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2 Artikel , 06.08.2024 :

Pressespiegel überregional

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Übersicht:


MiGAZIN, 06.08.2024:
Niedersachsen / Nationalität von Verdächtigen soll nicht genannt werden

MiGAZIN, 06.08.2024:
Rheinland-Pfalz / Neues Staatsangehörigkeitsrecht verändert Arbeit in Behörden

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MiGAZIN, 06.08.2024:

Niedersachsen / Nationalität von Verdächtigen soll nicht genannt werden

06.08.2024 - 10.25 Uhr

In NRW soll die Polizei künftig in der Regel die Nationalität von Tatverdächtigen nennen. Daraufhin ist eine Debatte entfacht. Niedersachsen reagiert gelassen: Dort wird die Herkunft nur bei einem sachlichen Grund benannt. Diese Formel habe sich bewährt.

Die Nationalität Tatverdächtiger soll von den Polizeibehörden in Niedersachsen weiterhin nicht in jedem Fall genannt werden. Der bisherige Ansatz habe sich bewährt, Änderungen seien daher nicht geplant, teilte eine Sprecherin des Innenministeriums in Hannover mit. Zuvor hatte der NDR darüber berichtet.

In Nordrhein-Westfalen soll die Nationalität hingegen von den Polizeibehörden in Auskünften für Medien genannt werden. Der Medien-Erlass für die Polizei werde dahingehend überarbeitet, hieß es kürzlich aus dem NRW-Innenministerium. Die Neuregelung solle Transparenz schaffen.

Nationalität wird nur in Ausnahmefällen genannt

Die Öffentlichkeitsarbeit der niedersächsischen Polizei ist in einem Runderlass geregelt. Informationen sind laut Ministerium darin sachlich klar verständlich zu fassen und so zu formulieren, dass sie dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit gerecht würden. Personenbezogene Daten beteiligter Personen - wie etwa die Herkunft oder Nationalität - könnten nur in Ausnahmefällen genannt werden. Dies hängt etwa mit Persönlichkeitsrechten oder einer Identifizierbarkeit zusammen. Ausnahme könnte demnach beispielsweise sein, wenn die Angaben für eine Fahndung relevant wären.

In den vergangenen Jahren gab es eine breite gesellschaftliche Debatte, inwieweit durch Migration die Zahl der Straftaten im Land steigt und welche Gruppen das in welchen Tatbereichen besonders betrifft.

FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai hatte gefordert, dass Behörden künftig bei Auskünften über Straftaten generell die Nationalität der Tatverdächtigen nennen sollen. "Die Menschen in Deutschland müssen sich sicher fühlen und darauf vertrauen können, dass die Politik das Problem der Ausländerkriminalität ernst nimmt", sagte Djir-Sarai dem Boulevardblatt "Bild am Sonntag". Die AfD fordert mehr: Nennung des Migrationshintergrundes. (dpa/mig)

Bildunterschrift: Pressecodex - Richtlinie gegen Diskriminierung.

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MiGAZIN, 06.08.2024:

Rheinland-Pfalz / Neues Staatsangehörigkeitsrecht verändert Arbeit in Behörden

06.08.2024 - 10.30 Uhr

Das neue Staatsangehörigkeitsrecht hat an vielen Orten zu mehr Anträgen auf Einbürgerung geführt. Rheinland-Pfalz nennt keine Zahlen, aber auch hier hat sich die Prüfung in den Behörden verändert.

Mit dem seit Ende Juni geltenden neuen Staatsangehörigkeitsrecht hat sich auch die Arbeit in den für Anträge auf Einbürgerung zuständigen Behörden in Rheinland-Pfalz verändert. Zwischen Westerwald und Südpfalz wird über solche Anträge in den Landkreisen und kreisfreien Städten entschieden. Diese müssten alle vernünftigerweise zur Verfügung stehenden Möglichkeiten einer Aufklärung ausschöpfen, die geeignet erschienen, die für die Entscheidung notwendige Überzeugung zu gewinnen, teilte das rheinland-pfälzische Integrationsministerium in Mainz auf Anfrage mit.

Es brauche Ermittlungen in jedem Einzelfall. Dabei liege es im Ermessen der jeweiligen Behörde, über Art und Umfang der Sachverhaltsermittlung zu bestimmen, also auch darüber, welche Beweismittel oder Erkenntnisquellen sie zum Einsatz bringe.

Mehrere Länder berichten von steigender Zahl an Anträgen

Das von der Ampel-Koalition im Bund formulierte und seit 27. Juni geltende neue Staatsangehörigkeitsrecht sieht vor, dass ein Anspruch auf Einbürgerung nun schon nach fünf statt bisher acht Jahren besteht - vorausgesetzt der Antragsteller erfüllt alle Bedingungen. Bei besonderen Integrationsleistungen sollen Ausländerinnen und Ausländer bereits nach drei Jahren Deutsche werden können. Voraussetzungen für die schnellere Einbürgerung sind gute Leistungen in Schule oder Job, hervorragende Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement. Mehrstaatigkeit wird generell zugelassen.

Mancherorts hat das neue Recht bereits zu mehr Anträgen geführt. Aus der in Berlin zuständigen Behörde hieß es etwa, dass im Juni rund 4.000 Anträge im Landesamt für Einwanderung eingegangen seien. Für Juli lägen noch keine belastbaren Zahlen vor. Allerdings hätten das Landesamt vom 27. Juni bis zum 21. Juli bereits über 5.000 Anträge erreicht.

Ministerium: Statistische Erfassung soll 2025 beginnen

In Bayern wurden laut Innenministerium von Januar bis Mai durchschnittlich jeweils über 5.600 Anträge pro Monat gestellt. Im Juni seien es bereits mehr als 8.400 Anträge gewesen. Die Zahlen für Juli lägen noch nicht vor, hieß es. Man rechne jedoch mit einer erneuten Steigerung. Angesichts der Antragszahlen könne es derzeit zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten kommen. In Mecklenburg-Vorpommern liegt die Bearbeitungszeit derzeit laut Innenministerium bei mindestens 12 bis 18 Monaten, Tendenz steigend.

In Rheinland-Pfalz indes wird die Zahl der Anträge aktuell statistisch nicht erfasst, wie das Integrationsministerium in Mainz mitteilte. Dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts zufolge sollten die Anträge auf Einbürgerung beginnend ab 2025 statistisch erfasst werden, erklärte das Ministerium. (dpa/mig)

Bildunterschrift: Ausländerbehörde.

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