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Lippische Rundschau , 25.01.2002 :

Demonstration in Berlebeck / Sprengstoff an V-Mann übergeben

Detmold (sts). Etwa 30 Aktivisten vor allem aus dem linksautonomen Spektrum haben nach Polizeiangaben am Mittwochabend in Berlebeck gegen einen dort wohnenden Mann demonstriert. Zu Störungen sei es bei der ordnungsgemäß angemeldeten Demonstration am Hahnbruchweg nicht gekommen.

Die Demonstranten werfen Gregor S. (Name von der Redaktion geändert) vor, er sei ein bundesweit agierender Neonazi. Er soll, wie zu erfahren war, seit Jahren für die Organisation von Demonstrationen gegen die umstrittene Wehrmachtsausstellung mitverantwortlich und bis 1993 "Gauleiter" der mittlerweile verbotenen Wiking-Jugend gewesen sein. Zudem habe er Kontakte zur ebenfalls verbotenen Nationalistischen Front gehabt.

Freude am Wehrsport

Auch für den Staatsschutz in Bielefeld ist der Detmolder schon lange kein Unbekannter mehr. Wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz war der damals 27-Jährige im November 1998 vom Schöffengericht Detmold zu einer Freiheitstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Damals hatte Gregor S. sich vor Gericht als "treudeutsch" bezeichnet.

Der Sohn eines ehemaligen Wehrmachtsoffiziers bekundete zudem seine Liebe zu Uniformen und militärischen Ausrüstungsgegenständen sowie seine Freude an wehrsportlichen Übungen. Wegen seiner Zugehörigkeit zur Wiking-Jugend war der junge Mann, der nach dem Abitur als Zeitsoldat in der Bundeswehr diente, von dieser vorzeitig entlassen worden.

Verurteilt worden war der Detmolder vor knapp drei Jahren, weil er einem zeitweiligen NPD-Mitglied, ebenfalls Zeitsoldat, im August 1994 in Gütersloh einen 223 Gramm schweren TNT-Sprengkörper und einen elektrischen Sprengzünder zur Aufbewahrung übergeben hatte. Der vermeintliche Gesinnungsfreund war allerdings inzwischen Vertrauensmann des Militärischen Abschirmdienstes geworden – und hatte das Treffen dem MAD verraten.

Ein gegen S. zu einem früheren Zeitpunkt ergangenes Urteil wegen Verbreitung von Propagandamaterial verbotener Organisationen war zum Zeitpunkt des Urteils im November 1998 noch nicht rechtskräftig gewesen.




Anmerkung von www.hiergeblieben.de: Artikel über Gerd Ulrich


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