Der Patriot - Lippstädter Zeitung ,
29.01.2005 :
Richterin sprach von unglaublicher Gewalt / Vier junge Männer zu Bewährungsstrafen verurteilt / Steinhäuser Wirt muss Schmerzensgeld gezahlt werden
Steinhausen. Vier Männer aus Detmold und Büren schlugen am 14. Februar 2004 einen Wirt in Steinhausen brutal zusammen. Der 41-Jährige erlitt dabei einen Milzriss und musste noch in der selben Nacht operiert werden. Jetzt wurden die 4 zwischen 19 und 23 Jahre alten Männer, wie bereits berichtet, wegen schwerer gemeinschaftlicher Körperverletzung von dem Paderborner Jugendschöffengericht jeweils zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt.
Eine nicht unwichtige Rolle spielte in dem Prozess die politische Gesinnung der Angeklagten. Schließlich war das Quartett zu der Böhse-Onkelz-Party, die der 41-jährige Kneiper auf Wunsch der Dorfjugend anlässlich der Halbjahreszeugnisse veranstaltet hatte, in einem äußerst auffälligen Dress angereist: Sie kamen nämlich damals mit Springerstiefeln an den Füßen und mit einem schwarzen Sweatshirt bekleidet, das die Aufdrucke KD (Kameradschaft Detmold) und " ... für immer und ewig ... " trug, in der Dorfkneipe an.
Die Pullover habe man nur getragen, um ein Gefühl des Zusammenhalts vor allem bei Fußballspielen zu demonstrieren, betonen die Angeklagten im Gerichtssaal. "Da ist gar nichts mehr", stellten sie sich als harmlos hin. Und so wollten sie auch zunächst während der Verhandlung mit der brutalen Tat, die den Gastwirt um ein Haar das Leben gekostet hätte, nichts zu tun haben.
Der Wirt hatte am 14. Februar 2004 versucht, gegen Mitternacht die Party zu beenden. Eine Handlungsweise, die die vier nicht akzeptieren wollten. Sie randalierten und ließen Bierflaschen fliegen. Als der 41-jährige mit einem Baseballschläger in der Hand der sich eskalierenden Situation Einhalt gebieten wollte, entriss man ihm den Schläger. Mit unglaublicher Gewalt und Brutalität, so die Vorsitzende Richterin Ursula Kreifels, schlug und trat das Quartett nun auf den Mann ein. "Es gab kein Anlass für Gewalt", beschrieb die Richterin die Situation in dieser Februarnacht. Und so dürfte auch die politische Gesinnung, die die Angeklagten mit ihrer damaligen Kleidung demonstrierten, nicht unerwähnt gelassen werden, betonte sie. Sie seien in die rechte Ecke einzuordnen "Und das gibt der Situation ein ganz bestimmtes Erscheinungsbild. Bei der Strafzumessung spielt die zur Schau gestellte politische Einstellung allerdings keine Rolle, sondern die schweren Verletzungen, und dass sie auf einen Menschen losgegangen sind, der keine Chance hatte", ermahnte sie die Angeklagten. Diese müssen so eine Bewährungsauflage dem Opfer Schmerzensgeldsummen zwischen 500 und 3.000 Euro zahlen.
In der Region sei keine derartige Gruppe bekannt, stellte Oberstaatsanwalt Hans-Peter Dietzmann fest. Er betonte kämpferisch mit Blick auf die Anklagebank: "Kommen sie ruhig vorbei. Wir behandeln sie dementsprechend". 2004 gab es im Bezirk des Landesgerichts 79 Verfahren mit rechtsradikalem Hintergrund - die meisten wegen der Verwendung verbotener Kennzeichen. "Verfahren, wie das jetzt abgeschlossene, sind Gott sei Dank die Ausnahme", berichtet Dietzmann.
29./30.01.2005
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