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15.08.2024 :
Pressespiegel überregional
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Übersicht:
MiGAZIN, 15.08.2024:
Starker Anstieg / Mehr als 700 antisemitische Straftaten im zweiten Quartal
MiGAZIN, 15.08.2024:
Pressefreiheit / Bundesverwaltungsgericht setzt "Compact"-Verbot teilweise aus
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MiGAZIN, 15.08.2024:
Starker Anstieg / Mehr als 700 antisemitische Straftaten im zweiten Quartal
15.08.2024 - 11.21 Uhr
Seit der Gewalteskalation in Nahost nahmen antisemitische Straftaten auch in Deutschland stark zu. Die Zahl bleibt hoch, wie eine Anfrage der Linken-Politikerin Petra Pau zeigt.
Hass auf Jüdinnen und Juden: Das Bundeskriminalamt hat im zweiten Quartal dieses Jahres in Deutschland 715 antisemitische Straftaten erfasst, darunter 19 Gewalttaten mit sieben Verletzten. Die Zahl liegt mehr als ein Drittel höher als ein Jahr zuvor.
Im Vergleich zum Jahresbeginn weist der Trend nur leicht abwärts: Für die Zeit von Januar bis Ende März wies dieselbe Statistik 793 Straftaten aus, darunter 14 Gewalttaten und sieben Verletzte. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Politikerin und Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau hervor.
"Die von den Behörden erfassten antisemitischen Straftaten bewegen sich weiterhin auf hohem Niveau", sagte Pau der Deutschen Presse-Agentur. Sie fragt die Zahlen seit Jahren regelmäßig ab. "Die Fälle machen deutlich: Die Verbreitung antisemitischer Ressentiments führt immer wieder zu aktiver Gewalt. Jüdinnen und Juden können sich im öffentlichen Raum nach wie vor nicht sicher fühlen. Ob an der Universität, in der Kneipe oder im Supermarkt: Anfeindungen können derzeit überall lauern." Mit einer weiteren Zuspitzung vielfältiger Krisen sei ein weiterer Anstieg zu befürchten, warnte Pau.
Zahlen können sich noch verändern
Die Zahl der antisemitischen Vorfälle und Straftaten hatte nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 und dem anschließenden Krieg im Gaza auch in Deutschland stark zugenommen. Die Angaben sind bisweilen unübersichtlich und schwer vergleichbar, weil zum Beispiel die Meldestellen des Netzwerks RIAS Fälle nach anderen Maßstäben erfassen als die Polizei.
In der Antwort an Pau bezieht sich das Bundesinnenministerium auf die amtliche Statistik zur politisch motivierten Kriminalität, allerdings auf vorläufige Zahlen. Diese können sich durch Nachmeldungen noch verändern.
Von den von April bis Ende Juni erfassten 715 antisemitisch motivierten Taten sind den Angaben zufolge 302 Fälle von Volksverhetzung. Von allen Straftaten werden 298 Fälle der Kategorie "ausländische Ideologie" zugeordnet. Weitere 256 Straftaten gehören nach Angaben des Ministeriums zur Sparte "politisch motivierte Kriminalität rechts", davon zwei Gewalttaten.
Regionaler Schwerpunkt: Berlin
Für das linke Spektrum weist die Statistik zwölf Straftaten aus, davon zwei Gewalttaten. Weitere Kategorien der Motivation sind "religiöse Ideologie" (90 Fälle) und "sonstige Zuordnung" (59 Fälle). Regionaler Schwerpunkt ist Berlin: Allein 320 Straftaten in Verbindung mit Antisemitismus wurden dort registriert.
Insgesamt wurden den Angaben zufolge 580 Tatverdächtige ermittelt. Sechs Personen wurden zeitweise festgenommen, allerdings wurde zunächst in keinem Fall Haftbefehl erlassen. Sechs von sieben Verletzten durch antisemitisch motivierte Gewalt gab es in Berlin, einen weiteren in Nordrhein-Westfalen. Alle Personen seien leicht verletzt worden, hieß es. (dpa/mig)
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MiGAZIN, 15.08.2024:
Pressefreiheit / Bundesverwaltungsgericht setzt "Compact"-Verbot teilweise aus
15.08.2024 - 12.48 Uhr
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremistischen "Compact"-Magazins teilweise aufgehoben - entlastet ist das Medium damit nicht. Das Innenministerium bleibt bei seiner Rechtsauffassung.
Das rechtsextremistische Magazin "Compact" hat einen Teilerfolg im juristischen Streit um sein Verbot durch das Bundesinnenministerium errungen. Das Bundesverwaltungsgericht gab einem Eilantrag der Compact-Magazin GmbH auf aufschiebende Wirkung ihrer Klage in Teilen statt, wie das Gericht am Mittwoch in Leipzig mitteilte. (AZ: BVerwG 6 VR 1.24)
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Magazin im Juli verboten. Es darf nun unter Auflagen vorläufig weiter erscheinen. Das Bundesinnenministerium hält sein Verbot auch nach der ersten Gerichtsentscheidung weiter für begründet und will seine Position im Hauptsacheverfahren umfassend darlegen.
Anhaltspunkte für Verletzung der Menschenwürde
Das Bundesverwaltungsgericht erklärte, einzelne Ausführungen in den Print- und Online-Publikationen von "Compact" ließen zwar Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde erkennen. Zudem deute "Überwiegendes" darauf hin, dass die Magazin-Macher in vielen Beiträgen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen einnehmen.
Mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit bestehen laut Gericht jedoch Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots. Vor dem Hintergrund von in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträgen in den "Compact"-Ausgaben stelle sich die Frage, ob verletzende Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass ein Verbot gerechtfertigt sei.
Andere Maßnahmen statt Verbot
Statt eines generellen Verbots halten die Bundesverwaltungsrichter presse- und medienrechtliche Maßnahmen wie Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen für möglich. Ob "Compact" sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet und damit rechtmäßig verboten wurde, soll erst in einem Hauptsacheverfahren abschließend beurteilt werden.
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte am Mittwoch in Berlin, das Ministerium habe das verfassungsfeindliche und aggressiv-kämpferische Agieren der Compact-Magazin GmbH in der Verbotsverfügung umfassend begründet und durch Beweismaterial der Sicherheitsbehörden belegt. Für das Hauptsacheverfahren würden derzeit auch Beweismittel ausgewertet, die bei Durchsuchungen zur Durchsetzung des Vereinsverbots sichergestellt wurden.
FDP kritisiert Faesers Vorgehen
Das Bundesinnenministerium hatte seine Entscheidung im Juli damit begründet, dass die Publikation sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Faeser bezeichnete "Compact" als "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene".
Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) kritisierte am Mittwoch das Vorgehen Faesers beim Verbot von "Compact": "Es wäre in einem Rechtsstaat hilfreich, vor der Einleitung von derartigen drakonischen Maßnahmen auch mildere Mittel in Betracht zu ziehen", sagte Kubicki den Zeitungen der Funke Mediengruppe (online).
Journalisten-Verband: Pressefreiheit gestärkt
Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das Verbot von "Compact" durch das Bundesinnenministerium außer Kraft zu setzen, ein klares Bekenntnis zum Grundrecht der Pressefreiheit. Bundesvorsitzender Mika Beuster sagte am Mittwoch in Berlin: "Damit steht fest, dass das "Compact"-Verbot ein politischer Schnellschuss war."
Der Leiter des "Compact"-Magazins, Jürgen Elsässer, sagte in einem auf der Plattform X verbreiteten Video nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: "Sieg, Sieg, Sieg!", "David siegt gegen Goliath, "Compact" siegt über Faeser, die Demokratie siegt über die Diktatur und das Volk siegt über das Regime!" Er kündigte an, das Magazin fortsetzen zu wollen. (epd/mig)
Bildunterschrift: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
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