Lippische Landes-Zeitung ,
17.12.2003 :
Spannung im Fall Scheffelmeier / Oldenburger Gericht entscheidet über Prozess
Blomberg (spar). Jetzt heißt es für Wolfgang Scheffelmeier aus Blomberg warten. Sein Anwalt, Peter Wüller aus Werther, hofft, dass das Oldenburger Oberlandesgericht noch vor Weihnachten über das Klage-Erzwingungsverfahren gegen den Kapitän der Fregatte "Mecklenburg-Vorpommern" entscheidet.
Am 6. März 2002 war der 21-jährige Samuel Scheffelmeier bei einem NATO-Manöver in der drei Grad kalten Ostsee ertrunken. Sein Vater Wolfgang Scheffelmeier hatte Anzeige gegen Unbekannt wegen unterlassener Hilfeleistung erstattet, doch sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Generalstaatsanwaltschaft in Oldenburg lehnte es ab, ein Strafverfahren einzuleiten. Daher erwirkte sein Anwalt ein Klageerzwingungsverfahren. "Aus meiner Sicht kann das Verfahren nicht eingestellt werden", so Peter Wüller. Er hat einen Kommentar zu dem letzten Gutachten, das der Senat des Oberlandesgerichts Oldenburg angefordert hatte, geschrieben.
Die Frist, innerhalb derer sich die Prozessparteien erklären müssen, wurde vom Gericht bis zum 22. Dezember verlängert.
Das Gutachten untersucht die Tauglichkeit des Motorrettungsbootes, das vom Kapitän nicht zu Wasser gelassen wurde. Der Gutachter sagt, dass es beim Wellengang wohl möglich gewesen wäre, das Rettungsboot zu Wasser zu lassen. Allerdings hätte es bei einer Wellenhöhe von 1,5 bis zwei Metern Probleme beim Kurshalten gegeben. "Man hätte ja auch mit Tauchern die Verunfallten bergen können", so Wüller. Neben Samuel Scheffelmeier war noch ein weiterer Soldat (22) ertrunken.
Carsten Grau, Anwalt des Fregattenkapitäns, rechnet jedoch damit, dass das Oberlandesgericht das Klageerzwingungsverfahren einstellt. Zwar habe es auf der Fregatte "Sicherheitsdefizite" wie fehlende Kälteschutzanzüge oder die stillgelegte Aussetzvorrichtung für ein Speedboot gegeben. Grau: "Diese Sicherheitsdefizite sind alle in der Sphäre des Bundesverteidigungsministeriums zu suchen und nicht in der Sphäre des Fregattenkapitäns. Er kann dafür strafrechtlich nicht verantwortlich gemacht werden."
Blomberg@lz-online.de
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