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Neue Westfälische Online , 19.01.2024 :

Urteil / Problematische Tattoos: Klage eines Soldaten aus dem Kreis Herford gegen die Bundeswehr abgewiesen

19.01.2024 - 19.46 Uhr

Das Verwaltungsgericht Minden weist die Klage des früheren Zeitsoldaten gegen einen Rückstellungsbescheid der Bundeswehr ab.

Von Hartmut Nolte

Herford / Minden. Die germanischen Runen unter behelmten Soldaten-Köpfen waren das Tattoo zu viel, das Oliver M. (59) die erwünschte Teilnahme an Reserveübungen der Bundeswehr kostete. Die zwölfte Kammer des Verwaltungsgerichts Minden wies die Klage des aus dem Kreis Herford stammenden Ex-Zeitsoldaten gegen einen Rückstellungsbescheid der Bundeswehr am Donnerstag ab.

M. hat sich im Verlauf der vergangenen 15 Jahre verschiedene Motive großflächig in die Haut stechen lassen. Auf seinem Rücken prangt ein preußischer Adler mit den Initialen des alten Fritz, Friedrichs II., die Brust ziert heute das Bild eines Panzers mit dem eines Fuchses davor und dazu der angebliche Leitspruch der Panzeraufklärer: "Listig, verwegen, aber besonnen". Es sei eine Erinnerung an seine acht Dienstjahre ab 1984 bis zum Zugführer bei der Einheit in Augustdorf.

Dieses Tattoo hat der Ex-Oberfeldwebel "mit vorbildlicher Laufbahn", so sein Anwalt Markus Bertram (Bünde), aber erst seit 2021, zuvor war dort eine so genannte Wolfsangel eingestochen worden. Dieses Symbol, einem liegenden Z mit Querstrich ähnlich, war auch Zeichen der 2. Panzerdivision der Waffen-SS. Er habe im Internet nach Symbolen für Kraft und Stärke gesucht, sagte M. Die politische Bedeutung sei ihm erst nach der Untersuchung aufgefallen. Von einer extremistischen Gesinnung distanziere er sich.

Wichtig für das Gericht waren die Runen unter den Helm-Bildern

Die Wolfsangel war einem Truppenarzt aufgefallen, als er M. für die Teilnahme an einer Reserveübung untersuchte. Sie habe ihn an einen Motorradunfall im Juni 2014 erinnern sollen, argumentierte der Kläger vor Gericht. Das genaue Unfall-Datum aber konnte er jetzt nicht mehr angeben. Die Bedeutung als ein Symbol aus der Nazi-Zeit sei ihm nicht bewusst gewesen. Er sei bei der Bildersuche im Internet auf die Wolfsangel als Stadtwappen zum Beispiel Mannheims gestoßen. Die Vertreterin des beklagten Bundesamts für Personalmanagement der Bundeswehr in Köln wunderte sich, denn bei der Google-Eingabe stoße man als Erstes auf den Wikipedia-Hinweis zur Nazi-Symbolik. Dem Kläger hatte die Behörde "ein problematisches Weltbild" attestiert.

Während die Wolfsangel nach der Arzt-Untersuchung überstochen wurde, trägt M. immer noch auf dem Oberarm das Bild von zwei Soldaten-Köpfen in Helmen. Einer sei ein Nasalhelm aus dem Mittelalter, hatte das Gericht herausgefunden, der andere ein soldatischer Kopfschutz aus einem der beiden Weltkriege. Weiterhin zwei Totenköpfe, angeblich in Bezug zur Heavy Metal-Szene. Einzeln alles nicht als verboten einzuordnen.

Wichtig für die fünfköpfige Gerichtskammer waren aber die Runen unter den Helm-Bildern. "Mein Glaube heißt Treue" übersetzte der Kläger auf Frage des Vorsitzenden Richters Vieten die germanischen Schriftzeichen. Das aber ist ziemlich nah am Leitspruch "Meine Ehre heißt Treue", mit dem sich die gefürchtete SS bedingungslos dem Nazi-Führer Adolf Hitler verpflichtete.

Faktisch lässt sich nach dem Sinn des Verfahrens fragen

Es sei die Gesamtschau der Tätowierungen zu betrachten, äußerte das Gericht in einer Zwischenbilanz nach den Aussagen der Prozessparteien. Hier gehe es nicht um Strafbarkeit der Symbole, nicht um disziplinarische Maßnahmen. Vor allem nicht gegen die Person des Klägers, betonte Vieten. Die Streitfrage sei allein, ob das Ansehen der Bundeswehr durch die Tätowierungen ernstlich in Gefahr sein könne, wie es Paragraf 67 des Soldatengesetzes beschreibe. Dabei habe die Behörde einen Ermessensspielraum, der hier trotz eines geheilten Formfehlers wegen Nichtanhörung eingehalten worden sei.

Aus der Sicht eines objektiven Dritten, jemand, der neutral, aber mit Kenntnissen über den Gesamtkomplex blicke, könnte der SS-ähnliche Spruch in Zusammenschau mit den anderen Tattoos den Ausschluss von Dienstleistungen in der Bundeswehr rechtfertigen. Die Klage wurde abgewiesen.

Soweit die juristische Seite. Faktisch lässt sich nach dem Sinn des Verfahrens fragen. Angefragt werden, für zum Beispiel freiwillige Reserveübungen, können Ex-Soldaten ohnehin nur bis zum 60., auf eigenen Wunsch bis zum 65. Lebensjahr. Die Rückstellung sei ja auch eher als eine Ent- als eine Belastung für Ex-Soldaten zu sehen, tröstete das Gericht den unterlegenen Kläger, der im Juni 60 Jahre alt wird. Der wunderte sich über die Auslegung der für ihn angeblich doch aus persönlichen, politisch unverdächtigen Motiven gewählten Hautverzierungen. Der preußische Adler erinnere ihn "an eine Zeit, in der noch alles rund lief", argumentierte M. im Stil der Empörten, die meinen, "das müsse man ja wohl noch sagen dürfen".

Bildunterschrift: Das Verwaltungsgericht Minden weist die Klage des früheren Zeitsoldaten gegen einen Rückstellungsbescheid der Bundeswehr ab.

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Am 18. Januar 2024 wies das Verwaltungsgericht Minden eine Klage des Reservisten Oliver M., gegen den Rückstellungsbescheid der Bundeswehr wegen Tätowierungen (Wolfsangel, "Mein Glaube heißt Treue") ab.

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