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Westfalen-Blatt ,
30.01.2024 :
Bielefeld: Anti-Israel-Demo am Holocaust-Gedenktag
Teilnehmer verbreiten Verschwörungstheorie vom rituellen "Kindermord" durch Juden
Von Andreas Schnadwinkel
Bielefeld (WB). Am Holocaust-Gedenktag haben am vergangenen Samstag etwa 300 Personen an einer so genannten "pro-palästinensischen" Demonstration in der Bielefelder Innenstadt teilgenommen. Dabei haben die weit überwiegend muslimischen Frauen und Männer unter anderem die anti-israelischen Parolen "Stoppt den Kindermord" und "Stoppt den Völkermord" gerufen, aber auch "Deutschland, Deutschland, wo bist du? Genozid, und du schaust zu".
Israel in seiner militärischen Reaktion auf das Hamas-Massaker an 1.200 Jüdinnen und Juden vom 7. Oktober 2023 "Kindermord" im Gaza-Streifen vorzuwerfen gilt als Antisemitismus, da der Vorwurf die anti-jüdische Verschwörungstheorie der Ritualmorde an Kindern bedient. Im Mittelalter war die Legende verbreitet worden, dass Juden an Pessach christliche Kinder entführen und töten, um das Blut zu trinken oder mit dem Blut die ungesäuerten Matzen aus Mehl und Wasser anzureichern. Solcher Juden-Hass führte über Jahrhunderte mit zur Ermordung von sechs Millionen Jüdinnen und Juden während der Nazi-Diktatur.
Dieses Jahrhundertverbrechens wird am 27. Januar gedacht. Und warum dürfen dann an diesem Tag Menschen auf die Straße gehen und Israel "Kindermord" vorwerfen? "Das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut. Die Demonstration ist bei uns angezeigt worden, und wir haben sie begleitet", heißt es von der Bielefelder Polizei. Für die Behörde sei erst einmal relevant, wie hoch die Teilnehmerzahl ist und ob der Anzeigende für ausreichend Ordner gesorgt hat.
Im Versammlungsgesetz NRW, das am 7. Januar 2022 in Kraft getreten ist, werden zwei Daten genannt, die unter besonderem Schutz stehen: der 9. November (Tag der Reichspogromnacht) und eben der 27. Januar. Wörtlich heißt es: "Die zuständige Behörde kann die Durchführung einer Versammlung beschränken oder verbieten, wenn die Versammlung an einem Tag stattfindet, der zum Gedenken an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft bestimmt ist."
Hätte das gereicht, um die Anti-Israel-Demonstration am Holocaust-Gedenktag in Bielefeld zu verbieten? "Ja", sagt ein Richter aus Ostwestfalen-Lippe: "Der Gesetzgeber will den 27. Januar genau vor solchen Veranstaltungen schützen, und das bringt er in Paragraf 19 des NRW-Versammlungsgesetzes deutlich zum Ausdruck."
Auf die Vorgänge in Bielefeld wollte das NRW-Innenministerium am Montag keinen konkreten Bezug nehmen. Auf Anfrage teilte ein Sprecher mit: "Ein versammlungsbehördliches Einschreiten, mit dem bestimmte Meinungsäußerungen unterbunden werden sollen, ist erst zulässig, wenn die Menschenwürde verletzt oder die Grenze zur Strafbarkeit überschritten wird. Sobald hierfür belastbare Anhaltspunkte bestehen, etwa im Hinblick auf Straftaten der Volksverhetzung, gehen die Behörden konsequent dagegen vor."
Bildunterschrift: Am Holocaust-Gedenktag haben in Bielefeld in großer Mehrzahl muslimische Demonstranten judenfeindliche Parolen gerufen.
Kommentar
Es gibt viele Dinge, die Bürger in diesem demokratischen Rechtsstaat aushalten müssen: ziemlich lasche Urteile gegen Gewaltverbrecher - oder muslimische Märsche gegen den jüdischen Staat Israel auf deutschen Straßen am Holocaust-Gedenktag. Was sich am 27. Januar in der Bielefelder Fußgängerzone abgespielt hat, ist ein handfester Skandal.
Begleitet von der Polizei, haben hunderte Personen aus dem islamischen Milieu - darunter eine auffällig hohe Zahl von Frauen und Mädchen mit Kopftüchern - gegen Israels Vorgehen im Gaza-Streifen demonstriert. Das ist in Ordnung. Was nicht in Ordnung ist: das bewusste Verbreiten antisemitischer Legenden wie die von jüdischen Kindermördern oder Brunnenvergiftern. Dieses Datum haben sich die Anmelder mit voller Absicht ausgesucht. Ihr Ziel ist es, Deutschlands Haltung zu Israel in Frage zu stellen und diese Haltung anzugreifen. Das hätten die zuständigen Behörden wissen und die Hass-Demo verbieten können. Das NRW-Versammlungsrecht liefert mit dem konkreten Bezug auf den 27. Januar eine juristische Vorlage. Wenn diese nicht ausreicht, da sie sich in erster Linie gegen Neonazi-Aktionen richtet, dann muss sie erweitert werden.
Auch das Datum der Anti-Rechtsextremismus-Demo in Bielefeld an diesem Dienstag ist kein Zufall: Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt - ein schwarzer Tag. Hoffentlich stehen auf dem Jahnplatz nicht zu viele von denen, die am Samstag ihren Juden-Hass öffentlich ausgelebt haben.
Andreas Schnadwinkel
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Am 27. Januar 2024, dem Holocaust-Gedenktag, wurden bei einer Anti-Israel-Demonstration in Bielefeld - mit annähernd 300 Teilnehmenden - auch antisemitische Parolen - wie "Stoppt den Kindermord!" gerufen.
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