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Der Patriot - Lippstädter Zeitung , 22.01.2005 :

Im Mittelpunkt steht die Integration / Seit Anfang Januar gilt ein neues Zuwanderungsrecht / In Kursen müssen Ausländer Deutsch pauken/ Die 3.000 EU-Ausländer werden wie Deutsche behandelt

Lippstadt. Seit dem 1. Januar gilt das neue Zuwanderungsrecht. Ein Gesetzeswerk, das "erhebliche Auswirkungen auf alle Ausländer hat", wie Joachim Elliger vom Fachbereich Recht und Ordnung von der Stadt Lippstadt sagt. Betroffen sind davon alle Ausländer - auch die aus der Europäischen Union sowie Asylbewerber. Nicht jedoch die Spätaussiedler. "Für diese Gruppe gelten andere Rechte, weil sie keine Ausländer sind", erklärt Elliger im Patriot-Gespräch.

Wichtigstes Ziel und Schwerpunkt des neuen Gesetzeswerks sei die Integration der Zuwanderer. Man wolle Ghettobildungen vermeiden und den Zuzug von Ausländern besser steuern. Außerdem gehe es in dem Gesetz darum, das Ausländerrecht zu vereinfachen. Künftig unterscheiden die Behörden nur noch zwischen zwei Aufenthaltstiteln. "Entweder gibt es eine unbefristete Niederlassungserlaubnis oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis", erläutert Elliger.

Fast 6.800 Ausländer aus 105 Ländern leben in Lippstadt, darunter fast 3.000 Ausländer aus EU-Staaten sowie 122 Asylbewerber. Auf sie trifft das neue Zuwanderungsgesetz in ganz unterschiedlicher Weise zu. Nur wer derzeit noch eine gültige Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung hat, ist aus dem Schneider - jedenfalls bis er eine Verlängerung braucht. Dann greift auch hier das neue Zuwanderungsgesetz.

"Die neuen Gesetze fordern viel Einsatz von uns", sagt Walter Bertelsmeier, Fachdienstleiter für das Einwohner- und Ausländerwesen bei der Stadt Lippstadt. Viele Regelungen zum neuen Gesetzespaket seien erst Ende letzten Jahres von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Diese Gesetze müssten die Behörden jetzt aus dem Stegreif umsetzen. "Wir improvisieren zurzeit", erklärt Bertelsmeier und ergänzt: "Wir arbeiten uns Stück für Stück durch das Gesetzespaket, müssen es aber gleichzeitig auch anwenden. Momentan gibt es aber nicht so viele Anfragen. Es läuft gut."

Das neue Zuwanderungsgesetz unterscheidet zwischen EU-Ausländern, Ausländern und Spätaussiedlern. Ausländer aus den Staaten der Europäischen Union haben, wie Bertelsmeier sagt, einen Sonderstatus. "Sie werden nach dem neuen Gesetz wie jeder Deutsche behandelt. Da reicht es, wenn sie sich bei der Meldestelle registrieren lassen", erklärt der Fachdienstleiter. Nur wenn sie einen Ehepartner aus einem Nicht-EU-Land haben, müssten sie bei der Ausänderbehörde vorsprechen und - wie jeder andere Ausländer auch - eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Andere Ausländer müssten nach wie vor bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Diese entscheide dann über das Aufenthaltsrecht.

Eine der wichtigsten Neuerungen, die das neue Zuwanderungsgesetz vorschreibt, sind die Integrationskurse. Dafür gebe es zurzeit kreisweit sieben bis acht Einrichtungen, die die Kurse anbieten wollen, unter ihnen auch die VHS Lippstadt. "Doch wer am Ende die Integrationskurse anbieten darf, kann ich nicht vorhersagen. Die Entscheidung fällt dazu frühestens zum Monatsende", erläutert Walter Bertelsmeier.

Anders verhält sich die Situation bei den Spätaussiedlern. Diese würden vom Gesetzgeber nicht wie Ausländer behandelt, erklärt Werner Kalthoff vom Fachbereich Jugend und Soziales. Sie müssten vor ihrer Einreise in die Bundesrepublik nachweisen, dass sie die deutsche Sprache beherrschen. Außerdem müssten sie sich auch zur deutschen Kultur bekennen. "Wenn sie sich damit bei den Behörden durchgesetzt haben, haben sie das Recht, zwei Jahre lang einen Integrationskurs zu besuchen. Das sind in Lippstadt zurzeit 300 Personen", so Kalthoff. Für andere Ausländer gebe es dagegen die Verpflichtung, ein Jahr lang an einem Integrationskurs teilzunehmen. Wie viele davon in Lippstadt am Ende betroffen seien, werde die Zukunft zeigen. "Das ist für uns noch Neuland", erklärt Bertelsmeier.

22./23.01.2005
Redaktion@DerPatriot.de

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