert. Damit ist die Zahl solcher Übergriffe zurückgegangen. Im gleichen Vorjahreszeitraum wurden noch 85 Fälle registriert.
Das geht aus Antworten des Innenministeriums in Potsdam auf Anfragen der Landtagsabgeordneten Andrea Johlige (Linke) hervor. Die Statistik ist den Angaben zufolge noch vorläufig, weil sich die Fallzahl durch Nachmeldungen aus den polizeilichen Ermittlungen noch erhöhen kann.
Von April bis Ende Juni dieses Jahres bildeten vor allem Propagandadelikte (20 Fälle) sowie Beleidigungen, Bedrohungen, Nötigungen oder Verleumdungen (zusammen 19 Fälle) einen Schwerpunkt. Daneben kam es in elf Fälle zu Körperverletzungen. Über Straftaten gegen Unterstützerinnen oder Unterstützer von Geflüchteten in Brandenburg ist der Landesregierung für diesen Zeitraum nichts bekannt.
Mehr rassistische Straftaten
Daneben listete die Landesregierung für das zweite Quartal 74 Straftaten mit rassistischen Bezügen auf. Im Vorjahreszeitraum waren es noch 61 solcher Vorfälle. Einen klaren Schwerpunkt gab es in der jüngsten Erfassung bei Propagandadelikten, zu denen 51 Fälle zählten.
Das Innenministerium ordnete die Delikte fast durchgängig dem rechten Spektrum zu. (dpa/mig)
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MiGAZIN, 20.08.2024:
AfD klagt gegen Verfassungstreue-Check für angehende Beamte
20.08.2024 - 15.55 Uhr
Für angehende Beamte gibt es in Brandenburg ab September eine Prüfung, ob sie Verfassungsgegner sind. Die AfD hat etwas dagegen. Jetzt muss sich das Verfassungsgericht mit einer Klage gegen das neue Gesetz befassen.
Die AfD im Brandenburger Landtag klagt gegen den neuen Verfassungstreue-Check für Beamte. Der Antrag auf ein Normenkontrollverfahren sei von einem Fünftel der Mitglieder des Landtags eingereicht worden, sagte eine Sprecherin des Verfassungsgerichts Brandenburg der Deutschen Presse-Agentur. Dabei handelt es sich um die 24 Landtagsabgeordneten der AfD. Mit dem Check sollen Extremisten unter angehenden Beamten ab 1. September besser aufgespürt werden.
Der Landtag hatte im April mehrheitlich für das Gesetz gestimmt, das nach Angaben des Innenministeriums bundesweit bisher einmalig ist. Vor dem Amtseid gibt es für angehende Beamtinnen und Beamte eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz, ob sie mit Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufgefallen sind. Umstritten ist eine Änderung des Disziplinarrechts mit Wegfall der Disziplinarklage.
AfD-Fraktion sieht Verfassungsnormen verletzt
Die AfD-Landtagsfraktion wendet sich bei ihrer Klage laut Gericht in einem Schriftstück von 140 Seiten plus Anlagen gegen das Gesetz. Sie sieht demnach mehrere Normen angegriffen. Die Fraktion hatte bereits angekündigt, dass sie gegen die Neuregelung eine Verfassungsklage einreichen will. Die Abgeordnete Marianne Spring-Räumschüssel warf der Koalition im April vor: "Das ist doch zurück zur DDR 2.0."
Innenminister Michael Stübgen (CDU) will mit dem Check Verfassungsfeinde schneller entdecken. Er hatte im April aber auch erklärt, dass er es für richtig halte, wenn das Landesverfassungsgericht das Gesetz unabhängig prüfe. Die Prüfung gilt laut Ministerium nur für Bewerber, die bereits für eine Einstellung ausgewählt wurden und wo die Verfassungstreue das letzte zu prüfende Kriterium vor der Einstellung sei. Die Linke hatte ebenfalls gegen den Check gestimmt, sie sieht Risiken im neuen Disziplinarrecht.
Angestoßen wurde das Gesetzesvorhaben, weil mehrere Beamte im Staatsdienst rechtsextrem aufgefallen waren. Darunter waren Polizisten, Verwaltungsmitarbeiter oder auch Lehrer an öffentlichen Schulen. Der Beamtenstatuts macht eine Entfernung oder Entlassung aus dem Dienst schwierig. Das Gesetz soll verhindern, dass Verfassungsfeinde überhaupt verbeamtet werden. (dpa/mig)
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