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5 Artikel , 30.07.2024 :

Pressespiegel überregional

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Übersicht:


MiGAZIN, 30.07.2024:
Denkmal nach 31 Jahren / Erinnerung an Opfer von Neonazi-Gewalt

hessenschau.de, 30.07.2024:
Reuß schon früher mit "Reichsbürger"-Aktivitäten

MiGAZIN, 30.07.2024:
Hitlergruß und Hakenkreuz / Zahl rechter Vorfälle an Berliner Schulen steigt

MiGAZIN, 30.07.2024:
Bayern / Gutachten ebnet Weg für Extremismus-Klausel - AfD protestiert

MiGAZIN, 30.07.2024:
Flugblatt-Affäre / Weiteres Verfahren gegen Ex-Lehrer

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MiGAZIN, 30.07.2024:

Denkmal nach 31 Jahren / Erinnerung an Opfer von Neonazi-Gewalt

30.07.2024 - 12.47 Uhr

Vor 31 Jahren warfen Neonazis einen Mann aus der S-Bahn. Er bekommt einen Gedenkort - als Erinnerung an die "Baseballschläger-Jahre" und Mahnung. Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt sind besorgt.

Von Monika Wendel

Der Angolaner Amadeu Antonio gilt als einer der ersten bekannten Todesopfer rechter Gewalt in den 90er Jahren. Schauplatz war Eberswalde im Nordosten Brandenburgs. Das brutale Verbrechen von Skinheads ist bundesweit in Erinnerung - anders der Fall des Wohnungslosen Hans-Georg Jakobson aus Strausberg. Wie Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt berichten, wurde der 35-Jährige am 28. Juli 1993 von Neonazis aus einer fahrenden S-Bahn geworfen. Er stirbt später im Krankenhaus.

31 Jahre danach bekommt Jakobson nun ein Denkmal am S-Bahnhof der 28.000-Einwohner-Stadt Strausberg im Kreis Märkisch-Oderland, in dem heute laut Verfassungsschutz eine rechtsextremistische Szene aktiv ist und es Treffpunkte für Veranstaltungen gibt. "Es ist eine Mahnung für die Zukunft", sagt Peps Gutsche, ehrenamtliches Mitglied in der Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt in Märkisch-Oderland.

Bundesweit sind Sicherheitsbehörden und Organisationen gegen rechte Gewalt in Sorge: Bundesweit nahm 2023 die Zahl rechtsextremistischen Straf- und Gewalttaten zu.

Erinnerung an die "Baseballschläger-Jahre"

Das Verbrechen an Jakobson in Strausberg reihe sich ein in die massive Straßengewalt der so genannten Baseballschläger-Jahre der 90er Jahre, schildert die Amadeu Antonio-Stiftung. Staatlich anerkannt ist er als Todesopfer rechter Gewalt offiziell allerdings nicht.

In den Nachwende-Jahren eskalierte besonders in Ostdeutschland rechte Gewalt. In Eberswalde hatten die Täter mit Baseballschlägern auf Amadeu Antonio eingeprügelt. Eine Gedenktafel erinnert an ihn.

Die Ausschreitungen von Rostock-Lichtenhagen und Hoyerswerda und an anderen Orten machten Schlagzeilen. Aber nicht nur Flüchtlinge, sondern auch Punks, Wohnungslose oder Menschen mit Behinderung bekamen rassistischen Hass zu spüren. Auch in der Uckermark oder in Cottbus - heute noch eine Hochburg der rechten Szene - häuften sich in den 90er Jahren rechte Gewalttaten.

Brutale Angriffe und Razzien gegen rechtsextremistische Partei

Besteht die Gefahr, dass die Baseballschläger-Jahre zurückkommen? Die Haltungen dazu sind verschieden. Beispiele auch brutaler rechter Gewalt gibt es, wenngleich damals viele Todesopfer zu beklagen waren. Opferberatungsstellen jedenfalls sind alarmiert und berichten von mehr rassistisch motivierten Fällen.

Am 18. Juli waren bei Razzien gegen die rechtsextremistische Partei "Dritter Weg" in Berlin, Brandenburg und Sachsen neun mutmaßliche Gewalttäter festgenommen worden. Sie sollen an brutalen Angriffen auf politische Gegner im Januar und Juli beteiligt gewesen sein - ein Tatort war der Berliner S-Bahnhof Ostkreuz. Anfang Mai hatten vier junge Männer - mindestens einer von ihnen aus dem rechten Spektrum - den sächsischen SPD-Politiker Matthias Ecke niedergeschlagen - er musste operiert werden. Andernorts sammeln sich Neonazis in Kampfsport-Gruppen.

Beratungsstellen beklagen Klima der Angst

"Die Normalisierung von Rassismus und Antisemitismus führt zu einer dramatischen Ausweitung von Gefahrenzonen und zu einem Klima von Angst und Unsicherheit für Betroffene", schreibt der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Mit Blick auf die Baseballschläger-Jahre der 90er Jahre sagt die Leiterin der Verbands-Geschäftsstelle, Heike Kleffner, heute zeige sich die gleiche Brutalität. "Es werden Flüchtlingsheime angegriffen und die Taten werden gefeiert." Teils werde auch der Tod von Menschen in Kauf genommen.

Es müssten dringend Lehren aus den Baseballschläger-Jahren gezogen werden. Eine effektive und rasche Strafverfolgung, sichtbare Unterstützung für die Betroffenen und Protest der Zivilgesellschaft seien nötig, sagt Kleffner, die kritisiert: Für schwerste Straftaten seien Täter in den 90er Jahren nahezu straffrei davongekommen.

Der Verband berichtete von 2.589 politisch rechts motivierten Angriffen in elf Bundesländern im vergangenen Jahr - 3.384 Menschen waren demnach betroffen. Das weitaus häufigste Tatmotiv sei Rassismus mit 1.446 Fällen gewesen. Die Beratungsstelle Opferperspektive verzeichnet für 2023 einen massiven Anstieg auch in Brandenburg: Insgesamt gab es demnach 242 rechtsmotivierte Angriffe.

Opfer-Berater: Täter von damals geben Gedankengut weiter

"Die Baseballschläger-Jahre kommen nicht zurück", meint Hannes Püschel, Berater im Verein Opferperspektive. "Doch wir sehen die Täter von damals, die jetzt wieder aktiv sind." Sie gäben das Gedankengut auch an ihre Kinder weiter. Zudem schwinde als Folge des Erstarkens rechter Kräfte die Bereitschaft in der Lokalpolitik - "wenn es in Kommunen 30 Prozent AfD-Zustimmung gibt" -, Migranten und Opfer rechter Gewalt zu helfen, so die Überzeugung des Beraters für Opfer rechter Gewalt.

In allen fünf ostdeutschen Flächenländern ist die AfD stärkste Kraft bei der Europa-Wahl geworden, auch bei den Kommunalwahlen lag sie vielerorts vorn. Im September stehen Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg an - laut Umfragen könnte die AfD, stärkste Kraft werden.

Gewalt als Freizeitgestaltung

Zahlreiche Bündnisse in Brandenburg haben gegen eine Normalisierung rechtsextremer Ideologien protestiert - am Sonntag (28.07.2024, 10.00 Uhr) auch mit einer Gedenkkundgebung und der Einweihung des Denkmals für Hans-Georg Jakobson in Strausberg. Drei Täter, die wegen Mordes angeklagt waren und zu Jugendstrafen verurteilt wurden, schlugen und traten ihn. "Aus Frust darüber, keine Beute gemacht zu haben, haben wir ihn aus dem Zug geworfen", hatte ein Angeklagter im Prozess 1994 ausgesagt.

In der Urteilsbegründung hieß es: "Die Angeklagten haben Gewalt zum Bestandteil ihrer Freizeitgestaltung gemacht." Aus ihrem neonazistischen Weltbild machten sie im Prozess keinen Hehl, schreibt die Amadeu Antonio Stiftung zu dem Prozess vor 30 Jahren. "Gleichzeitig wurde jedoch ausgeblendet, dass die Abwertung von wohnungslosen und arbeitslosen Menschen als vermeintlich "minderwertig" Teil der nationalsozialistischen und rechtsextremen Ideologie ist." (dpa/mig)

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hessenschau.de, 30.07.2024:

Reuß schon früher mit "Reichsbürger"-Aktivitäten

30.07.2024 - 20.29 Uhr

Der als "Reichsbürger" angeklagte Prinz Reuß soll vor der mutmaßlichen Gründung der so genannten Gruppe Reuß bereits in einem anderen Zirkel abseitige Ideen verfolgt haben.

Laut einem MDR-Bericht bestand eine Gruppe mit dem Namen "Kompetenzteam Freies Deutschland", der er angehört haben soll, bereits im Frühjahr 2019. Einzelne Mitglieder waren den Sicherheitsbehörden zwar schon früher bekannt. Mit den Vorwürfen gegen die Gruppe Reuß wird dieser Zirkel aber nicht in Zusammenhang gebracht.

Die Gruppe Reuß wurde nach einer großangelegten Anti-Terror-Razzia Ende 2022 erstmals öffentlich bekannt. Die insgesamt 26 Beschuldigten sollen laut Anklage einen gewaltsamen Umsturz der Bundesregierung geplant und dabei bewusst Tote in Kauf genommen haben. Reuß selbst steht in Frankfurt vor Gericht.

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MiGAZIN, 30.07.2024:

Hitlergruß und Hakenkreuz / Zahl rechter Vorfälle an Berliner Schulen steigt

30.07.2024 - 16.34 Uhr

Hitlergrüße, Hakenkreuze und rechte Parolen - an Berliner Schulen häufen sich solche Vorfälle kontinuierlich. Im laufenden Jahr wurden im Schnitt zehn Fälle pro Monat gezählt. Die Polizei registriert allerdings auch noch weitere Straftaten mit rechtem Hintergrund.

Die Polizei hat an Berliner Schulen in den vergangenen Jahren einen kontinuierlichen Anstieg rechter Vorfälle registriert. Waren es 2021 noch 41, nahm die Zahl im Jahr darauf auf 64 zu. In 2023 verzeichnete der "Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität" (KPMD-PMK) berlinweit 70 rechte Vorfälle an Schulen, in den ersten fünf Monaten dieses Jahres bereits 48. Das geht aus der Antwort der Innenverwaltung auf eine schriftliche Anfrage des Linke-Abgeordneten Ferat Koçak an den Senat mit dem Titel "Rechtsextremismus an Schulen und im Schulumfeld" hervor.

Häufig geht es um das "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen" wie Hitlergruß und Hakenkreuz, allerdings auch um andere Straftaten wie Volksverhetzung, Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung oder Sachbeschädigung. Zuvor hatten die Berliner Zeitungen "Tagesspiegel" und "taz" darüber berichtet.

Die Innenverwaltung wies darauf hin, dass es sich bei den Daten zur Politisch motivierten Kriminalität um eine Eingangsstatistik handelt. Anders als bei der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird ein Fall sofort gezählt, wenn er bekannt wurde und nicht erst nach Abschluss der Ermittlungen. (epd/mig)

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MiGAZIN, 30.07.2024:

Bayern / Gutachten ebnet Weg für Extremismus-Klausel - AfD protestiert

30.07.2024 - 13.19 Uhr

Ein Jurist sollte klären, ob verfassungsfeindlichen Mitarbeitern von Landtagsabgeordneten der Geldhahn zugedreht werden kann. Eine heikle Frage. Die Antwort: Ja - aber der Gesetzgeber muss handeln.

Der Landtag kann verfassungsfeindlichen und extremistischen Mitarbeitern von Abgeordneten oder Fraktionen die Auszahlung von Parlaments-Geldern verweigern - es braucht dafür aber neue gesetzliche Grundlagen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten zu einer so genannten Extremismus-Klausel, das Landtagspräsidentin Ilse Aigner in München vorstellte. Sie plädierte eindeutig dafür, dass die Fraktionen aktiv werden und dies umsetzen sollten. "Wir wollen solche Gelder nicht auszahlen", sagte sie.

Konkret geht es um Mitarbeiter von Abgeordneten oder Fraktionen, die Arbeitsverträge direkt mit diesen abschließen, bei denen das Parlament aber die Entlohnung übernimmt. Die CSU-Fraktion kündigte umgehend an, alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen zu wollen. Auch Freie Wähler und Grüne erklärten, eine Lösung finden zu wollen. Die AfD protestierte scharf.

"Der Gesetzgeber in Bayern wäre konkret am Zug, um eine Extremismus-Klausel zu verankern", erklärte Tristan Barczak, Professor für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und das Recht der neuen Technologien in Passau, der das Gutachten erstellt hat. Es müssten das Abgeordneten-, das Fraktions- und das Verfassungsschutzgesetz geändert werden.

Aktuell keine Rechtsgrundlage

Bisher fehlt dem Landtagsamt eine rechtliche Grundlage, die Auszahlung der Löhne an "klar verfassungsfeindliche Extremisten" zu verweigern - das hat das Gutachten jetzt bestätigt. Anlass für die Prüfung und die Debatte war ein BR-Bericht, wonach die AfD-Fraktion im Bundestag und ihre Abgeordneten mehr als 100 Mitarbeiter beschäftigten, die in als rechtsextrem eingestuften Organisationen aktiv seien. Aigner hatte daraufhin erklärt, das Problem sei auch im bayerischen Landtag bekannt. Konkret handle es sich um vier Fälle, alles Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten, bestätigte sie nun. In drei Fällen davon habe der Landtag zwischenzeitlich die Auszahlung von Geldern gestoppt, sie aber wieder aufgenommen.

Das war für Aigner der Anlass, das Rechtsgutachten in Auftrag zu geben - weil sie eine derartige Lücke nicht hinnehmen will, wie sie mehrfach betonte. Und das neue Gutachten zeigt auf, wie eine mögliche "Extremismus-Klausel" in der Praxis aussehen könnte.

Dem Gutachten zufolge kann eine Erstattung des Gehalts für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgeordneten verweigert werden, wenn sie sich in verbotenen Organisationen engagieren oder engagiert haben oder wenn sie Bestrebungen gegen die freiheitliche-demokratische Grundordnung verfolgen oder verfolgt haben. Gleiches gilt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsfraktionen. Hier wäre demnach eine entsprechende Kürzung der Fraktionsmittel denkbar. Möglich ist all dies dem Gutachten zufolge auch, wenn die betreffenden Mitarbeiter für andere Staaten als Spione aktiv sind.

Hohe Hürden

Was nach Worten Barczaks nicht ausreicht: die bloße Mitgliedschaft in bestimmten, nicht verbotenen Organisationen oder Parteien. Zudem müssten die Begriffe "Extremismus" und "Verfassungsfeindlichkeit" ausdefiniert werden, etwa an Hand einschlägiger strafrechtlicher Verurteilungen oder einer Beobachtung des Mitarbeiters durch den Verfassungsschutz. "Wir brauchen konkrete Anhaltspunkte, dass sich jemand extremistisch betätigt", erklärte er.

Das konkrete Vorgehen könnte nach Darstellung Barczaks so aussehen, dass Mitarbeiter eine "Erklärung zur Verfassungstreue" ausfüllen müssen, ähnlich einem Fragebogen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst. Es müssten dafür aber laut Gutachten alle als verfassungsfeindlich betrachteten Organisationen in dem Fragebogen aufgeführt werden.

Verfassungsschutz-Anfragen denkbar

Denkbar wären laut Barczak auch Anfragen beim Landesamt für Verfassungsschutz zu bestimmten Personen - aber nicht als so genannte anlasslose Regelanfragen, sondern als einzelne Bedarfsanfragen. Diese wiederum seien auch erst zulässig, wenn bereits konkrete Zweifel an der Verfassungstreue einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters bestünden.

Zunächst liegt der Ball aber eben bei den Fraktionen. Aigner sagte bereits, sie hoffe, "dass wir gemeinsam hier eine Lösung finden können". Und es könnte auch schnell gehen: "Im Laufe des Jahres könnte man das hinkriegen, wenn man es gemeinsam löst."

Fraktionen wollen Vorgehen prüfen

CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek betonte: "Wir wollen eine wehrhafte Demokratie. Wer unsere freiheitliche-demokratische Grundordnung bekämpft, kann nicht mit Mitteln des Staates unterstützt werden." Der parlamentarische Geschäftsführer der CSU, Michael Hofmann, sagte aber auch: "Wir treffen keine leichtfertigen Entscheidungen, sondern werden uns intensiv mit den aufgezeigten rechtlichen Möglichkeiten auseinandersetzen."

Der SPD-Rechtsexperte Horst Arnold betonte: "Auch wir wollen keine Verfassungsfeinde mit Steuermitteln finanzieren. Wir warnen allerdings vor rechtlichen Schnellschüssen, um der AfD keine Möglichkeit zu geben, ihr primitives Opferrollen-Spiel zu inszenieren."

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Christoph Maier, klagte bereits: "Willkürliche Diskriminierungen durch den so genannten Verfassungsschutz sollen künftig ausreichen, um in die Autonomie frei und demokratisch gewählter Abgeordneter einzugreifen." Er fügte hinzu: "Es ist klar, dass sich dieses Vorhaben wieder mal exklusiv gegen die AfD richtet, da einzelne Mitarbeiter unserer Partei zuvor von Medien denunziert worden sind." Ebenso klar sei, dass sich die AfD einen solchen Angriff nicht gefallen lassen werde, sagte Maier.

Landtag kontert AfD-Kritik

Der Landtag wies die AfD-Kritik auf X (vormals Twitter) als falsch zurück: "Es geht um mögliche Mitarbeiter von Abgeordneten oder Fraktionen, die extremistische Verfassungsfeinde sind. Es steht auch der AfD frei, solche Leute nicht zu beschäftigen."

Freie Wähler-Fraktionschef Florian Streibl sagte: "Feinde unserer Verfassung dürfen keinen Nutzen aus Steuergeldern ziehen. ( … ) Wir, die demokratischen Fraktionen im Landtag, sind deshalb aufgefordert, eine entsprechende rechtssichere gesetzliche Regelung zu erarbeiten - gerade auch mit Blick auf den hohen Stellenwert des freien Mandats." Jürgen Mistol (Grüne) sagte: "Für uns ist klar: Wir wollen erreichen, dass von Abgeordneten beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eindeutig nicht auf dem Boden der Verfassung stehen, künftig nicht mehr aus Steuergeldern bezahlt werden. Wir sind fest entschlossen, den Landtag gegenüber den Feinden unserer Demokratie widerstandsfähig zu machen." Man werde sich entschieden dafür einsetzen, eine rechtssichere Lösung zu finden. (dpa/mig)

Bildunterschrift: Bayerischer Landtag.

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MiGAZIN, 30.07.2024:

Flugblatt-Affäre / Weiteres Verfahren gegen Ex-Lehrer

30.07.2024 - 14.05 Uhr

Für Hubert Aiwanger hatte die Affäre um ein antisemitisches Flugblatt keine Konsequenzen. Ein Ex-Lehrer kann bis heute nicht aufatmen - auch wenn er keine strafrechtlichen Folgen mehr befürchten muss.

Im Zusammenhang mit der Flugblatt-Affäre um Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) drohen einem pensionierten Lehrer weiter dienstrechtliche Folgen. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Mann waren allerdings vor kurzem eingestellt worden.

Der ehemalige Lehrer an Aiwangers Schule war verdächtigt worden, ein antisemitisches Flugblatt mit menschenverachtenden Inhalten aus der Schulzeit des stellvertretenden Ministerpräsidenten an die "Süddeutsche Zeitung" weitergegeben zu haben. Bei der Staatsanwaltschaft Regensburg gingen deshalb mehrere Anzeigen wegen der Verletzung von Dienst- und Privatgeheimnissen ein.

Verschwiegenheitspflicht gilt auch im Ruhestand

"Unser Disziplinarverfahren wird nach dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens nun zeitnah fortgesetzt werden", sagte ein Sprecher der Landesanwaltschaft Bayern der Deutschen Presse-Agentur.

Geprüft werden dürfte dabei vor allem, ob der Ex-Lehrer gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen haben könnte, die auch für Beamten im Ruhestand gilt. In dem Fall könnte ihm eine Kürzung oder gar eine vollständige Aberkennung der Pension drohen. Detaillierter könne sich die Landesanwaltschaft erst äußern, wenn die Behörde die Akte zum Fall von der Staatsanwaltschaft Regensburg erhalten habe, sagte der Sprecher.

Strafrechtliche Ermittlungen eingestellt

Vergangene Woche hatte die Behörde mitgeteilt, man habe die strafrechtlichen Ermittlungen eingestellt. Dem Ex-Lehrer habe die Weitergabe des Flugblatts nicht nachgewiesen werden können. Die Zeitung habe aus Gründen des Redaktionsgeheimnisses und des Quellenschutzes keine Angaben gemacht. Der Beschuldigte habe die Aussage verweigert. Es sei zudem möglich, dass die Zeitung aus einer Schülerarbeit von dem Pamphlet erfahren habe.

Die Flugblatt-Affäre war im vergangenen Sommer durch einen Bericht der Zeitung ins Rollen gebracht worden. Aiwanger geriet damals massiv unter Druck, nachdem öffentlich wurde, dass in seiner Schulzeit ein antisemitisches und menschenverachtendes Flugblatt bei ihm gefunden worden war. Sein Bruder sagte daraufhin, er habe das Pamphlet geschrieben.

Die Affäre brachte die Staatsregierung aus CSU und Freien Wählern wenige Wochen vor der Landtagswahl an den Rand des Zusammenbruchs. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) entschied sich letztlich aber gegen eine Entlassung seines Stellvertreters. (dpa/mig)

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