www.hiergeblieben.de

Nachrichten: Überfällige Anklagen gegen Neonazis aus Fromhausen, Berlebeck, Lippstadt , 26.07.2024 :

Tages-Chronologie von Freitag, 26. Juli 2024

_______________________________________________


Pressespiegel überregional


Jüdische Allgemeine Online, 26.07.2024:
Brandenburg / AfD-Politiker wollte Robert Habeck ermorden

Neue Westfälische, 26.07.2024:
Ärger für AfD-Abgeordneten nach Kranzniederlegung

_______________________________________________


www.hiergeblieben.de - Zusammenfassung - Freitag, 26. Juli 2024


In der zweiten Juliwoche 2024 erhob die Staatsanwaltschaft Detmold eine Reihe Anklagen gegen Neonazis aus völkischen Familien (Fromhausen, Berlebeck und Lippstadt) wegen Gewalt- und Propaganda-Delikten.

Am 9. September 2023 wurde in Gotha wegen des Verwendens von "Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen" (NS-Wolfsangel) ein Fromhauser Neonazi von der Bundespolizei angezeigt.

Am 1. Juli 2023 publizierte das "Recherche Kollektiv Ostwestfalen" einen Artikel - ""Die Sturmjugend eines Volkes" - Völkische Familienbanden in OWL" -, über die völkischen "Sippen" Ulrich, Hanusek und Steinbiß.

Am 6. Juni 2023 verurteilte das Amtsgericht in Detmold - wegen Körperverletzungsdelikten am 9. Oktober 2022 in Detmold - drei Neonazis aus Fromhausen zu zwei Bewährungsstrafen, einmal zu einer Geldstrafe.

Am 5. April 2023 leisteten drei Neonazi bei Durchsuchungen in Fromhausen, Berlebeck Widerstand, "wobei in einem Fall mit einem Messer gedroht wurde", ferner gegen drei Personen "der Taser eingesetzt" wurde.

Am 5. April 2023 fanden (wegen der Körperverletzungen am 9. Oktober 2022 in Detmold) bei vier jungen Neonazis in Fromhausen, Berlebeck erneut Durchsuchungen statt und verschiedene Waffen sichergestellt.

Am 2. März 2023 erhob die Staatsanwaltschaft Detmold gegen drei (junge) polizeibekannte Neonazis aus Fromhausen Anklage wegen des Vorwurfs der schweren Körperverletzung am 9. Oktober 2022 in Detmold.

Am 14. Oktober 2022 fanden bezüglich schwerer Körperverletzungen am 9. Oktober 2022 in Detmold, bei Neonazis in Fromhausen (Angehörige der Familie Hanusek) sowie in Berlebeck drei Durchsuchungen statt.

Am 9. Oktober 2022 gegen 16.50 Uhr wurden in Detmold ("Lange Straße") zwei Männer (18,19 Jahre) von vier Neonazis verletzt, einer mit Schädelbasisbruch, und mit Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.

Am 2. März 2022 stellten Staatsanwaltschaft / Amtsgericht Detmold das Verfahren ("Versuchte Nötigung"), gegen einen Fromhauser Neonazi wegen - Geringfügigkeit und mangelnden öffentlichen Interesses - ein.

Am 11. Mai 2021 hob das OLG Hamm einen Freispruch (Anklage: "Versuchte Nötigung") des Amtsgerichts Detmold (5. Juni 2020) für einen Fromhauser Neonazi auf; verwies das Verfahren zurück ans Amtsgericht.

Am 5. Juni 2020 wurde ein Neonazi aus Fromhausen, seit 2006 als "rechtsextremer HDJ-Aktivist bekannt" (Staatsschutz), vom Amtsgericht Detmold von dem Vorwurf der "versuchten Nötigung" u.a. freigesprochen.

Am 26. Mai 2019 fand in Fromhausen eine rechts motivierte Gewalttat (Körperverletzung, Nötigung), unter Beteiligung eines Neonazis - laut Staatsschutz seit 2006 als "rechtsextremer HDJ-Aktivist bekannt" - statt.

Am 11. Juni 2024 beschloss der BGH nach Beschwerde von Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V., dass Abschiebehäftlingen der (vollständige) Haftantrag " ... in geeigneter Weise mitgeteilt" werden muss.


www.hiergeblieben.de

https://rkowl.blackblogs.org/2023/07/01/die-sturmjugend-eines-volkes-voelkische-familienbanden-in-owl

www,gegenAbschiebehaft.de

_______________________________________________


Artikel-Einträge in der Datenbank:


Neue Westfälische, 26.07.2024:
Anklagen gegen rechtsextreme Szene in Lippe

Neue Westfälische, 26.07.2024:
OWL und NRW / Anklagen gegen rechtsextreme Szene

Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V., 26.07.2024:
Pressemitteilung / BGH: Abschiebehäftling muss kompletter Haftantrag ausgehändigt werden

_______________________________________________


Neue Westfälische, 26.07.2024:

Anklagen gegen rechtsextreme Szene in Lippe

Die Staatsanwaltschaft Detmold hat jüngst mehrere Personen angeklagt / Zwei Familien stehen dabei im Fokus / Die Liste der Vorwürfe ist lang

Lukas Brekenkamp

Detmold. Die Staatsanwaltschaft hat gleich mehrere Personen angeklagt, die zur rechtsextremen Szene in Lippe gehören sollen. Unter anderem geht es um einen SEK-Einsatz, bei dem ein Messer gezogen worden sein soll.

Im April 2023 stürmte das SEK drei Anschriften in Detmold und Horn-Bad Meinberg. Grund für den Einsatz waren laut Polizei Erkenntnisse zu einer beträchtlichen Waffensammlung von drei Brüdern und einer weiteren Person, die im Rahmen von Ermittlungen zu einer Gewalttat in Detmold ans Licht kamen. Die Behörden wollten den vier Personen, die nach Recherchen dieser Redaktion allesamt zur rechtsextremen Szene gehören, die - teilweise legalen - Waffen abnehmen. Die Behörden sahen eine Gefahr der Männer auf Grund ihrer "Neigung zu Gewalttaten und ihrer rechtsradikalen und die staatliche Ordnung ablehnenden Haltung", hieß es damals.

Doch an der Anschrift der drei Brüder soll es nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft zu einem Zwischenfall gekommen sein. Der Vater der drei jungen Männer (54) soll dabei ein beidseitig geschliffenes Bajonett (Klingenlänge von 20 Zentimetern) gezogen haben. Mehrfach sollen die Beamten ihn angewiesen haben, dieses niederzulegen - diesen Aufforderungen soll der Mann, der nach Informationen dieser Redaktion ebenfalls eine Vergangenheit in der rechtsextremen Szene hat, jedoch nicht nachgekommen sein. Vielmehr soll er mit dem Messer in der Hand gar auf die Beamten zugegangen sein. Der 54-Jährige wurde schließlich mit einem so genannten Taser gestoppt. Angeklagt wurde er nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Aus Sicherheitskreisen heißt es, der Mann könnte durchaus Glück gehabt haben. "Ist bei einem solchen Einsatz ein Messer im Spiel, haben Beamte in der Vergangenheit auch schon auf ihr Gegenüber geschossen", heißt es.

Und auch für zwei seiner Söhne (18, 22) könnte der Einsatz ein Nachspiel haben. Beide sollen ebenfalls Widerstand geleistet haben, sich gegen die Fesselung durch die Beamten gesperrt haben und wurden deswegen angeklagt - eine Polizei-Meldung legt nahe, dass auch sie bei dem Einsatz getasert wurden. Der ältere der beiden Brüder soll nach Angaben der Detmolder Staatsanwaltschaft zudem nach der Waffe eines SEK-Beamten gegriffen haben. Beide sind den Sicherheitsbehörden gut bekannt, beispielsweise wurden sie im vergangenen Jahr wegen einer Schlägerei in der Detmolder Innenstadt verurteilt. Eines der Opfer erlitt bei der Gewalttat im Oktober 2022 einen Schädelbruch.

Beide werden die Justiz auch mit anderen Anklagepunkten beschäftigen. Der 18-Jährige soll im Februar 2023 an einem Berufskolleg in Lemgo (Kreis Lippe) einen Kontrahenten angegriffen und auf diesen eingeschlagen und -getreten haben. Dabei soll er eine zurechtgebogene Gabel als Schlagwerkzeug genutzt haben. Ebenfalls im Februar 2023 soll sein 22-jähriger Bruder an dem Berufskolleg einen jungen Mann daran gehindert haben, mit seinem Auto wegzufahren. Dabei soll er einen Schraubenzieher in der Hand gehabt haben. Ob die Taten zusammenhängen, blieb vorerst unklar.

Auch ein rechtes Symbol könnte dem 18-Jährigen zum Verhängnis werden

Der 18-Jährige wurde jedoch auch angeklagt, weil er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft seine rechtsextreme Gesinnung offen gezeigt haben soll. Am Bahnhof in Gotha (Thüringen) soll der junge Mann im September 2023 Bundespolizisten aufgefallen sein, da unter seiner kurzen Hose eine Tätowierung auf seinem Oberschenkel zum Vorschein gekommen sein soll: demnach eine Wolfsangel, ein Symbol der rechtsextremen Szene. "Der Deutsche war bereits in der Vergangenheit durch seine Angehörigkeit zur rechten Szene polizeilich in Erscheinung getreten", hieß es damals in einer Mitteilung.

Und auch in einem weiteren Fall muss sich der junge Mann bald verantworten - gemeinsam mit einem Mitstreiter aus Detmold sowie zwei Brüdern aus Lippstadt, allesamt nach Informationen dieser Redaktion verwurzelt in der rechtsextremen Szene. In einem Detmolder Park soll das Quartett im Sommer 2023 das verbotene Lied "Sturmführer" der Neonazi-Band "Landser" laut gehört und mitgesungen haben. In dem Lied heißt es im Refrain "Opa war Sturmführer bei der SS". Auch der Hitlergruß soll laut Staatsanwaltschaft bei der Aktion gezeigt worden sein.

Die beiden Familien der im Fokus stehenden Personen aus Horn-Bad Meinberg sowie Detmold sind nach Informationen dieser Redaktion auch dem Verfassungsschutz in NRW bekannt. Sie gehören zu "Familienverbänden", die bereits seit mehreren Generationen in der rechtsextremistischen Szene aktiv seien und deren Familienmitglieder aktive Mitglieder der 1994 verbotenen "Wiking-Jugend" sowie der im Jahr 2009 verbotenen Vereinigung "Heimattreue Deutsche Jugend" gewesen seien, heißt es von dem Nachrichtendienst allgemein.

Bisher einzig bekannt ist der Anwalt des 22-Jährigen aus Horn-Bad Meinberg, Hendrik Schnelle. Dieser wollte sich nicht zu den Anklagepunkten gegen seinen Mandanten äußern. Den drei übrigen Angeklagten aus Horn-Bad Meinberg und Detmold sollen demnach teilweise Pflichtverteidiger zur Seite gestellt werden.

Bildunterschrift: Bei einem SEK-Einsatz im Kreis Lippe im April 2023 wurde ein Mann mit einem so genannten Taser niedergestreckt, weil er ein Messer gezogen haben soll.

_______________________________________________


Neue Westfälische, 26.07.2024:

OWL und NRW / Anklagen gegen rechtsextreme Szene

Detmold. Die Staatsanwaltschaft Detmold hat jüngst mehrere Personen angeklagt. Zwei Familien stehen dabei im Fokus. Die Liste der Vorwürfe ist lang. Unter anderem geht es um einen SEK-Einsatz, bei dem ein Messer gezogen worden sein soll.

_______________________________________________


Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V., 26.07.2024:

Pressemitteilung / BGH: Abschiebehäftling muss kompletter Haftantrag ausgehändigt werden


Karlsruhe. Seit über 30 Jahren setzt sich der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. für die Rechte der Abschiebehäftlinge ein. In einer Rechtsbeschwerde des Vereins hat der Bundesgerichtshof (BGH) nunmehr die Rechte der Betroffenen gestärkt. Sie müssen den kompletten Haftantrag ausgehändigt bekommen.

Vor dem Beschluss über die Abschiebehaft wird der Betroffene von einem Amtsrichter angehört. Um wissen zu können, worum es bei der Anhörung geht, muss der Betroffenen den Haftantrag der Ausländerbehörde erhalten und übersetzt bekommen. Ohne den Haftantrag weiß er nicht, was ihm überhaupt vorgeworfen wird. Dabei kommt es regelmäßig vor, dass die Betroffenen nicht den kompletten Haftantrag erhalten und ihnen zum Beispiel Ergänzungen oder Anhänge vorenthalten werden.

Gegen dieses Vorgehen richtete sich eine Rechtsbeschwerde, welche der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren beim BGH eingelegt hat. In einer Leitsatzentscheidung hat der BGH nun einen noch nicht veröffentlichten Beschluss gefasst, welche die Rechte der Betroffenen wesentlich stärken. Der BGH führt am 11.06.2024 (Az.: XIII ZB 49/21) aus: "Dem Betroffenen müssen vor seiner gerichtlichen Anhörung wesentliche Ergänzungen und Änderungen des Haftantrages in geeigneter Weise mitgeteilt und erforderlichenfalls übersetzt werden."

"Dieses ist eine wichtige Grundsatzentscheidung, welche die Rechte der Betroffenen wesentlich stärkt", so Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins. Er ist allerdings enttäuscht, dass diese Grundsatzfrage überhaupt dem BGH vorgelegt werden muss. "Stellen Sie sich vor, sie werden angeklagt, erhalten die Anklageschrift nicht und sollen sich vor Gericht verteidigen. Dieses kafkaeske Modell kommt in der Praxis der Abschiebehaft immer wieder vor", führt Gockel weiter aus.

Der Bürener Verein unterstütz immer wieder Abschiebehäftlinge bei der Verfahrensführung und gewinnt fast jeden zweiten Fall. Diese Rechtsvertretung ist mit erheblichen Geldbeträgen für Anwälte und Gerichtsgebühren verbunden. Der Verein bittet daher immer wieder um Spenden, um die Rechte der Betroffenen stärken zu können.

_______________________________________________


zurück