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2 Artikel ,
05.02.2024 :
Pressespiegel überregional
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Übersicht:
die tageszeitung, 05.02.2024:
Keine Anklage gegen Polizisten
Jüdische Allgemeine Online, 05.02.2024:
Autor Pirinçci wegen Volksverhetzung zu Haftstrafe verurteilt
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die tageszeitung, 05.02.2024:
Keine Anklage gegen Polizisten
Im Fall der "NSU 2.0"-Droh-Serie wurde auch gegen zwei Polizistinnen, Polizisten ermittelt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Eine Betroffene legt nun Beschwerde ein.
Von Konrad Litschko
Seit Jahren ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen den Frankfurter Polizisten Johannes S. Er soll an der "NSU 2.0"-Droh-Serie beteiligt gewesen sein, die ab dem Sommer 2018 zunächst die NSU-Opfer-Anwältin Seda Başay-Yıldız ins Visier nahm und danach Dutzende weitere Betroffene. Auf dem Polizeirevier von Johannes S. waren zuvor ohne dienstlichen Grund die Daten von Başay-Yıldız abgerufen worden, der 34-Jährige war für seine rechtsextreme Gesinnung bekannt. Nun stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen ihn ein. Das Verfahren sei bereits im Dezember eingestellt worden, da kein hinreichender Tatverdacht begründet werden konnte, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt / Main der taz. Zu weiteren Einzelheiten wollte er sich nicht äußern. Es sei aber bereits Beschwerde gegen die Entscheidung eingereicht worden.
Diese Beschwerde kommt von Başay-Yıldız und ihrer Anwältin Antonia von der Behrens. Die Einstellung sei "derzeit nicht nachvollziehbar", sagte von der Behrens. "Die Fülle der Indizien gegen Johannes S. lässt für mich weiterhin nur den Schluss zu, dass er mindestens am ersten Drohschreiben beteiligt war."
Tatsächlich gibt es mehrere Punkte, die Johannes S. belasten. So war er während des Datenabrufs zu Başay-Yıldız, am 2. August 2018, im Revier im Dienst. Der Rechner war damals zwar mit einem Passwort geschützt, dieses war aber allen Polizistinnen, Polizisten im Revier bekannt. Kurz darauf folgte das erste "NSU 2.0"-Schreiben an Başay-Yıldız, das den Namen ihrer damals zweijährigen Tochter enthielt, die mit dem Tod bedroht wurde. Versandt wurde es über einen Online-Fax-Anbieter, verschlüsselt über einen Tor-Browser.
Auch Johannes S. war mit Tor-Browsern vertraut, er hielt darüber in seiner Polizeiausbildung einen Vortrag. Zudem war er für seine rechtsextreme Gesinnung bekannt. Ermittler fanden Jugendfotos von ihm mit Hitlergruß. In einer Chat-Gruppe mit Kolleginnen, Kollegen, dem "Itiotentreff", zog er über Migranten oder Menschen mit Behinderung her, postete NS-Bildchen. Auf seiner Hochzeitstorte wurde er stilisiert in SS-Uniform dargestellt, am Kragen der Dienstgrad eines "Obersturmbannführers" - so nannte sich auch der "NSU 2.0"-Schreiber. Zudem fanden sich auf dem Handy von Johannes S. Onlinesuchen nach "Yildiz in Frankfurt" und Filmzitate, die später auch in "NSU 2.0" Schreiben auftauchten.
Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb gegen Johannes S. wegen Volksverhetzung, Beleidigung, Bedrohung und Verletzung von Dienstgeheimnissen ermittelt. Geprüft wurde, ob er die Daten von Başay-Yıldız im Revier abgerufen hatte und ob er an den ersten Drohschreiben der "NSU 2.0"-Serie selbst beteiligt war. Dies aber sah die Staatsanwaltschaft nach taz-Informationen am Ende nicht als nachweisbar an. Tatsächlich ist für die "NSU 2.0"-Serie Ende 2022 ein arbeitsloser Informatiker aus Berlin, Alexander M., verurteilt worden. Schon im Prozess hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, es hätten sich keine Hinweise auf Mittäter ergeben, auch nicht auf Johannes S. Auch bei Überwachungsmaßnahmen soll nichts Belastendes gegen den Polizisten gefunden worden sein. Die Staatsanwaltschaft hielt daher eine Verurteilung nicht für wahrscheinlich.
Auch gegen eine Kollegin von Johannes S., Miriam D., wurde bis zuletzt ermittelt - auch ihr Verfahren ist nun eingestellt. Die 38-Jährige stand ebenso unter Verdacht, an der "NSU 2.0"-Serie beteiligt gewesen zu sein, weil an ihrem PC die Daten von Başay-Yıldız abgerufen wurden. Auch hier sah die Staatsanwaltschaft letztlich aber keinen hinreichenden Tatverdacht. Man habe bis zum Schluss nicht klären können, wer im Revier die Abrufe tatsächlich vornahm.
Die Anwältin von Seda Başay-Yıldız, Antonia von der Behrens, kritisierte dagegen nicht nur die Verfahrenseinstellung, sondern auch, dass vor dieser Entscheidung eine beantragte Akteneinsicht für Başay-Yıldız nicht gewährt wurde. "Es ist symptomatisch für die Verfahrensführung durch die Staatsanwaltschaft, die Geschädigte nicht oder zu spät zu informieren." Die Beschwerde gegen die Einstellung wird nun die Staatsanwaltschaft noch mal prüfen oder der Generalstaatsanwaltschaft vorlegen.
Gegen Johannes S. und Miriam D. ist weiterhin ein Verfahren wegen Volksverhetzung wegen der "Itiotentreff"-Chat-Gruppe offen. Das Landgericht Frankfurt lehnte hier einen Prozess bisher ab, weil die Chat-Gruppe nicht öffentlich gewesen sei - für eine Volksverhetzung brauche es aber eine größere Öffentlichkeit. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde ein. Laut einer Sprecherin des Oberlandesgerichts Frankfurt / Main ist darüber noch nicht entschieden. Die fünf damals an der Chat-Gruppe beteiligten Beamten sind derweil weiter suspendiert, vier von ihnen beziehen aber bis heute ihre Bezüge. Ihre Disziplinarverfahren sind wegen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ausgesetzt und werden erst nach Abschluss fortgesetzt.
Bildunterschrift: Erhielt gleich mehrere der "NSU 2.0"-Drohschreiben: Seda Başay-Yildiz.
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Jüdische Allgemeine Online, 05.02.2024:
Autor Pirinçci wegen Volksverhetzung zu Haftstrafe verurteilt
05.02.2024 - 22.48 Uhr
Pirinçcis Anwalt legt Berufung ein.
Wegen Volksverhetzung ist der Schriftsteller Akif Pirinçci ("Felidae") am Montag vom Amtsgericht Bonn zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Der 64-Jährige hatte sich in einem Blog-Eintrag feindselig über Zuwanderer geäußert.
Sein Anwalt Mustafa Kaplan sagte der Deutschen Presse-Agentur, er habe gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil bereits Berufung eingelegt. Für Pirinçci ist es nicht die erste Verurteilung wegen Volksverhetzung. Er selbst hält daran fest, dass die Äußerungen vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt seien.
Pirinçci, 1959 in Istanbul geboren, war 1969 mit seiner Familie nach Deutschland gezogen und in der Eifel aufgewachsen. Von 1989 an wurde er mit Krimis bekannt, in denen Katzen die Hauptrolle spielten. Die Romane verkauften sich millionenfach, wurden in viele Sprachen übersetzt und verfilmt.
In den vergangenen zehn Jahren ist Pirinçci dagegen vor allem mit rechtspopulistischen und islamfeindlichen Äußerungen aufgefallen. 2014 brachte er sein erstes Sachbuch heraus, der Titel lautete: "Deutschland von Sinnen: Der irre Kult um Frauen, Homosexuelle und Zuwanderer".
Im Jahr darauf sagte er in einer Rede vor Pegida-Demonstranten in Dresden den Satz: "Aber die KZs sind ja leider derzeit außer Betrieb." (dpa)
Bildunterschrift: Der Autor und Blogger Akif Pirinçci (r.) und sein Rechtsanwalt Mustafa Kaplan warten im Gerichtssaal des Amtsgerichts auf den Beginn der Verhandlung.
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