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Lippische Landes-Zeitung , 28.01.2005 :

Schläger geben sich harmlos / Bewährungsstrafen für "Kameraden"

Detmold/Paderborn (JS). Vier Männer aus Detmold und Büren schlugen am 14. Februar 2004 einen Wirt in Steinhausen (bei Büren) brutal zusammen. Gestern wurden die vier zwischen 19 und 23 Jahre alten Männer wegen schwerer gemeinschaftlicher Körperverletzung vom Paderborner Jugendschöffengericht jeweils zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt.

Eine nicht unwichtige Rolle spielte die politische Gesinnung der Angeklagten. Schließlich war das Quartett zu der "Böhse-Onkelz-Party", die der 41-jährige Kneipier auf Wunsch der Dorfjugend veranstaltet hatte, in einem äußerst auffälligen Dress angereist: mit Springerstiefeln und einem schwarzen Sweatshirt, das die Aufdrucke "KD" ("Kameradschaft Detmold") und "... für immer und ewig ... " trug. Die Pullover habe man nur getragen, um ein Gefühl des Zusammenhalts vor allem bei Fußballspielen zu demonstrieren, betonten die Angeklagten gestern. "Da ist gar nichts mehr", stellten sie sich als harmlos hin.
Und so mochten sie auch zunächst mit der brutalen Tat, die den Gastwirt um ein Haar das Leben gekostet hätte, nichts zu tun haben. Erst nach fünfstündiger Verhandlungsdauer, während der die Angeklagten wie auch drei von insgesamt 18 geladenen Zeugen gehört wurden, besannen sich die jungen Männer eines Besseren und gestanden ein, den Steinhäuser massiv zusammengeschlagen zu haben.

Der Wirt hatte am 14. Februar 2004 versucht, gegen Mitternacht die Party zu beenden. Das wollten die vier nicht akzeptieren. Sie randalierten tüchtig. Als der 41-jährige mit einem Baseballschläger in der Hand der Situation Einhalt gebieten wollte, entriss man ihm den Schläger. Mit "unglaublicher Gewalt und unglaublicher Brutalität", so die Vorsitzende Richterin Ursula Kreifels, schlug und trat das Quartett nun auf den Mann ein.

"Es gab keinen Anlass für Gewalt", beschrieb die Richterin die Situation in der Kneipe. Und so dürfe auch die politische Gesinnung, die die Angeklagten mit ihrer damaligen Kleidung demonstrierten, "nicht unerwähnt gelassen werden", betonte sie. Sie seien in die "rechte Ecke" einzuordnen. Und "das gibt der Situation ein ganz bestimmtes Erscheinungsbild." Bei der Strafzumessung allerdings spiele die zur Schau getragene politische Einstellung keine Rolle, "sondern die schweren Verletzungen, und dass Sie auf einen Menschen losgegangen sind, der keine Chance hatte", ermahnte sie die Angeklagten. Die müssen dem Opfer Schmerzensgeldsummen zwischen 500 und 3.000 Euro zahlen.


detmold@lz-online.de

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