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Lippische Landes-Zeitung ,
22.09.2001 :
Volksverhetzung / "Bitterer Freispruch für Schnelle", LZ vom 15.09.2001
Es ist doch wohl so, dass Rechtsprechung dem Recht auf Leben und der Unversehrtheit des Ansehens von Mitmenschen Geltung verschaffen soll.
Wie sollen wir dann verstehen, dass ein Richter des Detmolder Amtsgerichts den CDU-Ratsherrn Hendrik Schnelle von der Anklage der Volksverhetzung freispricht, nachdem der Richter selbst als Ergebnis der Verhandlung festgestellt hat, Hendrik Schnelle habe Sätze öffentlich geäußert wie: "Man müsse alle Schwulen vergasen wie damals die Juden" und "Wir als weiße Rasse sind höher gestellt und mehr wert als die Schwarzen."
Man glaubt, nicht richtig gelesen zu haben: Herr Schnelle leugnet nicht den Holocaust an den Juden, er empfiehlt ihn billigend vielmehr als "Maßnahme" nun auch für den Umgang mit allen Homosexuellen: "Man müsse sie vergasen wie damals die Juden!" Dem gegenüber wirkt sein Rassedünkel vergleichsweise harmlos. Von den Menschenrechten und der UNO müsste er eigentlich gehört haben und von dem Unsinn der Überlegenheit irgendeiner "Rasse".
Als Begründung für den Freispruch wird uns beschieden: Diese unsäglichen Äußerungen Schnelles hätten (in einer Gaststätte) nur wenige Anwesende gehört – also läge keine Volksverhetzung im Sinne des Gesetzes vor. Dass Worte – wo auch immer sie in großer oder kleiner Runde ausgesprochen wurden – ein Eigenleben entwickeln, und dass sie nicht aufzuhalten sind, sondern Kreise ziehen und fortwirkend Folgen zeitigen, wissen wir. Wieviel mehr gilt das für Äußerungen von Politikern, deren Worten doch von Berufs wegen schon auf Öffentlichkeitswirkung angelegt sind. Freispruch nun für den Politiker Hendrik Schnelle. Wir sind entsetzt und besorgt.
Gertrud und Peter Wagner
Wittjestraße 26
Detmold
22./23.09.2001
Detmold@lz-online.de
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