Die Glocke ,
16.03.2005 :
Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück / Heute Prozess gegen Schönborn
Herzebrock-Clarholz(das). Vor dem Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück wird am heutigen Mittwoch gegen den dem rechten Spektrum angehörenden Meinolf Schönborn verhandelt. Dem 49-Jährigen wird nach Auskunft von Amtsgerichtsdirektor Uwe Scharper der fahrlässige Vertrieb von inzwischen verbotener Musik der Nazi-Rockband "Landser" vorgeworfen. Wer den ehemaligen Vorsitzenden der Nationalistischen Front als Rechtsbeistand heute vertreten wird, ist bisher nicht bekannt. Nach Auskunft von Uwe Scharper wird die Verhandlung um 10 Uhr beginnen.
Außer dem fahrlässigen Vertrieb der CD, auf der sich zwei indizierte Titel befinden, soll Meinolf Schönborn auch gewerberechtliche Vorschriften verletzt haben, so Scharper auf Anfrage der "Glocke" . Vor wenigen Wochen waren ein Ladengeschäft an der Groppeler Straße und ein Versandbetrieb des 49-Jährigen in Herzebrock-Clarholz vom Staatsschutz durchsucht worden ("Die Glocke" berichtete). Und erst am 10. März hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein Urteil gegen die Band "Landser" aus früheren Jahren als rechtskräftig anerkannt. Nach einer Pressemitteilung des BGH produzierten die Mitglieder der Band bis zu ihrer Verhaftung im Jahr 2001 Lieder mit überwiegend rechtsradikalen und nationalsozialistischen, insbesondere auch antisemitischen und ausländerfeindlichen Inhalten, die anschließend konspirativ in der rechten Szene vertrieben wurden. Während zwei Mitangeklagte gegen ihre damalige Verurteilung zu Bewährungsstrafen nicht vorgegangen waren, hatte ein anderer Angeklagter Revision gegen sein Urteil eingelegt. Dieses beinhaltete, dass der Angeklagte als Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung und wegen Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt wurde. Die Revision wurde nach dem jüngsten Urteil im Wesentlichen verworfen. Der Schuldspruch war lediglich dahin abzuändern, dass die Verurteilung wegen öffentlichen Aufforderns zu Straftaten entfällt. Dazu fehle es an tragfähigenBeweisen. Damit ist nun die Verurteilung der Musikgruppe "Landser" rechtskräftig.
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