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5 Artikel , 29.07.2024 :

Pressespiegel überregional

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Übersicht:


Mitteldeutscher Rundfunk, 29.07.2024:
Selbsternannter "König von Deutschland" / Berufungsverfahren in Dessau gestartet: Peter Fitzek hält langen Monolog vor Gericht

MiGAZIN, 29.07.2024:
Rechtsextreme Codes / Wie ein Verein Nazi-Bestseller aus dem Markt entfernt

Mindener Tageblatt, 29.07.2024:
Awemo weiter im Wahlkampf für Landtag

Jüdische Allgemeine Online, 29.07.2024:
NRW / AfD legt Rechtsmittel gegen OVG-Urteile ein

MiGAZIN, 29.07.2024:
Nordrhein-Westfalen / Polizei soll Nationalität Tatverdächtiger künftig nennen

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Mitteldeutscher Rundfunk, 29.07.2024:

Selbsternannter "König von Deutschland" / Berufungsverfahren in Dessau gestartet: Peter Fitzek hält langen Monolog vor Gericht

29.07.2024 - 16.40 Uhr

Der selbsternannte "König von Deutschland" Peter Fitzek steht seit Montag erneut vor Gericht. In dem Berufungsverfahren am Landgericht Dessau-Roßlau muss er sich wegen Körperverletzung und Beleidigung verantworten. In erster Instanz war er deswegen zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Zu Beginn der Berufung äußerte Fitzek sich ausführlich.

Von MDR Sachsen-Anhalt

Reichsbürger Peter Fitzek muss sich erneut vor Gericht verantworten.

Am ersten Tag des Berufungsprozesses in Dessau-Roßlau hielt er einen langen Monolog.

Fitzek droht erneut eine Haftstrafe. Die Verhandlung wird am Mittwoch (31.07.) fortgesetzt.

Am Landgericht Dessau-Roßlau ist am Montag ein Berufungsverfahren gegen den selbsternannten "König von Deutschland" Peter Fitzek gestartet. Wie ein MDR-Reporter berichtet, musste zu Beginn der Sitzungsraum gewechselt werden. Für das Verfahren war demnach ursprünglich ein kleiner Saal vorgesehen. Da 15 bis 20 Fitzek-Anhänger und mindestens ebenso viele Journalisten zum Gericht kamen, gab es einen Umzug in einen größeren Verhandlungssaal.

Fitzek stellte zudem den Antrag, einen zweiten Anwalt zuzulassen. Diesem wurde stattgegeben. Der neue Rechtsbeistand ist ein Volljurist aus Halle, der in Wittenberg aufgewachsen ist, dem aber die Anwaltslizenz entzogen wurde. Nach MDR-Informationen war der Mann zu DDR-Zeiten Offiziersschüler bei der Stasi, gründete in Dresden einen Pegida-Förderverein und hat danach viele Rechtsextreme vertreten.

Zuständigkeit des Gerichts infrage gestellt

Der Angeklagte und seine Verteidiger stellten die Zuständigkeit des Gerichts infrage und forderten, dass das Verfahren eingestellt wird. Seine Forderung erläuterte Fitzek im Anschluss selbst in einer Erklärung. Drei Stunden lang führte er seine Weltsicht vor Gericht aus. Wie der MDR-Reporter berichtet, rannte Fitzek zwischendurch durch den Saal und wurde vom Gericht bei seinen Ausführungen nicht unterbrochen.

Bereits zahlreiche Gerichtsverfahren gegen Fitzek

Dem Angeklagten droht in dem Berufungsverfahren eine erneute Gefängnisstrafe. Fitzek geht gegen ein Urteil des Amtsgerichts der Lutherstadt Wittenberg vor. Dort war gegen ihn eine Haftstrafe von acht Monaten verhängt worden - ohne Bewährung. Dabei ging es um eine Tat aus dem Frühjahr 2022. Fitzek soll im Wittenberger Landratsamt eine Security-Mitarbeiterin gestoßen und getreten haben. Außerdem soll er zwei Bundeswehr-Angehörige beleidigt haben.

Fitzek stand schon häufig vor Gericht, unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und illegaler Bankgeschäfte. 2018 musste er ins Gefängnis, wurde aber 2019 wieder entlassen, weil die Untersuchungshaft angerechnet worden war. Fitzek hatte vor zwölf Jahren am Stadtrand von Lutherstadt Wittenberg das "Königreich Deutschland" ausgerufen und sich zu dessen Herrscher erklärt. Er wird der Reichsbürger-Szene zugeordnet.

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MiGAZIN, 29.07.2024:

Rechtsextreme Codes / Wie ein Verein Nazi-Bestseller aus dem Markt entfernt

29.07.2029 - 13.52 Uhr

Rechtsextreme verstecken ihre Botschaften auf Kleidung gern in Codes, damit sie straffrei bleiben und von Laien schwerer erkennbar sind. So wird aus Vaterland VTR LND und aus NS enness. Ein Hamburger Verein verhindert das.

Auf Grund einer Markenrechts-Aktion des Vereins "Laut gegen Nazis" werden Shirts, Pullover und andere Kleidung mit bestimmten rechtsextremen Abkürzungen nach Vereinsangaben kaum noch in einschlägigen Online-Shops angeboten. Die großen Nazi-Shop-Betreiberinnen und -Betreiber hätten die Artikel nach den ersten Pressemeldungen sofort aus ihrem Angebot genommen, sagte Vereinschef Jörn Menge der Deutschen Presse-Agentur in Hamburg.

"Anders als erwartet stießen wir auf kooperative Betreiberinnen und Betreiber aus der rechtsextremistischen Szene, die nach üblichem Geschäftsgebaren - welches in allen Branchen üblich ist - ihre Unterlassungserklärung schnell an den Verein "Laut gegen Nazis" sendeten." Die Kampagne sei mehr als ein Erfolg, sagte Menge weiter.

Bei Vertragsbruch

Im Oktober 2023 hatte der Verein die Idee dahinter vorgestellt: "Laut gegen Nazis" sichert sich die Markenrechte von rechtsextremen Codes wie VTR LND (steht für Vaterland) oder enness (steht für die Abkürzung von Nationalsozialismus, NS). Damit können die Shirts, Hoodies und Co. mit diesen Codes darauf nicht mehr verkauft werden, ohne dass es teuer werden kann. Alle bekannten Shops, die Kleidung mit den Codes darauf verkaufen, müssen eine Unterlassungserklärung unterzeichnen. Verstoßen die Betreiberinnen und Betreiber dagegen und verkaufen weiterhin Kleidung mit diesen Aufdrucken, kann das bis vors Gericht gehen. Das ist mit hohen Kosten verbunden."

"Insgesamt wollen wir noch in diesem Jahr zehn weitere Nazi-Codes beim Europäischen Patentamt als Marke anmelden." Das Eintragen einer Marke kostet den Angaben zufolge rund 1.600 Euro. Geld, das zahlreiche Spenderinnen und Spender dem Verein geschickt haben. Mehr als 4.000 Menschen haben bereits über die Online-Plattform betterplace.org gespendet, wie Menge sagte. Mehr als 70.000 Euro sind so bereits zusammengekommen.

Rund 100 einschlägige, ungeschützte Codes in der rechtsextremen Szene

Ziel der Aktion sei es, Nazi-Bestseller aus dem Markt zu entfernen, rechte Propaganda zu verhindern, den Umsatz der einschlägigen Shops zu verringern sowie Unruhe in die Szene zu bringen. Insgesamt gebe es rund 100 dieser einschlägigen Codes, die bisher nicht markenrechtlich geschützt seien, sagte Menge.

Der Verein "Laut gegen Nazis" existiert seit 2008. Mit gezielten Aktionen versucht er, die rechtsextreme Szene zu stören und die Verbreitung von deren Botschaften zu verhindern. (epd/mig)

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Mindener Tageblatt, 29.07.2024:

Awemo weiter im Wahlkampf für Landtag

Wilhelm Pischke

Cottbus. Nach einem rassistischen Angriff will sich die CDU-Politikerin Adeline Abimnwi Awemo weiter im Landtagswahlkampf in Brandenburg engagieren. "Ich bleibe dran", sagte sie in einem Interview des Deutschlandfunks. Sie habe noch nie aufgegeben und werde jetzt erst recht nicht aufgeben. Sie habe viel Unterstützung nach dem Angriff erfahren. So habe etwa CDU-Chef Friedrich Merz sie angerufen und sich nach ihrem Wohlbefinden erkundigt. CDU-Landeschef Jan Redmann habe sie in Cottbus besucht.

Awemo war am Donnerstag beim Aufhängen ihrer Wahlplakate in Cottbus rassistisch beleidigt und angegriffen worden. Die Polizei ermittelt gegen eine 29-Jährige wegen Volksverhetzung und Körperverletzung. Awemo, die für die Landtagswahl im September kandidiert, sei von der Frau beleidigt worden mit den Worten "Ihr seid keine Menschen".

"Es ist nach dem jetzigen Ermittlungsstand davon auszugehen, dass der Angriff aus rassistischen Motiven erfolgte", sagte die Polizeidirektion in Südbrandenburg. Die Politikerin wurde bei dem Vorfall auch leicht verletzt. Ihr sei auf den Hals geschlagen worden, sagte Awemo.

Trotz des Vorfalls fühle sie sich in Cottbus grundsätzlich sicher, führte sie aus. Sie wohne seit über 20 Jahren in Cottbus. "Das erste Mal, dass ich so einen Angriff erlebt habe." Es gebe in der Stadt viele Menschen, die sich gegen solche rassistischen Angriffe stellen würden, betonte sie. Die CDU-Politikerin mit deutscher Staatsangehörigkeit ist in Kamerun geboren.

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen von der CDU sagte: "Diese Tat ist ein weiterer nicht akzeptabler Versuch mit körperlicher Gewalt, Wahlen zu beeinflussen." Er dringt auf eine Strafverschärfung bei Angriffen auf Politiker.

Bildunterschrift: Gibt nicht auf: Adeline Abimnwi Awemo macht weiter Wahlkampf.

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Jüdische Allgemeine Online, 29.07.2024:

NRW / AfD legt Rechtsmittel gegen OVG-Urteile ein

29.07.2024 - 12.18 Uhr

Mitte Mai hatten die obersten NRW-Verwaltungsrichter in Sachen AfD entschieden. Nun an der Reihe: das Bundesverwaltungsgericht.

Mitte Mai hatten die obersten NRW-Verwaltungsrichter in Sachen AfD entschieden. Die AfD geht gegen die Urteile des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) im Streit mit dem Verfassungsschutz vor. Die Partei hat Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision am OVG in Münster eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Mitte Mai hatte das OVG entschieden, dass der Verfassungsschutz die Partei und deren Jugendorganisation JA zu Recht als extremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Anfang Juli folgte die schriftliche Urteilsbegründung durch das Gericht in Münster. Ab diesem Zeitpunkt hatte die AfD einen Monat Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. Die Beschwerde sei bereits am 4. Juli eingegangen, sagte eine Sprecherin. Bis Anfang September muss die AfD jetzt noch die Begründung nachliefern. Die Partei hatte den Schritt zuvor angekündigt.

Das OVG entscheidet dann, ob es bei der Entscheidung bleibt, die Revision abzulehnen. Revision ist laut Gesetz möglich, wenn das Gericht eine grundsätzliche Bedeutung sieht, es Abweichungen von der bisherigen Rechtsprechung gibt oder aber Verfahrensfehler vorliegen. Sollte das OVG bei seiner Einschätzung bleiben oder die Revision doch noch zulassen, wäre dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig an der Reihe.

Die AfD war in der ersten Instanz bereits vor dem Verwaltungsgericht in Köln ohne Erfolg geblieben. Trotz der noch nicht rechtskräftigen Urteile darf der Verfassungsschutz die Partei bereits jetzt mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten.

In der mündlichen Urteilsbegründung hatte der 5. Senat bereits ausgeführt, dass im Fall der AfD hinreichend verdichtete Umstände vorliegen, die auf Bestrebungen der Partei gegen die freiheitliche-demokratische Grundordnung hinweisen. (dpa)

Bildunterschrift: Die Anwälte der AfD im Foyer des Oberverwaltungsgerichts in Münster (Archivfoto).

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MiGAZIN, 29.07.2024:

Nordrhein-Westfalen / Polizei soll Nationalität Tatverdächtiger künftig nennen

29.07.2024 - 13.28 Uhr

Es ist ein heikles Thema: Schafft die Polizei Klarheit, wenn sie die Herkunft Tatverdächtiger nennt oder liefert sie damit Munition für rassistische Hetze? Rechtsextreme Kreise nutzen solche Informationen oft, um aus Einzelfällen pauschal Stimmung gegen bestimmte Gruppen zu machen. Auch Journalisten fragen öfter danach.

Die Nationalität Tatverdächtiger soll von den Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen künftig grundsätzlich in Auskünften für Medien genannt werden. Der Medien-Erlass für die Polizei werde dahingehend überarbeitet, bestätigte das Düsseldorfer Innenministerium auf Anfrage nach entsprechenden Medienberichten. Prinzipiell werde die Anweisung für alle Delikte gelten, bei denen der Tatverdächtige zweifelsfrei identifiziert sei. Falls die zuständige Staatsanwaltschaft im Einzelfall aber zu dem Schluss komme, dass die Nationalität in den Informationen an die Medien nicht benannt werden sollte, werde dem Folge geleistet.

Die Neuregelung solle Transparenz schaffen, erläuterte das Ministerium. "Zudem will die Polizei NRW Spekulationen vorgreifen sowie dem Vorwurf, etwas verschweigen zu wollen entgegentreten." Insbesondere in Sozialen Medien wird dieser Vorwurf oft in rechten Kreisen gegenüber der Polizei erhoben.

Journalisten fragen immer öfter nach Nationalität

Bislang hat sich der Erlass zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalens von 2011 größtenteils am Kodex des Deutschen Presserats orientiert. Demnach sollte die Nationalität oder Herkunft von Tätern oder Tatverdächtigen nur genannt werden, wenn ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen des Betroffenen überwiegt.

Inzwischen gebe es jedoch bei Straftaten immer häufiger journalistische Nachfragen zur Nationalität, sagte ein Sprecher. Eine Neufassung des Erlasses erscheine notwendig.

Pro und Contra der Herkunftsnennung

In den vergangenen Jahren gab es wiederholt gesellschaftliche Debatten, inwieweit mit Migration auch Kriminalität ins Land kommt und welche Gruppen das in welchen Tatbereichen besonders betrifft. Die AfD-Opposition erkundigt sich in ihren parlamentarischen Anfragen seit Jahren nach den Vornamen von Tätern, um darüber mehr zu erfahren. In etlichen Fällen haben die seitenlangen Auflistungen des Düsseldorfer Innenministeriums ergeben, dass typisch deutsche Namen ähnlich häufig in der Kriminalitätsstatistik auftauchen wie Namen, die möglicherweise auf einen Migrationshintergrund schließen lassen.

Kritiker der Nationalitäten-Nennung befürchten, dass dadurch Munition für rassistische Hetze geliefert wird. Befürworter halten dagegen, dass nur Transparenz Spekulationen und Falschbehauptungen entkräften kann. (dpa/mig)

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