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Nachrichten , 29.03.2016 :

Tages-Chronologie von Dienstag, 29. März 2016

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www.hiergeblieben.de - Zusammenfassung - Dienstag, 29. März 2016


2003 verstarb die NS-Exzess-Täterin Johanna Zelle, die zweimal vergeblich wegen Mordes im ukrainischen Wladimir-Wolynsk 1941 / 42 angeklagt wurde, beinahe eine Woche vor ihrem 85. Geburtstag in Detmold.

Am 6. April 2016, um 10.00 Uhr, wird der Auschwitz-Prozess gegen den Ex-SS-Unterscharführer Reinhold Hanning (Lage) in der Industrie- und Handelskammer im Leonardo-da-Vinci-Weg in Detmold fortgesetzt.

Am 2. April 2016 findet beim Mahnmal am Appellplatz des ehemaligen Konzentrationslagers Niederhagen die Gedenkfeier für die Opfer der SS-Gewalt in Wewelsburg anlässlich des Jahrestages der Befreiung statt.

Für den 30. März 2016 ist um 14.30 Uhr ein Treffen ("Klönnachmittag") des Vereins "Schlesier-Frauen und Freundeskreis" im Lemgoer Gemeinschaftsraum Süd mit Kaffee, Kuchen und Frühlingslieder angekündigt.

Am 14. März 2016 beschloss das Landgericht Bielefeld, den Anschlag gegen eine Unterkunft in Eisbergen vom 14. September 2015 nur als versuchte schwere Brandstiftung am Amtsgericht Minden zu verhandeln.

Am 4. Dezember 2015 klagte die zuständige Staatsanwaltschaft Bielefeld vier Personen an, da sie am 14. September 2015 zwei Molotow-Cocktails gegen eine Asyl-Unterkunft in Eisbergen geworfen haben sollen.

Für den 2. April 2016 bewirbt Ex-"pro NRW"-Kader Thomas Borgartz als "Bielefeld gegen die Islamisierung des Abendlandes" (Biegida) von 15.00 bis 17.30 Uhr eine Kundgebung in der Nahariyastraße in Bielefeld.

Für den 2. April 2016 mobilisiert das Aktionsbündnis "Bewegungsfreiheit statt Lager" zur Teilnahme einer landesweiten Demonstration unter dem Motto "ZAB schließen statt abschieben!" in Bielefeld (14.00 Uhr).


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Artikel-Einträge in der Datenbank:


Mindener Tageblatt, 29.03.2016:
Eine von Hitlers Furien

Lippische Landes-Zeitung, 29.03.2016:
Kommentar / Es beginnt in den Köpfen

Lippische Landes-Zeitung, 29.03.2016:
Auch Lipper waren Täter

Westfalen-Blatt, 29.03.2016:
Der Fall Hanning löst weltweites Echo aus / Medien auf allen Kontinenten berichten über Detmolder Prozess

Westfälisches Volksblatt / Westfalen-Blatt, 29.03.2016:
Gedenkfeier in Wewelsburg

Lippische Landes-Zeitung, 29.03.2016:
Frühlingslieder erklingen

Bad Oeynhausener Anzeiger und Tageblatt / Westfalen-Blatt, 29.03.2016:
"Tötungsvorsatz wohl nicht nachweisbar" / Landgericht eröffnet nach Anschlag auf Asylunterkunft in Eisbergen Strafverfahren wegen schwerer Brandstiftung

Radio Bielefeld, 29.03.2016:
Polizei richtet wegen Demos Bürgertelefon ein

Westfalen-Blatt Online, 29.03.2016:
Polizei plant Großeinsatz und richtet Bürgertelefon ein - auch "Biegida"-Kundgebung / Drei Demos und DSC-Spiel am Samstag

Polizeipräsidium Bielefeld, 29.03.2016:
Demonstrative Aktionen am 02.04.2016 in Bielefeld

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Mindener Tageblatt, 29.03.2016:

Eine von Hitlers Furien

Auch Frauen mordeten im Holocaust / Auch Johanna Altvater aus Minden war vom Rassenwahn beseelt / Sie soll zu den besonders grausamen Täterinnen gehört haben / Trotz Anklage wurde sie nie verurteilt

Von Martin Steffen

Minden (mar). Für den Verfasser dieses Textes war es die erste bewusste Begegnung mit den Verbrechen des Nationalsozialismus, als er siebenjährig auf der Titelseite des MT einen Bericht las und allenfalls halb verstand, in dem es um eine Frau ging, die mindestens hundert Menschen ermordet hatte und dafür nun, Sommer 1981, in Düsseldorf zu lebenslanger Haft verurteilt wurde: Hermine Ryan, geborene Braunsteiner, Aufseherin im KZ Majdanek bei Lublin. Dass zu den in Düsseldorf Mitangeklagten ursprünglich auch eine Frau aus Minden gehört hatte, erfuhr er erst einige Jahre später - und dass diese Person zwar in separaten Verfahren angeklagt aber nie verurteilt wurde, ebenfalls.

Zweimal war Johanna Zelle des mehrfachen Mordes im ukrainischen Wladimir-Wolynsk 1941 / 42 angeklagt, zweimal aus "Mangel an Beweisen" beziehungsweise formalen Gründen freigesprochen worden. Gründen, die im günstigsten Fall, bei wohlwollender Beurteilung, zeigen mögen, was einen Rechtsstaat ausmacht, aber angesichts ihrer Formelhaftigkeit unbefriedigend bleiben müssen. Weshalb der Bundesgerichtshof auch den ersten Freispruch umgehend kassierte.

Nach Zeugenaussagen mordete sie aus eigener Initiative

Doch auch im zweiten Prozess endeten die Verhandlungen mit einem Freispruch - für eine durch mehrere Zeugen belastete "Exzess-Täterin", die laut deren Aussagen aus eigener Initiative mordete. Proteste blieben nicht aus, verebbten aber. Allgemein blieb das Interesse gering - 1978 berichtete der "Spiegel" auch über das Verfahren gegen die Mindenerin und zählte in diesem Zusammenhang eine ganze Reihe weiterer "vergessener Prozesse" zu NS-Verbrechen auf, die auf wenig Publikumsresonanz stießen.

Die amerikanische Historikerin Wendy Lower hat in ihrem Buch "Hitlers Helferinnen" (im amerikanischen Original "Hitler’s Furies") neben anderen auch den Lebenslauf von Johanna Altvater - Lower benutzt den Mädchennamen der Angeklagten, den sie zum Zeitpunkt der ihr vorgeworfenen Taten trug - dokumentiert, einschließlich der Prozesse in Bielefeld und Dortmund. In ihrem Sammelband mit biografischen Skizzen über Augenzeuginnen, Komplizinnen und Täterinnen geht die Verfasserin der immer wieder gestellten Frage nach, was Frauen motivierte, sich dem Nationalsozialismus anzuschließen, seine Ziele aktiv zu unterstützen und, wie im Fall Zelle, auch Morde von kaum vorstellbarer Grausamkeit zu begehen.

Zelle wurde 1918 in Minden geboren, wuchs in der Nordstadt auf und arbeitete nach 1938 zunächst als Stenotypistin bei der Stadtverwaltung. 1941 trat sie der NSDAP bei und bewarb sich für den "Osteinsatz".

"Fräulein Hanna" - so die Beschreibung durch einen Zeugen in einer der vom MT von 1978 an ausführlich begleiteten Gerichtsverhandlungen in Bielefeld - wurde Sekretärin des Mitangeklagten Wilhelm Westerheide, der als Gebietskommissar die Stadt Wladimir-Wolynsk und ihr Umland kontrollierte. Der Staatsanwalt warf beiden die Mitwirkung an der Ermordung von mehr als 9.000 Juden aus dem Ghetto der Stadt vor. Dort habe Zelle Gefangene mit der Reitpeitsche misshandelt, in zahlreichen Fällen Kinder erschlagen und erschossen, so die schwerwiegenden Vorwürfe.

1943 kehrte sie nach Deutschland zurück und nahm ihre Arbeit im Stadthaus wieder auf. Im Rahmen der "Entnazifizierung" habe es laut den späteren Gerichtsakten keine Bedenken gegen eine Weiterbeschäftigung gegeben, berichtet Lower in ihrer Studie. Zelle arbeitete in den Nachkriegsjahren unter anderem als Kinder- und Jugendfürsorgerin (!).

Erst in den 1970er Jahren stieß ihre Vergangenheit durch die Gerichtsprozesse wieder auf (öffentliches) Interesse, wenngleich sie nach Aussagen von Zeitzeugen in der Verwaltung und in der Nachbarschaft als ehemalige "Nazisse" gegolten hatte.

Während der Angeklagte Westerheide laut Presseberichten auch dreieinhalb Jahrzehnte nach seiner "Tätigkeit" im "Reichskommissariat Ukraine" sich zwar als unschuldig präsentierte, in Auftreten und Wortwahl aber wenig Distanz zur damaligen Zeit erkennen ließ, wies Zelle alle Vorwürfe der Überlebenden zurück, die seit den frühen 1960er Jahren Ermittlern und Historikern in den USA, Kanada und Israel über "Fräulein Hanna" und ihre Brutalität berichtet hatten. Sie sei an keinen Verbrechen beteiligt gewesen und habe davon nichts mitbekommen. Wendy Lower: "Die Angeklagte Johanna Zelle präsentierte sich als sensible Frau, die Gewalt verabscheute." Dem standen Aussagen von Verfolgten ebenso entgegen wie die deutscher Zeugen, doch es blieb beim Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte für Westerheide und seine ehemalige Sekretärin vergeblich auf lebenslange Haft plädiert.

Johanna Zelle verstarb 2003 im 85. Lebensjahr in Detmold.

Wendy Lower: Hitlers Helferinnen, Hanser (München), 24,90 Euro.

Bildunterschrift: Angeklagt, aber nicht verurteilt: Gegen Johanna Altvater wurden schwere Vorwürfe erhoben.

Bildunterschrift: Titel in der Übersetzung abgeschwächt: Im amerikanischen Original waren die Helferinnen "Hitler’s Furies".

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Lippische Landes-Zeitung, 29.03.2016:

Kommentar / Es beginnt in den Köpfen

Marianne Schwarzer hält die Pflicht zur Wachsamkeit für eine der wichtigsten Lehren der NS-Zeit. Siehe Bericht nebenan.

In der Residenzstadt steht derzeit ein Auschwitz-Wachmann vor Gericht. Hunderte Lipper haben sich niemals dafür verantworten müssen, dass sie das System unterstützt haben, das Auschwitz erst ermöglicht hat. Selbst wenn sie selbst niemals aktiv bei Hitlers Vernichtungsplan mitgewirkt haben sollten: Verantwortlich sind alle, die nicht aktiv Widerstand geleistet haben.

Die meisten haben sicher nicht selbst den Zaun eines Vernichtungslagers bewacht, nie eine Waffe gezückt, nie einen Brandsatz auf die Synagoge in Detmold geworfen, nie mit Meta Ulmke eingestimmt in den Sprechchor vor jüdischen Geschäften. Doch viele haben in den 30er Jahren ihr Kreuzchen für die NSDAP gemacht, und noch mehr haben geschwiegen, wenn die Braunen ihre Hetzparolen skandiert haben - aus Gleichgültigkeit, später auch vielleicht aus Angst. All das ist verständlich.

Was hätte ein Josef Goebbels getan, wenn er sich statt des Volksempfängers unserer "Sozialen" Medien hätte bedienen können? Wie viele Likes hätte er geerntet mit seiner Hetze gegen Juden und andere Minderheiten? Und wie viele Menschen hätten täglich das Gift im Internet geschluckt, ohne auch nur ein einziges Mal dagegen zu halten?

Wer mit dem Finger auf Reinhold Hanning zeigt - der zu Recht vor Gericht steht - sollte sich diese Fragen stellen. Wehret den Anfängen.

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Lippische Landes-Zeitung, 29.03.2016:

Auch Lipper waren Täter

NS-Vergangenheit: Es war nicht nur eine Führungsclique, die die Verbrechen begangen hat / Doch die Justiz bestrafte nur wenige von ihnen - mit milden Urteilen

Von Marianne Schwarzer

Kreis Lippe. Sie haben Juden drangsaliert, die Detmolder Synagoge angezündet, jüdische Geschäfte in Lippe verwüstet, Zwangsarbeiter verprügelt, gemordet, Menschen zwangssterilisiert und Kriegsverbrechen begangen. Sie alle waren Lipper. Doch nur wenige mussten sich für ihre Gräueltaten während der NS-Zeit verantworten, sagt der Blomberger Stadtarchivar Dieter Zoremba.

Zoremba ist einer der Experten für die NS-Geschichte in Lippe. "Man bediente sich lange Zeit gern der ebenso bequemen wie unhaltbaren Behauptung, die Deutschen seien von den Nazis verführt worden und die Spitzen der Nazi-Clique seien die eigentlichen Täter", sagt er, und er kann das Gegenteil belegen.

Täter fanden sich in allen Bevölkerungsschichten, die meisten kamen unbestraft davon. Immerhin wurden im Februar 1948 die SA-Leute Gustav Borowski und Heinrich Reineke zu acht beziehungsweise fünf Monaten Gefängnis verurteilt, weil sie den jüdischen Viehhändler Ernst Maas durch Detmold getrieben und misshandelt hatten. Reineke hatte wie der stellvertretende Bürgermeister Wilhelm Schürmann und die Pfarrerswitwe Meta Ulmke auch 1938 an Aktionen gegen das Geschäft der jüdischen Familie Baer teilgenommen. Die überzeugte Nationalsozialistin hatte Sprechchöre vor dem Haus angestimmt: "Der Jude muss heraus! Der Jude soll verrecke! Wir wollen Judenblut fließen sehen!" Sie musste gerade mal 14 Tage ihrer zehnmonatigen Haftstrafe absitzen.

Von den mehr als 60 Verdächtigen, die in der Pogromnacht vom 9. auf den 10. November 1938 an der Zerstörung der Detmolder Synagoge teilgenommen und jüdische Geschäfte und Wohnungen verwüstet haben sollen, konnte der vom Staatsanwalt als treibende Kraft ermittelte NSDAP-Kreisleiter Wedderwille nicht mehr belangt werden, er war 1947 gestorben.

Nur der SS-Mann Wilhelm Radau musste drei von sechs Monaten Haftstrafe absitzen - alle anderen gingen straffrei aus. Die Ermittlungen gegen den Mörder der Horner Jüdin Julie Hirschfeld, der die damals 82-Jährige die Treppe hinunter gestoßen hatte, führten noch nicht einmal zu einer Verurteilung - sie verliefen im Sande.

Angeklagt wurden immerhin die Horner Hermann Droste, Karl Jülicher, Albert Koch, Adolf Brenker, Erich Müller, Friedrich Lahme und Heinrich Wiedemeier, die sich in der Pogromnacht Juden und ihre Wohnungen in Haaren (Kreis Paderborn) vorgenommen hatten.

Die Freie Presse berichtet am 29.11.1947 von dem Prozess gegen sie, in dem auch ein Opfer als Zeugin zu Wort kam: "Da stand Frau Herta Stern, eine der wenigen Überlebenden aus Hitlers Konzentrationslagern, und schilderte die Schreckensnacht von Haaren, wie man die Männer der Jüdischen Gemeinde verhaftete, um sie nach Buchenwald zu transportieren, wie in den Wohnungen geplündert und zerstört und nicht einmal das Bethaus verschont wurde." Der Prozess endete mit Verurteilungen zu sechs bis 15 Monaten Gefängnis.

47 lippische Denunzianten, gegen die die Staatsanwaltschaft wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit ermittelt hatte, kamen dagegen ungeschoren davon. Ungesühnt blieb auch der Mord an dem polnischen Zwangsarbeiter Stefan Boleweski, der sich in Ehrsen bei Bad Salzuflen in eine Deutsche verliebt hatte. Er wurde vor den Augen unzähliger Schaulustiger in einem Steinbruch erhängt. Weitgehend ungesühnt blieb auch die Ermordung der drei russischen Kriegsgefangenen im Wald bei Veldrom, nur ein Täter wurde vor Gericht gestellt.

Für die Lynchjustiz an fünf abgeschossenen amerikanischen Soldaten im Kalletal, denen drei Polizisten auf Befehl des Horner Ortsgruppenleiters Heinrich Jürgens ins Genick geschossen hatten, wurden die Täter von einem amerikanischen Militärgericht verurteilt und hingerichtet. Doch Jürgens selbst verbrachte seinen Lebensabend wie der Lagerleiter von Fossoli, Karl-Friedrich Titho, unbehelligt in Horn-Bad Meinberg.

Für Stadtarchivar Dieter Zoremba ist es ungeheuerlich, dass die Täter nicht intensiv verfolgt und ihre Taten geahndet wurden. Andererseits: "Nur weil die Staatsform sich verändert hatte, waren der Antisemitismus und rassistisches Denken nicht plötzlich verschwunden. So verwundert es nicht, dass die Nachkriegsgesellschaft und auch die Justiz lange Zeit noch von Denkmustern des NS geprägt war."

Unzählige "kleine Täter" mussten sich daher niemals verantworten. Gerade vor diesem Hintergrund findet es Zoremba richtig, dass Prozesse wie der gegen den Auschwitz-Wachmann Hanning stattfinden, "nur leider viel zu spät".

Ein Massenmörder aus Lippe

Unter Lippes kleinen NS-Lichtern war ein besonders großes: Der SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei, Jürgen Stroop, der von 1895 bis 1934 in Detmold lebte, hat den Aufstand im Warschauer Ghetto niedergeschlagen und die Zerstörung organisiert. Die Überlebenden wurden in Treblinka ermordet. 1951 wurde Stroop in Polen hingerichtet. Zuvor schrieb er: "Mein ganzes Leben galt dem Dienste des Vaterlandes und dem Wohl meiner Frau und meiner Kinder. Niemals in meinem Leben habe ich etwas getan oder unternommen in dem Bewusstsein, dass ich dafür bestraft werden könnte."

Bildunterschrift: Vollkommen zerstört: Auch die Detmolder Synagoge wurde 1933 zur Zielscheibe der heimischen Nationalsozialisten. Das Bild wurde 1939 aufgenommen.

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Westfalen-Blatt, 29.03.2016:

Der Fall Hanning löst weltweites Echo aus / Medien auf allen Kontinenten berichten über Detmolder Prozess

Von Bernd Bexte

Detmold (WB). Von Israel bis in die USA, von Irland bis Australien, von Indien bis Argentinien: Der Prozess ge­gen den ehemaligen SS-Unterscharführer Reinhold Hanning in Detmold macht weltweit Schlagzeilen - so wie bislang noch kein Prozess in Ostwestfalen-Lippe.

Ein ehemaliger SS-Mann wegen hunderttausendfacher Beihilfe zum Mord in Auschwitz vor Gericht: Diese Tatsache sorgt auch mehr als sieben Jahrzehnte nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges international für Aufmerksamkeit. Alle Medien, so scheint es, wollen über die letzten noch lebenden mutmaßlichen NS-Täter berichten, seien sie auch noch so kleine Rädchen im Getriebe der NS-Vernichtungsmaschinerie gewesen. "Wir haben viele Interview-Anfragen, auch aus dem Ausland", sagte beispielsweise ein Familienmitglied, das mit dem ehemaligen SS-Mann Jakob Wendel nach Detmold gekommen war. Der 92-jährige Badener war, wie berichtet, als Zeuge geladen und berichtete an zwei Verhandlungstagen von seinem Alltag in Auschwitz. "Er will jetzt aber nur noch hier einmal aussagen und dann nicht mehr", heißt es aus seinem Umfeld.

Von Reinhold Hanning, dem nach dem Krieg jahrzehntelang unbehelligt in Lage lebenden Milchmann, weiß spätestens seit dem Prozessauftakt am 11. Februar die ganze Welt. Viele Zeitungen thematisieren dabei, unabhängig vom rein juristischen Standpunkt, die Legitimation eines Strafprozesses gegen einen greisen Mann in seinen letzten Lebensjahren - und berufen sich auf prominente Gewährsmänner. "Alter sollte nicht vor Strafverfolgung schützen", zitiert der Buenos Aires Herald aus Argentinien den Nazi-Jäger Efraim Zuroff (67) vom Simon Wiesenthal Center in Jerusalem: "Wenn Sie diese Fälle betrachten, denken Sie nicht an gebrechliche, alte, kranke Männer und Frauen, sondern an junge Menschen, die ihre Energie einem System gewidmet haben, das die Auslöschung des jüdischen Volkes zum Ziel hatte", sagt er, auch mit Blick auf drei weitere Verfahren gegen ehemalige SS-Angehörige in Deutschland.

Die New York Post lässt Zuroff ebenfalls zu Wort kommen: Fraglos habe die deutsche Justiz in der Vergangenheit schwere Fehler gemacht. Das ändere nichts an der Gültigkeit des jetzigen Prozesses. "Man könnte sagen, dass diese Menschen das Pech hatten, ein langes Leben zu leben. Wenn sie fünf Jahre zuvor gestorben wären, würden sie nicht vor Gericht stehen." Denn erst der Prozess gegen John Demjanjuk 2011 hatte die aktuellen Verfahren in Gang gebracht. Gegenüber dem französischen Figaro äußert sich Ronald Lauder (72), Präsident des Jüdischen Weltkongresses: "Auch 71 Jahre nach der Befreiung von Auschwitz sind die Wunden der Überlebenden noch da. Viele sind durch die schrecklichen Erfahrungen täglich betroffen." Solange es möglich sei, einen Täter vor Gericht zu bringen, "muss es getan werden. Es gibt keine Verjährungsfrist für Massenmord", zitiert ihn die Times of Israel. Der Prozess wird am 6. April fortgesetzt.

Bildunterschrift: Auch wenn nach den ersten Verhandlungstagen weniger Journalisten das Prozessgeschehen verfolgen, sorgt das Verfahren gegen den ehemaligen SS-Mann Reinhold Hanning, hier mit seinen Anwälten Johannes Salmen und Andreas R. Scharmer (links), international für Aufsehen.

"Ich kann nicht vergeben – niemals"

Internationale Aufmerksamkeit wird wohl auch Nebenklägerin Hedy Bohm bekommen. Sie ist für den nächsten Verhandlungstag am Mittwoch, 6. April, als Zeugin geladen. Die heute 87-jährige gebürtige Rumänin wurde 1944 mit ihren Eltern nach Auschwitz-Birkenau deportiert. Während sie als arbeitsfähig selektiert wurde, starben ihre Eltern in den Gaskammern. Die Jüdin war bereits im vergangenen Jahr Nebenklägerin beim Prozess gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning (94) vor dem Landgericht Lüneburg. Gleich zweimal war sie aus ihrer jetzigen Heimatstadt Toronto nach Deutschland gekommen. Sie habe lange gehofft, die Eltern nach dem Krieg wiederzusehen. Während der ganzen Zeit im Lager habe sie nichts über die Gaskammern und Krematorien gewusst, sagte sie im Lüneburger Prozess. "Ich weiß nicht, wie ich so naiv sein konnte." Sie verspüre kein Gefühl der Rache, aber sie könne auch nicht vergeben - "niemals". Ein einfaches "Es tut mir leid" habe ihr von Gröning gefehlt, sagte sie damals. Das Strafmaß spiele keine Rolle. "Ich habe keine Rachegefühle. Es ist zu spät dafür."

Bildunterschrift: Auschwitz-Überlebende Hedy Bohm (87).

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Westfälisches Volksblatt / Westfalen-Blatt, 29.03.2016:

Gedenkfeier in Wewelsburg

Wewelsburg (WV). Die Gedenkfeier für die Opfer der SS-Gewalt in Wewelsburg 1939 bis 1945 am 71. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Nieder­hagen findet statt am Samstag, 2. April um 15 Uhr auf dem ehemaligen Appellplatz, Ahornstraße, in Wewelsburg. Veranstalter sind der "Gedenktag 2. April in Wewelsburg - Verein wider das Vergessen und für Demokratie" und die Stadt Büren in Kooperation mit dem Kreismuseum Wewelsburg. Unter dem Motto "Alles beginnt im Kopf - für Respekt, Toleranz und Menschlichkeit" wird die Gedenkfeier von Schülern einer Geschichts-AG der Realschule In der Südstadt, Paderborn, gestaltet. Die musikalische Begleitung übernimmt die Musikgruppe "Lomir Danzn". Die Gedenkansprache hält Martin Kolek von der Initiative Erinnerungskultur in Delbrück. Im Anschluss an die Gedenkfeier gibt es einen Imbiss und Gelegenheit zum Gedankenaustausch im katholischen Pfarrheim.

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Lippische Landes-Zeitung, 29.03.2016:

Frühlingslieder erklingen

Lemgo. Die Schlesier-Frauen und ihr Freundeskreis treffen sich am Mittwoch, 30. März, im Gemeinschaftsraum Süd. Ab 14.30 Uhr gibt es Kaffee und Kuchen, es wird geklönt, und Frühlingslieder werden gesungen.

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Bad Oeynhausener Anzeiger und Tageblatt / Westfalen-Blatt, 29.03.2016:

"Tötungsvorsatz wohl nicht nachweisbar" / Landgericht eröffnet nach Anschlag auf Asylunterkunft in Eisbergen Strafverfahren wegen schwerer Brandstiftung

Kreis Minden-Lübbecke (WB). Die zehnte Strafkammer des Landgerichts Bielefeld hat das Strafverfahren gegen drei angeklagte Männer und eine Frau vor dem Amtsgericht (Schöffengericht) Minden eröffnet. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, in der Nacht auf den 15. September Molotow-Cocktails auf eine Asylunterkunft in Porta Westfalica- Eisbergen geworfen zu haben.

Dabei soll ein Molotow-Cocktail gegen die Fassade der Unterkunft geworfen worden sein, wo er unterhalb der Verkleidung des Dachgiebel zerborsten und das Benzin in Brand geraten sein soll. Der zweite in Richtung des Hauses geworfene Molotowcocktail soll an einem Zaun abgeprallt und unversehrt auf dem Boden liegen geblieben sein. Das Amtsgericht Minden hat das Verfahren dem Landgericht (Schwurgericht) zur Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vorgelegt, da nach der vorläufigen Würdigung des Amtsgerichts sowohl eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes als auch
wegen gemeinschaftlich versuchter besonders schwerer Brandstiftung in Betracht komme. Die mit der Entscheidung befasste zehnte große Strafkammer als Schwurgericht geht nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen jedoch davon aus, dass die Angeklagten demgegenüber einer gemeinschaftlichen versuchten schweren Brandstiftung hinreichend verdächtig sind.

Aus Sicht der Kammer besteht bei vorläufiger Tatwertung keine Wahrscheinlichkeit der späteren Verurteilung der Angeklagten wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes oder gemeinschaftlich versuchter besonders schwerer Brandstiftung. Ein Tötungsvorsatz dürfte den Angeklagten nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis nicht nachzuweisen sein. Die Angeklagten hätten lediglich eingeräumt, die Molotow-Cocktails gegen die Einrichtung werfen zu wollen. Dass die Angeklagten die Lebensgefährlichkeit ihres Vorgehens in Betracht gezogen hätten, sei nicht hinreichend feststellbar.

Die Angeklagten hätten mit ihrer Tat nach eigenem Bekunden "lediglich ein Zeichen setzen wollen".

Die Kammer hat überwiegende Zweifel daran, dass die Angeklagten die Tötung von Menschen als Ergebnis ihres Handelns als möglich und nicht ganz fernliegend erkannt haben. Nach Auffassung der Kammer ist nicht ersichtlich, dass die Tat nach dem Vorstellungsbild der Angeklagten für das Leben der Bewohner gefährlich gewesen sei, zumal die Angeklagten nach ihrer Bekundung durch den Wurf des Molotow-Cocktails gegen das Gebäude "lediglich ein Zeichen hätten setzen" wollen. Nach Abwägung aller Umstände spreche mehr dafür, dass die Angeklagten trotz objektiver Gefährlichkeit der geplanten Tat darauf vertraut hätten, es würden keine Menschen zu Tode kommen. Hierfür spreche die Art und Weise der Ausführung der Tat, da die Molotow-Cocktails trotz der Möglichkeit, sich dem Haus weiter zu nähern, aus größerer Entfernung und zudem nur gegen eine Hauswand und nicht in das Gebäude geworfen worden seien. Schließlich ergebe sich auch aus dem eingeholten Gutachten eines Brandsachverständigen,
dass der Brandsatzwurf gegen die Außenwand objektiv nicht besonders gefährlich gewesen sei, da die Außenwände aus Stein und auch die Dachschindeln wegen der Wurfentfernung nur schwer in Brand zu setzen gewesen seien. Eine Inbrandsetzung des Gebäudes von außen in dem betroffenen Bereich wäre nur möglich gewesen, wenn sie von unten hinter den Schindeln erfolgt
wäre. Der brennbare Inhalt des Molotow-Cocktails, der nur an der Wand heruntergelaufen und im Boden versickert sei, sei nicht ausreichend, um die Unterkonstruktion der Dachschindeln und so den Dachraum in Brand zu setzen.

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Radio Bielefeld, 29.03.2016:

Polizei richtet wegen Demos Bürgertelefon ein

Am Samstagnachmittag ist die Polizei in Bielefeld im Großeinsatz. Vor dem Bahnhof finden ab 15 Uhr zwei Demonstrationen statt. Zudem reisen dort rund 3.000 Fußball-Fans zum West-Derby zwischen Arminia Bielefeld und Fortuna Düsseldorf an und wieder ab. Eine weitere Protestveranstaltung findet am Nachmittag vor der Zentralen Ausländerbehörde am Stadtholz statt. Der Verkehr an den Demo-Stellen ist in der Zeit zwischen 13 und 20 Uhr beeinträchtigt. Die Polizei richtet für Fragen betroffener Anwohner und Passanten am Donnerstag, Freitag und Samstag ein Bürgertelefon ein unter der Nummer 5452222.

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Westfalen-Blatt Online, 29.03.2016:

Polizei plant Großeinsatz und richtet Bürgertelefon ein - auch "Biegida"-Kundgebung / Drei Demos und DSC-Spiel am Samstag

Bielefeld (WB). Ein heißer Samstag kommt auf die Bielefelder Polizei zu. Es finden drei Demon­strationen statt: Das Bündnis "Biegida" (Bielefelder gegen die Islamisierung des Abendlandes) hat ein Treffen mit etwa 50 Teilnehmern angekündigt. Ihnen wird sich das Bündnis gegen Rechts mit 1.000 erwarteten Teilnehmern entgegenstellen. Außerdem gibt es eine Demo vor der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB). Und Arminia spielt zu Hause gegen Fortuna Düsseldorf.

"Biegida" beginnt den Demonstrationszug gegen 15 Uhr in der Nahariyastraße, von dort geht es zum Willy-Brandt-Platz und zurück. Unter dem Motto "Bielefeld ist bunt und weltoffen" hält das Bündnis gegen Rechts von 15 bis etwa 17.30 Uhr vor dem Hauptbahnhof dagegen.

Bereits um 14 Uhr beginnt ebenfalls vor dem Bahnhof eine Versammlung des Antirassistischen Aktionsbündnisses OWL unter dem Motto "ZAB schließen statt abschieben". Gegen 15.30 Uhr ziehen die Teilnehmer - 250 werden erwartet - zur ZAB am Stadtholz. Dort findet bis 19 Uhr eine Kundgebung statt.

Bereits um 13 Uhr erfolgt in der SchücoArena der Anpfiff zum Spiel der Arminen gegen Düsseldorf. Erwartet werden 20.000 Zuschauer, darunter 3.000 Fans der Gastmannschaft.

Die Polizei hat als Versammlungsbehörde alle angemeldeten Demonstrationen geprüft und genehmigt und setzt darauf, dass sie störungsfrei über die Bühne gehen. Für Anwohner, Gewerbetreibende und den Verkehr werden dennoch Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden sein. Denn von 13 bis 20 Uhr wird es Sperr- und Kontrollstellen geben.

Für Fragen richtet die Polizei ein Bürgertelefon unter 0521 / 545-2222 ein. Es ist morgen und Freitag von 8.30 bis 15.30 Uhr und am Samstag von 12 Uhr bis zum Ende der Versammlungen besetzt.

Bildunterschrift: Im September 2015 fand die letzte Demo des "Biegida"-Bündnisses in Bielefeld statt - damals auch begleitet von einem großen Polizeieinsatz.

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Polizeipräsidium Bielefeld, 29.03.2016:

Demonstrative Aktionen am 02.04.2016 in Bielefeld

29.03.2016 - 14.02 Uhr

Bielefeld (ots) - SR / Bielefeld. Die Polizei Bielefeld bereitet sich auf die für den 02.04.2016 angemeldeten demonstrativen Aktionen und das Fußballspiel zwischen Arminia Bielefeld und Fortuna Düsseldorf vor.

Ab 13 Uhr findet in der SchücoArena das Fußballspiel zwischen Arminia Bielefeld und Fortuna Düsseldorf statt. Der Veranstalter erwartet circa 20.000 Zuschauer. Es werden bis zu 3.000 Fans der Gastmannschaft anreisen.

Unter dem Motto "Bielefeld ist bunt und weltoffen - gemeinsam gegen Rassismus und Rechtspopulismus" veranstaltet das Bielefelder Bündnis gegen Rechts eine demonstrative Aktion in der Zeit von 15 Uhr bis circa 17.30 Uhr auf der Straße Am Bahnhof vor dem dortigen Fahrrad-Parkhaus. Der Anmelder erwartet circa 1.000 Teilnehmer. Die Versammlung wird als Standkundgebung durchgeführt.

Die Versammlung überschneidet sich teilweise mit einer bereits ab 14 Uhr am selben Ort beginnenden Versammlung mit Aufzug des Antirassistischen Aktionsbündnis OWL unter dem Motto "ZAB schließen statt abschieben!". Gegen 15.30 Uhr beginnt der Aufzug (mit Zwischenkundgebung) zur ZAB, Am Stadtholz 26. An der ZAB findet die Abschlusskundgebung statt. Ende der Versammlung mit erwarteten 250 Teilnehmern soll gegen 19 Uhr sein.

Zeitgleich findet eine demonstrative Aktion unter dem Motto "Bielefelder gegen die Islamisierung des Abendlandes (Biegida)" statt, zu der der Anmelder circa 50 Teilnehmer erwartet. Die Versammlung beginnt in der Nahariyastraße (Höhe Ausstellungshalle), wo die Auftaktkundgebung stattfindet. Anschließend begibt sich der Aufzug über den Gehweg bis zum Willy-Brandt-Platz, wo eine Zwischenkundgebung stattfindet. Der Aufzug begibt sich dann auf demselben Weg zurück zum Startpunkt, wo die Versammlung mit der Abschlusskundgebung endet.

Die Polizei Bielefeld als Versammlungsbehörde hat alle Anmeldungen geprüft und festgestellt, dass keine Verbotsgründe vorliegen. Für die Polizei besteht somit die Pflicht, diese Versammlungen als Ausdruck der verfassungsrechtlich garantierten Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu ermöglichen.

Ziel der polizeilichen Maßnahmen ist es, dass die angemeldeten Versammlungen störungsfrei durchgeführt werden können. Die Polizei wird alles tun, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Gegen gewaltbereite und gewalttätige Teilnehmer wird die Polizei vorgehen und Straftaten und Ordnungswidrigkeiten konsequent verfolgen. Es wird von einem friedlichen Verlauf der Versammlungen ausgegangen.

Beeinträchtigungen durch die angemeldeten Versammlungen sind für Anwohner, Anliegerverkehr und Gewerbetreibende in der Zeit zwischen 13 Uhr und 20 Uhr durch erforderliche Sperr- und Kontrollstellen der Polizei, wie auch zeitlich begrenzte verkehrsregelnde Maßnahmen und ggf. nicht zur Verfügung stehende Busse und Taxen leider nicht zu vermeiden. Die Polizei wird alles tun, um die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Am Freitag, 01.04.2016, wird die Polizei Bielefeld im Bereich des Bahnhofes Anwohner und Gewerbetreibende persönlich über die bevorstehenden Beeinträchtigungen informieren.

Die Polizei Bielefeld richtet für Fragen ein Bürgertelefon ein - rufen Sie uns gerne unter Tel. 0521 / 545-2222 an. Das Bürgertelefon ist am Donnerstag, 31.03.2016, und Freitag, 01.04.2016, von 08.30 Uhr bis 15.30 Uhr, und am Versammlungstag, 02.04.2016, von 12 Uhr bis zum Versammlungsende besetzt.

Informationen finden Sie auch im Internet unter www.bielefeld.polizei.nrw.de und auf Facebook unter www.facebook.com/Polizei.NRW.BI.

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