Flüchtlingsrat NRW e.V. ,
07.04.2005 :
Dogan Güven nach 75 Tagen Hungerstreik aus der Abschiebehaft entlassen
Nach 75 Tagen Hungerstreik in der Abschiebehaftanstalt Büren entschied das Verwaltungsgericht Potsdam am 15. März 2005, dass Güven einen Anspruch auf Durchführung eines Asylfolgeantrages hat (AZ: 7 L 86/05.A). Bis zur Entscheidung über die Klage darf er nicht abgeschoben werden.
Der Verein "Hilfe für Menschen in Abschiebehaft e.V." berichtet, Güven sei kurdischer Journalist und habe sich in verschiedenen Artikeln der Zeitung "Alintermiz" für ein autonomes, kurdisches Gebiet innerhalb der Türkei ausgesprochen. Er sei deswegen in der Türkei verhaftet und mit Elektroschocks, Schlägen und Kreuzigungen gefoltert worden. Nach seiner Flucht aus der Türkei stellte er 1995 einen Asylantrag in der Bundesrepublik, der jedoch als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde.
Am 27. Dezember 2004 sei Güven verhaftet und in die Abschiebehaftanstalt Büren gebracht worden. Dort begann er am 1. Januar 2005 einen Hungerstreik, um auf seine Situation aufmerksam zu machen (s. a. Schnellinfo 3 + 4/2005).
Der Verein "Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.", der Güven seit Anfang an bei seinem Hungerstreik begleitet hatte, stellte in Zusammenarbeit mit seinem Rechtsanwalt einen Asylfolgeantrag, der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Eisenhüttenstadt zunächst abgelehnt wurde. Um eine Konsulatsvorführung zu verhindern, öffnete sich Güven am 9. Februar 2005 die Pulsadern und trat zeitweise auch in einen Durststreik. Daraufhin wurde er in eine so genannte "Schlichtzelle" in der JVA untergebracht, wo er unter ständiger Beobachtung stand. Am 15. März 2005 wurde in der Türkei ein weiteres Verfahren gegen Güven eröffnet. Es drohen ihm insgesamt bis zu 15 Jahre Haft in der Türkei.
Nach seiner Entlassung aus der Abschiebehaftanstalt in Büren befinde Güven sich nun zur Regenerierung in einem Krankenhaus in Potsdam, so der Verein.
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