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3 Artikel , 04.08.2024 :

Pressespiegel überregional

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Übersicht:


MiGAZIN, 04.08.2024:
Gedenktag / Daimagüler fordert konkrete Verbesserungen für Sinti und Roma

MiGAZIN, 04.08.2024:
Empörung in Brandenburg / AfD-Politiker spricht mit neunjährigen Schülern über Gruppenvergewaltigungen und Migration

MiGAZIN, 04.08.2024:
NRW-Vorstoß / Nicht alle Bundesländer nennen die Nationalität von Tatverdächtigen

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MiGAZIN, 04.08.2024:

Gedenktag / Daimagüler fordert konkrete Verbesserungen für Sinti und Roma

04.08.2023 - 11.53 Uhr

Am 2. August vor 80 Jahren wurden in Auschwitz die letzten noch lebenden Sinti und Roma in dem Lager ermordet. Deutschland bekenne sich zu seiner historischen Verantwortung, sagte Bundestagspräsidentin Bas bei einem Gedenkakt. Regierungsbeauftragter Daimagüler und Roma-Verbände fordern konkrete Verbesserungen.

Spitzen-Repräsentanten des deutschen Staates haben in der KZ-Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau an die im Holocaust ermordeten Sinti und Roma erinnert. "Auschwitz steht für das größte Verbrechen, das Menschen Menschen jemals angetan haben. Es steht für den Zivilisationsbruch, der von Deutschland ausging", sagte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) am Freitag im polnischen Oswiecim während des Gedenkakts zum Europäischen Holocaust-Gedenktag für Sinti und Roma. Bas ist die erste Spitzenvertreterin des Bundestags, die in das ehemalige NS-Konzentrations- und Vernichtungslager reist.

Auschwitz stehe für den Willen, das europäische Judentum zu vernichten und für den Völkermord an den Sinti und Roma. "Hier in Auschwitz endete der Rassenwahn der Nationalsozialisten in der grausamen Auslöschung von Menschenleben", sagte die SPD-Politikerin. Deutschland bekenne sich zu seiner historischen Verantwortung. Dies bedeute zugleich die Verpflichtung, Antiziganismus heute entschlossen entgegenzutreten.

Beauftragter Daimagüler fordert konkrete Verbesserungen

Der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma, Mehmet Daimagüler, forderte konkrete Verbesserungen für Roma, die als Nachfahren von NS-Opfern seit Jahrzehnten nur geduldet in Deutschland leben. "Diesen Menschen muss die Chance gegeben werden, sich hier in Deutschland ein Leben aufzubauen", erklärte Daimagüler. Er betonte: "Das Gedenken darf nicht in einem politischen Vakuum ohne Konsequenzen für heutiges staatliches Handels stattfinden."

Gewalt und Diskriminierung gehörten immer noch zum Alltag für Sinti und Roma in Deutschland, erklärte Daimagüler. Und auch staatliches Handeln müsse hinterfragt werden. "Tausende von Roma leben zum Teil seit Jahrzehnten als Geduldete in Deutschland. Sie sind allesamt Nachfahren von Opfern des Völkermords. Sich dem Gedenken an den Völkermord verpflichtet fühlen bedeutet auch, sich diesen Menschen verpflichtet fühlen."

Roma-Verbände appellieren an Politik

Ähnliche Forderungen stellten auch Verbände der Roma und Sinti in Deutschland. Sie appellierten an die Politik, ihre Verantwortung für den Schutz und die Sicherheit der Roma und Sinti wahrzunehmen. Bis heute flüchteten Roma vor allem aus Ländern Ost- und Südosteuropas, die als "sichere Herkunftsstaaten" deklariert seien, vor rassistischer Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung, heißt es in einer vom Bundes-Roma-Verband am Freitag in Göttingen verbreiteten Erklärung.

In Deutschland leben heute dem Verband zufolge neben etwa 100.000 deutschen Sinti und Roma etwa 1,2 Millionen migrantische, also aus dem Ausland zugewanderte oder geflüchtete Roma. Seit dem Ende der 1980er-Jahre seien Roma nach Deutschland geflüchtet. "Sie blieben über Jahre oder gar Jahrzehnte geduldet, also ohne sicheren Aufenthaltsstatus." Das bedeute Beschäftigungsverbote, Residenzpflicht und Gutscheinsystem sowie nur wenige Möglichkeiten auf Fortbildung oder Integrationskurse bis heute. Manche hätten nach wie vor keinen sicheren Aufenthaltsstatus. Auch ihre in Deutschland geborenen Kinder und Enkel lebten zum Teil "im geerbten Nicht-Status der Duldung".

Seit Beginn des Krieges in der Ukraine 2022 flüchteten viele Roma auch von dort nach Deutschland, hieß es weiter. Als ukrainische Staatsangehörige sei ihr Aufenthaltsstatus zwar derzeit noch gesichert. Viele von ihnen erlebten aber vor, während und nach der Flucht ein hohes Maß an Diskriminierung.

Roth bittet Überlebende und Nachfahren um Vergebung

In der Nacht vom 2. auf den 3. August 1944 wurden im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau 4.300 Sinti und Roma in den Gaskammern ermordet. Es waren die letzten noch lebenden Angehörigen der Minderheit in dem Lager. Zwischen 1940 und 1945 starben insgesamt etwa 1,2 Millionen Menschen in dem Konzentrations- und Vernichtungslager, darunter 23.000 Sinti und Roma.

Teil der deutschen Delegation war die Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommerns, Manuela Schwesig (SPD), als Präsidentin des Bundesrats, Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) und viele Bundestagsabgeordnete. Schwesig sagte in einer kurzen Ansprache, ihre Generation sei zwar nicht verantwortlich für die Verbrechen der nationalsozialistischen Diktatur, aber es sei ihre Verantwortung, die Erinnerung an diese Verbrechen lebendig zu halten.

Staatsministerin Roth bat in ihrer Ansprache alle Überlebenden und deren Nachfahren im Namen der deutschen Bundesregierung um Vergebung. "Im Namen der Bundesregierung verneige ich mich hier und heute vor all diesen Toten", sagte sie.

Überlebende: Wahlerfolge rechter Parteien machen Angst

Auschwitz stehe als Symbol für den Holocaust, den die Nazis an 500.000 Sinti und Roma und sechs Millionen Juden im NS-besetzten Europa verübten, sagte der Vorsitzende des Zentralrats der Sinti und Roma, Romani Rose. "Es gibt unter uns Sinti und Roma kaum eine Familie, die mit dem Namen Auschwitz nicht die Ermordung ihrer Angehörigen verbindet."

Die Holocaust-Überlebende Alma Klasing sagte, die aktuellen Wahlerfolge der rechten Parteien machten ihr Angst. "Deshalb möchte ich gerade die Jugend vor diesen falschen Propheten warnen und bitte euch von ganzem Herzen: Verteidigt unsere Demokratie." (epd/dpa/mig)

Bildunterschrift: Auschwitz (Archiv).

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MiGAZIN, 04.08.2024:

Empörung in Brandenburg / AfD-Politiker spricht mit neunjährigen Schülern über Gruppenvergewaltigungen und Migration

04.08.2023 - 10.32 Uhr

Ein AfD-Landtagsabgeordneter spricht über Gruppenvergewaltigungen und Migranten - teils vor neunjährigen Schülern. Daraufhin bricht eine Debatte über Bildungsangebote im Landtag aus. Welche Folgen kann es geben?

Schüler erkunden den Landtag, sprechen auch mit Abgeordneten - solche politischen Bildungsformate gelten durchaus als erprobt. Für den brandenburgischen AfD-Abgeordneten Dennis Hohloch - selber Lehrer - hat eine Gesprächsrunde mit Grundschulkindern ein Nachspiel. Er sprach vor 9- bis 12-Jährigen über Gruppenvergewaltigungen und Migration.

Andere Fraktionen reagieren empört und rufen nach Konsequenzen. Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD), die Hohloch einen Regelverstoß und eine Überrumpelung der Schülerinnen und Schüler vorwirft, bestellte den AfD-Politiker zum Vieraugengespräch ein. Eine Debatte über mögliche Folgen ist entbrannt.

Grundsätzlich kommt immer wieder die Frage auf, sollen Politikerinnen und Politiker der AfD, die oftmals schnell polarisieren, zu Diskussionen mit Schülern und Veranstaltungen an Schulen eingeladen werden? Sind Lehrkräfte und ihre Klassen gut genug vorbereitet, und ab welchem Alter ergeben Gesprächsreihen mit Abgeordneten Sinn?

Die AfD gilt in Brandenburg laut Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall. In Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt besteht nicht mehr nur der Verdacht, sondern dort wird die Partei als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, das heißt, sie verfolgt demnach verfassungsfeindliche Ziele.

Landtag dem Neutralitätsgebot verpflichtet

Landtagspräsidentin Liedtke zeigt kein Verständnis für Hohlochs Äußerungen, weil er weder Alter noch Kenntnisstand der Schülerinnen und Schüler beachtet habe, wie sie sagte. Der so genannte Beutelsbacher Konsens, der Leitlinien für die politische Bildung von Schülern aufstellt wie ein "Überwältigungsverbot", bilde die Grundlage für die Regeln im Landtag. "Die Regel, dass Schüler nicht überrumpelt werden dürfen, wurde hier gebrochen", ist Liedtke überzeugt. Ausschließen könne sie auf Grund des Neutralitätsgebots einzelne Abgeordnete oder Fraktionen von solchen Veranstaltungen nicht. Sie will sich aber nun noch einmal mehr mit den Formaten für Kinder und Jugendliche befassen, wie es hieß.

Gelbe Karte für AfD-Parlamentarier?

"Er hat sich die gelbe Karte geholt", sagte der Projektleiter der Amadeu Antonio Stiftung und Büroleiter in Sachsen, Benjamin Winkler. "Politische Bildung mit Kindern und Jugendlichen soll den Regeln des Beutelsbacher Konsens folgen. Wenn keine Besserung eintritt, sollte der Landtag darüber nachdenken, so jemanden nicht mehr an Veranstaltungen mit Kindern oder Jugendlichen teilnehmen zu lassen."

Schulen tun sich mit AfD-Umgang schwer

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kennt Kontroversen bei der Frage, ob Schulleitungen die - demokratisch gewählte - AfD außen vor lassen sollen. Sie hält es für wichtig, sich externen Rat und Unterstützung für eine gute Vorbereitung auf die Diskussionsrunden zu holen.

In Bundesländern, in denen der Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextrem einstuft, verbiete sich eine Zusammenarbeit von Schulen mit der Partei, da der schulische Bildungsauftrag den Zielen des Grundgesetzes verpflichtet sei, sagte Winkler von der Amadeu Antonio Stiftung. "Dennoch tun sich viele Schulen schwer im Umgang mit der AfD, und nicht alle schlagen eine Einladung der Partei zu Diskussionen mit Schülern aus."

Hohloch: Format für Grundschüler nicht geeignet

Nach den Vorwürfen sagte der 35 Jahre alte AfD-Abgeordnete Hohloch, dass diese Formate für das Alter von Grundschülern aus seiner Sicht keinen Sinn ergeben. "Ich würde nie mit einer 4. Klasse in den Landtag gehen", sagte er der dpa. Sonst seien es bei Abgeordneten-Gesprächen oft Achtklässler. Dennoch bereue er nicht, dass er Gruppenvergewaltigungen thematisiert habe, weil die Abgeordneten anderer Parteien versuchten hätten, die Kinder zu vereinnahmen. Bei Tiktok sagte er nach der Schüler-Runde im Juli auch, er wolle weiter über die Sicherheitslage im Land aufklären.

Landtag soll Sanktionen prüfen und Schüler-Formate überarbeiten

Andere Fraktionen sehen das Landtags-Präsidium und die Landtagsverwaltung am Zug, um gegen Fehlverhalten vorzugehen und Veranstaltungsformate mit Schülerinnen und Schülern zu überarbeiten. Der SPD-Abgeordnete Uwe Adler hält es für sinnvoll, dass die Landtagsverwaltung auch vom Hausrecht Gebrauch mache, um Abgeordnete des Raumes zu verweisen. Aus der CDU-Fraktion heißt es: "Es muss nun geprüft werden, wie so ein eindeutiger Verstoß gegen bestehende Regeln zu sanktionieren ist. Dazu muss sich das Präsidium beraten."

"Auf Überwältigung und Furchtauslösung angelegte Äußerungen zu Themen wie Kriegsgewalt oder sexueller Gewalt gegenüber Grundschulkindern, die noch nicht mit diesen Themen in Berührung kamen, halten wir für hoch problematisch und grenzüberschreitend", hatte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Petra Budke gesagt. Sie und der SPD-Politiker Adler waren bei dem Gespräch dabei, andere Fraktionen nicht.

Ansprache Jugendlicher verbessern?

Nach dpa-Informationen sind auch sonst im Jahr nicht alle Fraktionen bei solchen Schüler-Diskussionen vertreten. Auf Nachfrage sprechen die Fraktionen aber von hohem Interesse an den Schüler-Veranstaltungen. Die Rechtsaußen-Partei AfD jedenfalls will sich gezielt an junge Menschen richten, etwa auf Social-Media-Kanälen.

Die Bildungsstätte Anne Frank in Frankfurt am Main forderte die anderen Parteien auf, ihre Aktivitäten auf der Video-Plattform Tiktok zu verstärken. Denn deren schwacher Auftritt bei Tiktok vermittele den falschen Eindruck, maßgeblich die AfD kümmere sich um die Belange und Befürchtungen junger Menschen. Auch der Projektleiter bei der Amadeu Antonio Stiftung, Winkler, sagte, manche AfD-Politiker seien teils rhetorisch und bei der Ansprache Jugendlicher besser geschult als andere Parteien. (dpa/mig)

Bildunterschrift: Landtag Brandenburg in Potsdam.

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MiGAZIN, 04.08.2024:

NRW-Vorstoß / Nicht alle Bundesländer nennen die Nationalität von Tatverdächtigen

04.08.2024 - 10.22 Uhr

In Nordrhein-Westfalen soll in Zukunft in Pressemitteilungen der Polizei in der Regel die Nationalität von Tatverdächtigen genannt werden. Das handhaben jedoch nicht alle Bundesländer so. Viele verweisen auch auf den Schutz vor Diskriminierung.

Ob die Polizei in Pressemitteilungen die Nationalität von Tatverdächtigen nennt, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen will die Polizei anweisen, künftig in der Regel die Staatsangehörigkeit zu nennen. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen wird das schon seit einigen Jahren so gehandhabt. Die Mehrzahl der Bundesländer ist jedoch weiterhin zurückhaltend bei der Nennung der Nationalität und orientiert sich am Pressekodex, wie eine Umfrage des "Evangelischen Pressedienstes" bei den Innenministerien und Polizeibehörden ergab.

Mit der Veröffentlichung der Nationalität will die Polizei in NRW Transparenz schaffen, wie das Innenministerium Anfang der Woche mitgeteilt hatte. Die Nennung sei "immer häufiger Teil von journalistischen Nachfragen", erklärte ein Ministeriumssprecher. Die Polizei wolle so "Spekulationen vorgreifen" sowie dem Vorwurf entgegentreten, "etwas verschweigen zu wollen". Die Ankündigung hatte Kritik auf sich gezogen.

Nennung in drei ostdeutschen Bundesländern

Die drei ostdeutschen Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen nennen bereits grundsätzlich die Nationalität eines Tatverdächtigen. In Sachsen etwa gilt eine Kommunikationsrichtlinie, nach der die Staatsangehörigkeit eines Tatverdächtigen zu nennen ist, wenn diese bekannt ist. Von der Regelung sei abzuweichen, wenn dadurch der Betroffene identifiziert werden könne, erklärte das Sächsische Staatsministerium des Innern.

Die Polizei des Landes Brandenburg veröffentlicht grundsätzlich die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen und Geschädigten, wenn diese zweifelsfrei feststeht, von Relevanz für die Bedeutung der Straftat ist und keine formalen Gründe einer Veröffentlichung entgegenstehen. In Mecklenburg-Vorpommern wurde die Landespolizei Anfang 2020 mit einer den Medienerlass ergänzenden Verfügung angewiesen, grundsätzlich die Nationalität der Beteiligten zu nennen. Ausnahmen davon seien im Einzelfall aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes zu machen.

Pressekodex gilt in den meisten Bundesländern

Auch im Saarland erteilt das Landespolizeipräsidium in seinen Pressemeldungen in der Regel Auskunft über die Nationalität der Beteiligten, insbesondere dann, wenn es aus Sicht der Polizei zum Verständnis des Sachverhaltes erforderlich ist - beispielsweise bei fremdenfeindlich motivierten Straftaten. Grundsätzlich gehe die Polizei mit der Nationalität von Tatverdächtigen oder anderen Personen offensiv um, wenn es keine Hindernisgründe gebe. Damit wolle man unter anderem der Verbreitung von Fake News frühzeitig entgegentreten.

Alle anderen Bundesländer berufen sich auf den Pressekodex. Der gibt vor, dass im Einzelfall erwogen werden soll, ob die Nennung der Nationalität geboten ist. Damit soll Diskriminierung verhindert werden. In den Ländern gibt es dazu jeweils eigene Leitlinien, Erlasse, Landespressegesetze oder einen Medienkodex für die Polizei. Das Innenministerium von Baden-Württemberg teilte mit, "ein möglicher Migrationshintergrund eines Tatverdächtigen ist für die Berichterstattung nur im begründeten Ausnahmefall von Belang".

Neubewertung in mehreren Bundesländern

In mehreren Bundesländern, dazu gehören Bremen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein, wird die bestehende Praxis derzeit neu bewertet oder die Regelungen überarbeitet. Keine Änderungen bei der Nennung der Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen sind derzeit in Bayern, Berlin, Hessen und Niedersachsen geplant. Nach Angaben des bayerischen Innenministeriums gibt es keine schriftlichen Regelungen für die Nennung der Nationalität in Pressemitteilungen der bayerischen Polizei.

Ein Sonderfall ist die Bundespolizei. "Sofern die Identität beschuldigter oder betroffener Personen zweifelsfrei feststeht, steht die Nennung der Staatsangehörigkeit im Interesse der Öffentlichkeit", erklärt eine Sprecherin. Dies sei bei der Bundespolizei grundsätzlich der Fall, die Staatsangehörigkeit gehöre zum Sachverhalt. Auf Grund der Internationalität der Personen, die durch den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei - Grenzen, Bahnhöfe und Flughäfen - reisen oder sich dort aufhalten, betreffe dies sowohl die Beschuldigten als auch die Geschädigten. (epd/mig)

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