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Mindener Tageblatt , 03.01.2023 :

Schlappe für rechten Medienaktivisten

Matthäus Westfal klagte gegen WDR, weil er Rundfunkbeiträge nicht zahlen will

Ilja Regier

Minden. Ohne jede realistische Aussicht auf Erfolg ist der rechte "Aktivist Mann", wie sich Matthäus Westfal im Internet nennt, Mitte Dezember vor das Verwaltungsgericht Minden gezogen. Dort klagte der Espelkamper gegen den WDR, weil er den Rundfunkbeitrag nicht zahlen und davon befreit werden wollte. Wenig überraschend hat die Kammer seine Klage nun abgewiesen.

Westfal, bekannt aus der Corona-Leugner-Szene, sieht in dem Beitrag eine "Zwangssteuer". Vor Gericht sprach er von einer Gewissensnot und wollte einen Härtefall beantragen. Er hatte sich mehrmals geweigert, Rundfunkbeiträge zu zahlen.

Die Kammer am Gericht bestätigte die Festsetzungsbescheide als rechtmäßig, sie verletzten den Kläger nicht in seinen Rechten. Zudem sei er Inhaber einer Wohnung und daher beitragspflichtig.

Die Kammer argumentierte, dass eine Zahlungspflicht bestehe, obwohl der Kläger die Berichte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als unsachgemäß und unzutreffend bezeichnete und ablehnen würde. Vor Gericht hatte Westfal das Programm der Öffentlich-Rechtlichen als "aufstachelnd" kritisiert, besonders die Beiträge zu Corona wären aus seiner Sicht einseitig und falsch gewesen. Aus Gewissensgründen verweigere Westfal deswegen die Rundfunkbeiträge.

"Das befreit ihn ebenso nicht von der Pflicht", heißt es im schriftlichen Urteil. Die Kammer rund um Richterin Ruth Schürmann verdeutlichte, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag europarechtskonform und verfassungsgemäß sei.

Verschwörungstheoretiker Westfal, der die Nähe zu rechten Gruppen und Personen wie dem rechtsextremen "Volkslehrer" Nikolai Nerling sucht, sah während der Verhandlung seine Chancen angesichts ähnlicher Urteile als schlecht an. Etwa 30 Anhänger, offenbar alle Gegner der Öffentlich-Rechtlichen, begleiteten ihn. Im Anschluss verkündete Westfal öffentlichkeitswirksam vor dem Gerichtsgebäude in Videos für seine 30.000 Fans auf Telegram, dass er weiter für sein Recht kämpfen werde. Da die Entscheidung der Kammer noch nicht rechtskräftig ist, kann Westfal Berufung einlegen. Über die müsste das Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden.

Bildunterschrift: Matthäus Westfal drehte vor dem Gerichtsgebäude Videos für seine Anhänger auf Telegram.


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Mindener Tageblatt, 15.12.2022:

Rechter Medienaktivist klagt gegen WDR

Matthäus Westfal will vom Rundfunkbeitrag befreit werden und kritisiert die Beiträge der Öffentlichen-Rechtlichen zur Corona-Pandemie / Am Ende wird er wohl eine Niederlage einstecken

Ilja Regier

Minden. Mehr als 30.000 Anhänger folgen Aktivist Mann, wie sich Matthäus Westfal im Internet nennt, auf dem Nachrichtendienst Telegram. Etwa 30 begleiteten ihn vor dem Verwaltungsgericht, ein Drittel davon durfte den Saal 208 nicht betreten, weil die Sitzplätze nicht ausreichten. Dort klagte der rechte Medienaktivist gegen den WDR, weil er den Rundfunkbeitrag nicht zahlen und davon befreit werden möchte.

Westfal sieht in dem Beitrag eine "Zwangssteuer", sprach von einer Gewissensnot und möchte einen Härtefall beantragen, um die Gebühr nicht mehr zu zahlen. Zudem kritisierte er das Programm der Öffentlich-Rechtlichen und die "aufstachelnde Berichterstattung". "Über Corona wurden falsche und einseitige Beiträge veröffentlicht", argumentierte der Verschwörungstheoretiker, der Teil vieler Querdenker-Demos gewesen ist und sich selbst als Journalisten bezeichnet. Im August 2020 war er auch unter den Demonstranten und Rechtsextremen, die die Reichstagstreppe stürmten und Absperrgitter überrannten.

Doch von solchen Gruppen distanziert sich der "Aktivist Mann" auch vor Gericht: "Der WDR hat mich in einem Beitrag der Neuen Rechten zugeordnet, das stimmt nicht." Die Realität sieht anders aus: Innerhalb der Szene ist er vernetzt und zeigt sich mit Personen wie Hannes Ostendorf, dem Sänger der rechtsextremen Band Kategorie C. Er kooperierte mit dem Compact-Magazin, das der Verfassungsschutz als rechtsextremen Verdachtsfall einstuft. Zudem gilt er als Gefährte des Antisemiten und rechtsextremen YouTubers Nikolai Nerling. Außerdem setzt er sich für die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck ein.

Richterin Schürmann erklärte dem Kläger, dass das Verwaltungsgericht die falsche Adresse sei, um die Inhalte des Rundfunks zu beanstanden. "Da müssen Sie eine Programmbeschwerde einlegen." Schürmann warf ein, dass sie auch manchmal den Fernseher ausmache, wenn ihr etwas nicht gefalle. "Das könnten Sie auch tun." Sie verwies auf die Beitragspflicht, die sich aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ergibt. Sie erklärte, dass meist nur Empfänger von Sozialleistungen von der Gebühr befreit werden. "Oder wenn der Bürger kein Signal hat und nichts empfangen kann."

Vorweg nahm die Richterin, dass die Chancen für eine Befreiung schlecht aussähen. Das Urteil will die Kammer schriftlich an den Kläger verschicken. Westfal selbst sah ein, dass er um die Gebühr wohl nicht drum herumkomme. Auf seinem Telegram-Kanal kündigte er direkt nach der Verhandlung an, dass er weiter kämpfen werde.

Eher ungewöhnlich am Verwaltungsgericht: Mehrere Justizwachtmeister achteten am Mittwoch auf die Sicherheit vor und im Gerichtssaal und untersagten Bildaufnahmen. Einer der Anhänger von Westfal wollte die Richterin direkt nach der Verhandlung sprechen und pochte vehement darauf. Sein Wunsch wurde ihm nicht erfüllt.

Der Autor ist erreichbar unter (0571) 882168 oder Ilja.Regier@MT.de.

Bildunterschrift: Matthäus Westfal filmt nach der Verhandlung vor dem Gericht und zeigt seine Anhänger, die wegen ihm gekommen sind.

Kommentar / Gebühr als Randaspekt

Ilja Regier

Im zu eng geschnittenen Sakko genießt Matthäus Westfal die Bühne am Verwaltungsgericht. Dass er am Ende mit seiner Klage eine Niederlage einstecken wird und gegen den WDR nicht gewinnt, dürfte ihm klar sein - so naiv ist er nicht. Schließlich entschieden Verfassungsrichter bereits, dass der Rundfunkbeitrag mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Richter in Minden werden dieses Urteil ganz sicher nicht kippen.

Im Kern geht es dem selbst ernannten Journalisten aus Espelkamp allerdings nicht um die Gebühr, sondern um die seriösen und klassischen Medien an sich - die er am liebsten wohl komplett abschaffen würde. Westfal selbst steht für "alternative Nachrichten", die er auf den eigenen Kanälen verbreitet. Sie setzen sich aus rechtspopulistischen Beiträgen, Verschwörungsgedanken und Fake News zusammen und haben rein gar nichts mit Journalismus zu tun.

Damit ist Westfal aber in der Corona-Pandemie bekannt geworden. Mit Lügen und Hetze hat er ein Publikum gewonnen und wurde regelmäßig in TV-Beiträgen entlarvt. Allein deswegen ist der Rundfunkbeitrag mehr als berechtigt.

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In der fünften Dezemberwoche 2022 wies das Verwaltungsgericht Minden - die Klage des (extrem rechten) Medienaktivisten Matthäus Westfal, "Aktivist Mann", Espelkamp - auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag ab.

Am 14. Dezember 2022 klagte Matthäus Westfal ("Aktivist Mann") aus Espelkamp gegen den WDR, beim Verwaltungsgericht Minden auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag, ein Urteil soll schriftlich verschickt werden.

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