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Neue Westfälische - Herford und Enger / Spenge , 02.01.2024 :

Verfassungsfeindliche Tattoos?

Reservist klagt gegen Deutschland

Vor dem Verwaltungsgericht Minden geht es in Kürze um die Bilder auf der Haut eines ehemaligen Soldaten

Jobst Lüdeking

Kreis Herford. Tätowierungen sind in Mode. Die Bilder auf der Haut sollen die Individualität einer Person nach außen hin zeigen. Und sie können zum Streitfall werden. Denn die Zeichnungen und Symbole können auch die Geisteshaltung ihrer Träger dokumentieren. Ein solcher Streit beschäftigt nun am 18. Januar die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts in Minden.

Unter dem Aktenzeichen 12 K 4889/21 N klagt ein Reservist der Bundeswehr gegen die Bundesrepublik Deutschland. Der Mann aus dem Kreis Herford wendet sich gegen die Zurückstellung von Dienstleistungen, teilte das Verwaltungsgericht Minden jetzt mit. Dem Kläger wird von seinem Dienstherren vorgeworfen, das Ansehen der Bundeswehr ernstlich zu gefährden, weil er auf Grund von Tätowierungen an seinem Körper eine verfassungsfeindliche Gesinnung zum Ausdruck bringe.

Das sieht der Reservist ganz anders. Um welche Bilder und Symbole es sich handelt, teilte die Sprecherin des Mindener Gerichts nicht mit. Denn hier gebe es Interpretationsspielraum. Und um die Frage, wie die Tätowierungen einzuordnen sind, gehe es auch in der mündlichen Verhandlung. Die Kammer werde sich die Tätowierungen zeigen lassen, etwa als Foto. Danach soll es eine Entscheidung geben. Das Verfahren findet vor dem Verwaltungsgericht statt, da der Kläger Reservist ist. Wäre er nach wie vor Zeitsoldat, wäre die interne Dienstgerichtsbarkeit der Truppe zuständig.

Die Vertretung des Mannes in Minden hat ein Rechtsanwalt aus Bünde übernommen. Er war bisher - auf Grund der Feiertage - noch nicht zu erreichen. Daher gibt es auch keine Stellungnahme von ihm.

Soldaten der Bundeswehr dürfen Tattoos offen tragen. Allerdings gibt es die Einschränkung, dass sie mit den sichtbaren Bildern nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen dürfen oder diese dann abdecken müssen.

Bei der Polizei waren die Vorschriften immer wieder geändert worden. So war ein Polizei-Bewerber zwischenzeitlich abgelehnt worden, da er eine Löwenkopf-Tätowierung am Arm trug. Das Oberverwaltungsgericht Münster kippte im Jahr 2018 diese Entscheidung.

Allerdings gibt es auch hier klare Vorgeben bei den Motiven: Sie dürfen nicht gewaltverherrlichend, rechts- oder linksradikal sowie sexistisch sein.

Bildunterschrift: Tätowierungen können die Gesinnung ihrer Träger nach außen hin zeigen und dadurch zum Problem werden.

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Am 18. Januar 2024 berät das Verwaltungsgericht Minden die Klage des Bundeswehr-Reservisten aus dem Kreis Herford, der wegen Tätowierungen (Totenkopf, Preußen-Wappen) vom Dienst ausgeschlossen wurde.

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