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Radio Lippe , 08.04.2005 :

Geld für Kommunen

Die Städte und Gemeinden in Lippe und Ostwestfalen können sich über einen unerwarteten Geldsegen freuen. Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster. In einer Musterklage wurde gegen das Land NRW und zugunsten der Stadt Herten entschieden. Während des Kosovo-Krieges wurde den Kommunen verboten, Flüchtlinge ohne Asylantrag abzuschieben. Die Richter in Münster sind der Auffassung, dass Land müsse dann aber auch die Kosten dafür tragen und berufen sich auf das Flüchtlingsaufnahme-Gesetz. Nun beginnt überall die Rechnerei. Die Stadt Gütersloh ist bereits auf Forderungen von 500.000 Euro gekommen. Wie viel Detmold bekommt, ist noch unklar.


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