Deister- und Weserzeitung ,
04.02.2005 :
630 Stunden für bessere Integration / Die Auswirkungen des Zuwanderungsgesetzes
Hameln. Rund 12.000 Ausländer leben derzeit im Landkreis Hameln-Pyrmont, etwa 6,000 von ihnen sind es allein in Hameln. Für viele von ihnen hat das neue, seit dem 1. Januar geltende Zuwanderungsgesetz deutliche Auswirkungen. So gibt es zum Beispiel statt bislang fünf verschiedener Aufenthaltsgenehmigungen nur noch zwei: eine befristete Aufenthalts- und eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Der Weg zu einer Arbeitsgenehmigung wird künftig erleichtert und verkürzt: Nach interner Abstimmung zwischen Ausländerbehörde und Agentur für Arbeit wird die Arbeitsgenehmigung jetzt gemeinsam mit der Aufenthaltserlaubnis vom Ausländeramt erteilt.
Mit besonderen Integrationskursen soll die Verständigungsfähigkeit von Zuwanderern und ihr Wissen von Recht, Kultur und Tradition in Deutschland gefördert werden. 630 Stunden sind für einen Integrationskurs vorgesehen; 300 Stunden Sprachunterricht in einem Basiskurs, 300 Stunden in einem Aufbaukurs und 30 Stunden in "einem Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland", wie es in Paragraf 43 des Zuwanderungsgesetzes heißt.
Berechtigungsscheine zur Teilnahme an diesen Integrationskursen stellt die zuständige Ausländerbehörde aus. Anspruch auf Teilnahme haben dabei "Neuzuwanderer" und "Bestandsausländer", wie sie im Amtsdeutsch genannt werden. Allerdings erst nach einem Sprachtest, den derzeit im Landkreis Hameln-Pyrmont allein die Volkshochschule anbietet.
Eine Verpflichtung zur Teilnahme soll ausgesprochen werden, wenn ein Ausländer "sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann" (§ 44a) und Leistungsempfänger des Sozialamtes oder der Agentur für Arbeit ist. Nico Schöbel, Teamleiter im Job-Center der Agentur für Arbeit, kennt derzeit nur zwölf Fälle, die dafür in Frage kommen, erwartet aber steigende Zahlen. Die Stadt Hameln rechnet laut Rathaus-Sprecher Thomas Wahmes mit 100 Personen pro Jahr. Und wer nicht teilnimmt, muss mit Sanktionen rechnen: Der Kürzung des Arbeitslosengeldes und Schwierigkeiten bei der Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis.
Rosa Pipitone, Fachbereichsleiterin Sprachen beim Zweckverband Volkshochschule, geht davon aus, dass der erste Kurs in Kürze gestartet wird. Sie wirbt vor allem darum, dass auch Frauen an diesen Sprachkursen teilnehmen: "Das ist eine echte Chance", sagt sie und fordert die "Bestandsausländer" auf, sich bei den Ämtern zu melden und ihre Ansprüche auf einen Berechtigungsschein geltend zu machen.
Allerdings sind die Kurse nicht kostenfrei: Pro Stunde müssen Teilnehmer einen Euro hinzuzahlen, 630 Euro also selbst berappen.
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