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Neue Westfälische ,
27.06.2024 :
Haverbeck verurteilt
Hamburg (dpa). Das Landgericht Hamburg hat die notorische Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck wegen Volksverhetzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Miteinbezogen werde dabei ein Berliner Urteil von 2022 in einem anderen Prozess, sagte die Vorsitzende Richterin in dem Berufungsverfahren. Vier Monate werden als bereits vollstreckt angesehen, weil es zu mehrjährigen Verfahrensverzögerungen gekommen war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Am 26. Juni 2024 wurde Ursula Haverbeck-Wetzel (wegen Volksverhetzung) zur Gesamtfreiheitsstrafe von sechzehn Monaten - Urteile vom 12. November 2015, 1. April 2022 - vom Landgericht Hamburg verurteilt.
Am 26. Juni 2024 (13.00 Uhr) war am Landgericht Hamburg der dritte Prozesstag - im Berufungsverfahren gegen Ursula Haverbeck-Wetzel wegen Volksverhetzung - Erstinstanz am 12. November 2015 - terminiert.
Am 12. Juni 2024 fand beim Landgericht Hamburg (mit Abschluss der Beweisaufnahme) der zweite Tag, in dem Berufungsprozess gegen Ursula Haverbeck-Wetzel, Vlotho - Erstinstanz: 12. November 2015 -, statt.
Am 12. Juni 2024 (13.00 Uhr) war am Landgericht Hamburg der zweite Prozesstag, im Berufungsverfahren gegen Ursula Haverbeck-Wetzel wegen Volksverhetzung - Erstinstanz am 12. November 2015 - terminiert.
Am 7. Juni 2024 nahm die (am 20. Oktober 2023) wegen Volksverhetzung verurteilte Sabine Wintrich aus Minden am Verfahren gegen Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel, im Landgericht Hamburg teil.
Am 7. Juni 2024 fand am Landgericht Hamburg der erste Prozesstag im Berufungsverfahren gegen Ursula Haverbeck-Wetzel - § 130 StGB, die Erstinstanz am 12. November 2015: 10 Monate Freiheitsstrafe - statt.
Am 12. November 2015 wurde die 87-jährige Ursula Haverbeck-Wetzel aus Vlotho, von einem Hamburger Amtsgericht wegen Volksverhetzung in zwei Fällen zu zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.
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