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2 Artikel , 15.03.2023 :

Pressespiegel überregional

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Übersicht:


MiGAZIN, 15.03.2023:
"Keine politische Motivation" / Anklage nach Schüssen auf Moschee in Halle

MiGAZIN, 15.03.2023:
Geburtsort "Preußen" / Entfernung von "Reichsbürger" aus Beamtenverhältnis rechtskräftig

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MiGAZIN, 15.03.2023:

"Keine politische Motivation" / Anklage nach Schüssen auf Moschee in Halle

15.03.2023 - 06.17 Uhr

Ein Mann schießt mit einem Luftgewehr mehrmals und gezielt auf eine Moschee. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Anhaltspunkte für eine politisch motivierte Tat lägen jedoch nicht vor. Der Zentralrat zweifelt diese Einschätzung an und prüft juristische Schritte.

Nach Schüssen aus einem Luftgewehr auf das Islamische Kulturcenter in Halle (Saale) Anfang 2022 klagt die Staatsanwaltschaft Halle einen 56-jährigen Mann an. Die Ermittlungen hätten aber kein politisch motiviertes Motiv ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag in Halle mit. Angeklagt werde der Mann wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung.

Laut Staatsanwaltschaft soll der 56-Jährige von einem geöffneten Fenster im 8. Stock eines gegenüberliegenden Wohnhauses aus mehrere Schüsse in Richtung des islamischen Kulturzentrums abgefeuert haben, das zugleich auch als Moschee genutzt wird. Der Mann habe dabei in Kauf genommen, dass Menschen verletzt oder Gegenstände beschädigt werden könnten. Das Luftgewehr soll er kurz vor der Tat gekauft haben. Die Geschosse haben den Angaben zufolge die Fassade des Gebäudes beschädigt. Menschen kamen nicht zu Schaden.

Zentralrat widerspricht

"Mir fehlt ehrlich gesagt die Fantasie, dass ausgerechnet bei diesem mutmaßlichen Mehrfachtäter - immerhin wurde aus ähnlicher Richtung über mehrere Jahre hinweg dreimal geschossen -, keine politische Straftat vorliegt", erklärte der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime (ZMD), Aiman Mazyek, dem MiGAZIN. Übrigens seien dabei auch Gläubige verletzt worden, die aus der Moschee kamen. "Unsere Gemeinde, die Opfer dieser Anschläge war, prüft gerade juristische Schritte", so Mazyek weiter.

Die Tat hatte vor einem Jahr breite Empörung ausgelöst. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hatte eine Bildungskampagne der Landeszentrale für politische Bildung angekündigt. Sachsen-Anhalt sollte nicht nur weltoffen sein, sondern jeder sollte sich auch sicher fühlen können, sagte Haseloff. Bildungsministerin Eva Feußner (CDU) hatte erklärt, jeder Angriff auf friedliche Menschen bei der Ausübung ihrer Religion müsse mit aller Härte verfolgt und bestraft werden.

Schüsse auf Moschee kein Einzelfall

Der ZMD hatte eine lückenlose Aufklärung gefordert. Die Orthodoxe Rabbinerkonferenz Deutschland (ORD) sprach mit Blick auf den Anschlag auf die Hallenser Synagoge im Oktober 2019 von einem "traurigen Déjà-vu".

Über den Angriff hatten sich zudem Vertreter der Zivilgesellschaft bestürzt gezeigt. Der Dachverband der Migrantenorganisationen in Ostdeutschland (DaMOst) forderte Politik, Zivilgesellschaft und Medien dazu auf, solchen Angriffen, aber auch Hass und Hetze, geschlossen entgegenzutreten. (epd/mig)

Bildunterschrift: Das Islamische Kulturzentrum in Halle. Am Sonntag trafen drei Projektile die Moscheewand.

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MiGAZIN, 15.03.2023:

Geburtsort "Preußen" / Entfernung von "Reichsbürger" aus Beamtenverhältnis rechtskräftig

15.03.2023 - 13.00 Uhr

Die Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis, der Verschwörungstheorien verbreitet und als Geburtsort "Preußen" angibt, ist rechtmäßig. Das hat der Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden.

Die Entfernung eines 59 Jahre alten Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen seines "reichsbürgertypischen" Verhaltens ist rechtskräftig. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am Dienstag die Berufung eines Kriminalhauptkommissars gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover zurückgewiesen. Dieses hatte den Beamten aus dem Dienst entfernt. Aus Sicht des OVG beging der Beamte ein schweres Dienstvergehen, das den Ausspruch der disziplinarrechtlichen Höchstmaßnahme rechtfertige.

Der Polizist hatte laut OVG unter anderem bei dem für ihn zuständigen Landkreis die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beantragt und dabei als Geburtsstaat "Preußen" angegeben. Er habe auch Verschwörungstheorien verbreitet. In öffentlicher Rede habe er staatliche Institutionen und Organe verunglimpft. So habe er Ansichten geäußert wie etwa, dass staatliches Handeln im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen mit dem Handeln während des NS-Regimes gleichzusetzen sei und dass es in der Bundesrepublik Deutschland keine Demokratie und keinen Rechtsstaat mehr gebe.

Ex-Polizist in Untersuchungshaft

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur sitzt der 59-Jährige in Untersuchungshaft. Er wurde im Dezember im Zuge einer Großrazzia verhaftet, bei der bundesweit Objekte durchsucht und 25 mutmaßliche "Reichsbürger" festgenommen wurden. Der frühere Polizist gehört zu den Verdächtigen, denen vorgeworfen wird, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein, die das politische System in Deutschland stürzen wollte.

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens begrüßte das Urteil des OVG. Die niedersächsische Polizei setze sich gegen demokratiegefährdende Erscheinungen entschlossen zur Wehr, sagte die SPD-Politikerin: "Für uns ist es daher nicht hinnehmbar, Personen im Beamtenverhältnis zu belassen, die die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland und ihre freiheitliche-demokratische Grundordnung in Frage stellen." (dpa/mig)

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