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Blick nach Rechts , 16.02.2016 :

Volksverhetzer im Knast

Hannover. Der Holocaust-Leugner Arnold Höfs (Jg. 1936) aus Springe (Region Hannover) hat eine Haftstrafe wegen Volksverhetzung angetreten.

Seit Januar sitzt Höfs in der Justizvollzugsanstalt Hannover im geschlossenen Strafvollzug ein. Die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck (Jg. 1928) hatte unlängst bei einer Veranstaltung in Berlin bestätigt, dass Höfs Ende Januar die Haft antreten musste. Zunächst war Höfs in Burgdorf (Region Hannover) im offenen Vollzug, also als "Freigänger", untergebracht. In einem Brief an den ehemaligen NPD-Chef Günter Deckert (Jg. 1940), der in der rechtsextremen Szene kursiert, schildert Höfs, dass er auf Grund von Fluchtgefahr und mangelnder Strafeinsicht in den geschlossenen Strafvollzug verlegt worden sei. Volksverhetzer Höfs bittet darum, nur "neutrale Briefe" von seinen Gesinnungsgenossen zu erhalten, "wegen des Grußes "Heil"" sei ihm bereits ein Brief nicht ausgehändigt worden.

Im Mai vergangenen Jahres hatte das Landgericht in Hannover den früheren Schatzmeister des verbotenen "Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten" (VRBHV) zu einer zehnmonatigen Haftstrafe verurteilt (Blick nach Rechts berichtete am 20.05.2015). Höfs hatte in einer mit dem irreführenden Namen "Faktenspiegel" versehenen Schriftenreihe die industrielle Vernichtung der europäischen Juden geleugnet. Höfs ist auch nach den 2008 vom Bundesinnenministerium erlassenen Vereinsverboten von VRBHV und "Bauernhilfe e.V.", in dem er ebenfalls tätig war, in der Holocaust-Leugner-Szene umtriebig. So übernahm er bei der antisemitischen "Europäischen Aktion" ebenfalls den Posten des Schatzmeisters. (jf)

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Blick nach Rechts, 20.05.2015:

Überzeugungs- und Wiederholungstäter

Von Andreas Speit

Das Landgericht Hannover hat den früheren Schatzmeister des verbotenen Holocaust-Leugner-Vereins VRBHV zu zehn Monaten Haft verurteilt.

Nicht alle Besucher im Saal H 2 wollten aufstehen, als die Richter ihn betraten. "Warum?" höhnte ein Mann. Beim Nachfragen zur Staatsbürgerschaft gab sich der Beschuldigte Arnold Höfs auch sofort widerspenstig. "Ein D" stünde im Pass, auf der Landkarte hätte er aber noch kein Deutschland erkennen können. Am Dienstagnachmittag schien im Landgericht Hannover der Prozess gegen Höfs wegen der Leugnung und Verharmlosung des Holocausts durch Störungen und Widerständigkeiten massiv behindert werden zu können. Der Vorsitzende Richter Stefan Lücke unterband aber mit klarem Wort jede Provokation. Bereits am späten Nachmittag stand das Urteil "schuldig" fest.

Die Plätze im Saal H 2 waren nicht alle belegt. Doch nicht nur die Grand Dame der Holocaust-Leugner-Szene Ursula Haverbeck hatte dort Platz genommen, um ihrem früheren Schatzmeister beim "Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten" (VRBHV) beizustehen. Auch Rigolf Hennig war gekommen. Mit Haverbeck tauschte er sich über die "neue Ausgabe" aus. Gemeint dürfte die von Hennig herausgegebene "Stimme des Reiches" sein, in der immer wieder der Massenmord an den Juden in Frage gestellt wird. Schon vor dem Urteil ermunterten sich Haverbeck, Henning und Höfs, den Rechtstreit um der Wahrheit willen weiter zu führen.

"Nichts mit Wissenschaft zu tun"

Die Gerichtssäle missbrauchen sie schon lange als Politikbühne. Die Berufungsverhandlung hatte denn auch der Verteidiger von Höfs, Wolfram Nahrath angestrebt, um einen Freispruch zu erwirken. Über eine Stunde führte Nahrath, der immer wieder Rechtsextremisten und Holocaust-Leugnern beisteht, aus, dass Höfs Aussagen unter die Meinungs- und Forschungsfreiheit fallen würden, da der Paragraph 130 Volksverhetzung nicht mit dem Grundsatz dieser Freiheiten vereinbar sei.

Das Hannoveraner Gericht sah es allerdings erneut als erwiesen an, dass Höfs, teilweise unter dem Pseudonym Herbert Hoff, mit der Broschüre "Faktenspiegel 7" die industrielle Vernichtung der europäischen Juden verharmloste und leugnete. Das Gericht verurteilte den Überzeugungs- und Wiederholungstäter zu zehn Monaten Haft. Richter Lücke ließ kein Zweifel daran, dass der ehemalige Wirtschaftsprüfer mit seiner 107 Seiten starken Broschüre "Faktenspiegel 7" diese Intention hatte. Denn in der Einleitung des "Faktenspiegels" schreibt der 79-Jährige selbst, dass die "Totenzahl von 6 Millionen" nichts "mit der Wirklichkeit zu tun" habe, sich in "Luft aufgelöst" hätte. In den "Massengaskammern" von Auschwitz wären keine Rückstände von Zyklon B zu finden, das "fast ausschließlich" gegen Fleckfieber eingesetzt wurde. "Was Sie machen, hat nichts mit Wissenschaft zu tun", sagte Richter Lücke zu dem Unbelehrbaren. Gerade er müsste als früherer Wirtschaftsprüfer wissen, dass, wie er mit Zahlen umginge, nicht umzugehen sei.

"Holocaust-Leugnung ist kein Menschenrecht"

Im Saal H 2 hatte zuvor Höfs, der in Springe mit seiner Frau lebt, seine letzten Worte auch ausführlich genutzt, um erneut vorzurechnen, dass "lediglich 130.000 Juden umgekommen" seien - vor allem in "Stalins Gebiet". "Fakten sind Fakten, Fakten sind Wahrheit. Wollen sie die Wahrheit verurteilen", fragte Höfs Richter Lücke. Bei diesen Sätzen dürfte Staatsanwalt Jens Lehmann sich bestätigt gefühlt haben. Dem Beschuldigten hatte er vorgehalten, mit der Broschüre wieder den anerkannten historischen Holocaust abzustreiten. Mehr als 500 Exemplare soll der davon haben drucken lassen, um sie zu verkaufen. Über eine Buchhandlung ließ er sie zudem anbieten.

Schon einmal wurde Höfs wegen Volksverhetzung zu vier Monaten Haft verurteilt. Die Rückfallgeschwindigkeit sei enorm, sagte Staatsanwalt Lehmann, eine "günstige Sozialprognose" sehe er nicht, weswegen er auch Berufung eingelegt hatte, um eine Haftstrafe von einem Jahr zu erwirken. Er hielt Rechtsanwalt Nahrath zudem vor, der Bundesgerichtshof habe schon lange entschieden, dass der Paragraph 130 StGB rechtslegitim sei. Die Leugnung des Holocausts sei kein Menschenrecht, betonte er. Nahrath hatte zudem im Schlussplädoyer betont, dass die Sieger die Geschichte schreiben würden.

Eine Frage von Lehmann blockte Nahrath sofort ab. Der Staatsanwalt wollte wissen ob Höfs für ein Flugblatt verantwortlich sei, das unlängst beim Auschwitz-Prozess gegen Oskar Gröning in Lüneburg verteilt wurde. Vor der Tür des Verhandlungsgebäudes war er mit Ursula Haverbeck aufgetaucht - unterstützt vom Hamburger NPD-Chef Thomas Wulff. Das Credo: "Auschwitz war kein Vernichtungslager". Gegen das Urteil will Höfs Revision einlegen.


nandlinger@bnr.de

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