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Lippische Rundschau , 12.12.2003 :

Bleiberecht für Muhsin Sit

Detmold (LR). Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat jetzt Muhsin Sit als politisch Verfolgten anerkannt. Revision sei dazu nicht zugelassen worden, erklärte gestern das Internationale Beratungszentrum in Detmold. Das OVG sah es als erwiesen an, das Muhsin Sit in der Türkei politisch verfolgt mehrfach gefoltert wurde. Weil aus Sicht des Gerichts bei Rückkehr in die Heimat erneute politisch Verfolgung wahrscheinlich sei, bejahte das OVG ein uneingeschränktes Bleiberecht für den Familienvater. Die Stadt Detmold wollte die Familie in die Türkei abschieben.


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